Schadenersatzforderung wegen Fehlinvestition Warmwasserzähler
Wenn wir richtig verstanden haben, spricht die HV davon, dass „kein Mehrheitsbeschluss erforderlich gewesen wäre für den Ersatz der Warmwassermessung.
Das kann nicht nicht sein das Investitionen von rund 50.000.- gemacht werden und die Eigentümer nichts mitzureden haben.
Das Heizkostengesetz § 6 sagt eindeutig ( man muss nur bei (1) 2 und (2) nachlesen) wo es sinngemäß heißt : Es muss vor der Investition ein Kosten-Nutzenvergleich durch einen Ziviltechniker erstellt werden, der mindestens 10 % Einsparung an Energiekosten erbracht hat. Das ist nicht geschehen und von einer Einsparung kann überhaupt nicht die Rede sein:
Warmwasserkosten
ohne MWST 2005 : 40.080.-
2006 : 45.200.- (Dem Jahr der Inbetriebnahme)
2007 : 46.620.-
Fakt ist:
– Sinnlose Ausgabe da kein Ersparnis
– Kein Mehrheitsbeschluss
– Keine Kosten/Nutzenrechnung
– 3 Anbote wie es vorgesehen ist, haben wir noch nicht
gesehen.
Wir werden mit Hilfe der Eigentümer, Schadenersatz verlangen
Immer wieder behauptete Unwahrheiten werden nicht zu Wahrheiten, sondern was schlimmer ist, zu Gewohnheiten.
Oliver Hassenkamp