An die Bewohner/innen der Wohnanlage Ulmgasse-hier erfahren Sie Fakten….

Da die Hausverwaltung am 17.04.2018 vor mehreren Zeugen bei der Eigentümerversammlung Unwahrheiten behauptete, welche meine Person betroffen haben, war ich gezwungen, folgendes Mail an die Hausverwaltung zu senden:

Sehr geehrter Herr DI Ogris!

Sie haben in der letzten Eigentümerversammlung am 17.4.2018 behauptet, dass auch ich die Kosten für die Kündigung der Vorverwaltung von der Eigentümergemeinschaft ersetzt bekommen hätte.

Herr G. hat mich davon sofort telefonisch informiert und ich konnte mithören, wie er Sie nochmals darauf angesprochen hat und Sie zugesichert haben, dass auch ich diese Kosten rückvergütet bekommen werde, falls es nicht erfolgt wäre.

Ich habe diese Kosten nie ersetzt bekommen!

Ich übermittle Ihnen daher im Anhang die Aufstellung unseres Anwaltes Dr. M., wonach ich ihm damals € xxxxx überwiesen habe und ersuche um Überweisung dieses Betrages auf mein Bankkonto.

Trotz der Tatsache, dass die Eigentümer Herr und Frau L. sowie Herr Reinhard S. die Kosten von Tausenden von Euro von der WEG rückvergütet bekommen haben, habe ich bis zum 17.4.2018 der WEG keinerlei Kostenforderung gestellt. Erst als die Hausverwaltung OGRIS bei einer Eigentümerversammlung unrichtigerweise behauptete, dass ich diese Kosten ersetzt bekommen hätte, habe ich der Hausverwaltung meine Kostenaufstellung übermittelt!!

Schuhe und Räder im Stiegenhaus kosten 21.000 Euro

In der Wohnanlage Ulmgasse 14d gibt es sogar Tiger-Geparden am Gang zu bewundern 🙂

Rad im Stiegenhaus: Strengere Kontrollen

Fahrräder am Gang oder Schuhe im Stiegenhaus – all das ist eigentlich verboten. Trotzdem wurde es jahrelang geduldet, doch jetzt wird strenger kontrolliert. Auch weil es eine „Amerikanisierung des Schadenersatzsystems“ gibt.

„Es gibt immer mehr Fälle, wo jemand Schadenersatz einfordert, weil er sich verletzt hat. Die Eigenverantwortung wird immer weniger, und darauf müssen die Eigentümer und deren Vertreter reagieren“, erklärt Anton Holzapfel vom Österreichischen Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI), der sogar von einer „Amerikanisierung des Schadenersatzsystems“ spricht.

Stiegenhaus

ORF.at/Christian Öser

Stiegenhäuser müssen frei von Gegenständen sein

Verwaltungen sichern sich ab

Aber nicht nur die Schadenersatzklagen sind ein Problem für die Hauseigentümer und -verwaltungen. Gegenstände im Stiegenhaus können im Brandfall den Fluchtweg im Stiegenhaus verhindern. Die Fälle werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) immer stärker und strenger beurteilt, sagt Holzapfel: „Da ist es ganz logisch, dass die Verwaltungen sich immer mehr absichern und die Mieter und Wohnungseigentümer konkret dazu auffordern, hier keine Gegenstände am Gang oder im Stiegenhaus stehen zu lassen.“

Deswegen werden häufig auch Dokumentationen angelegt, wie oft die Bewohner informiert wurden und wenn Gegenstände im Haus stehen, „die beispielsweise im Fall des Falles hinderlich sind, dass die Feuerwehr einen Einsatz mit einem schweren Löschgerät wirklich machen kann“, so Holzapfel.

Strafe bis zu 21.000 Euro

Verpflichtend ist diese Dokumentation nach ÖNORM nicht, aber „dann hat man schon einen Startvorteil bei einer allfälligen Haftung“, meint der Experte. Man habe im Schadensfall Beweise in der Hand, dass man sich ausreichend um die im Gesetz vorgeschriebene „Verkehrssicherheit“ gekümmert hat. Wer übrigens seine Gegenstände nicht wegräumt, kann zu einer Strafe von bis zu 21.000 Euro verurteilt werden.