Hausverwaltung erhebt Einspruch zur Kündigung oder Goliath gegen David

Wie wir in einem Schreiben vom Bezirksgericht Graz West erfahren haben, wurde seitens unserer Hausverwaltung ein Einspruch – Antrag gegen die Kündigung und somit ein Rechtsstreit gegen die rund 300 Eigentümer, bei dem oben genannten Gericht, eingebracht.
Der erste Verhandlungstag wurde mit 24.11.2008 angegeben.
Der Verhandlungstag von Frau Ilse M. wurde auf 30.November festgehalten, aufmerksame Eigentümer ist nicht entgangen das dies ein Sonntag ist, auch Gerichte können sich irren.
Dieser Termin wurde jetzt auf 15.12.08 verlegt, wir werden Ihnen hier berichten!

Wenn Sie Interesse an dem Inhalt des Anträge – Einspruch der HV J.G. und Eigentümerin Frau Ilse M. haben, einfach eine Email an uns, gerne senden wir Ihnen eine Kopie.

Da uns zahlreiche Anfragen über den vollen Namen von Frau Ilse M. erreichten, bitten wir alle interessierten uns diesbezüglich einfach eine Email zu senden, wir senden Ihnen den Namen, Adresse gerne zu

Wie wir auch erfahren konnten, wurde der 2. Einspruch durch Hr.Dipl.Ing.Siegfried N. gegen unseren Umlaufbeschluss, zurückgezogen!

Anmerkung: Warum sich eine Hausverwaltung welche von rund 60% der Eigentümer den Hinweis bekommen hat, doch die Verwaltung zurückzulegen weil die Menschen mit deren Arbeit nicht zufrieden sind, gerichtlich gegen diese 300 Eigentümer wehrt, können wir einfach nicht verstehen.
Das wäre so wie wenn unsere ehemalige Bundesregierung nicht das Zepter abgeben würde obwohl sie bei der letzten Wahl abgewählt wurden.
Durch die Einsprüche wird die Kündigung bzw. Hausverwalterwechsel erst im Jahr 2009 stattfinden

Stefan Hammer

Tausende Euro zu viel verrechnet

Konsumentschützer warnen immer wieder…..

Wohnungseigentümer sollten 37.000 Euro an Betriebskosten nachzahlen. Überprüfung durch Unternehmensberaterin ergab
jedoch ein Guthaben
von rund 2200 Euro.

Manuela Kittler ist Unternehmensberaterin. Als die Leibnitzerin die Finanzen ihres Bruders, einem Kleinunternehmer in Graz, optimieren wollte, überprüfte sie auch die Betriebskosten seiner Eigentumswohnung. Dabei fiel ihr auf, dass Reparaturkosten für eine Fernwärmeanlage in Rechnung gestellt worden waren, obwohl das Haus mit Öl geheizt wird.

Nachdem die Frau Lunte gerochen hatte, stürzte sie sich im Auftrag des Bruders in die Abrechnung des Hauses, das von einer Genossenschaft verwaltet wird, die im Gebäude selbst auch Wohnungen besitzt und vermietet. Das nächste, was Kittler stutzig machte, war ein gewaltiges Minus auf dem Reparatur-Rücklagen-Konto für die insgesamt vier Wohnungsbesitzer im Haus in der Höhe von 37.300 Euro.

Also nahm die Frau die Abrechnung seit 1993 unter die Lupe und hat „massig gefunden“. Angefangen vom falschen „Mischschlüsselsatz“ zu Lasten der privaten Eigentümer über Doppelverrechnungen, ungerechtfertigte Verrechnung von „Brauchbarmachungskosten“, bis zu Sollzinsen für die Reparatur-Rücklagenschuld. „Weil diese nicht gerechtfertigt war, waren auch keine Zinsen zu verlangen“, so die Beraterin. Allein an ungerechtfertigt verrechneten Sollzinsen sind im Lauf der Jahre 11.000 Euro zusammengekommen, die falsch verrechneten Instandhaltungskosten machten 15.000 Euro aus.

Unter dem Strich stand nach der Arbeit von Kittler für die vier Eigentümer jedenfalls statt eines fatalen Minus ein anständiges Plus. Für die Betroffenen war ihre Tätigkeit also ein Gewinn. Statt 37.000 Euro Betriebskosten nachzuzahlen, haben sie jetzt ein Guthaben von rund 2200 Euro auf dem Konto.

Alles dazu lesen Sie im Archiv der Kleinen Zeitung
Ps.: Der Artikel ist nur für Abo Besitzer der Kleinen Zeitung zugänglich, Sie können aber ein kostenloses „Schnupper“ Abo Gratis bestellen

Einspruch von Ilse M. & Siegfried N.

Information über den Mehrheitsbeschluss zur Kündigung der Hausverwaltung Eigentum / J.G. & S.

Wie wir leider erfahren haben, wurde von zwei Eigentümern: Frau Ilse Mxxxxx und Herr Dipl.Ing. Siegfried Nxxxxx gegen unseren Mehrheitsbeschluss mit 59,48 % Einspruch erhoben. Das „leider“ bezieht sich auf den Umstand, dass keiner der beeinspruchenden Eigentümer vorher mit uns Kontakt aufgenommen hat, weder per Anwesenheit bei unserer Hausversammlung noch ausserhalb dieser, um sich über unseren Umlaufbeschluss näher zu informieren. Dieser Einspruch führt zu einem Außerstreitverfahren der beiden Eigentümer gegen die gesamte übrige Eigentümergemeinschaft ( welche auch die Kosten zu tragen hätten ), also 260 Einheiten.
Dieser Einspruch hilft sicherlich nicht den Eigentümern sondern gibt nur der HV G. die Möglichkeit und Chance, seine bisherige Verwaltertätigkeit über das Datum 31.12.08 zu verlängern und seinen Einfluss auf die Wohnanlage Ulmgasse weiterhin auszuüben. Ob zum Nutzen oder Schaden aller Wohnungseigentümer, dies zu beurteilen überlassen wir Ihnen.

Das Bezirksgericht Graz-West wird uns die Einzelheiten demnächst mittels Aushang zur Kenntnis bringen.

Die Akten sind derzeit bei zwei Richterinnen in Bearbeitung.
Wie wir erfahren konnten wurde der 2. Einspruch durch Hr.Dipl.Ing.Siegfried N. gegen unseren Umlaufbeschluss, zurückgezogen!
Da uns zahlreiche Anfragen über den vollen Namen von Frau Ilse M. erreichten, bitten wir alle interessierten uns diesbezüglich einfach eine Email zu senden

Alle, die die Hausverwaltung G. bisher schon kennengelernt haben, werden über diesen Einspruch nicht überrascht sein, auch nicht über den Umstand das die Einspruch erhebenden von der Rechtsvertretung der Hausverwaltung G. und S. betreut werden.

Das die anstehenden Probleme endlich in geeigneter Weise einer Erledigung zugeführt werden können, wird durch den Einspruch der oben genannten Eigentümer leider stark verzögert. Jedoch wir, vom Verein Eigentümer Ulmgasse 14a-14d lassen uns durch diesen Vorgang nicht von unseren „Fakten“ Weg abbringen!

Ps.: Beachten Sie bitte auch den nachfolgenden Beitrag.