Archiv der Kategorie: Hausverwaltung & Download Abteilung

Wenn Mann das hier so liest…

….dann bekommt Mann das Gefühl, dass eigentlich ein Hausverwalter zu wenig ist, es wird ein zusätzlicher Hausverwalter benötigt, um den anderen zu kontrollieren….

Das WEG schützt wen, den Verwalter oder die EigentümerInnen?
Ich glaube, mehr den Verwalter…..

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Deshalb, prüfe beim Kauf einer Wohnung in 1. Linie auch, WER ist dein Verwalter!!!

Denn davon hängt es großteils ab, ob dein Invest in Zukunft mehr oder weniger wird!
Auf keinen Fall sollte ein Verwalter involviert sein, der hundert oder mehr Kilometer entfernt ist.

Betreiber der Seite Ulmgasse können nur immer wieder die Aussage von Immobilienexperten in Erinnerung rufen und wir werden es auch in Zukunft tun:

„Keinesfalls sollten die Eigentümer allein nach dem Preis entscheiden, sondern den Verwaltervertrag vor der Unterschrift gut prüfen lassen. „Die Preisgestaltung in Verwalterverträgen ist oft intransparent. Manche Anbieter ködern neue Kunden durch geringe Pauschalen, holen das niedrige Angebot aber über versteckte Zusatzkosten wieder herein“, warnt die Expertin. „Es lohnt sich, die Auflistung von Sonderleistungen kritisch zu prüfen. Billig kann nämlich schnell teuer werden.“

Dass die Wohnanlage Ulmgasse 14-14d überhaupt keinen gültigen Verwaltervertrag hat, sollte an und für sich schon kritisch betrachtet werden!!

ATV+ sucht ja immer Spannendes, wie wäre es, mal die Immobilienverwalter in den Fokus zu nehmen?
In Deutschland hat dies der Gesetzgeber bereits angekündigt ddiv.de

Einfach zum Nachlesen….

Rund 25 Eigentümer der Ulmgasse haben am 9.2.2010 die Verhandlung für die Festsetzung eines vorläufigen Verwalters über das Bez. Gericht Graz persönlich verfolgt.
Alle Drei zur Auswahl stehenden Hausverwaltungen waren wie folgt anwesend: Fa.Fripal, Fa. Dr. Schedlberger sowie die Hausverwaltung aus Kärnten Fa. Ogris.
Die Richterin Z.W hat die Verhandlung in professioneller Weise geführt und es ist ihr sehr gut gelungen, die verschiedenen Standpunkte und Wünsche der Eigentümer Betreff der zukünftigen Hausverwaltung zu erfahren. Die Fa. Ogris teilte nochmals mit, dass alles kein Problem ist und er persönlich dafür garantiert, dass jeder Wunsch der Eigentümer erfüllt wird. Auch dass die Fa. Ogris wenn gewünscht, jedes Monat ohne extra Kosten eine Hausversammlung machen würde. Herr Ogris ist jederzeit bereit mit sämtlichen Unterlagen der Abrechnung sich ins Auto zu setzen und nach Graz zu kommen um sie jeden einzelnen Eigentümer vorzulegen.
Herr Ogris verteidigt seinen Dumpingpreis gegenüber seinen Verwaltungsgebühren vor Ort in Kärnten damit, um so grösser die Wohnanlage, um so billiger wird es.

Die HV Fripal stellte sich ebenso den Fragen der Richterin, wie auch den Fragen der Eigentümer. Die Fa. Fripal erklärte den Eigentümern und dem Gericht, dass eine seriöse Verwaltung nur mit seinen im Vertrag (kann sofort bei uns per Email angefordert werden) festgesetzten Betrag möglich ist. Herr Pall machte wie immer einen professionellen und kompetenten Eindruck.

Da Frau Dr. Schedlberger vorab keine Möglichkeit hatte sich im Zuge einer Hausversammlung vorzustellen, stellte sie kurz ihre Firma vor Ort dar und teilte den Eigentümern dann in einer sehr offenen und ehrlichen Weise mit, wie Sie sich eine Verwaltung der Ulmgasse vorstellen kann. Sie offenbarte den Eigentümern gleich, das nicht die minimalen Mehrkosten von rund 3-5 Euro pro Eigentümer für die Verwaltung das Problem sein soll, sondern das eine Verwaltung nur dann gut arbeiten kann, wenn dies auch wirtschaftlich möglich ist. Eine seriöse und gute Verwaltung um 19.500.- für die Wohnanlage Ulmgasse ist nicht möglich und führte dies anhand eines gut verständlichen Rechenbeispieles vor.
Frau Dr. Schedlberger teilte den Eigentümern und dem Gericht auch mit, dass die Eigentümer sich die wahnsinnig hohen Personalkosten ansehen müssen und nicht die 3- 5 Euro Unterschied zu den Verwaltungsgebühren.
Frau Dr. Schedlberger sagte den Eigentümern klar und deutlich was Sache ist. Die Eigentümer haben auch gehört, dass sie in Zukunft mit Millionen an Sanierungen zu rechnen haben und dass hier ihr Firmen Standort Graz von grossem Vorteil ist.
Anm.: Ich danke Frau Dr. Schedlberger für Ihre offene und ehrliche Art, auch wenn Sie sich dadurch bei einigen Eigentümern unbeliebt machte, es waren klare Tatsachen!
Uns ist eine ehrliche Antwort viel lieber als bloße Versprechungen, die nie und nimmer eingehalten werden können und nicht wahr sind und uns an die HV G. erinnert!

Das Gericht wird am 11.Februar 2010 per Aushang den vorläufigen Verwalter bestimmen!

Beitrag: /?p=637

Kündigungsklage gegen Hausverwaltung OGRIS abgewiesen

Die Kündigungsklage eines Eigentümers gegen die Kärntner Hausverwaltung wurde in 1. Instanz abgewiesen. Interessierte Eigentümer können das Urteil unter info(at)ulmgasse.at anfordern.

Gegen diesen Beschluss kann bis zum 20.1.2016 der Rekurs beim BG Graz-West eingebracht werden!

“Für die sofortige Abberufung des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage auf Antrag nur eines Wohnungseigentümers bedarf es gravierender, die Vertrauensbasis zerstörende Pflichtverletzungen. Bei der Prüfung von Abberufungsgründen ist jeweils eine Zukunftsprognose anzustellen und zu beurteilen, ob infolge der gegebenen Schwere, Vielfalt und Dauer der Pflichtverletzungen die Wahrnehmung der Interessen der Wohnungseigentümer und des Antragstellers gesichert ist oder nicht (MietSlg 51.562).

Ob ein bestimmtes Verhalten des Verwalters als grobe Vernachlässigung einer Pflicht zu werten ist, bietet wegen des dabei gebrauchten unbestimmten Gesetzesbegriffes „grob“ einen gewissen Beurteilungsspielraum (RIS-Justiz RS 0042763).”

Eine neue Hausverwaltung für die Ulmgasse?

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Eine neue Hausverwaltung für die Ulmgasse? Hier wäre sie, einfach auf das Bild klicken!

Eigentümer der Wohnanlage Ulmgasse sollen den Blick auf diese Hausverwaltung legen, da kommt Freude auf!!
Auch die Eigentümervertreter sind ein Beispiel und machen es vor, wie man es nicht macht!

Link dazu: Eigentümervertreter

Das so etwas natürlich nicht zum Preis einer „Kärntner Brettljause“ zu bekommen ist, muss den Eigentümern klar sein.

Ausschnitt aus dem Service Angebot der Firma IMV

Unsere Aufgabe als Ihr Immobilienmanager ist leicht erklärt: Wir nehmen Ihnen Sorgen ab. Egal ob in rechtlichen, wirtschaftlichen oder rein technischen Angelegenheiten – wir kümmern uns um ihr Eigenheim und können bei Dienstleistungen durch unsere Größe für Sie sogar Konditionen erzielen, die nur den Großen vorbehalten sind. Wir sorgen für transparente Entscheidungen mit dem Ziel – Sie sollen sich in Ihrem Eigentum wohlfühlen. Kein Thema, wir machen das.
Wir machen Ihr Finanzmanagement.

In einer klaren Übersicht erfassen wir alle finanziellen Transaktionen und Abrechnungsmodalitäten transparent auf einem sicheren Treuhandkonto. Das schafft Sicherheit und Kontrolle bei den Ausgaben.

Optimierung der Bewirtschaftungskosten
Erfassung, Verbuchung und Verwaltung sämtlicher Geschäftsfälle
Verwaltung, Abrechnung und gewinnbringende Veranlagung der Rücklage
Darlehensabrechnungen
Einhebung und Abrechnung von Mietzinsen und Betriebskosten von vermieteten Räumlichkeiten und Parkplätzen
Behördenkontakte
Erstellung von Jahresvorschauen gemäß Wohnungseigentumsgesetz
Lohnverrechnung für HausbetreuungspersonaI und Hausbesorger
IMV Online


Hausverwalter des Jahres

In Deutschland, im Gegenteil zu Österreich, haben schwarze Schafe unter den Hausverwaltungen wenig Chance!

Vorbildliche Arbeit bei der Hausverwaltung verdient höchste Anerkennung.
Herausragende Persönlichkeiten haben in jeder Branche eine Vorbild-Funktion.
Die Schutzgemeinschaft “Hausgeld-Vergleich / Hausverwalter-Check” ruft deshalb alle Wohnungseigentümer und Mieter in Deutschland auf zur Vergabe des

Verbraucherschutz-Awards
“Verwalter des Jahres”

Wenn Sie also der Meinung sind, “Ihr” Hausverwalter hat dieses Prädikat
für seinen außergewöhnlichen Einsatz und seine vorbildliche Leistung
verdient, so senden Sie uns Ihren ausgefüllten Wahlschein.
Ihren Wahlschein zum “Verwalter des Jahres” können Sie auf der Inhaltsübersicht dieser Rubrik finden und ausgefüllt an Hausgeld-Vergeich e.V. senden.

Während gute Leistung Lob verdient, sollte aber auch der Verwalter, der seine Kunden im hohen Maß enttäuscht, erfahren, in welchen Bereichen seine Arbeit missbilligt wird.
Wenn es also für Sie Grund gibt, statt Lob Kritik zu üben, so sollten Sie diese ebenso mitteilen, damit wir prüfen können,
ob dieser Verwalter zum Schutz anderer Eigentümer in unsere “Schwarzliste” aufzunehmen ist.

Verbraucherschutz-Award
“Das schwarze Schaf des Jahres”

Machen Sie auch Ihre Bekannten und Verwandten auf die Möglichkeit aufmerksam, sich sowohl lobend oder kritisierend über den Hausverwalter zu äußern.
Dies ist auch für andere Eigentümer eine große Hilfe bei der Neubestellung eines Verwalters.
Hausgeld-Vergleich e.V. will damit zu einem sinnvollen Erfahrungsaustausch anregen.

Quelle: Hausverwalter-Check
Das „Handelsblatt berichtet:
Die Zeche bezahlen die „Eigentümer“

Der Hausverwalter ein Risiko Faktor?

Hausverwaltung Ulmgasse Graz Ogris

Was Sie bei Hausverwaltungen beachten sollten

Hausverwaltungen bedienen sich zusehends moderner Tools: Protokolle und Abrechnungen sind online einzusehen, Vermieterkönnen sich wiederum Zinslisten und Informationen herunterladen. Bei manchen werden sogar Abstimmungen unter Eigentumsgemeinschaften online gemacht.

Anmk.: Davon können die Eigentümer in der Wohnanlage Ulmgasse nur träumen!!
Für mich eine der besten Möglichkeiten die Verwaltung zu kontrollieren, ist ein online Zugang mit Berechtigung für alle Abläufe, die die Wohnanlage betreffen. Keine Bank hätte heute eine „Überlebenschance“ ohne Netbanking!!

Eigentümergemeinschaften rät Malloth zu großer Sorgfalt bei der Auswahl der Hausverwaltung. Wobei man auf formale Kriterien wie Konzession und Qualifikationen von Geschäftsführern und Mitarbeitern achten solle, vor allem aber auf Mundpropaganda hören und „ein Gefühl kriegen“ müsse, ob die handelnden Personen vertrauenswürdig sind.

Unverzichtbar: „Ein ordentlicher Verwaltungsvertrag. Da gehört unbedingt auch eine Klausel hinein, dass der Verwalter nicht berechtigt ist, Darlehen ohne Rücksprache bzw. Beschlussfassung aufzunehmen.“ Auch eine Betragsgrenze, ab der etwa bei Reparaturen – außer bei Gefahr im Verzug – ein Eigentümerbeschluss nötig ist.

Auf die Finger schauen kann man der Hausverwaltung auch, indem man die Abrechnung genau prüft und Einsicht in die Belege nimmt. „Man könnte dafür einen Finanzbeirat schaffen“, rät Kothbauer. Wenn es allerdings zu einem Missbrauch komme, greife das Einsichtsrecht möglicherweise zu spät, und letztlich seien auch Abrechnungen manipulierbar. Sein Fazit: „Gegen kriminelle Energie ist kein Kraut gewachsen.“
Anmk.: Was hilft es auch, wenn man Unterlagen von der Hausverwaltung beantragt und diese – seit Monaten und trotz mehrmaliger Urgenz (!) – nicht bekommt?! Der Gerichtsweg ist damit vorbestimmt! Ich bin der Meinung, wenn eine Hausverwaltung nichts zu verstecken hat, dann kann sie auch alles offenlegen, auch Online -aber anscheinend fürchten manche Hausverwaltungen die Transparenz mehr als der Teufel das Weihwasser!
Quelle:DiePresse

Bietet das Ihre Hausverwaltung?

Die IS Immobilien GmbH verwaltet über 400 Häuser mit insgesamt rund 550.000 m² Nutzfläche. Geschäftsführer Karl-Heinz Dutzler weiß, worauf es ankommt und was die Bewohner erwarten:

„Ein Immobilienverwalter arbeitet mit fremdem Geld, daher sind Genauigkeit, Nachvollziehbarkeit und Redlichkeit enorm wichtig. Die Verwaltung ist eine sehr persönliche Dienstleistung, die viel mit Vertrauen zu tun hat. Die Kunden wollen wissen, wer sich um ihre Vermögenswerte und das Haus kümmert. Es muss daher auch einen konkreten Ansprechpartner geben. Bei uns arbeiten 65 Mitarbeiter – jede Liegenschaft wird von einem Team aus dem Verwalter als Hauptansprechpartner, einem Techniker, der vor Ort auch kleine Reparaturen durchführt und einer kaufmännischen Kraft, die sich um die Buchhaltung kümmert, betreut.

Die Anforderungen seitens der Eigentümer sind viel höher geworden, weil sich die Kunden viel besser auskennen und sich im Internet auch leichter informieren können. Es ist alles viel transparenter als früher. Heute reicht es nicht, einmal pro Jahr eine Abrechnung zu schicken. Die Eigentümer wollen mitreden, auch in Fällen, wo vom Gesetz keine Abstimmung vorgesehen ist. Bei uns wird daher jede Investition über 1000 Euro mit den Bewohnern besprochen.

Auch in Sachen EDV muss die Verwaltung heute mehr können: Der Eigentümer will über den wirtschaftlichen Status genau informiert sein. Er will wissen, wie viel gerade in der Rücklage ist, welche Arbeiten durchgeführt werden, welche Firmen damit beauftragt wurden und wie die Betriebskostenabrechnung im Detail aussieht. Die Eigentümer wollen jederzeit online auf diese Daten zugreifen können. So wie einige andere Hausverwaltungen, arbeiten auch wir gerade an einem entsprechendem System. Bald wird aber auch dieses Service Standard sein.“Der „ONLINE Zugang“ war im Hausverwalter-Vertrag mit der Fa. Fripal bereits festgehalten. Wohnanlagen/Eigentümer, die das nicht vereinbaren, werden die Verlierer sein!!!

Auch an den Kosten, die ein Verwalter verrechnet, lässt sich Qualität ablesen. Im Durchschnitt liegen diese für eine Standardverwaltung bei 15 bis 30 Euro pro Wohneinheit im Monat. „Sollte das Honorar weit darunter liegen, ist Vorsicht geboten“, meint Happ im Kurier.

Anmerkung: Unsere derzeitige Hausverwaltung Ogris hat uns bei Vertragsabschluss pro Wohneinheit ca. Euro 7.- (264 Wohneinheiten) verrechnet!

Englisch ist Pflichtfach für Ulmgasse

Auf Anfrage an die zuständige Firme Vertikala aus Slowenien wurde mir in Englisch geantwortet!

Ich informierte die Fa. Vertikala das der Auftrag „Fassade“ ja in einem Deutsch sprechenden Land durchgeführt werden sollte und ersuchte umgehend, um eine Übersetzung.
Sobald diese eingetroffen ist, können die Eigentümer das Schreiben auch in deutscher Sprache auf www.ulmgasse.at vorfinden.

„Dear Mr./Mrs.,

Our company is well aware of potential risk when working with asbestos materials!

As I am sure that you know, that every company that it is working with asbestos materials, it is obligate to be qualified by the competent institution and this permit is valid per fix-time and it requires renewal after few years!

At this moment we don’t have this permit, but If we are going to work with this material we will have it.

If we are accurate, we are not the contractor for the façade-renovation job at Ulmgasse, since we don’t have any contract. We are just offering our service to you! Few weeks ago, we were informed that plates of your façade are consisted with asbestos material, because of this, we are preparing you new technology
and new offer, which will not affect on asbestos material in the plates and will not affect to environment, workers and people at surrounding.

By the second variation we will also send you the option for changing and delivering new façade plates!

Thank you and best regards!

Ps.: Name ist der Plattform www.ulmgasse.at bekannt

ASBEST, eine tödliche Erbschaft

 

Eigentümer und Hausverwaltungen, die über eine Sanierung ihrer Wohnanlage nachdenken – sollten sich vorher den ZDF Beitrag „Tödliches Gift – ASBEST“ ansehen.
Dass eine Millionensanierung ansteht, sollte berücksichtigt werden! Auch dass durch das Streichen bzw. bearbeiten der Asbest-Platten mit einem Hochdruckreiniger die Eigentümer bei solchen Arbeiten, einer tödlichen Gefahr ausgesetzt werden, abgesehen das es auch verboten ist. Diejenigen, die solches fordern bzw. durchführen, sind sich der großen Verantwortung und deren Gefahr gar nicht bewusst!
Unserer Hausverwaltung trifft hier eine besondere Aufklärungspflicht, auch in ihrem eigenem Interesse und ist gut beraten, eine sofortige Untersuchung über den Asbestgehalt und einer eventuellen Gefahr in unserer Wohnanlage durchzuführen sowie die Eigentümer darüber aufzuklären!
Wie erkennt man „Asbest“ Gefahr im Haus: http://youtu.be/mYxJz1nl3SI

Mir liegen mehrere Berichte von TV Anstalten vor zB. RBN-TV & SF1-Schweiz , welche die tödliche Gefahr und deren Kosten bei Sanierungen aufzeigen.

Verwalter genau auf die Finger schauen


„Das Böse ist immer und überall“

Wie wichtig es ist das Eigentümer ihren Hausverwaltung ganz genau auf die Finger schauen und nicht alles bedenkenlos hinnehmen zeigt diese:

Hunderte Wohnungsbesitzer vertrauten der Hausverwaltung ihr Geld an. Doch der Hausverwalter legte es nicht zurück, sondern bediente sich: Insgesamt 1,1 Millionen Euro Schaden soll er so verursacht haben.

Gestern der Prozessauftakt vor dem Landgericht: Der Angeklagte betreute mit seiner Firma rund 700 Wohnungen verwaltete u. a. die Konten, auf die die Eigentümer Rücklagen für Instandhaltungen überwiesen. Doch der Verwalter nutzte das Geld für sich, leistete sich seit 1993 u. a. sechs Eigentumswohnungen. Oberstaatsanwalt Hans-Joachim Koch (57): „Er hat deutlich über seine Verhältnisse gelebt.”

Die Eheleute Beate (56) und Reinhard Miotk (52) verloren 13000 Euro, konnten eine dringend notwendige neue Treppe nur mit Mühe und Not bezahlen. „Er hat uns 16 Jahre lang betrogen.”

Der Verwalter hatte mit einem ausgeklügelten System die Löcher in den Konten durch hunderte Quer-Überweisungen gestopft. Der Angeklagte: „Die Spirale hat sich immer schneller gedreht.” Wollten die Eigentümer Belege sehen, fälschte er Bankauszüge – bis das Kartenhaus im Oktober 2011 zusammen brach: 29 betrogene Eigentümergemeinschaften mit mehreren hundert Betroffenen sind bekannt, 30 weitere Fälle wahrscheinlich. Der Staatsanwalt spricht von „Massen-Beschiss”.

Verteidiger Volker Schröder (51): „Ich gehe davon aus, dass ein Viertel des Schadens erstattet wird.”

Melchers drohen sieben Jahre Haft. Das Urteil wird Ende April erwartet.
So kann ich mich schützen

„Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser”, sagt Gerold Happ (31), Wohneigentum-Rechtsexperte bei „Haus & Grund”.

Eigentümer sollten einen Beirat installieren, der sich die Konten zeigen lässt und die Jahresabrechnung prüft. Außerdem können die Vollmachten des Verwalters beschränkt werden.

Anm.: Im Vorfeld die Qualifikationen des Verwalters abfragen und sich nach seiner Vermögenshaftpflicht und sich persönlich um die Seriosität erkundigen. Es kommt sogar vor das die Hausverwaltung Firmenadresse vortäuscht die gar nicht vorhanden sind

Quelle: www.bild.de

www.bild.de/regional/ruhrgebiet/betrug/unser-hausverwalter-hat-uns-abgezockt-23383742.bild.html

Wie manche „Hausverwaltungen“

Wie manche Hausverwaltungen,
mit “Eigentümer“ umgehen, kann man an unserer “Klagenfurter Hausverwaltung Immobilien O.” sehen.

Unsere HV verpflichtet sich bis spätestens 31.3. des Folgejahres die Betriebskostenabrechnung zu legen.
Da dies heuer bis dato noch nicht geschehen ist, ersuchte ich diese um Bekanntgabe eines Abrechnungstermines.

Die Antwort war wie folgt:
Sehr geehrter Herr Hammer,

Sie erhalten die Jahresabrechnung 2013 sobald diese fertig ist.

Mit freundlichen Grüßen
Immobilien O. Klagenfurt am Wörthersee
Mir ist klar, dass ein solcher Umgang mit “Eigentümer” bei dieser Hausverwaltung auf lange Sicht nicht zum Erfolg führen kann und schon gar nicht die Kompetenz einer solchen unterstreicht.

Fernwärme nachzahlen statt Guthaben

Heizkosten-Rückzahlung für Millionen Haushalte

Aber nicht für Fernwärmebenützer – da kommt eine geschmalzene Nachzahlung.

Für viele Eigentümer welche gegen die Fernwärme in unserer Anlage waren, nur eine Bestätigung das die Fernwärmeheizung Abhängigkeit gegen große Konzerne bringt, ebenso auch nichts billiger kommt, speziell wenn schon ein eine Ölheizung vorhanden ist.

Weiter lesen: Hier klicken

Unsere „Hausverwaltung“ sieht es anders…

update 05/02/2013
…und führt trotz klarer Rechtsprechung einen Umlaufbeschluss durch, der auf eine Übernahme sämtlicher Kosten von Fensterreparaturen oder Fenster/Balkon-Tausch für jeden Eigentümer in Zukunft vorsieht.

Dieser Umlaufbeschluss muss eine 100% Zustimmung der Eigentümer erreichen! Dieser Umstand gibt diesen Umlaufbeschluss keine Aussicht auf Erfolg und die Hausverwaltung muss die restliche Zustimmung über ein Gerichtsverfahren erreichen!
Die Eigentümer werden nun abermals in ein langwieriges und teures Gerichtsverfahren verwickelt, und die Kosten müssen natürlich die Eigentümer selbst tragen.

Mir ist kein einziges Verfahren dieser Art bekannt, wo ein Gericht die Eigentümer zur Übernahme der Fensterreparatur gezwungen hat!!

Man kann also sagen: „Außer Spesen nichts gewesen“

Ebenso ist mir keine Wohnanlage bekannt, wo die Eigentümer freiwillig ein vom Gesetz vorgesehenes „Eigentümmerrecht“ zu ihren Nachteil verändert haben.

Das speziell diejenigen Eigentümer diesen Umlaufbeschluss befürworten, die bereits ihre schadhaften Festen oder Balkontüren bereits selber getauscht und auch bezahlt haben, ist für mich nachvollziehbar. Jedoch ist diese Vorgehensweise sicherlich nicht im Sinne einer Eigentümer-Wohngemeinschaft. Denn letztendlich müssen „ALLE EIGENTÜMER“ die hohen Heizkosten, wegen der schadhaften Fenster und Balkontüren mittragen.
Jeder Eigentümer der diesen Umlaufbeschluss befürwortet, muss sich auch bewusst sein, dass in Zukunft ALLE EIGENTÜMER die Reparatur und Erhaltung der Fenster und Balkontüren selbst bezahlen müssen, sollte der Umlaufbeschluss Erfolg haben.

Hier die Rechtslage für Eigentümer und Hausverwaltung
Da die Kärntner Hausverwaltung Hans O. trotz mehrfacher Urgenz und der Feststellung der zwei Firmen welche von der HV gekommen sind, dass diese Fenster nicht mehr zum Reparieren sind, nicht bereit war, die defekten Fenster-oder Balkontüren zu tauschen, war ich und noch andere Eigentümer gezwungen, den Rechtsweg zu bestreiten

Diese klagende Eigentümer können es jetzt nicht verstehen, dass trotz eindeutiger Rechtslage sie gezwungen werden, den Rechtsweg zu bestreiten und somit unnötige Kosten der Wohnungseigentumsgemeinschaft aufzuerlegen, ALLE Wohnungseigentümer sind schlussendlich die ZAHLER !

Sie finden das Schreiben vom Rechtsanwalt Dr. Schedlberger auch in den Schaukästen der Häuser sowie über diesen Link (nur für Eigentümer der WA Ulmgasse)

Die 1. Verhandlung vor dem Bezirksgericht Graz West findet Ende Februar statt.

Eine Erkenntnis von heute kann die Tochter eines Irrtums von gestern sein.
(Marie von Ebner-Eschenbach)

Die Kündigung der HV Gombocz war einen Irrtum

Scheiden tut weh – Ähnlichkeiten Ehe – Hausverwaltung

Die Eigentümer einer Wohnanlage gehen mit einer Hausverwaltung eine EHE-ähnliche Beziehung ein. Dies habe ich schon oft bei unseren Aussendungen und Versammlungen betont.
Deshalb ist es so wichtig, sich den Partner vorher gut anzusehen und für den Notfall vorzusorgen.
Ansonsten kann diese „Ehe“ rasch zu einen Rosenkrieg ausarten.

Der Vorteil einer Männlein-Weiblein-Ehe ist, dass mit der Waffe „Scheidung“, die ungewollten Begleiter leichter loszuwerden sind als eine Hausverwaltung

DENKZETTEL
Kniefall, Antrag, weißes Kleid und Blumen – so eine Hochzeit ist etwas Romantisches, geht ans Herz (und oft ans Schneuztüchl).

Schriftsatz, Unterschrift, Rechnung – so ein Ehevertrag ist etwas Nüchternes, geht ans Börsel (erspart später aber vielleicht das Schneuztüchl).

Abschließen oder nicht, das ist also die Frage: Soll tatsächlich schon vor der ersten Ehenacht geregelt werden, wem nach der letzten das Bett und die dazugehörende Wohnung bleiben?

Seit Anfang 2010 kann die Vermögensaufteilung im Scheidungsfall per Notariatsakt geregelt werden – doch kaum jemand nimmt das in Anspruch. Laut Umfrage haben keine vier Prozent der befragten Verheirateten, Verwitweten oder Geschiedenen einen solchen Vertrag abgeschlossen. Motto: „Ich hab’ gar nicht daran gedacht.“

Verständlich, wenn der Himmel gerade voller Geigen hängt. Die Erfahrung zeigt nur leider: Wenn sich die Misstöne einmal eingeschlichen haben und lauter werden, ist es schwer, bei der Vermögensaufteilung noch einen Gleichklang zu finden. Das betrifft aber nicht vier Prozent der Verheirateten – die Scheidungsrate liegt bei fast 50 www.kleinezeitung.at

Gibt es keine gute Hausverwaltung in der Steiermark…

..fragen sich immer mehr Eigentümer und verstehen nicht, warum eine Hausverwaltung aus Kärnten FIX gewählt wurde, und wir so unter anderen, die Arbeitsplätze in Kärnten und nicht in der Steiermark sichern…?

Diese berechtigte Frage kann ich verstehen und frage mich daher, gibt es wirklich keine Verwaltung in der Steiermark, die unsere Wohnanlage verwalten möchte und auch den Ansprüchen „ALLER“ Eigentümer entspricht … und „ICH“ suche nach Antworten…

…eine leichte Erreichbarkeit der Hausverwaltung:
…nein, Klagenfurt und Graz trennen mind. 140 KM!

…eine Kärntner Verwaltung geht rascher auf Wünsche und Bedürfnisse der Grazer Eigentümer ein:
… nein, ich warte seit mehreren Monaten auf gewünschte Unterlagen für diverse Kontrollen. Kopien kosten Euro 1.- pro Seite!!!

…eine Hausverwaltung aus Kärnten macht einen besseren Verwaltungsvertrag, der den Eigentümern mehr Rechte bei der Mitsprache einräumt.
….nein, unsere Wohnanlage hat überhaupt noch keinen Vertrag zu sehen bekommen, ist im WEG nicht zwingend!

ALSO suche ich und viele Eigentümer verzweifelt weiter nach Antworten …???

Was macht eine Verwaltung aus Klagenfurt besser als eine aus Graz…???

„Ich dachte die Hausverwaltung Ogris ist….

….vorab nur provisorisch eingesetzt“

Zahlreiche Eigentümer aus dem In und Ausland kontaktieren mich laufend mit dieser Frage! Jetzt sind sie sehr verwundert, weil sie von mir erfahren, dass die HV Ogris schon seit September 2010 offiziell die Verwaltung der Wohnanlage Ulmgasse übernommen hat.

Die HV hat am 27.August 2010 nur mittels Hausanschlag in den Häusern a-d der Ulmgase in den Schaukästen darüber informiert, dass die Firma Ogris mit 55% Mehrheit der Eigentümer zum offiziellen Hausverwalter eingesetzt wurde, wobei sämtliche „Eigentümer“ nicht schriftlich bzw. direkt davon in Kenntnis gesetzt wurden, obwohl dies laut Wohnungseigentumsgesetz sehr wohl erforderlich und zwingend gewesen wäre.
Das WEG schreibt ganz klar vor, dass ein Umlaufbeschluss den Eigentümern durch Aushang und direkte Zusendung bekanntgemacht werden muss, da er sonst nicht gültig ist!

Mein Versuch den Umlaufbeschluss und die dafür abgegebenen Unterschriften zu überprüfen ist mir bis dato aus verschiedenen Gründen nicht gelungen! Einer der Gründe war der hohe Kostenersatz an die HV von € 1.- pro Kopie. Das sind bei rund 150 bis 200 Seiten, Kosten von € 150,- / 200,- für einen Eigentümer, der nur sein RECHT wahrnehmen will!

Die HV Ogris hat vor allen Anwesenden Eigentümern in der Hausversammlung vom 1.Juni 2010 und im Protokoll vom 29.Juli 2010 versichert, dass erst mit der Unterzeichnung des HV -Vertrages die HV als Verwalter bestimmt wird! Das dies nicht den Tatsachen entspricht, kann jeder Eigentümer im WEG nachlesen. Eine Hausverwaltung wird im WEG noch immer mittels Umlaufbeschlusses eingesetzt.

Fakt ist: Unsere Wohnanlage Ulmgasse hat einen fix eingesetzten Verwalter, der nur durch einen Mehrheits-/ Gerichtsbeschluss gekündigt werden kann.
Was unseren Eigentümern fehlt, ist ein zukunftsorientierter „Hausverwaltervertrag“, der uns Eigentümer die größtmöglichen Rechte zuerkennt!

Das Ziel des Vereinsvorstandes der Ulmgasse war immer eine Verwaltung zu wählen, die vorab einen Verwaltungsvertrag vorlegt, der mittels Umlaufbeschluss Gültigkeit hat.

Eine Verwaltung der es gelang, ohne „VERTRAG“ gewählt zu werden, wird keinerlei Interesse mehr zeigen, durch zukunftsorientierte Vertragsinhalte der Eigentümer, nachträglich sich in ihrer Arbeit einschränken zu lassen.

Aufmerksame Eigentümer haben sehr wohl auch bemerkt, dass Sparmaßnahmen die vom Vereinsvorstand vor rund drei Jahren ausgearbeitet wurden, von der Hausverwaltung übernommen wurden und zu einer beträchtlichen Senkung der Betriebskosten geführt haben. ZB. Reduzierung der Hausversicherung von 38.000.- auf rund 25.000.- (unser günstigstes Anbot hat sich damals auf 20.000.- belaufen, zusätzlich hätten wir den Eigentümern die Abschlussprovisionsgutschriften den WEG zukommen lassen!)

Waschmaschinen Münzen: Auch hier wurde schon vor Jahren verlangt, dass die Kosten um rund 50% gesenkt werden. Das Waschmaschinenkonto hat einen Überschuss von Euro 20.000.- und ich kann nicht verstehen, dass die Kosten jetzt nur um 10 cent gesenkt wurden.

….Es gilt wie immer die Unschuldsvermutung!

Fakten über Hausbetreuer Ulmgasse

HAUSARBEITER

Derzeit wird ein Umlaufbeschluss Betreff „Hausarbeiter – Reinigungsfirma“ in unserer Wohnanlage durchgeführt.

Bisher konnte ich nicht erfahren, auf welcher Grundlage unsere Hausverwaltung den Bewerbern ein Gehaltsangebot von € 2000.- Netto, das sind im Jahr rund € 60.000.- Brutto, machen konnte?
(Das ist ca. das 2-3fache für einen Mindestlohntarif für Hausbetreuer, der vom Gesetz her vorgesehen ist!)
Der Arbeitsbereich der Außenanlage wurde von der Hausverwaltung nur auf die Gehsteige und nicht auf den großen Außenbereich festgelegt!
Somit kommen dann jährlich auf die Eigentümer noch Zigtausende Euro an Zusatzkosten hinzu.

Wir ALLE wissen, dass es für so einen hohen Netto Verdienst, allerhand Anforderungen an einen Angestellten/Arbeiter zu erfüllen gibt, und nur wenige Berufssparten solche hohen Anfangsgehälter bezahlen.

Einer der Bewerber der sicherlich den Anforderungen eines Hausbetreuers gewachsen ist, hat mich informiert, dass er unserer Hausverwaltung seinen Gehaltswunsch mit € 2000.- Brutto mitgeteilt hat (ca.1400.- Netto), der auch die Reinigung des Außenbereichs beinhaltet!

Dieser Gehaltswunsch entspricht auch den ortsüblichen realistischen Vorstellungen eines Hausarbeiters sowie den Lohntarif für Hausarbeiter/innen für Österreich, und liegt wie schon erwähnt, mehr als die Hälfte unter dem, den die Hausverwaltung kolportiert und somit den Eigentümern eine jährliche Ersparnis von mindestens € 30.000.- bringt.

Hier finden sie die Schreiben:
-Hausarbeiter Anbot
-1.Schreiben an die Hausverwaltung
2.Schreiben an die Hausverwaltung

Lohnerhöhung für die „Alten“ Hausmeister -DOWNLOAD-

Hier finden Sie die Formulare (Muster) für den Umlaufbeschluss zum DOWNLOAD (1mb-download Zeit ca.15sec.)
Bedenken Sie das alle Angaben unverbindlich sind!

Eigentümer welche bereits Ihre Abstimmungsformulare abgegeben haben, können diese natürlich bei der HV Hans O. widerrufen und verlangen das sie vernichtet werden, ebenso können die WE neue Formulare anfordern, gerne auch von mir mittels Email (kostenlos). Die HV Hans O. hat zwar verlangt das die Unterschrift „unwiderruflich“ geleistet wird, dies ist jedoch nicht relevant, jeder Eigentümer kann seine Unterschrift zurückziehen!
Hier finden Sie den, vom Verein Ulmgasse mit Unterstützung der AK-Graz, ausgearbeitete Vertrag download

Entlohnung für Hausbetreuer

Sie möchten erfahren mit welcher Entlohnung ein Hausbetreuer heute rechnen kann?

Dann laden Sie sich den Lohntarif für Hausbetreuer einfach runter LOHNTARIF

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

Abschnitt I
Allgemeine Bestimmungen
§ 1. Geltungsbereich
a) Räumlich: Dieser Mindestlohntarif gilt für das Bundesgebiet der Republik Österreich.
b) Persönlich: Dieser Mindestlohntarif gilt für Arbeitnehmer/innen, die mit einer oder mehreren der folgenden Aufgaben betraut sind:
1. Reinhaltung
2. Wartung
3. Beaufsichtigung
4. Betreuung und Bedienung
von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften
und für deren Arbeitgeber/innen, die in ihrer Eigenschaft als Arbeit-geber/in der Hausbetreuer………

Hier können Sie den vollständigen Lohntarif runterladen, sämtliche Angaben sind Bruttogehälter.

Anmerkung: Das die Hausverwaltung aus Klagenfurt in Zeiten wie diesen für einen Hausreiniger, einen fast dreimal höheren Gehalt für eine 40 Stunden Woche( Jahresgehalt rund € 56.000.- – € 2000.- Netto/Monat ) anbietet, ist unverständlich und regt zum Nachdenken an. Noch dazu wo für die Schneeräumung in Zukunft eine externe Firma zuständig ist und somit nochmals nicht unwesentliche Kosten auf die Eigentümer zukommen.
Ein Magister, Bachelor, Master, Jurist würde sich ein Anfangsgehalt in diesem Umfang wünschen.
Laut Einkommensbericht des Rech­nungshofs verdiente ein vollzeit­beschäftigter Österreicher 2009 im Schnitt 33.927 Euro brutto.

Traumgage für Hausbetreuer?
Hausbetreuer Neu = so notwendig wie ein Kropf!!!
Eine grosse Wiener Wohnanlage hat Erfahrung mit Hausbesorger – Reinigungsfirma und berichtet……

Wer will, dass die Welt so bleibt, wie sie ist, der will nicht, dass sie bleibt.
Erich Fried