Die Eigentümerversammlung

Sie sitzen in einer Eigentümerversammlung und kommen sich vor wie im Kindergarten?
Wenn nein – wunderbar, Glückwunsch!
Wenn ja – keine Sorge, Sie sind nicht der einzige!

Man muss es erlebt haben, um zu glauben, was in manchen WEG-Versammlungen los ist.
Zur Erinnerung: es handelt sich um eine wichtige und ernstzunehmende Versammlung, in der über Kosten und Ausgaben von mehreren Tausend € beschlossen wird.
Man sollte erwarten, dass sich die Eigentümer vorbereitet haben, dass sie Mitschriften des Besprochenen anfertigen, dass kritische Fragen gestellt werden und über Alternativen diskutiert wird.

Stattdessen: eine lebhafte, fröhliche Stimmung, lautes Geschnattere wie auf einem Kindergeburtstag…..

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Eigentümer müssen mit gewaltigen Kosten rechnen!!

„Mit der Verglasung eines Balkons verändert sich der Parifizierungsanteil einer Wohnung. „Balkone werden bei der Parifizierung geringer bewertet als Wohnraum. Lässt sich aber ein Balkon ganzjährig nutzen, weil er durch Warmverglasung beheizbar geworden ist, so gilt er neu als vollwertige Wohnnutzfläche. Es ist deshalb ein Gutachten für eine neue Parifizierung erforderlich.“ Die braucht es unter anderem deshalb, weil sich die Berechnung der Betriebskosten ändert.

Sämtliche Miteigentümer der Anlage können sich aber mittels schriftlichem Vertrag auf eine Vereinfachung des Prozedere einigen, in der z.B. auf eine Änderung der Grundbuchseintragung verzichtet wird – was natürlich erhebliche Zusatzkosten für den stolzen Besitzer einer neuen Balkonverglasung mit sich bringen würde. Die höheren Betriebskosten muss der Eigentümer mit verglastem Balkon dann ab 1. Jänner des nächsten Betriebskostenjahres bezahlen.“

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In der Ulmgasse sind viele Balkone unrechtmäßig verbaut, diese Eigentümer sollen sich diesen Bericht gut ansehen, damit sie nicht überrascht sind, wenn hohe Kosten ins Haus stehen – noch dazu wenn dieser Verbau in anderer Farbe durchgeführt wurde!!
Meine Empfehlung: Sich mit dem Bauamt Graz in Verbindung zu setzen!
Denn nur 1 Eigentümer kann bei Gericht Klage auf Entfernung einreichen!!

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Abgesehen davon, soll auch bedacht werden, dass es sozial sehr bedenklich ist, sich auf Kosten derjenigen Eigentümer, welche keinen Verbau haben, ihren größeren Wohnraum finanzieren zu lassen!!

Rezept für eine Geld-Wertvernichtung


Dazu kommt ein kleiner Kreis Pensionisten, der seit 30 Jahren beharrlich den Status quo der 70er erhält und sich auch weiterhin gegen jede langfristig sinnvolle Investition wie eine thermische Sanierung, eine Sanierung der Fenster und Aufzüge usw. wehrt und sich dabei auf die Geldknappheit der EigentümerInnen beruft – wobei doch sehr viele Wohnungen vermietet oder bereits übergeben sind und unter Zuhilfenahme von Fördergeldern von Land und Bund die finanzielle Belastung gesenkt wäre – anstatt zuzugeben, dass sie ihren Lebensabend ruhig und ohne finanzielle Belastungen verbringen wollen – nach dem Motto „Hinter mir die Sintflut!“ – lediglich mit dem Ziel, die Siedlung auf Kosten aller EigentümerInnen seniorengerecht herzurichten und die von allen EigentümerInnen bezahlten HausmeisterInnen als kostengünstige „Heimhilfen“ zu nutzen. ;(

Quelle: ulmgasse.blog
Das in Zukunft extreme Kosten auf die Eigentümer der Wohnanlage Ulmgasse zukommen wird, steht außer Diskussion! Die Asbest Fassade wird den größten Teil des 40 Jahre alten Kuchens ausmachen-die Dächer-Lift usw. den Rest -Ich empfehle den Eigentümern, schon jetzt diese Beträge anzusparen, privat und nicht über höhere Rücklagen!!!

Hausverwalter geboren als schwarzes Schaf??

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Ein Hausverwalter wird nicht als „schwarzes Schaf“ geboren, er wird es erst durch Hilfe des Gesetzes, natürlich spielt auch etwas der Charakter eine Rolle!

Ja, ich behaupte, erst durch das Gesetz kommt ein Hausverwalter auf die „schiefe“ Bahn, der Gesetzgeber gibt den Hausverwaltungen zu viele Rechte und den Eigentümern keine!

Wenn der Gesetzgeber ernstlich die schwarzen Schafe von Hausverwaltungen entfernen und die Gerichte entlasten möchte, braucht er nur folgendes tun:

Eine Hausverwaltung muss sich alle 3 – 4 Jahre sein Amt bestätigen lassen von den Eigentümern, wie in der Politik.

Das bedeutet, alle 3 – 4 Jahre muss der Hausverwalter einen Umlaufbeschluss durchführen und die Eigentümer entscheiden über seinen Verbleib!

Sollte der Umlaufbeschluss nicht mit eindeutiger Mehrheit für den amtierenden Hausverwalter ausgehen, dann muss er sofort den Eigentümern sein Amt zur Verfügung stellen und diese bei der Neuwahl einer Hausverwaltung unterstützen!

Das wäre der Weg, wie endlich die schwarzen Schafe aussterben, aber rasch!!

Derzeit ist es so, dass der Hausverwalter die Rechte der Eigentümer mit Füßen treten, sich wie ein Gustherr verhalten kann, eine Kündigung fast unmöglich ist. Besonders in großen Wohnanlagen sitzt ein schwarzes Schaf – sprich Hausverwalter – ganz fest im Sattel, besonders wenn es auch noch super entlohnte Hausbesorger gibt, die sich nicht ihren eigenen Ast absägen möchten, denn sie wissen, am freien Markt würden sie der WEG nicht mit € 200.000,– im Jahr auf der Tasche liegen, sondern mit Glück lediglich € 20.000,- bis 25.000.-(pro Kehrbesen)!!

Stellenbewerbung für den nächsten Hausbetreuer-Job in der Ulmgasse

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Hilfe, mein Sohn möchte sein Medizin-Studium aufgeben, seitdem er weiß, wieviel die Hausbetreuer in der Ulmgasse verdienen!

Dieser Gehaltskompass des AMS sagt, dass er als Neurochirurg nur zwischen € 3.080,– und € 3.420,– brutto verdienen wird!

Daher möchte er sich schon jetzt für die Stelle des nächsten Hausbetreuers bewerben!

Welchen Schul- oder UNI-Abschluss bzw. welche besonderen Fähigkeiten müsste sich mein Sohn für diesen Spitzenverdienst aneignen?

Mit Besen und Schaufel und anderen Putzutensilien kann er natürlich umgehen.

Da er an Nervensträngen herumschnipseln kann, wird wohl der „Hausmeisterschnitt“ an Sträuchern und Rasen auch kein Problem sein…

Und weil Beatmungsgeräte und ähnlicher medizinischer Krimskrams für ihn ebenso Alltag sind, werden das Glühbirnenwechseln und die Kontrolle der Aufzugstüren und der Heizung eine Kleinigkeit sein.

Außerdem kann er als Arzt besonders gut die Gefahren des Spielplatzes beurteilen und zusätzlich einen wichtigen Beitrag zum „betreuten Wohnen“ liefern.

Statt Krankenkassenvergütungen kassiert er das Entgelt für die Waschmünzen ein – das prächtige Privathonorar zahlt ihm ja die Eigentümergemeinschaft.

Und dieser Traktor fürs Schneeräumen? Wiegt der über 3.500 kg? Mein Sohn verfügt nämlich schon über den Führerschein Klasse F, weil er beabsichtigte, bei „Ärzte ohne Grenzen“ mitzutun.

Reparaturfirmen kontrollieren? Kein Problem! Als „Häuslbauer“ kann mein Sohn der weit entfernten Hausverwaltung locker deren „Job“ abnehmen!

Bitte sagen Sie mir ganz ehrlich, wie die Chancen für meinen Sohn stehen, ohne Vitamin P diesen Hausbetreuer-Job in der Ulmgasse zu bekommen!

Woanders liegt der Lohn für Hausbetreuer laut diesem Gehaltskompass nämlich nur zwischen € 1.610,– bis € 1.780,– brutto.

Mir persönlich wäre ja lieber, wenn mein Sohn Neurochirurg wird. Wissen Sie, ich hab‘ nämlich schon Angst, dass die Eigentümer/innen irgendwann draufkommen, dass sie mindestens das Doppelte zu viel bezahlen – und das seit Bestehen der Wohnanlage!!!

https://ulmgasse.blog/2017/01/10/stellenbewerbung-fuer-den-naechsten-hausbetreuer-job-in-der-ulmgasse

Risiko Spielplätze

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Mit der Eröffnung eines Kinderspielplatzes zur allgemeinen Benutzung habe die Eigentümergemeinschaft eine abstrakte Gefahrenquelle geschaffen. Sie sei daher gleichzeitig in der Pflicht, für die Sicherheit des Spielplatzes zu sorgen. Rechtlich sei dies eine privatrechtliche Verkehrssicherungspflicht.

„An die Sorgfalt für Kinderspielplätze sind nach der ständigen Rechtsprechung sehr hohe Anforderungen zu stellen!“, warnt Schnögl. … Die Europanorm EN 1176-7 enthalte Richtlinien über Häufigkeit und Umfang der Instandhaltung. Die Norm definiere auch die erforderliche Dokumentation dieser Arbeiten. „Bei Unfällen kann es bei Verletzung der Verkehrssicherheitspflicht zu Schadenersatzforderungen in ungeahntem Ausmaß kommen!“, sagt Schnögl. Kinderspielplätze sind gemeinschaftliches Eigentum, wodurch die Kosten auf alle Eigentümer umgelegt werden können.

https://ulmgasse.blog/2017/01/09/spielplaetze

In der WEG Ulmgasse sind die zwei Hausmeister der TÜV! Wo befinden sich eigentlich die „Nachweise“ bzw. Prüfprotokolle gem. ÖNORM EN 1176? Sicher im „Archiv“ der Hausverwaltung.. Lei lei!

Hausmeister: Wirklicher Arbeitsaufwand völlig unbekannt

Die Verwaltung verweigert die Auskunft. Angeblich liegen keine Informationen vor. Dafür sind die Kosten des Hausmeisters aus der Jahresabrechnung bekannt: sie beliefen sich im Vorjahr auf sage-und-schreibe € 33.381,–.
Übernommen von: https://ulmgasse.blog/2016/12/25/hausmeister-wirklicher-arbeitsaufwand-voellig-unbekannt

Darüber kann ein Eigentümer der Wohnanlage Ulmgasse nur lachen. Da fallen für einen Hausbesorger jährlich € 100.000,– (keine Schilling) an und beim anderen € 70.000,– + Dienstwohnung etc.
Der Eigentümer-Mieter, die Melkuh der Ulmgasse, aber wenn man sich gerne melken lässt……

Anmk.: Ich bin nicht unbedingt für eine Reinigungsfirma/Hausbesorger, ich bin nur gegen Löhne, die eine Schande gegenüber Menschen sind, die um € 1.200,– und weniger ihre Familie erhalten und solche Löhne in der Wohnanlage finanzieren müssen!!
Die „Hausverwaltung“ soll sich endlich mit den Eigentümern zusammensetzen und Aufklärung-Einsicht für in ihre Verträge geben!

Risiko Eigenheim – Das größte Finanzirrtum Dokumentation 2016

Leute: ein Haus ist genauso ein Luxus-Gut wie ein Neuwagen/KFZ! Bleibt zur Miete und legt euer Leben lange etwas beiseite… kauft euch dann eurer Haus in 30 Jahren bar (oder fast bar) und ihr habt dann kein 40/50 Jahre altes Haus sondern im besten Fall ein neues Haus… dieses Thema ist so einfach, wird aber leider so!

Sponsort keine Hausverwaltung, die schlimmer als Zahnweh ist!!!

ZDF.info Video

Wie wird das Jahr 2017

Normalerweise ist esnicht möglich die Zukunft vorauszusehen-sagen, normalerweise!!! Bei der Wohnanlage Ulmgasse und der Firma Ogris geht das aber leicht, die Eigentümer können jetzt schon sicher sein, dass Jahr 2017 wird das selbe wie die vorigen Jahre mit der HV Ogris UND es wird sich nichts ändern. Was einige sicherlich zur Sektflasche greifen und anderen graue Haare wachsen lässt 🙂

Schneeräumen zahlt das Finanzamt

Der Herbst lässt Blätter auf die Straße regnen und der Winter anschließend Schneeflocken. Eine Menge Arbeit für Sie als Anwohner, die Straßen von Schnee und Eis zu befreien!
Gerade wenn eine gesetzliche Räumpflicht besteht, können Sie die Arbeit kaum vermeiden.

Schon alleine um möglichen Ordnungswidrigkeiten aus dem Weg zu gehen (die in einigen Bundesländern üblich sind). Oder um keine zivilrechtlichen Haftungsansprüchen auf sich zu ziehen, falls jemand auf Ihrem nicht-geräumten Grundstück ausrutscht.

Doch nicht jeder möchte oder kann dieser lästigen Arbeit selber nachkommen oder gar Familienmitglieder dafür gewinnen. Die Lösung liegt nahe: Sie beauftragen eine Firma bzw. eine selbstständige Person, die Ihnen die Arbeit abnimmt. Etwas Gutes hat die Sache dann doch: Denn Sie können sich einen Teil dieser Kosten vom Finanzamt wiederholen.

https://web.de/magazine/geld-karriere/blog/winterdienst-haushaltsnahen-dienstleistungen-steuern-spart-32030426