99% der Eigentümmer von Wohnanlagen würden sich über solches c) im Verwaltervertrag freuen, nur 1 % nicht, weshalb wohl?
„c) Krankenstände, Urlaube, Vertretungen der Hausbesorger müssen den Eigentümern rechtzeitig (Urlaub mindestens 4 Wochen vor Antritt – ONLINE und Krankenstände unmittelbar bei Antritt) per Aushang und ONLINE mitgeteilt werden (Urlaube nur online).“