Vandalismus in der Wohnanlage Ulmgasse

Leider wurde vor kurzem abermals eine gravierende Sachbeschädigung an einem Fahrzeug eines Eigentümers in der Wohnanlage Ulmgasse 14 durchgeführt. Die Sachbeschädigung wurde zur Anzeige gebracht und an der Ausforschung des Täters wird gearbeitet.

Erste Verdachtsmomente wurden bereits festgestellt! Der Täter ist, wie derzeit anzunehmen ist, ein Bewohner der Wohnanlage!

Es dürfte sich um einen Wiederholungstäter handeln, welcher schon einige Male Fahrzeuge beschädigt hatte.

Sollte Bewohnern etwas Verdächtiges aufgefallen sein oder können diese zweckdienliche Hinweise diesbezüglich geben, so bitten wir sie, uns bzw. die nächste Polizeidienstelle zu kontaktieren.

Natürlich werden die Hinweise vertraulich behandelt.

Für Hinweise, welche zur Ausforschung des Täters führen, ist eine Belohnung von € 2.000,– festgelegt!

AUFREGUNG IN PERNEGG – Neben der Schnellstraße tickt die Asbest-Bombe – In der Wohnanlage Ulmgasse gibt es diesbezüglich keine Aufregung, obwohl die Asbest-Bombe auch hier tickt – Die Ulmgasse war schon immer anders, weshalb wohl???

https://www.krone.at/2659374

Nicht nur in Pernegg ist Asbest zu finden, auch die Wohnanlage Ulmgasse 14 ist trotz heftiger Gegenwehr und Aufklärungsversuchen einiger Eigentümer/innen noch immer mit diesem hochgiftigen Material ausgestattet.

Besucher/innen von www.ulmgasse.at können die ganze Horrorgeschichte auf dem Blog finden! Die Hausverwaltung hat seit ihrer Übernahme der Wohnanlage Ulmgasse keinen Versuch unternommen, die Bewohner/innen diesbezüglich zu informieren bzw. aufzuklären. Ganz im Gegenteil, die Hausverwaltung hat eine Reinigung der Asbestplatten mit rund 300 Bar und mit anschließender „Bepinselung“ dieser (Kosten rund ein halbe Million Euro) in Auftrag gegeben. Die Hochdruckreinigung konnten einige couragierte Eigentümer/innen gerade noch verhindern, die unsinnige Bemalung der Fassade leider nicht und so wurde den Bewohner/innen für die Zukunft ein gefährliches, teures Erbe hinterlassen – aber die Rechnung bezahlen sowieso eines Tages die Bewohner bzw. deren Erben!

„Gefährlich ist Asbest, wenn die Fasern beschädigt oder freigesetzt werden – wie etwa beim mechanischen Tunnelvortrieb. Gefahr droht aber etwa auch Heimwerkern. Denn speziell Boden- und Wandbeläge aus den 60er- und 70er-Jahren enthalten oft Asbest. Auch hier kann es bei Faserfreisetzungen zu Gesundheitsgefährdungen kommen.“

Leider denken einige Bewohner der Wohnanlage nicht zukunftsorientiert…..

und dies schon seit Jahrzehnten!

Bereits in den Jahren 2005/2006 habe ich der damaligen Hausverwaltung zwei Vorschläge unterbreitet:

1.) Sämtliche Parkplätze mit Solar bzw. Fotovoltaik überdachen

Der Vorteil liegt klar auf der Hand: einerseits eine große Energieersparnis, welche die Betriebskosten extrem reduzieren würde, andererseits würde eine Überdachung der Parkplätze für die Bewohner auch einen großen Mehrwert an Komfort bringen. Keine zugefrorenen Autoscheiben im Winter und die Parkplätze würden großteils schneefrei bleiben. Weiterer Nebeneffekt: Das Reinigungspersonal hätte auch einen geringeren Arbeitsaufwand bei der Schneereinigung, was wiederum die Betriebskosten senken würde. Ein weiterer, positiver Effekt: Im Sommer würden sich die Autos nicht aufheizen!

Ebenso würde sich eine Ladestation für E-Autos integrieren lassen, zu 0% Energy Kosten!

2.) Auf dem Dach Ulmgasse 14 d den ersten Vorschlag ebenso verwirklichen. Damit wäre mit weiteren Ersparnissen punkto Energieverbrauch zu rechnen gewesen!

Dass diese Vorschläge durchführbar gewesen wären, zeigen die heutigen Wohnanlagen wie das jüngste Beispiel, die Wohnanlage Ulmgasse 19, wo erst vor Kurzem rund die Hälfte der Dachfläche mit Fotovoltaik/Solarzellen ausgestattet wurde!

Leider wurde dieses Vorhaben seitens einiger älterer Herren als nicht sinnvoll erachtet, da eine solche Anlage auf unseren Dächern nicht durchführbar wäre und nur mehr Kosten als Ersparnisse bringen würde!

Auch ein Gutachten über die „Sinnhaftigkeit, Durchführbarkeit“ wurde von diesen älteren Bewohnern abgelehnt.

Durch dieses Verhalten wurde leider die Wohnanlage weit in der Wertentwickelung und Wohnqualität zurückgeworfen. Die Kosten dieser Entscheidungen, welche meines Erachtens aus reiner Unwissenheit zustande kamen, trägt heute bedauerlicherweise der Großteil der derzeitigen Bewohner!

Die damalige Hausverwaltung aus Graz hätte das Projekt „Zukunft Ulmgasse 14“ auch befürwortet und unterstützt. Da diese Hausverwaltung leider durch eine neue Hausverwaltung ersetzt wurde, ist mit einer Umsetzung nicht mehr zu rechnen!

Ein weiteres Beispiel für nicht zukunftsfähiges und kostensparendes Denken ist der Umstand, dass vor einigen Jahren die giftige, asbesthaltige Außenwand um rund eine halbe Million Euro angepinselt wurde anstatt gleich eine staatlich geförderte, thermische Sanierung durchzuführen!

So verspielt, step by step, die Wohnanlage Ulmgasse ihre Zukunft, die Kosten für Betrieb/Erhaltung /Sanierung steigen und der Wert der Wohnungen fällt……

Mit bestem Dank für das Bildmaterial: https://electricalprojecttoday.com

Wohnanlagen mit einer verantwortungsvollen Hausverwaltung machen es vor…..

Wie andere Wohnanlagen mit ihrem Parkproblem umgehen, kann man am obigen Bild erkennen. Da wurde eine klar ersichtliche Markierung angebracht, um deren Einhaltung kümmert sich die Hausverwaltung bzw. der Hausbesorger, ebenso wie um die

Halte/Parkverbote in der Wohnanlage, Falschparker werden rigoros angezeigt bzw. abgeschleppt!

Mieter der Wohnanlage Ulmgasse wurden abgezockt?

Ein österreichweiter Gerichtsfall und die Ulmgasse darf da natürlich nicht fehlen

Ein Eigentümer machte uns auf einen Bericht in der Wochenzeitung DER GRAZER aufmerksam

Es zahlt sich also aus, wenn Mieter bei Unklarheiten sich nicht scheuen, Rechtsbeistand zu suchen und wenn notwendig, den Gerichtsweg zu bestreiten!

Den ganzen Bericht finden Sie in der Wochenzeitung vom 13.März 2022 „derGrazer“

Andere VermieterInnen verwenden ähnliche oder gleichartige Klauseln in ihren Verträgen. Darin werden Betriebskosten unklar und völlig überschießend definiert. Die AK fordert daher alle diese VermieterInnen auf, ihre Verträge umgehend zu verbessern und die auf Basis der rechtswidrigen Klauseln verrechneten Beträge an ihre MieterInnen zurückzuerstatten. https://www.arbeiterkammer.at/ungueltige-klausel-im-mietvertrag 

Messie-Syndrom in der Wohnanlage?

So mancher Bewohner (Name bekannt) der Wohnanlage Ulmgasse 14d nimmt es mit Reinlichkeit und Hygiene anscheinend nicht so ernst?

-Hat er eventuell nicht bedacht, dass er mit solchem Verhalten auch die Gesundheit anderer Bewohner gefährdet,?

-Eventuell denken sie, dass die Reinigungskraft den von ihnen verursachten Dreck wegzuräumen hat?

-Leidet dieser Bewohner an einem Messie-Syndrom?

-Oder „einfach“ Rücksichtslosigkeit gegenüber den Mitbewohnern?

Viele Fragezeichen………

Aus welchen Beweggründen auch immer, sobald Sauberkeit und Hygiene vernachlässigt werden, ersuchen wir, ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen oder sich Familie oder Freunden anzuvertrauen, damit uns solche oder ähnliche Bilder erspart bleiben. Im Internet findet der Betroffene oder seine Angehörigen, ebenso gute Unterstützung: https://www.heilpraxisnet.de/krankheiten/messie-syndrom/

Nur gemeinsam können wir verhindern, dass sich unsere Wohnanlage nicht in die Richtung Horrorhaus entwickelt –

“ Eine Frau und ihr täglicher Kampf im Horrorhaus“

https://www.welt.de/gesundheit/article10236047/Muell-Wohnung-liegt-nicht-immer-am-Messie-Syndrom.html

Wie parkt man rücksichtslos?

Wie rücksichtsloses Parken geht, können Bewohner der Wohnanlage Ulmgasse feststellen. Der Lenker dieses Kleinlastwagens nimmt keine Rücksicht auf Familien, Fußgeher, Kinder, ebenso dürfte ihm nicht klar sein, dass er gegen mehrere Delikte verstößt, welche in der StVO klar geregelt sind.

Des Weiteren sollte dem Wohnungsbesitzer des Parkplatzes, welcher den Parkplatz zur Verfügung stellt und solche Behinderungen zulässt, auch folgendes klar sein:

Der Wohnungseigentumsvertrag bzw. Kaufvertrag weist die Parkplätze als „PKW Parkplätze“ aus, das bedeutet, es dürfen nur PKW auf solchen Parkplätzen abgestellt werden und sie sind auch kein Wohnungseigentum. Sollte dagegen verstoßen werden, kann von jedem Eigentümer eine Unterlassungsklage eingebracht werden!

Neidisch kann Mann/Frau werden…..

….wenn sie/er zu unserer Nachbarwohnanlage blickt, dort wird gerade eine neue Fotovoltaik/Solaranlage in deren Wohnanlage installiert.

Jene Bewohner/innen der Wohnanlage Ulmgasse 14a-14d, welche unseren Blog die Jahre über verfolgen, wissen, dass wir uns schon vor über einem Jahrzehnt für eine zukunftsträchtige, umweltfreundliche, geldsparende Warmwasser-Beheizung einsetzten! Leider wurde dieses Vorhaben von einigen älteren Bewohner/innen sowie von unprofessionellen Hausverwaltungen unter Verbreitung falscher Tatsachen verhindert bzw. deren Planung nicht umgesetzt!

Viele hunderttausend Euro hätten sich die Eigentümer/innen in dieser Zeit schon erspart, mit einem geringen Kosteneinsatz und der Umwelt hätten sie auch noch etwas Gutes getan!

Dass es anders geht, wird den Eigentümer/innen der Wohnanlage Ulmgasse 14 ja gerade vor Augen geführt!

Jede/r Eigentümer/in könnte sich auch selbst überzeugen, wie hochwirksam unsere Wohnanlage für eine zukunftsorientierte Installation einer Solaranlage geeignet wäre. Man braucht nur einen Blick auf das Online_Karte_Solardachkataster zu werfen!

Das nicht genug, entschied sich, unter Mitwirkung der Hausverwaltung, die Mehrheit der Eigentümer/innen auch gegen eine vernünftige, thermische Sanierung, Stattdessen führte sie eine „BEPINSELUNG“ ihrer gesundheitsschädlichen Asbestplatten, deren Entsorgung in Millionenhöhe in Zukunft noch ansteht, durch!

Dass mit solchen und zahlreichen anderen Entscheidungen der Wert sowie die Lebensqualität in der Wohnanlage nicht gerade gesteigert wurde-wird, ist auch ganz klar, ebenso wie der Umstand, dass diesbezüglich auch eine professionelle und an der Wohnanlage interessierte Hausverwaltung vonnöten ist! Ob dieser Anforderung unsere derzeitige Hausverwaltung Ogris aus Kärnten entspricht, dies zu beurteilen, überlasse ich den Eigentümer/innen!

Wurden die Bewohner/innen der Wohnanlage Ulmgasse jahrzehntelang über den Tisch gezogen?

Nach einem Bericht in der ORF-Sendung KONKRET und im Pressreader dürfte das sehr wohl der Fall gewesen sein. https://tvthek.orf.at/profile/konkret/13887640/konkret/14124234/Heizkostenableser/15104225 / – Beitrag noch einige Tage über den Link abrufbar .

Pressreader schreibt unter anderem: Gegenüber dem ORF-Magazin „konkret“ bestätigt die Firma Meßtechnik, dass Ermittlungen seitens der Wettbewerbsbehörde gegen Meßtechnik geführt werden.

https://www.pressreader.com/austria/kleine-zeitung-kaernten/20220210/282011855774256

Es gilt die Unschuldsvermutung!

Über den Sinn bzw. die Kosten der jährlichen Heizungsablesung haben wir auf ulmgasse.at schon vor Jahren berichtet, leider hat sich die Hausverwaltung dieses Problem noch nicht angenommen!

Ulmgasse.at bleibt dran, ebenso wie an dem Umstand einer eingebauten Fußbodenheizung in der Wohnanlage Haus Ulmgasse 14A – Wir werden darüber berichten…..

Die Abstellgenehmigung bei Paketen

Abstellort, Verlust, Haftung – was müssen Empfänger von Warenlieferungen beachten?

Wer Pakete empfangen will, kann für die Zeit der Abwesenheit einen Ablegeort beim Paketdienst nennen. Dort kann das Paket dann auch bei Abwesenheit des Empfängers zugestellt werden. Doch was ist, wenn man eine Nachricht über die Zustellung bekommt, das Paket aber nicht am Ablegeort zu finden ist? Wie sollte man vorgehen und wer haftet für den Verlust? Rechtsanwalt Axel Doering erläutert im Interview mit 123recht.de, worauf Empfänger achten sollten.

Ohne Abstellgenehmigung gelten abgelegte Pakete als nicht zugestellt

Den ganzen Bericht finden Sie auf: https://www.123recht.de/ratgeber/experteninterviews/Die-Abstellgenehmigung-bei-Paketen-__a159642.html

Hinweis: Der obige Link behandelt die Rechtslage in Deutschland, jedoch ist diese in Österreich ähnlich, so ist bei einem Abstellen eines Paketes OHNE Abstellgenehmigung, ein österreichischer Empfänger für einen eventuellen Verlust auch NICHT haftbar!

Hochrisiko Liftanlage Ulmgasse……

.…..in der Corona-Pandemie ein Infektionsherd!

„Dass Menschen in beengten Wohnverhältnissen stärker durch die Pandemie betroffen sind, ist mittlerweile bekannt. Ein echter Hochrisiko-Ort sind Fahrstühle in Hochhäusern.“

https://www.focus.de/gesundheit/aerosol-messung-im-hochhaus-corona-falle-fahrstuhl-messung-zeigt-extremes-risiko_id_13249459.html

Trotzdem wurden bis heute keine Hinweisschilder in den kleinen Liften der Wohnanlage Ulmgasse diesbezüglich angebracht… So können sich die Viren wunderbar den Wirt suchen, der ihnen gefällt. Es gibt zahlreiche Bewohner/innen, welche die Gefahr erkannt haben und die Lifte nur mit Mundschutz oder gar nicht benützen. Natürlich gibt es wieder andere, denen ist die eigene Gesundheit und auch die der anderen egal!

So kann es schon vorkommen – wie eine Dame aus dem Haus D zeigt -, dass sich ein/e Bewohner/in ohne Maske, aber dafür mit all dem wöchentlichen Einkauf und viel „Geschnatter“ in den bereits überfüllten, kleinen Lift zwängt, um ihre Wohnung zu erreichen. Kann sein, dass sie „ein Bedürfnis nach Nähe“ hatte, jedoch wenn es so war, war dieses Bedürfnis nur einseitig und gerade zu Corona-Zeiten sehr unangebracht. In dieser Zeit soll man lieber die Nähe bei dem eigenen Partner suchen 🙂

An das Reinigungspersonal kann ich nur die Bitte richten: Denkt noch mehr an die Gesundheit der Bewohner/innen und informiert die Liftbenutzer/innen über die Gefahr in Liften!

Gerne würden wir darüber berichten!

Die AUVA hat diesbezüglich auch Warnhinweise herausgegeben!

Ebenso gibt es im Handel vorgefertigte Hinweisschilder, welche leicht anzubringen sind.

www.auva.at/cdscontent/load?contentid=10008.734637&version=1585919805

www.wienerwohnen.at/Neues-aus-dem-Gemeindebau2/2020_7_corona_infos.html

Bewohner haften für fremden Balkon

Grazer Stadtsenat macht Wohnungseigentümerin für Sicherheit des Geländers vor anderen Wohnungen verantwortlich. Zu Recht, sagt der VwGH.

Balkone ohne Absturzsicherung sind gefährlich – das versteht sich von selbst. Der Grazer Stadtsenat, der vom Fehlen einer solchen Sicherung auf den Balkonen vor zwei Eigentumswohnungen erfahren hatte, musste daher anordnen, dass die Balkone in einen sicheren Zustand versetzt werden. Dass dafür (auch) die Eigentümerin einer ganz anderen Wohnung verantwortlich gemacht wurde, schien dieser Frau allerdings weniger selbstverständlich. Sie wehrte sich bei Gericht, war dort aber nur vorübergehend erfolgreich.

https://www.diepresse.com/6078682/bewohner-haften-fuer-fremden-balkon

Viele alte Gebäude werden durch neue Effizienzvorschriften unsanierbar. Die „Sanierungswelle“ kommt

Kommt Klimaschutz mit der Abrissbirne?

Die neue Gebäuderichtlinie der EU passt sich in die ambitionierten Klimaziele der Union ein – und könnte damit Millionen sanierungstechnische Abrisskandidaten produzieren. Auf Eigentümer rollt eine Kostenlawine zu.

Drei Viertel der Gebäude in der EU – egal ob Wohn-, Gewerbe- oder Amtsgebäude – sind „energetisch ineffizient“, sagt die EU-Kommission. Das ist ein größeres Problem

„Sanierungswelle“ heißt in dem Fall umfassende Wärmedämmung und Heizungstausch. Ein soziales Problem, denn in den energetisch ineffizientesten Gebäuden wohnen nicht unbedingt die finanziell potentesten Leute.

https://www.diepresse.com/6078277/kommt-klimaschutz-mit-der-abrissbirne

Den Eigentümer/innen kann nur empfohlen werden, schon jetzt, einen monatlichen Betrag für zukünftige Sanierungen, privat, anzusparen.

Feuerpolizeiliche Hinweisschilder sind für manche PKW-Lenker….

….kein Grund, ihr Fahrzeug ordnungsgemäß abzustellen.

Dieses rücksichtslose Verhalten eines Besuchers/ Bewohners kann im Notfall für Bewohner der Wohnanlage Ulmgasse zu einer Katastrophe führen.

Sogar Gehsteige sind für manche Autolenker kein Hindernis, dies zeigen Bilder, welche uns am 22.& 25. 12.21 zugegangen sind.

Wird die Feuerwehr alarmiert, muss es schnell gehen. Wenn Rettungswege aber durch parkende Fahrzeuge blockiert sind, behindert dies den Feuerwehreinsatz. Stadtbrandinspektor Kai Reeh sagt: „Einsatzfahrzeuge mit Drehleiter brauchen einen großen Aktionsradius. Wir benötigen mindestens drei Meter Durchfahrtsbreite. Deshalb dürfen Autos nie, auch nicht nur mal kurz, auf Feuerwehrflächen und- Zufahrten oder in Brandschutzzonen geparkt werden.“ Gleiches gelte auch für das Freihalten von Hydranten, über Hydranten ist das Parken verboten. Außerdem sei in Kurven und an anderen Engstellen mehr Platz erforderlich.

Klicke, um auf Feuerwehrzonen.pdf zuzugreifen

Auf eine Abschleppung wurde, diesmal, verzichtet.

Warmwasserzähler in der Wohnanlage nicht gesetzeskonform

In einigen Tagen werden in der Wohnanlage Ulmgasse nicht gesetzeskonforme Warmwasserzähler abgelesen. Die Hausverwaltung und die Fa. Meßtechnik wurden auf diesen Umstand hingewiesen, jedoch blieben diese „Hinweise“ unbeantwortet.

Es ist unverständlich, dass die HV nicht von sich aus tätig wurde, um eine korrekte, sichere und gesetzeskonforme Messung den Eigentümer/innen zu garantieren, schließlich hatte diese 5 Jahre Zeit!

Sollten diese Warmwasserzähler, im Zuge der Kontrollablesung, doch noch getauscht werden, so betrifft die Korrektheit nur zukünftige Messungen, jedoch nicht die rückwirkenden!

Es steht jeder/m Eigentümer/in frei, eine Anzeige bzw. Einspruch gegen die Warmwasserrechnung einzubringen.

Kunst in der Ulmgasse…

Die BewohnerInnen der Wohnanlage Ulmgasse können seit einiger Zeit beobachten, wie die hässliche, an Nachkriegszeiten erinnernde Mauer zum angrenzenden LKH Graz II („Feldhof“ ) künstlerisch bearbeitet wird.

Daraus kann man ersehen, dass es in der Wohnanlage auch BewohnerInnen gibt, die sich Gedanken zum „schöneren Wohnen“ machen.

Es wäre zu befürworten, wenn auch der restliche Teil der hässlichen Mauer noch zur Verschönerung inspiriert und BewohnerInnen dies auch finanziell sowie durch Ideen unterstützen…..

Bin überzeugt, dass damit etwas mehr „Farbe“ in unseren Alltag eingebracht werden kann, welche am Ende auch der durch Covid belasteten Psyche zugute kommt.

Was die neue Heizkostenverordnung für Verbraucher bedeutet

„Einmal im Jahr kommt noch bei Millionen von Mietern der Heizungsableser vorbei – oft ist es schwierig, Termine zu vereinbaren. Das aber wird sich ändern. Denn neu installierte Zähler müssen künftig digital aus der Ferne ablesbar sein, vorhandene Geräte in der Regel bis Ende 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden. Verbraucher sollen außerdem mehr Informationen über ihr Heizverhalten bekommen. Die Hoffnung: das kann dazu beitragen, Heizenergie und damit Geld einzusparen“

Quelle: http://www.gmx.net/magazine/ratgeber/finanzen-verbraucher/heizkostenverordnung-verbraucher-bedeutet-36321306

Leider bezieht sich die obige Heizkostenverordnung auf unser Nachbarland Deutschland, es bleibt aber zu hoffen, dass diese auch bald in Österreich umgesetzt wird. Dass damit die Ablesefirmen keine Freude haben dürften, liegt auf der Hand

Es gibt bereits rechtskräftige Urteile in Österreich, wo eine Wohnanlage die Heizungsablesung erfolgreich bekämpft hat und es in dieser Wohnanlage auch keine „Heizungsableser“ mehr gibt. (Ulmgasse.at berichtete) – Mit einer Hausverwaltung, welche die „Hausverwaltung“ einer Wohnanlage ernst nimmt, ist ein großes Sparpotenzial für die BewohnerInnen möglich!

Post von OGRIS

Die Eigentümer/innen der Garagenanlage wurden dieser Tage mit einem Brief von der Hausverwaltung OGRIS überrascht , dessen Inhalt Fragen aufwirft:

Die Hausverwaltung schreibt den Eigentümer/innen eine Sonderzahlung für eine Sanierung des Garagendaches vor, da keine Rücklagen vorhanden wären!

Frage: Ist es nicht Aufgabe einer korrekt arbeitenden Hausverwaltung, für solche Notfälle vorzusorgen und darauf zu achten, dass ausreichende Mittel für eine wichtige Sanierung und Rücklagen vorhanden sind ?

Die Hausverwaltung hat es unserer Meinung nach nicht geschafft und verabsäumt, ausreichende Rücklagen für die Garagenanlage zu bilden und so werden die Eigentümer/innen gerade in einer angespannten, wirtschaftlich schweren Zeit zusätzlich mit einer hohen Sonderzahlung belastet!

Desweiteren wurden die Eigentümer/innen informiert, dass das Ihnen zugesandte, eine Angebot das günstigste wäre!

Frage: Weshalb wurden den Eigentümer/innen nicht auch die restlichen Angebote zugesandt und zur Abstimmung vorgelegt? Dies wäre für eine transparenten Beurteilung wohl notwendig!

Antwort: Weil es keine andere gibt?

Trotz mehrmaligen ersuchen um Zusendung der weiteren Angebote, reagierte die Hausverwaltung nicht. Somit müssen wir annehmen, dass es auch keine weiteren gibt! Wie die Hausverwaltung in diesem Fall jedoch den Eigentümer/innen im obigen Schreiben behaupten kann, dass das beigelegte Angebot das günstigste ist, ist uns unverständlich und macht nachdenklich!

Frage: Weshalb wurde in dem Schreiben nicht ebenso angegeben, um welche Garagen es sich handelt? Schließlich hat die Garagenanlage ca. 600 m² und im Angebot werden 75m² angegeben!

Wir sind der Meinung, dass ein jeder Garagenbesitzer das Recht hat, zu erfahren, für welche Garage er jetzt mehr als 300.- Euro bezahlen soll.

Deshalb können wir nur die Empfehlung geben, ohne Überprüfung der Angebote vorerst mit NEIN zu unterschreiben und von der Hausverwaltung die Herausgabe auch der restlichen Angebote, falls vorhanden, zu verlangen oder ein weiteres Fachunternehmen um eine Angebotslegung zu ersuchen, dies kann jeder Garageneigentümer auch selbst, ohne Hausverwaltung, durchführen!

Wollen Bewohner eine schöne gepflegte Wohnanlage?

Wie wäre es mal mit einer professionellen Gartenpflege aus dem Raum Graz.

Haben Sie keine Zeit und Energie die Arbeiten rund ums Haus und im Haus zu erledigen?

Brauchen Sie einmalige, oder sogar regelmäßige Gartenbetreuung?
Wir sind gerne für Sie da!

Wir übernehmen die allgemeine Gartenarbeiten in Graz und Graz-Umgebung:
– den Garten winterfest machen
– Rasenpflege
– Pflanzenpflege
– Unkraut jäten
– Heckenschnitt
– Obstbäume schneiden
– Vertikutieren, düngen
– Rasenmähen
– Laub entfernen
usw.

http://gartenpflege-graz.at/garten.html

Also das hört sich ja gut an und einen Versuch wert –

DIE KRITISCHE Plattform – Infos von Eigentümer für Eigentümer. Wenn Sie Lob-Sorgen-Probleme haben , schreiben Sie uns! Besuchen Sie uns auch auf Facebook