Handhabung von Feuerlöschern

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Auf jedem Feuerlöscher ist eine Kurzbedienungsanleitung und die Brandklasse, für welche dieser eingesetzt werden kann abgebildet.

1.Feuerlöscher aus Halterung nehmen und zum Brandort gehen.

2.Einschlag-Sicherung entfernen.

3.
•Schlagknopf mit kurzem festen Schlag einschlagen oder vorhandenen Hebel ziehen oder drücken (je nach Ausführung)
•dabei nicht die Pistole der Auswurfvorrichtung betätigen
•erst am Brandherd wird die Pistole der Auswurfvorrichtung auf den Brandherd gerichtet und betätigt
•in leicht gebückter Haltung wird das Feuer bekämpft

Bei der Bekämpfung von Bränden brennbarer Flüssigkeiten ist darauf zu achten, dass die Löschmittelauswurfvorrichtung nicht zu dicht und nicht direkt in die Flüssigkeit gehalten wird. Es besteht die Gefahr, dass die brennende Flüssigkeit herausgeschleudert wird und es zur Brandausbreitung und Verletzungsgefahr kommt. Nur die Löschmittelwolke löscht das Feuer, nicht der Druck mit dem das Löschmittel aufgebracht wird.

Einsatzgrundsätze beim Gebrauch von Feuerlöschern:
o Brand in Windrichtung löschen!
o Flächenbrände von vorn beginnend ablöschen!
o Tropf- und Fließbrände von oben nach unten löschen!
o Wandbrände von unten nach oben löschen!
o Ausreichend Feuerlöscher gleichzeitig einsetzen, nicht nacheinander!
o Rückzündung beachten!

http://www.feuerwehr-neudorf.at/sicherheitstips3/handhabung-von-feuerloescher

Legionellen: Abzocke, Hysterie oder ernsthafte Bedrohung?

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Legionellen sind Bakterien, die in fast allen Gewässerarten – auch im Grundwasser – vorkommen können. Daher können sie sich auch in dem von den Wasserwerken gelieferten Trinkwasser in sehr geringer Konzentration befinden.

Man infiziert sich, indem man – beispielsweise beim Duschen – den Sprühnebel legionellenbelasteten Wassers einatmet.

Legionelleninfektionen können beim Menschen das PontiacFieber und die unter Umständen tödlich verlaufende Legionärskrankheit (Legionellose) hervorrufen.

Legionellen vermehren sich vor allem in Wasser mit Temperaturen zwischen 30 und 45 Grad. Eine sichere und mit steigenden Temperaturen zunehmend raschere Abtötung findet knapp oberhalb von 60 Grad statt.

Neben der Temperatur begünstigt vor allem stehendes Wasser die Vermehrung der Bakterien. Am höchsten belastet ist immer das Wasser, das auf den letzten Metern vor der Zapfstelle in der Leitung steht. Man kann das Risiko senken, indem man vorsichtig die ersten Liter ablaufen lässt, insbesondere nach längerer Abwesenheit. Risikopotenzial haben auch überdimensionierte Warmwasserspeicher, in denen das Wasser zu lange steht.

Damit sich warmes Wasser bis zum Wasserhahn nicht schon in der Leitung soweit abkühlt, dass ein problematischer Temperaturbereich erreicht wird, empfehlen die Experten die nachträgliche Wärmedämmung der Leitungen und Armaturen. Für Wasserleitungen, in denen sich Stagnationswasser bilden kann, empfiehlt sich ein Rück- oder Umbau.
http://www.zuhause.de/legionellen-im-leitungswasser-vorbeugung-kontrolle-und-bekaempfung/id_70243628/index

Das Wachstum von Legionellen kann auch in Kaltwasserleitungen auftreten, wenn diese zum Beispiel zu nah an Warmwasserleitungen ohne Isolierung verlegt wurden oder durch Heizungsrohre erwärmt werden.

Duschköpfe, Armaturen und deren Perlatoren müssen sauber und kalkfrei gehalten werden, um eine Keimbesiedlung zu verhindern. Aus diesem Grund sollte auch der Duschschlauch regelmäßig heiß ausgespült werden.
http://www.info-legionellen.de
Hausbesitzer und Eigentümergemeinschaften [sollten] ihre Verwalter “unbedingt darauf hinweisen, vor der Probenentnahme in einer Wohnung den Wasserhahn für ein paar Minuten aufzudrehen.” Denn nach der Verordnung müssen die Prüfer lediglich einen Liter Wasser vor der Probe aus dem Hahn laufen lassen. “Das reicht nicht, um Keimansiedlungen in länger stehendem Wasser auszuschwemmen”. … Denn bei einem positiven Keimbefund sind umfangreichere und kostspielige Analysen erforderlich.
http://www.welt.de/finanzen/immobilien/article139685071/Legionellen-Hysterie-kostet-Mieter-Millionen.html

weitere Informationen unter:
http://www.landkreis-fuerth.de/fileadmin/redakteure/ABT5/Umwelthygiene/Merkblatt_Legionellenprophylaxe.pdf
http://www.biomasseverband.at/veranstaltungen-und-bildung/tagungen-und-vortraege/19-oesterreichischer-biomassetag/?eID=dam_frontend_push&docID=3967
https://www.amazon.de/Legionellenfilter-Sicherheits-LOG6-Massagedüse-verstellbar/dp/B00HF78D1O

OGH: Hausbetreuung im Winterdienst – zur Haftung von Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltern

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§§ 1295 ff ABGB, § 1319a ABGB, § 1315 ABGB, § 1313a ABGB, § 18 WEG 2002, § 20 WEG 2002
GZ 3 Ob 136/12i, 19.09.2012

Der OGH hatte in den letzten Jahren mehrmals Entscheidungen zur Haftung von Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltern nach Stürzen von Fußgängern auf schnee- oder eisbedeckten Außenflächen zu treffen.

Neben einer Besorgungsgehilfenhaftung nach § 1315 ABGB kann ein haftungsbegründendes eigenes Verschulden der Eigentümergemeinschaft, die den Winterdienst auf einen selbständigen Unternehmer ausgelagert hat, in Form eines Organisations-, Auswahl- oder Überwachungsverschuldens bestehen. Selbst im Anwendungsbereich des § 1319a ABGB lässt die Rsp hiefür leichte Fahrlässigkeit ausreichen.

Auch eine persönliche Haftung des Verwalters gegenüber Wohnungseigentümern sowie gegenüber Dritten setzt (außerhalb einer Haftung für Besorgungsgehilfen nach § 1315 ABGB) eigenes Verschulden voraus, insbesondere – so wie bei der Eigentümergemeinschaft – Organisations-, Auswahl– oder Überwachungsverschulden.

Das Einrichten einer „Rund um die Uhr“-Räumung oder Streuung des Parkplatzes ist nicht erforderlich, um den gebotenen Sorgfaltspflichten zu genügen.

Die Beweislast dafür, dass der Schaden bei pflichtgemäßem Verhalten nicht eingetreten wäre, trifft den Geschädigten… [D]ie Frage, wie sich die Geschehnisse entwickelt hätten, wenn der Schädiger pflichtgemäß gehandelt hätte, lässt sich naturgemäß nie mit letzter Sicherheit beantworten, weil dieses Geschehen eben nicht stattgefunden hat. Nur wenn nach der Lebenserfahrung eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für den Kausalzusammenhang spricht, dann muss die freie Beweiswürdigung den Tatrichter dazu führen, den Kausalzusammenhang als erwiesen anzunehmen, sofern nicht der geklagte Schädiger diesen prima-facie-Beweis dadurch erschüttert, dass er eine ernstlich in Betracht zu ziehende Möglichkeit einer anderen Ursache oder eines anderen Ablaufs dartut.

http://www.jusguide.at/index.php?id=88&tx_ttnews[tt_news]=13246

Verwalter im Spannungsfeld der Gebäudeversicherung

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In der Gebäudesparte wird nichts mehr verdient, klagen die Gesellschaften, weil die Schadenskosten – besonders im Bereich Leitungs- und Abwasser sowie Elementar (Starkregen, Sturm, Hagel) weitaus höher als die Prämieneinnahmen sind.

Die Folgen sind:
• Jeder Vertrag wird von der Versicherungsgesellschaft analysiert
• Änderungskündigungen mit verbundenen Prämienerhöhungen
• SB-Vereinbarungen(Selbstbehalt)
• Vertragskündigungen

Hiervon sind am meisten die Wohnungseigentümergemeinschaften betroffen, weil hieraus kein Kompositgeschäft, also ein Ausgleich durch andere Versicherungssparten … des Versicherungsnehmers möglich ist.

Durch die entsprechende unkorrekte Schilderung, einen solchen Schaden als Versicherungsfall darzustellen, der allzu oft auch von den Versicherern in der Vergangenheit übernommen wurde, ist es dazugekommen, dass Schäden beglichen wurden, die bei genauerem Betrachten gar nicht den Versicherer zur Zahlung verpflichtet hätte.

Der Verwalter ist gefragt! Was kann er tun?
• Analyse der Schadensverläufe der letzten 5-10 Jahre zur Vorbereitung der Gespräche mit den Eigentümern und dem Versicherer
• Gebäudewerterhöhungen feststellen
• Schwerpunkte festmachen (Schadensart)
• Sanierungsmöglichkeiten eruieren und Eigentümern vorschlagen
• Gespräche mit dem Versicherer führen

Schadensprävention durch den Verwalter
• Dachkontrollen …
• Regelmäßige Kontrolle aller gefährdeten Teile des Gebäudes gegen Sturmschäden
• Reinigen von Abwasserrohren
• Kontrolle der wasserführenden Leitungen
• Kamerabefahrung der Abwasserrohre außerhalb des Gebäudes
• Gefahr von Rückstau durch Leitungsbruch verhindern

Zum Nachweis einer Rücknahme der Forderungen des Versicherers reichen durchaus die positiven Beschlüsse über entsprechende Sanierungen aus.

Gerade diese Umsetzung macht es dem Verwalter in der Eigentümergemeinschaft so schwer mit dem Thema Schadensquote und Versicherung umzugehen. Das verlangt Wissen, Fingerspitzengefühl und Überzeugungskraft.

Wohl denen, die sich aufgrund einer sinnvollen, vorausschauenden Instandhaltung vor solchen Bedingungen schützen können. Hierzu ist ein umsichtiger und überzeugungsfähiger Verwalter gefragt.

http://www.pantaenius.eu/fileadmin/user_upload/documents/biz/immobilienwirtschaft/vortraege_131114/Spannungsfeld_der_Gebaeudeversicherung_-_Wie_geht_der_Verwalter_mit_schwierigen_Risiken_um.pdf

In der Buchhaltung finden sich die Versicherungsschäden auf Aufwandskonten, die nach Zahlung der Versicherung durch Buchung auf ein Ertragskonto gewinnneutral gestellt werden.
http://lexwiki.de/faq/finanz-buchfuehrung/versicherungsentschaedigung
http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Umsatzsteuer/Unfallschaden-Schadensersatz-buchen.html

Einer Pressemitteilung zufolge könnte sich die Gebäudeversicherung in Deutschland im vergangenen Jahr leicht erholt haben.
http://www.live-pr.com/geb-udeversicherung-wird-zunehmend-rentabler-r1050612966.htm

Warten wir auf die Zahlen des österreichischen Versicherungsverbandes
http://www.vvo.at/vvo/vvo.nsf/sysUNID/FD13CF91FD0DA2DFC1257DEF00385ED9

Haus kämpft gegen Verwaltung


Wien, betont das SPÖ-regierte Rathaus, sei die am besten verwaltete Stadt der Welt. Gerhard Seidlmann und 54 Miteigentümer der Wohnhausanlage Fasangartengasse 38 können darüber nur bitter lachen: „Seit 2007 werden wir nämlich zwangsverwaltet“, sagt Seidlmann. Nicht von einer öffentlichen Behörde, aber von einem Unternehmen mit SPÖ-Hintergrund. Bereits im September 2007 reichten die Eigentümer die Kündigung ein. Ohne Konsequenzen: Die betroffene Hausverwaltung, der Marktführer Sozialbau, verwaltet die Anlage bis heute. Wie das geht?

http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/536627/Wien_Haus-kaempft-gegen-Verwaltung

Den Experten der Arbeiterkammer sind hartnäckige Hausverwaltungen (ohne den konkreten Fall beurteilen zu wollen) durchaus nicht unbekannt. Bei Kündigungen gebe es immer wieder Probleme und Verzögerungen. Meistens ginge es um die Abrechnung von Rücklagen und die Übergabe der entsprechenden Unterlagen an das Folgeunternehmen. Die so Verwalteten müssten oft längere Verzögerungen in Kauf nehmen.

Den Eigentümern der Fasangartengasse 38 blüht Ähnliches. Die Sozialbau, so die Ankündigung, wolle nämlich alle möglichen Instanzen mit dem Thema befassen.

Austria Gütesiegel für Hausverwaltungen

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Seit April 2010 vergibt die Quality Austria Trainings-, Zertifizierungs- und Begutachtungs GmbH (ÖQA) das Austria Gütezeichen für Hausverwaltungen. Daran können Kunden erkennen, dass sich die ausgewählte Hausverwaltung dem hohen Qualitätsanspruch verpflichtet.

Genau 113 Kriterien wurden aufgestellt, die von einer Hausverwaltung eingehalten werden müssen, um das Gütezeichen zu bekommen. Diese werden jährlich überprüft; ein Zertifikat gilt für drei Jahre und kann auch entzogen werden.

http://www.qualityaustria.com/index.php?id=2729&L=1%2

Mangelnde Kontrollmöglichkeit der finanziellen Gebarung der VerwalterInnen

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Wie bereits erwähnt, ist es den HausverwalterInnen erlaubt, die ihm anvertrauten fremden Gelder der WohnungseigentümerInnen auf einem Anderkonto seines Kontos anzulegen. Dies hat den Nachteil, dass der Eigentümergemeinschaft – mangels Vertragsbeziehung mit der kontoführenden Bank – eine direkte Kontrolle der Kontobewegungen bei der Bank nicht möglich ist.

Rechtslage: Der Verwalter hat alle die Eigentümergemeinschaft betreffenden Ein- und Auszahlungen entweder über ein für jeden Wohnungseigentümer einsehbares Eigenkonto der Eigentümergemeinschaft oder über ein ebenso einsehbares Anderkonto durchzuführen.

Alle WohnungseigentümerInnen haben also nur gegenüber den VerwalterInnen das Recht, dass diese sie in die Kontoauszüge Einsicht nehmen lässt. Gewähren die VerwalterInnen dies nicht, müssen die WohnungseigentümerInnen (sofern sie überhaupt die Mühen einer solchen Verfahrensführung auf sich nehmen) ihr Recht auf Kontoeinsicht in einem – vielleicht viele Monate dauernden – Gerichtsverfahren durchsetzen. Diese Verzögerung kann dazu beitragen, dass Malversationen zu lange unentdeckt bleiben.

Eine viel bessere und einfachere Kontrollmöglichkeit wäre dann gegeben, wenn die VerwalterInnen die Gelder der WohnungseigentümerInnen auf einem Eigenkonto der Eigentümergemeinschaft veranlagen müsste, wobei es dann etwa den EigentümervertreterInnen viel einfacher möglich wäre, die Kontobewegungen direkt bei der Bank zu kontrollieren.

http://www.konsument.at/cs/util/getDownload.jsp?param={AES}FEA1A2D1638209745F7DF239B0287DC4A6462EE6DBCF99A38590491D89C948C64712E5AE6AFFDEA24639DBE21539E76AAF2480D039BF197BABEC85CE13C26CA145A935172B0E28EB3FC399C23FA69BBD7910E0FD0953610171E345C74395CC5A

Hausverwalter und Radiomoderator Peter Nemeth: “Ich bin in der Branche nicht wirklich beliebt.”

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Der Hausverwalter und gerichtlich beeidete Sachverständige Peter Nemeth moderiert jeden Donnerstag um 10:00 Uhr auf Radio Orange eine Talkshow zum Thema Immobilien.
http://o94.at/radio/sendereihe/immobilien_talk

Peter Nemeth im Interview mit dem Wirtschaftsblatt:

”Ich möchte den Leuten im Bezug auf Immobilien helfen. Aus dem Grund, weil viel Unkenntnis da ist, und die wird auch ausgenützt. Denn beim Wohnen geht es auch immer gleich um sehr viel Geld. Ich bin selbst schon 30 Jahre als Hausverwalter tätig und habe gemerkt, dass die vorhandenen Hilfsangebote bei Problemen mit Immobilien zu wenig weit gehen.

Wenn gewünscht, verfasse ich im Namen des Mieters auch einen Brief an seine Hausverwaltung. Ich kenne die richtigen Codeworte, damit die Hausverwaltung dann auch wirklich auf den Brief reagiert.
http://wirtschaftsblatt.at/home/life/immobilien/1118565/index

Nächster Sendungstermin: Donnerstag, 7.1.2016, 10:00 – 11:30 Uhr

kostenlos im Livestream hören: http://orange940.radio.at

einfach in der Sendung anrufen: 01/319 0 999 33

oder mailen: immotalk@orange.or.at

Innendämmung – wenn die Mehrheit keine Außendämmung will…

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Die Dämmung der Außenwände ist besonders wichtig… Bei konventionellen Einfamilienhäusern gehen 35 – 50 % der Energie über die Außenwände verloren.

Die Außenwanddämmung hat aber nicht nur den positiven Effekt der Heizkostenverminderung, sondern steigert auch gleichzeitig die Behaglichkeit im Innenraum… Durch die Dämmung steigt die Temperatur auf der Wandinnenseite im Winter deutlich an, was die Behaglichkeit im Raum sehr erhöht.

In speziellen Fällen (z. B. bei denkmalgeschützten Fassaden) bietet sich eine Innendämmung an, bei der die Wärmedämmung raumseitig angebracht wird. Die Innendämmung ist immer nur die zweitbeste Lösung, da sie bauphysikalisch problematischer ist als eine Außendämmung.

Vorteile der Innendämmung
O Behaglichkeitssteigerung durch Erhöhung der Wand- und Oberflächentemperatur
O keine (optische) Veränderung der Außenansicht und somit oftmals die einzige Möglichkeit der thermischen Verbesserung
O raschere Beheizbarkeit und Regelbarkeit der Räume

Nachteile der Innendämmung
O Gefahr von Bauschäden, infolge Dampfdiffusion durch die Dämmung und Kondensation an oder in der Wand
O Frostgrenze dringt tiefer in die Außenwand ein
O hoher Platzverbrauch
O geringere Dämmstärken möglich als bei der Außendämmung

Methoden und Materialien
O Systeme mit Dampfsperre
O dampfdichte Dämmplatten und Materialien
O dampfdurchlässige Dämmplatten mit kapillaraktiven Eigenschaften
https://www.energie-tirol.at/fileadmin/energie-tirol/menu_energie tirol/downloadcenter/Infoblatt_Innendaemmung.pdf

Von wenigen Ausnahmen abgesehen ist im Altbau eine Innendämmung aus energetischer und hygienischer Sicht besser als gar keine Dämmung. Zur Vorbeugung von Feuchteschäden sind bei Innendämm-Maßnahmen die richtige Materialauswahl sowie eine sorgfältige Planung und Ausführung erforderlich.
http://www.ibp.fraunhofer.de/content/dam/ibp/de/documents/Publikationen/Konferenzbeitraege/Deutsch/KB_5_tcm45-30960.pdf

Fenster in der Wohnanlage sind über 35 Jahre

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Teilweise lassen sich die Fenster nicht mehr korrekt schließen und es ist nur mehr eine Frage der Zeit bis sie rausfallen, dies ist bei einer Wohnung bereits geschehen.

Bei einer anderen Wohnung lassen sich die Fenster nur unter größter Kraftanstrengung schließen. Dass diese Fenster keine Dichtheit aufweisen, ist ebenso Faktum!

Dass wertvolle Energie und somit sprichwörtlich das Geld aller Eigentümer beim Fenster rausgeworfen wird, steht auch fest.

Im Jahre 2015 wurde die asbesthaltige Fassade einfach überstrichen (Kosten für die WEG ca. € 600.000.- und damit auch sämtliche Rücklagen aufgebraucht!), ohne die Sinnhaftigkeit in Frage zu stellen.

Fakt:
Da in all den Jahren in keine sinnhafte Erhaltung investiert wurde, ist auch der Wert der Wohnungen auf Talfahrt!

Mit Fenstern Heizkosten sparen

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Durch qualitativ hochwertige Fenster und Türen sowie deren richtigen Einbau kann unnötiger Wärmeverlust nach Außen vermieden werden.

Moderne Fenster weisen eine hohe Luftdichtheit auf. Um Schimmelbildung in den Räumen von Energiesparhäusern zu verhindern, sorgen kleine Schlitze im Fensterstock bzw. spezielle Lüftungs- sowie zum Teil zusätzliche Filtersysteme der Fensterhersteller auch bei Abwesenheit der Bewohner für den Luftaustausch.

Das früher übliche, einfache Einschäumen der Fenster mit – luftdurchlässigem – PU-Schaum ist heutzutage durch die RAL-Montage/ÖNORM B5320 Planung und Ausführung der Bauanschlussfuge für Fenster und Türen in Außenbauteilen“ ersetzt, die auch die Abdichtung des Anschlussbereiches zwischen Fenster und Mauerwerk vorschreibt.
http://www.energiesparhaus.at/gebaeudehuelle/fenstereinbau_ral.htm

Im Handel finden sich Holz-, Aluminium– und Kunststofffenster, die hinsichtlich Preis, Lebensdauer, Pflegeaufwand sowie Ökobilanz unterschiedliche Eigenschaften aufweisen.
http://www.proholz.at
http://www.alufenster.at
http://www.fenster.at/home.html

Einfachscheiben und Zweifachverglasung sind heute nur mehr bedingt zulässig. Wärmeschutzverglasungen bestehen aus zwei oder mehr Floatglasscheiben, die über Abstandhalter verklebt werden. Als Glasranddichtung dient vorwiegend Polysulfid (PSR) oder Polyurethan. Die Wärmedämmung des Fensters wird durch Edelgasfüllung des Zwischenraums bzw. Glasbeschichtung mit Silber erreicht. Spezielle Aufgaben erfüllen zusätzlich Sicherheits-, Sonnenschutz– und Schallschutzgläser.
http://www.energiesparhaus.at/gebaeudehuelle/fenster.htm

Über alte, ungedämmte Rolladenkästen und der Öffnung am Zugseil entweicht unnötig Heizenergie. Mit Dämmmatten aus dem Fachhandel, die in den Rolladenkasten eingelegt werden und mit Kunststoffplatten für den Rolladenkasten zur Rauminnenseite hin, kann nachträglich abgedichtet werden.
http://www.zuhause.de/rollladenkasten-selbst-daemmen/id_71507780/index
Leider hat die Hausverwaltung nie Unterlagen und Berechnungen zum Heizkosteneinsparungspotenzial sowie zu den tatsächlichen Kosten unter Berücksichtigung der Landes- bzw. Bundesfördergelder vorgelegt und somit eine langfristig gesehen sinnvolle Sanierung per se ausgeschlossen.