Post von OGRIS

Die Eigentümer/innen der Garagenanlage wurden dieser Tage mit einem Brief von der Hausverwaltung OGRIS überrascht , dessen Inhalt Fragen aufwirft:

Die Hausverwaltung schreibt den Eigentümer/innen eine Sonderzahlung für eine Sanierung des Garagendaches vor, da keine Rücklagen vorhanden wären!

Frage: Ist es nicht Aufgabe einer korrekt arbeitenden Hausverwaltung, für solche Notfälle vorzusorgen und darauf zu achten, dass ausreichende Mittel für eine wichtige Sanierung und Rücklagen vorhanden sind ?

Die Hausverwaltung hat es unserer Meinung nach nicht geschafft und verabsäumt, ausreichende Rücklagen für die Garagenanlage zu bilden und so werden die Eigentümer/innen gerade in einer angespannten, wirtschaftlich schweren Zeit zusätzlich mit einer hohen Sonderzahlung belastet!

Desweiteren wurden die Eigentümer/innen informiert, dass das Ihnen zugesandte, eine Angebot das günstigste wäre!

Frage: Weshalb wurden den Eigentümer/innen nicht auch die restlichen Angebote zugesandt und zur Abstimmung vorgelegt? Dies wäre für eine transparenten Beurteilung wohl notwendig!

Antwort: Weil es keine andere gibt?

Trotz mehrmaligen ersuchen um Zusendung der weiteren Angebote, reagierte die Hausverwaltung nicht. Somit müssen wir annehmen, dass es auch keine weiteren gibt! Wie die Hausverwaltung in diesem Fall jedoch den Eigentümer/innen im obigen Schreiben behaupten kann, dass das beigelegte Angebot das günstigste ist, ist uns unverständlich und macht nachdenklich!

Frage: Weshalb wurde in dem Schreiben nicht ebenso angegeben, um welche Garagen es sich handelt? Schließlich hat die Garagenanlage ca. 600 m² und im Angebot werden 75m² angegeben!

Wir sind der Meinung, dass ein jeder Garagenbesitzer das Recht hat, zu erfahren, für welche Garage er jetzt mehr als 300.- Euro bezahlen soll.

Deshalb können wir nur die Empfehlung geben, ohne Überprüfung der Angebote vorerst mit NEIN zu unterschreiben und von der Hausverwaltung die Herausgabe auch der restlichen Angebote, falls vorhanden, zu verlangen oder ein weiteres Fachunternehmen um eine Angebotslegung zu ersuchen, dies kann jeder Garageneigentümer auch selbst, ohne Hausverwaltung, durchführen!