Asbest gefährdet nicht nur die Gesundheit sondern auch die Geldtasche…

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Weil eine Firma ein Dach mit asbesthaltigem Belag mit dem Dampfstrahler gesäubert hat, ist auf einem Grundstück in Ralingen quadratmeterweise Erdreich als Sondermüll entsorgt worden. Wer dafür aufkommen muss, ist offen.

Eine halbe Stunde vor dem Ende der Säuberungsaktion beginnt dann das, was Gierens als „Albtraum“ bezeichnet. „Plötzlich stand jemand vom Amt da und hat die Arbeit einstellen lassen“, sagt sie.

Solange die asbesthaltigen Baustoffe unberührt bleiben, ist das kein größeres Problem. Es wird jedoch eins, sobald die Baustoffe mechanisch bearbeitet werden, da dabei feiner Asbeststaub entsteht.

Das hat wohl auch derjenige gewusst, der die Dacharbeiten gesehen und den Behörden gemeldet hat.

Die SGD hat gegen die ausführende Firma ein Strafverfahren eingeleitet.“ Denn im Umgang mit asbesthaltigen Stoffen sind besondere Vorkehrungen zu beachten. Und das ist nach Ansicht der Behörde nicht geschehen.

Auf ihrem Grundstück sowie auf einem benachbarten sind Bodenproben entnommen worden. Überall dort, wo das bei Reinigungsarbeiten anfallende Wasser hingespritzt ist.

Ergebnis: Teilweise müssen Grasnarbe und Erdreich abgetragen werden, sagt Pressesprecher Müller. Hecken und Sträucher wurden radikal gestutzt. Das Gehölz ist ebenso Sondermüll wie das Erdreich und das Moos, das auf die Flächen rund ums Haus niedergegangen war.

Was die 72-Jährige noch stärker belastet ist die Frage, wer für all die Arbeiten zahlt….

http://mobil.volksfreund.de/nachrichten/region/trierland/aktuell/Heute-in-der-Zeitung-fuer-Trier-Land-Asbestverseuchung-Behoerden-stoppen-gefaehrliche-Dachreinigung-im-Kreis-Trier-Saarburg;art8128,4007819

Pönale…..

Eine Hausverwaltung verrechnet eine Pönale und dann fragt sie das „Volk“ sprich Eigentümer ob sie diese Pönale zurückzahlen soll…..

Die Frage: Warum wird eine Pönale dann überhaupt verrechnet wenn sie am Ende zurückgezahlt werden soll?
Wird das einfach so verrechnet ohne Rechtsgrundlage?

Sachen gibts…….die gibts gar nicht……oder doch?

Kann ja sein das Mann im fortgeschrittenen Alter etwas nicht mehr ganz versteht!!

Hausverwalter-Suche…

Die weisen Schafe kann Frau/Mann schon mit der Lupe suchen, aber es ist halt auch leichter ein schwarzes Schaf zu werden als ein weises.
Hausverwalter werden kann jeder, „Hausverwalter“ sein, schon weniger
UND
Eine jede Hausgemeinschaft hat den Verwalter den sie verdient, ist wie in der Politik, sie kann es leicht ändern, zumindest in einer Demokratie!

Hausverwalter-Suche mit neuem Anfragen-Rekord!

Im Juni gingen mehr Anfragen für Hausverwaltungen bei dem Spezial-Portal ein, als in jedem anderen Monat zehn Jahre des Bestehens.

152 Immobilien-Eigentümer suchten im Juni 2016 eine Hausverwaltung über das Portal HausverwalterSuche.de. Das war ein neuer Rekord: Die „alte“ Bestmarke von 141 Anfragen aus Oktober 2015 wurde deutlich übertroffen.

Dass sich HausverwalterSuche so großer Beliebtheit bei Wohnungseigentümern und Mietshausbesitzern erfreut, führen die Macher auf die einzigartige Kombination von Suche und Angebotserstellung zurück. Denn wer auf der Suche nach einer Hausverwaltung für seine Immobilie ist, kann hier nicht nur die „passende“ Hausverwaltung finden, sondern sogleich Online-Angebote über die Hühe des zu erwartenden Verwalterhonorars erhalten und auf bequeme Weise Preisvergleiche anstellen.

HausverwalterSuche liefert darüber hinaus Informationen über die im Durchschnitt anfallenden Verwalter-Vergütungen. Die Website bietet statistische Auswertungen auf der Grundlage der über das Portal erstellten Angebote, die kostenfrei einsehbar sind. So lässt sich schon im Vorfeld klären, mit welchen Verwaltungskosten für ein bestimmtes Objekt zu rechnen ist…

Mit HausverwalterSuche.de finden interessierte Eigentümer von Immobilien die zu ihnen und ihrer Immobilie passende Hausverwaltung (WEG-Verwaltung für Wohnungseigentümergemeinschaften oder Mietverwaltung für vermietete Immobilien) und künnen sofort online konkrete Preisangebote über die zu erwartende Hühe der Kosten für das Verwalterhonorar der entsprechenden Hausverwalter erstellen.

Die teilnehmenden Hausverwaltungen wiederum erhalten die Kontaktdaten der Interessenten für ihre Akquise. So lässt sich der Verwaltungsbestand einer Hausverwaltung auf innovative Weise ausbauen.

http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/fair-news-de-HausverwalterSuche-mit-neuem-Anfragen-Rekord-4963901
http://hausverwaltersuche.at

Verwalter können auch mal Fehler machen [Anm. d. Verf.: – und manche noch viel mehr….]

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Der Fall: Der Mieter einer Wohnung direkt unter dem Flachdach einer Wohnungseigentümergemeinschaft meldet dem Eigentümer eine Wasserblase unter der Tapete im Flur. Der Eigentümer informiert den Verwalter. Der Verwalter beauftragt eine Fachfirma mit der Überprüfung. Die Fachfirma meldet sich telefonisch beim Mieter. Dieser erklärt, die Stelle sei wieder trocken. Die Fachfirma informiert die Verwaltung, dass nach Auskunft des Mieters nichts veranlasst sei. Der Verwalter unternimmt weiter nichts. Einige Tage später kommt es zu starken Regenfällen und massivem Wassereintritt in der Wohnung. Der Mieter verklagt den Verwalter auf Ersatz des Schadens.

Das Gericht: Der Verwalter muss zahlen. Aus § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG folgt die Pflicht des Verwalters gegenüber den Wohnungseigentümern und gegenüber der Gemeinschaft, das gemeinschaftliche Eigentum regelmäßig und/oder bei Bedarf, insbesondere aufgrund von entsprechenden Meldungen auf Baumängel hin zu überprüfen bzw. überprüfen zu lassen und erforderlichenfalls so genannte Notmaßnahmen zur Verhinderung weitergehender Schäden zu ergreifen. Ansonsten haftet der Verwalter. Hier waren die Durchfeuchtungserscheinungen bereits gemeldet, somit liegt ein Mangel des Gemeinschaftseigentums stets nahe. Die unverzügliche Beauftragung der Fachfirma war berechtigt, nicht jedoch die Untätigkeit des Verwalters auf die Rückmeldung der Firma hin. Der Verwalter darf sich nicht auf die Einschätzung eines Mieters verlassen, sondern hätte sich zumindest selbst vor Ort ein Bild machen müssen.

Kopinski Tipp: Der Verwalter kann sich entlasten, wenn er selbst oder durch andere eine entsprechende Kontrolle durchführen lässt. Er muss stets beachten: liegt ein unmittelbarer Substanzschaden vor, dann kann er unmittelbar handeln, ohne noch die Eigentümerversammlung einzuberufen. Der Verwalter ist auch gut beraten, wenn er die Mitglieder des Verwaltungsbeirates informiert bzw. hinzuzieht.

http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/fuer-schaden-haftet-der-verwalter