Versammlung am 26.April 2008

Bericht über Eigentümerversammlung


Ergebnis – Protokoll

 

Schon im Vorfeld hatte sich der Immobilienverwalter G……. bemerkbar gemacht, indem er eine im Schaukasten der Eigentümer angebrachte Einladung eigenhändig entfernt und durch einen irreführenden Anschlag mit der falschen Behauptung ersetzt hat, wonach es sich bei der Veranstaltung nur um eine „Vereinsversammlung“ handeln würde. Der erzielte Effekt war von der Immobilienverwaltung wohl nicht beabsichtigt; Weil diese grobe Verletzung der Verwalterpflichten vom Verein rechtzeitig in geeigneter Weise aufgezeigt wurde, ist es zu einem geradezu überraschenden Ergebnis bei den zahlreich erschienen Teilnehmern, gekommen. Schon die Anzahl der teilnehmer übertraf den bisherigen Durchschnitt um 50%. Das eindeutige Ergebnis lautete: 72 % der anwesenden Personen sind für die Vertragsauflösung; 2 % dagegen und 26 % haben sich noch nicht entschieden, oder gaben jedenfalls ihr Meinung nicht kund.

Aus der Vielzahl jener Detailvorwürfe, die zu einem gerichtlichen Vorgehen gegen den Immobilieverwalter erhoben werden, wurde nur drei mit großen finanziellen Folgen verbundene näher behandelt, nämlich die Sparbuchgebarung, die technisch völlig unsinnige Investition von Warmwasserzählern, die allein 2/3 der Ausgaben eines Jahres erfordert hat und der Abschluss von viel zu teuren langfristigen Verträgen für die Gebäudeversicherung, die er im Alleingang vorgenommen hat.
Ein anwesender Fachmann erläuterte dazu auch noch, dass in so einem Fall ein Verstoß gegen das Prinzip der Unvereinbarkeit vorliegt, würde der Immobilienverwalter, der auch Versicherungsmakler ist (Eintrag 2007/08 Telefonbuch), einen derartigen Abschluss tätigen.
Dieser Imobilienverwalter hat mit seinem Vorgehen auch einen Verstoß gegen eine von ihm selbst schriftlich festgelegte Vereinbarung mit den Eigentümern begangen, weil er zu den Verhandlungen, den Vertragsabschluss betreffend, einen namentlich genannten Eigentümer hätte beiziehen müssen.

An der Versammlung nahm auch ein Gast teil, von dem ein interessanter Beitrag gegeben wurde, wonach das gegenständliche Verfahren nicht das einzige bei einem Grazer Gericht gegen den betreffenden Immobilieverwalter ist.

Die rege geführte Diskussion brachte unter anderem interessante Aspekte für die Wahl des zukünftigen Verwalters, die sich derzeit noch in der Vorbereitungsphase befindet. Ein Teilnehmer berichtete ausführlich über die auch von ihm festgestellten technischen Fehler am oben erwähnten Warmwasser-Zählsystem, die schon längst zu einer Reklamation durch den Immobilieverwalter hätten führen müssen.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass das Ergebnis dieser Eigentümerversammlung jenen Kräften Auftrieb gibt, die sich schon bisher um die frühest mögliche Auflösung des Verwaltervertrages eingesetzt haben und die in erster Linie die soziale Komponente der Aktion zur Senkung der Betriebskosten aus Gründen der Solidarität mit sämtlichen Wohnungseigentümern und damit auch Aufwertung der Immobilien verfolgen.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

Eigentümerversammlung

Wir laden die Miteigentümer der Häuser Ulmgasse 14 a bis 14 d zu einer

Eigentümerversammlung

am Samstag den 26. April um 18 Uhr

Ort: Brauhaus Puntigam

Tagesordnung:

· Kündigung der Hausverwaltung G…… zum 31.12.2008

Wie bekannt, hat die Hausverwaltung xxxx ihre Verwalterpflichten in mehrfacher Hinsicht vernachlässigt und dadurch das Vertrauen eines großen Teils der Wohnungseigentümer eingebüßt.

Bei der Versammlung wird die Möglichkeit zur umfassenden Information geboten und Gelegenheit gegeben, durch Leistung der Unterschrift die Zustimmung zur Auflösung des Vertrages zu geben.

Wer nicht an der Versammlung teilnimmt, wird gebeten seine Unterschrift auf dem zugesandten Formular zu leisten. (Name bitte in Blockschrift ) Auch hier mit „ja“ oder „nein“. Bitte, das Formular an untenstehende Adresse mit beiliegendem Briefumschlag zurück zu senden!

Neue Hausverwaltung:
Da wir der Meinung sind, dass Sie als Eigentümer entscheiden sollen, wer in Zukunft unsere Anlage bestens betreuen soll, werden wir Ihnen in den nächsten Monaten 3 bis 4 Hausverwaltungen, welche auf der von der Arbeiterkammer Graz empfohlenen Grundlage gestellten Anbote erstellt wurden, mittels Zusendung vorschlagen, und diese auch bei einer Eigentümerversammlung, Ihnen zur Beurteilung vorstellen.
Das von der Eigentümergemeinschaft gewählte Anbot wird zusätzlich der Arbeiterkammer Graz bzw. einem Rechtsanwalt zur Überprüfung vorgelegt.
Diese Vorgehensweise ist für uns mit viel Mühe und Aufwand verbunden, jedoch sind wir überzeugt, dass dieses „Miteinander“ der richtige Weg für die Zukunft unserer schönen Wohnanlage ist!

Wir danken für Ihre Mitarbeit im Sinne einer solidarischen Aktion zu Gunsten aller Miteigentümer und auch der Mieter in unseren Häusern! In diesem Sinne bitten wir mit „Ja“ zu stimmen

Verantwortlich für die Einladung und Durchführung der Versammlung zeichnen

Graz, 30. März 2008 Stefan Hammer Hans Lösch

Unnötige Wasseruhren

Schadenersatzforderung wegen Fehlinvestition Warmwasserzähler
Wenn wir richtig verstanden haben, spricht die HV davon, dass „kein Mehrheitsbeschluss erforderlich gewesen wäre für den Ersatz der Warmwassermessung.
Das kann nicht nicht sein das Investitionen von rund 50.000.- gemacht werden und die Eigentümer nichts mitzureden haben.
Das Heizkostengesetz § 6 sagt eindeutig ( man muss nur bei (1) 2 und (2) nachlesen) wo es sinngemäß heißt : Es muss vor der Investition ein Kosten-Nutzenvergleich durch einen Ziviltechniker erstellt werden, der mindestens 10 % Einsparung an Energiekosten erbracht hat. Das ist nicht geschehen und von einer Einsparung kann überhaupt nicht die Rede sein:
Warmwasserkosten
ohne MWST 2005 : 40.080.-
2006 : 45.200.- (Dem Jahr der Inbetriebnahme)
2007 : 46.620.-

Fakt ist:
– Sinnlose Ausgabe da kein Ersparnis
– Kein Mehrheitsbeschluss
– Keine Kosten/Nutzenrechnung
– 3 Anbote wie es vorgesehen ist, haben wir noch nicht
gesehen.

Wir werden mit Hilfe der Eigentümer, Schadenersatz verlangen
Immer wieder behauptete Unwahrheiten werden nicht zu Wahrheiten, sondern was schlimmer ist, zu Gewohnheiten.
Oliver Hassenkamp

HV- entfernt gesetzpflichtige Aushänge.

An die Hausverwaltung xxx

Ich vertrete die rechtlichen Interessen von Herrn Stefan Hammer und den Ehegatten DI Hans Lösch & Fr. R.L., die Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ 198 GB 63125 Webling sind.

Meine Mandanten haben in Ausübung des ihnen, gem. § 25 Abs. 1 letzter Satz, zuste-henden Rechtes eine Eigentümerversammlung für 26.4.2008, 18 Uhr einberufen. Gem. § 24 Abs. 5 WEG hat die Einberufung der Versammlung auch durch Anschlag in den Stie-genhäusern zu erfolgen, weshalb meine Mandanten auch einen entsprechenden An-schlag dort angebracht haben.

Wie meine Mandanten nun feststellen mussten, haben sie am 22.4.2008 widerrechtlich die Verständigung über die Einberufung der Eigentümerversammlung entfernt und durch einen – irreführenden – Anschlag ihrerseits ersetzt, in dem Sie behaupten, es würde sich bei der von meinem Mandanten einberufenen Eigentümerversammlung tatsächlich nicht um eine „Eigentümerversammlung“ sondern um eine „Vereinsversammlung“ handeln.

Sie haben durch diese Vorgangsweise die Sie treffende Treuepflicht des Verwalters ge-genüber allen Miteigentümern der von Ihnen verwalteten Liegenschaft verletzt und fordere ich Sie auf, derartige gesetzwidrige eigenmächtige Maßnahmen in Hinkunft zu unterlas-sen.

Ich halte nochmals fest, dass am 26.4.2008 um 18 Uhr eine Eigentümerversammlung im Sinne des § 25 WEG stattfinden wird, um über die in der Tagesordnung dargestellten Ta-gesordnungspunkte Beschluss zu fassen.

Sollte sich ein derartiger Eingriff in die Rechte meines Mandanten von Seiten Ihrer Haus-verwaltung wiederholen, bliebe meinen Mandanten nichts anderes übrig, als mit Unterlas-sungsklage weiteren rechtswidrigen Maßnahmen Ihrerseits vorzubeugen.

Mit vorzüglicher Hochachtung Dr. Gerald Mader

Wir machen keine „Werbung“ für unsere HV

Wir erhalten fast täglich Email anfragen weshalb wir unsere Hausverwaltung nicht öffentlich machen. Sorry, wir wollen keine „Werbung“ machen.
Als Käufer oder Interessent einer Wohnungen haben Sie natürlich die Möglichkeit diesbezüglich Auskunft vom Verkäufer zu erhalten. Gerne stellen wir Ihnen jederzeit den Kontakt zum Eigentümer des jeweiligen Wohnobjektes her.

Einbruch-Diebstahl

Wir ersuchen um Mithilfe!
100,- Euro in Bar als Belohnung für sachdienliche Hinweise die zur Ergreifung des Täters/der Täter führen, welche/r in der Nacht von 10ten auf 11ten April einen blauen VW Bus T4 auf dem Parkplatz B28 der Wohnanlage in der Ulmgasse 14 in 8053 Graz aufgebrochen und einen CD/MP3 Radio entwendet hat (klicken Sie für ein grösseres Bild)
Es wurde zuerst versucht das Schiebefenster auf der Beifahrerseite aufzuhebeln, da dies anscheinend mißlang wurde die Scheibe eingeschlagen. Die Beifahrertüre wurde geöffnet und der Radio mit Werkzeug (vermutlich Schraubenzieher) aus dem Armaturenbrett gerissen, dabei wurde dieses beschädigt und auch der Radio sollte Beschädigungen aufweisen. Außerdem wurden das ISO Kabel das USB Kabel und der Kabelbaum zurückgelassen.

Der gesamte entstandene Schaden beläuft sich auf ca. 1.000,- Euro

Es handelt sich um einen Blaupunkt Radio des Typs Queens MP56 sollte jemand dieses Gerät angeboten bekommen oder irgendwelche Hinweise auf den oder die Täter haben bitte diese an:

Herrn Schwaiger Tel. 0660 812 0 592 oder die Polizeiinspektion Kärntnerstrasse bzw. in ihre nächste Polizeidienststelle weiterleiten!

Wir sind nicht alleine…

….durch einen Zeitungsbericht vom 30.März 08 derGrazer konnten wir von einem Eigentümer, einer anderen Wohnanlage in Graz, erfahren, dass auch diese Wohnanlage seit ca. 6 Monate ein Verfahren Betreff Auflösung der HV, bei Gericht anhängig haben.
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man ein schönes Muster legen!