Bewohner haften für fremden Balkon

Grazer Stadtsenat macht Wohnungseigentümerin für Sicherheit des Geländers vor anderen Wohnungen verantwortlich. Zu Recht, sagt der VwGH.

Balkone ohne Absturzsicherung sind gefährlich – das versteht sich von selbst. Der Grazer Stadtsenat, der vom Fehlen einer solchen Sicherung auf den Balkonen vor zwei Eigentumswohnungen erfahren hatte, musste daher anordnen, dass die Balkone in einen sicheren Zustand versetzt werden. Dass dafür (auch) die Eigentümerin einer ganz anderen Wohnung verantwortlich gemacht wurde, schien dieser Frau allerdings weniger selbstverständlich. Sie wehrte sich bei Gericht, war dort aber nur vorübergehend erfolgreich.

https://www.diepresse.com/6078682/bewohner-haften-fuer-fremden-balkon

Viele alte Gebäude werden durch neue Effizienzvorschriften unsanierbar. Die „Sanierungswelle“ kommt

Kommt Klimaschutz mit der Abrissbirne?

Die neue Gebäuderichtlinie der EU passt sich in die ambitionierten Klimaziele der Union ein – und könnte damit Millionen sanierungstechnische Abrisskandidaten produzieren. Auf Eigentümer rollt eine Kostenlawine zu.

Drei Viertel der Gebäude in der EU – egal ob Wohn-, Gewerbe- oder Amtsgebäude – sind „energetisch ineffizient“, sagt die EU-Kommission. Das ist ein größeres Problem

„Sanierungswelle“ heißt in dem Fall umfassende Wärmedämmung und Heizungstausch. Ein soziales Problem, denn in den energetisch ineffizientesten Gebäuden wohnen nicht unbedingt die finanziell potentesten Leute.

https://www.diepresse.com/6078277/kommt-klimaschutz-mit-der-abrissbirne

Den Eigentümer/innen kann nur empfohlen werden, schon jetzt, einen monatlichen Betrag für zukünftige Sanierungen, privat, anzusparen.

Feuerpolizeiliche Hinweisschilder sind für manche PKW-Lenker….

….kein Grund, ihr Fahrzeug ordnungsgemäß abzustellen.

Dieses rücksichtslose Verhalten eines Besuchers/ Bewohners kann im Notfall für Bewohner der Wohnanlage Ulmgasse zu einer Katastrophe führen.

Sogar Gehsteige sind für manche Autolenker kein Hindernis, dies zeigen Bilder, welche uns am 22.& 25. 12.21 zugegangen sind.

Wird die Feuerwehr alarmiert, muss es schnell gehen. Wenn Rettungswege aber durch parkende Fahrzeuge blockiert sind, behindert dies den Feuerwehreinsatz. Stadtbrandinspektor Kai Reeh sagt: „Einsatzfahrzeuge mit Drehleiter brauchen einen großen Aktionsradius. Wir benötigen mindestens drei Meter Durchfahrtsbreite. Deshalb dürfen Autos nie, auch nicht nur mal kurz, auf Feuerwehrflächen und- Zufahrten oder in Brandschutzzonen geparkt werden.“ Gleiches gelte auch für das Freihalten von Hydranten, über Hydranten ist das Parken verboten. Außerdem sei in Kurven und an anderen Engstellen mehr Platz erforderlich.

Klicke, um auf Feuerwehrzonen.pdf zuzugreifen

Auf eine Abschleppung wurde, diesmal, verzichtet.

Warmwasserzähler in der Wohnanlage nicht gesetzeskonform

In einigen Tagen werden in der Wohnanlage Ulmgasse nicht gesetzeskonforme Warmwasserzähler abgelesen. Die Hausverwaltung und die Fa. Meßtechnik wurden auf diesen Umstand hingewiesen, jedoch blieben diese „Hinweise“ unbeantwortet.

Es ist unverständlich, dass die HV nicht von sich aus tätig wurde, um eine korrekte, sichere und gesetzeskonforme Messung den Eigentümer/innen zu garantieren, schließlich hatte diese 5 Jahre Zeit!

Sollten diese Warmwasserzähler, im Zuge der Kontrollablesung, doch noch getauscht werden, so betrifft die Korrektheit nur zukünftige Messungen, jedoch nicht die rückwirkenden!

Es steht jeder/m Eigentümer/in frei, eine Anzeige bzw. Einspruch gegen die Warmwasserrechnung einzubringen.

Kunst in der Ulmgasse…

Die BewohnerInnen der Wohnanlage Ulmgasse können seit einiger Zeit beobachten, wie die hässliche, an Nachkriegszeiten erinnernde Mauer zum angrenzenden LKH Graz II („Feldhof“ ) künstlerisch bearbeitet wird.

Daraus kann man ersehen, dass es in der Wohnanlage auch BewohnerInnen gibt, die sich Gedanken zum „schöneren Wohnen“ machen.

Es wäre zu befürworten, wenn auch der restliche Teil der hässlichen Mauer noch zur Verschönerung inspiriert und BewohnerInnen dies auch finanziell sowie durch Ideen unterstützen…..

Bin überzeugt, dass damit etwas mehr „Farbe“ in unseren Alltag eingebracht werden kann, welche am Ende auch der durch Covid belasteten Psyche zugute kommt.

Was die neue Heizkostenverordnung für Verbraucher bedeutet

„Einmal im Jahr kommt noch bei Millionen von Mietern der Heizungsableser vorbei – oft ist es schwierig, Termine zu vereinbaren. Das aber wird sich ändern. Denn neu installierte Zähler müssen künftig digital aus der Ferne ablesbar sein, vorhandene Geräte in der Regel bis Ende 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden. Verbraucher sollen außerdem mehr Informationen über ihr Heizverhalten bekommen. Die Hoffnung: das kann dazu beitragen, Heizenergie und damit Geld einzusparen“

Quelle: http://www.gmx.net/magazine/ratgeber/finanzen-verbraucher/heizkostenverordnung-verbraucher-bedeutet-36321306

Leider bezieht sich die obige Heizkostenverordnung auf unser Nachbarland Deutschland, es bleibt aber zu hoffen, dass diese auch bald in Österreich umgesetzt wird. Dass damit die Ablesefirmen keine Freude haben dürften, liegt auf der Hand

Es gibt bereits rechtskräftige Urteile in Österreich, wo eine Wohnanlage die Heizungsablesung erfolgreich bekämpft hat und es in dieser Wohnanlage auch keine „Heizungsableser“ mehr gibt. (Ulmgasse.at berichtete) – Mit einer Hausverwaltung, welche die „Hausverwaltung“ einer Wohnanlage ernst nimmt, ist ein großes Sparpotenzial für die BewohnerInnen möglich!

Post von OGRIS

Die Eigentümer/innen der Garagenanlage wurden dieser Tage mit einem Brief von der Hausverwaltung OGRIS überrascht , dessen Inhalt Fragen aufwirft:

Die Hausverwaltung schreibt den Eigentümer/innen eine Sonderzahlung für eine Sanierung des Garagendaches vor, da keine Rücklagen vorhanden wären!

Frage: Ist es nicht Aufgabe einer korrekt arbeitenden Hausverwaltung, für solche Notfälle vorzusorgen und darauf zu achten, dass ausreichende Mittel für eine wichtige Sanierung und Rücklagen vorhanden sind ?

Die Hausverwaltung hat es unserer Meinung nach nicht geschafft und verabsäumt, ausreichende Rücklagen für die Garagenanlage zu bilden und so werden die Eigentümer/innen gerade in einer angespannten, wirtschaftlich schweren Zeit zusätzlich mit einer hohen Sonderzahlung belastet!

Desweiteren wurden die Eigentümer/innen informiert, dass das Ihnen zugesandte, eine Angebot das günstigste wäre!

Frage: Weshalb wurden den Eigentümer/innen nicht auch die restlichen Angebote zugesandt und zur Abstimmung vorgelegt? Dies wäre für eine transparenten Beurteilung wohl notwendig!

Antwort: Weil es keine andere gibt?

Trotz mehrmaligen ersuchen um Zusendung der weiteren Angebote, reagierte die Hausverwaltung nicht. Somit müssen wir annehmen, dass es auch keine weiteren gibt! Wie die Hausverwaltung in diesem Fall jedoch den Eigentümer/innen im obigen Schreiben behaupten kann, dass das beigelegte Angebot das günstigste ist, ist uns unverständlich und macht nachdenklich!

Frage: Weshalb wurde in dem Schreiben nicht ebenso angegeben, um welche Garagen es sich handelt? Schließlich hat die Garagenanlage ca. 600 m² und im Angebot werden 75m² angegeben!

Wir sind der Meinung, dass ein jeder Garagenbesitzer das Recht hat, zu erfahren, für welche Garage er jetzt mehr als 300.- Euro bezahlen soll.

Deshalb können wir nur die Empfehlung geben, ohne Überprüfung der Angebote vorerst mit NEIN zu unterschreiben und von der Hausverwaltung die Herausgabe auch der restlichen Angebote, falls vorhanden, zu verlangen oder ein weiteres Fachunternehmen um eine Angebotslegung zu ersuchen, dies kann jeder Garageneigentümer auch selbst, ohne Hausverwaltung, durchführen!

Wollen Bewohner eine schöne gepflegte Wohnanlage?

Wie wäre es mal mit einer professionellen Gartenpflege aus dem Raum Graz.

Haben Sie keine Zeit und Energie die Arbeiten rund ums Haus und im Haus zu erledigen?

Brauchen Sie einmalige, oder sogar regelmäßige Gartenbetreuung?
Wir sind gerne für Sie da!

Wir übernehmen die allgemeine Gartenarbeiten in Graz und Graz-Umgebung:
– den Garten winterfest machen
– Rasenpflege
– Pflanzenpflege
– Unkraut jäten
– Heckenschnitt
– Obstbäume schneiden
– Vertikutieren, düngen
– Rasenmähen
– Laub entfernen
usw.

http://gartenpflege-graz.at/garten.html

Also das hört sich ja gut an und einen Versuch wert –

Wunsch nach Umzug

Demnach möchte ein Viertel der Befragten gern umbauen oder renovieren, ein weiteres Viertel möchte sein bisheriges Zuhause gar für immer verlassen. „Bei 71 Prozent der Umzugswilligen ist der Wunsch bereits so weit gediehen, dass sie begonnen haben, nach einer Immobilie zu suchen“, heißt es seitens der Immobilienplattform.

Unter Wohnungsnutzern ist der Wunsch umzuziehen übrigens stärker als bei jenen, die in einem Haus leben. Bei jenen, die in einer kleineren Wohnung leben, ist der Drang auszuziehen noch einmal viel größer. 

https://www.diepresse.com/5967616/corona-befeuert-den-wunsch-nach-umzug

Ps.: Der Umzug aus einer kleinen Wohnung geht auch viel einfacher als bei einem Haus, ich würde mich schwertun etwas besseres zu finden….

Hausverwaltung mit Verantwortung…..

Eine Hausverwaltung, welche die Bewohner bei Parkproblemen nicht im Regen stehen lässt, Regeln nicht nur aufstellen, sondern auch umsetzt, findet Mann &Frau in der Wohnanlage Ulmgasse Neu (Ulmenhof). Auch wenn deren Regeln, einigen Bewohnern am ersten Blick nicht gefallen dürfte, auf längere Sicht trägt es zu einer sicheren & schöneren Lebensqualität bei.

In der neuen Wohnanlage Ulmenhof wurde das Parkmanagement und Reinigung einer professionellen Firma übergeben. Diese sorgt, laut Auskunft von Bewohnern, mit regelmäßiger Überwachung (2x Tag) für Ordnung an den Parkplätzen und Reinigung.

Ein Lob an die Polizei, sie tut ihr Übriges….

Gericht macht Pfuscher für Schäden haftbar…..

….dieses Urteil des OGH sollten sich Bewohner / Hausbesorger/Reinigungspersonal von Wohnanlagen gut ansehen.

Da kann nämlich für die „Pfuscher“ der Anschluss eines Geschirrspülers, Waschmaschine etc. zum finanziellen „Desaster“ und finanziellen Totalschaden werden und so ihm sein zusätzliches „Leckerli“ im Hals stecken bleiben.

Abgesehen, dass sie haftbar gemacht werden können, schadet „Pfusch am Bau“ auch die restlichen Bewohner-EigentümerInnen, denn am Ende müssen alle zahlen!

Das an Wohnanlagen, wo der Pfusch der Bewohner dominiert natürlich auch an Wert verliert, liegt auf der Hand. Ein Auto mit fachlicher Betreuung (Servicebuch) hat auch einen besseren Wiederverkaufswert, als solches, wo Pfuscher das Autoleben begleiteten.

Verstärkte Kontrollen in der Ulmgasse

Die Ulmgasse im Bezirk Straßgang ist in den letzten Jahren stark verbaut worden. Bedingt durch die zusätzliche Verbauung hat der „Parkdruck“ zugenommen, sodass auch die Straßenränder der Ulmgasse vermehrt als Parkfläche verwendet werden. Das führt immer wieder zu gefährlichen Situationen, insbesondere im Bereich der Siedlungsanlage Ulmgasse14, da bei der Ausfahrt in den Straßenbereich die Sicht auf die Verkehrsfläche durch parkende Autos verstellt ist.
Vertreter der Hausgemeinschaft Ulmgasse 14 sind daher mit der Bitte an mich herangetreten, hier eine Verbesserung der Verkehrssicherheit zu erwirken.

https://www.graz.at/cms/dokumente/10326938_9375341/97393a66/2019-02-14%20%20Antrag%20%20Ha%C3%9Fler%20%20Verkehrssicherheit%20in%20der%20Ulmgasse.pdf

Auch Fahrzeugbesitzer der Garagenanlage Ulmgasse 24, werden durch die Falschparker bei der Ausfahrt der Garagen, stark in ihrer Sicht behindert, dort ist es ebenfalls bereits zu „Beinaheunfällen“ gekommen.

Garagenbesitzer, welche sich durch parkenden Fahrzeuge behindert fühlen, können, persönlich bei jeder Polizeidienststelle, oder per E-Mail, Anzeige erstatten.

„Jeder darf einen anderen wegen ­einer Verwaltungsübertretung anzeigen; die Behörde muss die Sache prüfen. Ergibt das Beweisverfahren, dass der Vorwurf glaubwürdig ist (bei eindeutigen Fotos sehr wahrscheinlich), wird gestraft.“

Wie rücksichtslos KFZ Lenker parken…..

…… konnten Bewohner der Wohnanlage Ulmgasse feststellen.

Diese Fahrzeuge mit Wiener & „GU“ Kennzeichen parkten rücksichtslos am Schutzweg, direkt vor Beginn der Feuerwehranfahrtszone (14a).

Bewohner kann die Empfehlung gegeben werden, umgehend die Hausverwaltung OGRIS in Kärnten zu informieren! Jeder Bewohner kann auch selbständig, eine Besitzstörungsklage gegen den Lenker des Fahrzeuges einbringen, diesbezüglich stellen wir gerne die dafür notwendigen KFZ Daten zur Verfügung.

Die Bilder wurden uns von Bewohner gesendet welche zu Recht fragen, dürfen die das? Wie kann das ohne Strafe gehen?

Erinnerung: Für die Wohnanlage Ulmgasse ist auch die STVO gültig

Weitere Informationen: https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Besitzstoerung_-_allgemeiner_Ueberblick.html

Park & Control in der Wohnanlage Ulmgasse

Überprüfung der Einhaltung der Straßenverkehrsordnung

Hierbei erfolgt die Kontrolle der Freihaltung von wichtigen Bereichen, wie Halteverbotszonen, Lieferzonen, Behindertenparkplätzen, etc.. Darüber hinaus können Fahrzeuge, die außerhalb der Markierungen stehen, sanktioniert und somit das „Wildparken“ vermieden werden.

Für Falschparker ist es nicht mehr so einfach in der Wohnanlage Ulmgasse-Neu, ihr Fahrzeug regelwidrig abzustellen.

Drei Gründe,wann ein Auto abgeschleppt werden darf….

Ausschlag gebend ist, wo man parkt. In der Regel werden Fahrzeuge abgeschleppt, wenn

– das Auto eine Verkehrsbeeinträchtigung darstellt (Es reicht die Befürchtung einer Behinderung),

– es in einer Abschleppzone steht,

– das Fahrzeug ohne Kennzeichen abgestellt wurde.

Ein abgestelltes Auto gilt dann als Verkehrsbeeinträchtigung, wenn es in der zweiten Spur steht, eine Einfahrt zuparkt, öffentliche Verkehrsmittel behindert oder im Halte- und Parkverbot steht. Es ist nicht notwendig, dass das Auto tatsächlich eine konkrete Behinderung darstellt, die Möglichkeit alleine reicht aus.

Was es kostet, abgeschleppt zu werden
Beim Abschleppen kommen zur Verwaltungsstrafe noch Gebühren fürs Abschleppen und Kosten für die Verwahrung dazu. Bei den Abschleppgebühren muss man mit rund 250 Euro rechnen. Die Verwahrungskosten werden tageweise abgerechnet. Je länger Sie warten Ihr Fahrzeug abzuholen, desto höher sind die Verwahrungskosten. Alles in Allem kommt man, wenn man abgeschleppt wird, schnell auf 300 bis 400 Euro.

Quelle: http://www.trend.at/

Schlechte Erfahrungen mit Firmen: Was Kunden im Internet sagen dürfen

Schlechte Rezensionen für ein Unternehmen: Was verärgerte Kunden im Netz kundtun dürfen und wo die „Meinungsfreiheit“ ihre Grenzen hat.

Unsere Leserin machte im Vorjahr schlechte Erfahrungen mit einem Immobilienbüro, als sie einerseits eine kleine Wohnung verkaufen wollte und andererseits eine neue Mietwohnung für sich suchte. Als schließlich beides nicht gerade zu ihrer Zufriedenheit erledigt war, machte sie ihren Ärger mit dem Maklerbüro mit einer entsprechend schlechten Rezension auf Facebook und Google öffentlich. „Ich habe nur die Sachverhalte aus meiner Sicht geschildert“, sagt die Leserin. Mehr oder minder gleich danach sei vom Immobilienbüro ein Anruf gekommen, in dem man sie in besonders harscher Form zur sofortigen Löschung des Eintrags aufgefordert habe, – „sonst würde man einen Anwalt einschalten“, erzählt die Frau. Tatsächlich erhielt sie wenig später Post von einem Anwalt, der namens seines Klienten die Löschung der Einträge forderte. „Auch die Rechnung für die Anwaltskosten in der Höhe von 200 Euro wurde mir gleich mitgeschickt“ erzählt die Leserin, die sich coronabedingt mittlerweile in einer wirtschaftlich prekären Lage befindet.

Aus Angst, wie sie sagt, hat sie ihre Rezension mittlerweile zwar gelöscht, jetzt fragt sie sich allerdings, ob das alles rechtlich in Ordnung war und sie tatsächlich auch die Anwaltskosten tragen muss.

Wir haben den steirischen Rechtsanwalt Stefan Schoeller dazu befragt. Mit Verweis auf die allgemeinen Regeln des Zivilrechts (gemäß Paragraf 1330 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches) und die dort geltenden Spielregeln sagt er zur Kritik, die unsere Leserin konkret am Maklerbüro geübt hat: „Wenn die hier geschilderten Sachverhalte wahr dargestellt werden – etwa was die Verrechnung der Provision anlangt – handelt es sich um zulässige Kritik am Makler.“
Würde der Makler nach Paragraf 1330 des ABGB auf Unterlassung klagen, müsste unsere Leserin natürlich den Wahrheitsbeweis antreten. „Dies erfolgt durch Einsichtnahme in die Urkunden, die Maklerverträge und vor allem die Parteieneinvernahme der Leserin“, sagt Schoeller. Sollte sich unsere Leserin keine anwaltliche Vertretung leisten können, was wohl der Fall ist, werde sie eine sogenannte Verfahrenshilfe bekommen, sodass sie anwaltlich vertreten ist und ihr weitgehend das Kostenrisiko abgenommen wird.

Gute Nachrichten für unsere Leserin
Aus seiner Sicht wäre es daher auch nicht nötig gewesen, das Posting zu entfernen. „Mangels Verschuldens gab es auch für das Einschreiten des Anwaltes keinen Grund“, fügt er hinzu. „Hier wird nach meiner Einschätzung tatsächlich jemand unter Druck gesetzt, der sich vor den Kosten einer Gegenwehr oder einer rechtlichen Auseinandersetzung scheut.“
Schoellers Expertise lässt unsere Leserin aufatmen: „Die Maklerfirma würde weder mit einer Unterlassungsklage nach Paragraf 1330 AGBG, noch mit einer Privatanklage wegen übler Nachrede nach dem Strafgesetzbuch Erfolg haben.“ Die Empfehlung für unsere Leserin lautet also, den Betrag, den der Anwalt fordert, einfach nicht einzubezahlen.

Zu einer Löschung der Rezension, die der Makler im Falle unserer Leserin im Vorfeld offenbar bereits erfolglos bei Google beantragt hat, sagt der Jurist: „Aufgrund zahlreicher von mir selbst betreuter Löschungsanfragen weiß ich, dass Google auf Löschungsanfragen der Kritisierten sehr zurückhaltend reagiert und hier schon ganz grobe Persönlichkeitsverstöße vorliegen müssen, damit man mit seinem Antrag erfolgreich ist.“

Quelle: https://www.kleinezeitung.at/lebensart/ombudsfrau/5933579/Was-das-Gesetz-erlaubt_Kritik-an-Firmen_Was-Kunden-im-Internet

Feuerwehranfahrtszone – Parkverbot

Wie einige Bewohner der Wohnanlage Ulmgasse feststellten und uns berichteten, parkt in der Feuerwehranfahrtszone (14 A-B) seit 14 Tagen ein PKW-Anhänger.

Das die Stichstraßen der Wohnanlage als „Feuerwehranfahrtsflächen“ gelten wurde erst kürzlich bei einer Verhandlung des Landesverwaltungsgerichtes festgehalten (Beitrag https://ulmgassegraz.wordpress.com/2021/01/29/ein-parkplatz-der-keiner-ist/ ).

Der Besitzer muss damit rechnen, falls es zur Anzeige ( Feuerpolizei, Bewohner) kommt, dass Strafen bis zu 10.000.- verhängt werden können.

Ein Parkplatz, der keiner ist…..

Am 28. Jänner 2021 wurde das Parkvergehen nach StFGPG (§33 Abs1 Z3 iVm § 16 Abs 1 StFGPG) eines Taxiunternehmers der Funkgrupp 878 vor Ort in der Ulmgasse 14 d mündlich ( gem. §§ 44 ff VwGVG) verhandelt .

Bei dieser Verhandlung wurde Folgendes ganz klar festgestellt und die Beschwerde gegen die Strafverfügung im Grunde abgewiesen:

  • Die Feuerwehrauffahrtszone ist ständig freizuhalten, schon ein einminütiges Abstellen kann mit einer Strafverfügung geahndet werden.
  • Die Feuerwehrauffahrtszone ist korrekt ausgeschildert und ist für sämtliche Stichstraßen (Ulmgasse 14a-14d) in voller Länge gültig. Egal, ob das Fahrzeug am Gehsteig steht – und somit andere BewohnerInnen gefährdet – oder auf der Straße steht.
  • Für die Stichstrasse Ulmgasse 14d wurde auch klar festgehalten, dass die Feuerwehrauffahrtszone bis zur Grenze des Grundstückes des LSF Graz (Landesnervenklinik Sigmund Freud) reicht und ein Abstellen von Fahrzeugen in diesem Bereich bei Strafe verboten ist.

Außerdem: Bei solchen Parkvergehen ist der Zugang / Ausgang / Fluchtweg zu den eigenen Wohnungen praktisch unmöglich. Für Mütter mit Kinderwagen, Bewohner mit Einkäufe, Rettungseinsätze etc. bedeutet dies…bitte warten!!

Seitens des Verhandlungsführers wurde empfohlen, die Bodenmarkierungen zu erneuern.

Durch diese Verhandlung wurde erstmalig Rechtsklarheit in das leidige Parkplatzproblem gebracht.

Jede/r FahrzeuglenkerIn muss damit rechnen – sollte es zur Anzeige durch Feuerpolizei oder Privatpersonen kommen -, dass eine empfindlichen Strafe, welche bis zu Euro 10.000.- betragen kann, gezahlt werden muss.

Aber noch viel wichtiger als diese Strafe ist: Jede/r FahrzeuglenkerIn muss bedenken, dass er/sie mit diesem Verhalten die Sicherheit hunderter BewohnerInnen gefährdet und dass die StFGPG https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrStmk&Gesetzesnummer=20000047 der Sicherheit sämtliche BewohnerInnen dient.

Es wäre endlich Zeit, dass auch die Hausverwaltung Ogris aus dem fernen Kärnten sich das Problem der Wohnanlage Ulmgasse annimmt!! Die Anlage leistet sich eine rund 200.000.- Reinigungstruppe pro Jahr, jedoch an eine vernünftige Parkplatzlösung wird nicht gearbeitet. Lösungen, welche die Wohnanlage für die Zukunft aufwerten könnten, wären sicherlich vorhanden!!

„Wer möchte finden einen Weg, wer nicht möchte findet Ausreden“

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