99% der Eigentümmer von Wohnanlagen würden sich über solches c) im Verwaltervertrag freuen, nur 1 % nicht, weshalb wohl?
„c) Krankenstände, Urlaube, Vertretungen der Hausbesorger müssen den Eigentümern rechtzeitig (Urlaub mindestens 4 Wochen vor Antritt – ONLINE und Krankenstände unmittelbar bei Antritt) per Aushang und ONLINE mitgeteilt werden (Urlaube nur online).“
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…das wird den Eigentümern-Mieter ohne Garagen aber sicherlich nicht schmecken, Sie zahlen schon jetzt für 2 Hausreiniger, einer davon arbeitet auch für die Garagenanlage, jetzt können die Bewohner auch noch die Entsorgung für den Abfall brennen……..Die Garagenbesitzer sind darüber sicherlich glücklich, den ihr Konto ist mehr als leer und es ist unbedingt notwendig das der Stern einen schönen Hut hat!! Wie singt Hubert v.Goisern so schön…Brenna tuats guat.
An die Hausverwaltung OGRIS, bitte schicken Sie mir eine Rechnung über meinen Anteil des Abfalles, ich möchte nicht auf Kosten anderer leben……
An die Eigentümer/Mieter der Ulmgasse 14, überprüfen Sie genau die Abrechnung anhand der Belege, ob die Abrechnung in Ordnung ist?
Die Beurteilung ob sie es ist, überlassen wir Ihnen!!!
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