
Das Thema Betriebskosten-Abrechnung muss nicht unangenehm sein: Lesen Sie unsere zehn Tipps, die Ihnen helfen, Kosten zu senken und besser zu Ihrem Recht zu kommen.
Tipp 1 – Abrechnungen vergleichen:
Legen Sie die Betriebskosten-Abrechnungen der letzten drei Jahre nebeneinander und vergleichen Sie die einzelnen Ausgabepositionen (Wasser, Verwaltung, Winterdienst, Hausbesorger etc.). Sie erkennen auf einen Blick, ob die eine oder andere Position wesentliche Steigerungen hatte, fragen sie da nach.
Tipp 2 – Achtung Preisfresser:
Preisfresser sind der Hauswart, die Wassergebühren, die Müllgebühren, Versicherung und auch der Hausverwalter. Alle diese Positionen sind in einer ähnlichen Dimension: Wenn Sie also Wassergebühren pro Jahr von rund 4.000 Euro haben, darf die Hausbesorgerdienstleistung nicht mehr als 5.000 Euro betragen, der Verwalter 3.500 Euro und die Versicherung 4.500 Euro. Ist eine Position dabei, die extrem hoch ist, fragen Sie nach.
Tipp 3 – Durchschnittliche Betriebskosten:
Nehmen Sie Ihren Erlagschein. Es muss extra ausgewiesen sein, wie viel Betriebskosten Sie im Monat zu bezahlen haben. Nehmen Sie nun Ihre monatlichen Nettobetriebskosten (z.B. 150 Euro) und dividieren diese durch die Nutzfläche Ihrer Wohnung (z.B. 75 Quadratmeter), wissen Sie, dass sie rund 2 Euro an Betriebskosten monatlich bezahlen. Alle Werte zwischen 1,60 und 2,40 Euro pro Monat sind in Ordnung. Zahlen Sie mehr, fragen Sie nach.
Tipp 4 – Hausbesorger:
Es kann sein, dass die Hausreinigungskosten ca. doppelt so viel betragen wie die Wasser-, Müll- und Versicherungskosten pro Monat. In diesem Fall ist es ein Zeichen, dass Sie einen Hausbesorger nach der alten, klassischen Art haben. Dieser ist faktisch unkündbar, muss jedoch auch seinen Tätigkeiten nachkommen. Tut er es nicht, informieren Sie die Verwaltung.
Tipp 5 – Ermäßigung bei Grünflächen:
Die Wasserkosten setzen sich aus zwei Komponenten zusammen: Wasser- und Abwassergebühren. Hat Ihre Anlage eine große Grünfläche, kann der Verwalter um Abwasser-Ermäßigung ansuchen, dies deshalb, da ja das Wasser nicht das Kanalsystem benützt und daher man dafür keine Gebühren zu bezahlen hat. Fragen Sie Ihren Verwalter nach, ob er angesucht hat.
Tipp 6 – Rechnungsbelege:
Der Verwalter muss Ihnen die Einsichtnahme in die Originalbelege gewähren. Sollten Sie Kopien davon abholen, ist er berechtigt, diese Kosten von Ihnen zu verlangen. Bei einigen Rechnungen zahlt es sich jedenfalls aus, die in Ruhe daheim zu besehen.
Tipp 7 – Form der Abrechnung:
Eine Betriebskostenabrechnung besteht aus drei Komponenten: Langfassung, Kurzfassung und Belegsammlung. In der Kurzfassung ist auf einen Blick erkennbar, welche Beträge das Haus an Betriebskosten aufgewendet hat, in der Langfassung muss jede Rechnung einzeln aufgeführt sein. Beachten Sie den Buchungstext. Grundsätzlich dürfen nur unter dem Titel Betriebskosten Dinge verrechnet werden, die zum Betrieb der Liegenschaften gehören. Erneuerungen und Reparaturen haben dort nichts verloren.
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Wenn Ihnen Rechnungen unklar sind, fragen Sie beim Verwalter nach. Dieser sollte Ihnen die Aufklärung geben, dass Sie sich auskennen. Tut er das nicht, hilft nur der Weg zur Schlichtungsstelle.
Immobilien-Experte Peter Nemeth gibt Tipps – und beantwortet auch Ihre ganz persönlichen Fragen.
http://www.wohnnet.at/finanzieren/investment/betriebskosten-15557
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