
The message well I hear, my faith alone is weak
Am 14. März 2009 wurde von unserer Hausverwaltung G & S. E…….Ges.m.b.H. ein Aushang in allen 4 Häusern der Wohnanlage Ulmgasse 14, Betreff: Außenstände Wohnungseigentümer angebracht.
Darin werden die Eigentümer, die mit den Betriebskosten im Rückstand sind verschlüsselt mit „ID“ Nummern benannt. Auch wird von der Hausverwaltung G & S. E… Ges.mbH angegeben, dass die Hausgemeinschaft in allen Fällen gänzlich schadlos gehalten wird, da die ausstehenden Beträge anwaltlich bzw. gerichtlich bereits eingefordert wurden.
Wir fragen uns jetzt, wie es zu derartig hohen ausständigen Zahlungen von rund € 16.000.- oder in Schilling 220.000.- kommen kann ohne das die Eigentümer etwas wissen und verlangen von der Hausverwaltung eine sofortige Aufklärung.
Der Zahlungsrückstand von rund € 11.000.- eines Eigentümers ist vermutlich in einem Zeitraum von 3 Jahren entstanden. Wenn die Hausverwaltung meint, dass uns dadurch kein Schaden entstanden ist, fragen wir uns wer diese monatlichen Betriebskosten dann bezahlt hat?
Das Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) verpflichtet den Verwalter in so einem Fall ausdrücklich, dass ein „Vorzugspfandrecht“ innerhalb von 6 Monaten in das Grundbuch eingetragen werden muss nur so wird uns garantiert, dass wir nicht am Ende auf unseren Kosten sitzen bleiben.
Beachten Sie den Beitrag der Kronenzeitung vom 28.03.2009 BEITRAG
Den Beweis, dass unsere Hausverwaltung dies ordnungsgemäß durchgeführt hat, konnten wir nicht finden und somit ist die Verwaltung aufgefordert uns diesen Beweis zu erbringen.
Der Umstand das ein weiterer Außenstand in der Höhe von rund 16.000.- ( mit Zinsen rund 25.000.- ) schon seit fast 20 Jahren in der Schublade der Hausverwaltung auf Bezahlung warten und somit rund 40.000.- oder in Schilling über 500.000.- , kann uns auch nicht sehr vertrauensselig stimmen !
Die Botschaft hör ich wohl, allein, mir fehlt der Glaube
Durch diese zusätzliche Verantwortung des Verwalters, ist eine seriöse und professionell arbeitende Verwaltung noch wichtiger geworden. Denn was hilft uns das gesetzliche Pfandrecht, wenn es nicht geltend gemacht wird.
Wichtige Infos diesbezüglich finden sie HIER
Es muss sämtlichen Eigentümern klar sein, dass sie für alles haften, im Fall des Falles bezahlen die Eigentümer auch den aushaftenden Betrag von € 16.000.- + die Einbringungskosten!
Die Hausverwaltung muss diesen Aushang mit „ID“ Nummern aushängen, alles andere hätte der Hausverwaltung eine Klage gegen den Datenschutz eingebracht. Jeder Eigentümer hat aber das Recht, von der Hausverwaltung Einsicht in die Akten von Eigentümern zu erhalten, welche mit den monatlichen Zahlungen in Verzug geraten sind! Machen Sie von diesem Recht Gebrauch, verlangen sie Einsicht in die ordnungsgemäße Durchführung zur Rückführung der Außenstände und wie es zu Rückständen in dieser Höhe von z.B. Euro 11.000 nur eines Eigentümers überhaupt kommen konnte!
Kontaktieren Sie „unsere“ Hausverwaltung und vereinbaren sie einen Termin per Telefon oder Email g…..z@inode.at . (Einfach die Punkte mit den Namen der Hausverwaltung ergänzen.)
Unsere neue Hausverwaltung wird in Zukunft vertraglich verpflichtet werden, spätestens bei jeder Jahresabrechnung die Außenstände der Eigentümer namentlich bekannt zu geben. Ebenso muss sie falls notwendig, den Nachweis erbringen, dass die Einbringung von Forderungen korrekt durchgeführt wurde.
Wir wollen wissen, was mit unserem Geld geschieht und EIGENTUM verpflichtet!
Wir sind der Meinung, dass es jeden von uns passieren kann, einmal in eine Notlage zu kommen. Es wird die Arbeit der zukünftigen Hausverwaltung sein, mit den betroffenen Eigentümern rechtzeitig ein Gespräch zu suchen und zu klären wie es dazu kommen konnte, dass die Betriebskosten nicht bezahlt wurden und was es für Möglichkeiten gibt, den Betroffenen rasch zu helfen. Nicht erst dann, wenn bereits Tausende von Euro ausständig sind und dann nur mehr der Gerichtsweg offen bleibt, um dann den Eigentümer in eine noch schwierigere Situation zu bringen.
Wir möchten mit der neuen Hausverwaltung einen so genannten „Hilfsfond“, einrichten. Aus diesem „Fond“ soll Eigentümern, die unschuldig in eine Notlage gekommen sind, rasch und unbürokratisch geholfen werden, um kurzfristige Zahlungsprobleme zu überbrücken.
Dies könnte in Zukunft das Problem mit den „Zahlungsrückständen“ verhindern, damit nicht wie jetzt, dafür die „Rücklagen“ dazu herangezogen werden, die wir am Ende sowieso wieder selber bezahlen müssen.
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