Sehr geehrte Eigentümer/innen

Sehr geehrte Eigentümer/innen,
liebe Leser/innen dieser Seite !

Es war im November 2007, als diese Website eingerichtet wurde. Wir waren eine Gruppe von Eigentümer/innen, die sich in einem Verein zusammengefunden und viele positive Veränderungen für die Wohnanlage im Sinn hatten. Unsere wichtigsten Punkte waren Kosteneinsparungen sowie die Einrichtung eines Online-Zuganges zu allen Daten, die Verwaltung der Anlage betreffend.

Dieser Online-Zugang hätte allen Eigentümer/innen die Möglichkeit geboten, die gesamte Buchhaltung u. a. m. zu kontrollieren. So sollten z. B. sämtliche Verträge und Angebote sowie ein Bestandsbuch aller im Eigentum der Wohnungseigentümergemeinschaft befindlichen Geräte und Gegenstände online einsehbar sein. Ebenso wichtig war ein geplantes Pönale bei Fristverletzungen durch die Verwaltung.
Kurz gesagt:Der Hausverwaltung auf die Finger schauen… zum Nutzen von unser aller Eigentum…

Unsere Bemühungen gipfelten in der Kündigung der Vorverwaltung…

Und dann? Es blieb alles beim Alten…

Unsere heutige Verwaltung wollte unsere Asbestzement-Fassade mit Hochdruck reinigen, wobei doch schon ein kurzer Anruf unsererseits bei den Behörden eindeutig klar stellte, dass das aus Gesundheits- und Umweltschutzgründen unzulässig ist.

Die Eigentümer/innen erhielten von der Hausverwaltung keinerlei Informationen über eine nachhaltige Sanierung mit Inanspruchnahme von Fördergeldern….

Ein Umlaufbeschluss für ein slowenisches Unternehmen als Auftragnehmer wurde kurzerhand ohne weitere Informationen für eine andere Firma verwendet. Hier wäre eine Aufklärung und neuerliche Abstimmung angebracht gewesen, abgesehen von der rechtlichen Seite!

Für das Bemalen von fast 20.000 m² Fassade inkl. Sockel wurde ein Kleinbetrieb engagiert! Haben Sie jemals den diesbezüglichen Arbeitsauftrag oder die Bankgarantie gesehen? Warum wurden die verursachten Schäden (z. B. Spielplatz, Rasen u. a.) nicht von Fachfirmen über die Betriebshaftpflichtversicherung der Malerfirma behoben? Und wie wird das mit den zahlreichen beschädigten Fassadenplatten ausgehen?

Alles in allem, die Kärntner wirkten sehr “unprofessionally”, eine 35 Jahre alte Asbestzementfassade mit entsprechend desolater 3 cm-Wärmedämmung, mit “geprüften” Schrauben festzuzurren und zu übermalen. Fraglich ist außerdem, wie lange diese Farbe halten wird… Schwarz werden die Fassadenplatten auf jeden Fall wieder, wenn der Algenbefall erneut durchkommt…

Der Hausverwaltung stand aufgrund der Erhöhung der Zuweisung ein erhöhter Reparaturfonds zur Verfügung, den sie mit nicht nachhaltigen Renovierungen (Fassadenmalerei, Lift) leerte.

Weiters werden jährlich zigtausend Euro für die Schneeräumung ausgegeben! Sie werden in der Jahresabrechnung eine Gutschrift des Winterdienstes aufgrund der geringen Anzahl von Einsatztagen umsonst suchen – dabei sind angesichts der zunehmend milden Winter derartige Leistungspakete Usus in der Wirtschaft!

Unsere Verwaltung beantwortet Mails und übermittelt angeforderte Unterlagen nur äußerst selten bis nie. Wissen Sie, welche Versicherungsschäden abgerechnet wurden, wissen Sie, wie hoch die jährlichen Kosten der Saunaanlagen sind u. v. a. m.?

Sie können die Jahresabrechnung nur dahingehend kontrollieren, ob die Beträge der im Ordner abgelegten Rechnungen von der Buchhaltung richtig abgetippt wurden… die den Abrechnungen zugrunde liegenden Verträge (z. B. Winterdienst, Hausbesorger, Versicherungspolizze) werden auch Sie wahrscheinlich vergeblich anfordern…

Glauben Sie, dass Sie von der Hausverwaltung die Vollmacht bekämen, die Sparbücher oder das Anderkonto der Wohnungseigentümergemeinschaft einzusehen?

So wie es aussieht, besitzt die WEG Ulmgasse nicht einmal einen rechtskräftigen Hauverwaltervertrag! Es wurde uns trotz mehrmaligen Ersuchens kein Hausverwaltervertrag übermittelt, welcher von der HV Ogris unterschrieben ist!

Auch die Eigentümer/innen der Garagen sind von dieser Situation betroffen. Hier gibt es gleichfalls keinen Verwaltervertrag; bei der Vorverwaltung war dies sehr wohl der Fall!

Vor fast einem Jahr hat ein Eigentümer einen Wasserschaden an seiner Garage der Hausverwaltung gemeldet. Dieser wurde bis heute nicht repariert! Was dies für die zukünftige Werterhaltung bedeutet, müssen Sie selbst beurteilen: Ein Schaden wird durch Nichtbehebung größer, was folglich höhere Kosten verursacht!

Ein von der Hausverwaltung im November d. Vj. beauftragtes und wahrscheinlich sogar nicht notwendiges Gutachten wurde den Garageneigentümer/innen bis heute – trotz Ankündigung – nicht übermittelt.

Es wären noch viele Punkte anzuführen, aus Platzgründen wollen wir dies jedoch unterlassen…

Was ist aus den Visionen des Vereins Ulmgasse geworden? Sie verschwanden mit ihm… Nein, sie leben auf dieser Website weiter… Doch wir können und wollen hier nur als Sprachrohr fungieren, indem wir Informationen oder Kritikpunkte, die uns aufgefallen sind oder von anderen Eigentümer/innen an uns herangetragen wurden, verbreiten.

Die ganz große Gemeinheit entsteht heute nicht dadurch, dass man sie tut, sondern dadurch, dass man sie gewähren lässt. (Robert Musil)

Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Der ÖVI ist die größte freiwillige und unabhängige Vereinigung der besten Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Bauträger und Immobiliensachverständigen des Landes.

Bereits seit 1979 setzt sich der Verband erfolgreich für die Interessen der Branche ein und ist in Fragen der Interessenvertretung, politischen Meinungsbildung und der beruflichen Qualifikation Ansprechpartner der Politik und der Medien.

Die Ansprüche des Verbandes an sich selbst sind ebenso hoch gesteckt, wie die Erwartungen an seine Mitglieder.

ÖVI Unternehmen unterwerfen sich einem Ehrenkodex, der über die gesetzlichen Standesregeln weit hinausgeht.

Durch die Präsenz des Verbandes wird diese Qualität der ÖVI-Mitgliedsbetriebe transportiert – gegenüber einer breiten Öffentlichkeit und damit auch Kunden gegenüber. Als Qualitätsverband achten wir aber auch darauf, dass unsere Mitglieder ihren im Ehrenkodex verankerten Pflichten nachkommen.

http://www.ovi.at/de/verband/Mitgliedschaft/mitgliedschaft.php

Der Ehrenkodex

Das Bekenntnis zum ÖVI-Ehrenkodex bedeutet besondere Kundenorientierung, hohe Kompetenz und konsequente Weiterbildung des Unternehmers und seiner Mitarbeiter, höchste Seriosität und Transparenz sowie Bereitschaft zu konstruktiven Kollegenkontakten.

Der ÖVI-Immobilientreuhänder versteht sich als Immobilienmanager im Spannungsfeld zwischen optimaler Planung, Errichtung und Bewirtschaftung einer Immobilie aus Sicht des Investors einerseits und der höchstmöglichen Nutzerzufriedenheit andererseits und bedient sich der jeweils modernsten Instrumente, z.B. Facility Management, Total Quality Management, etc.


2.3. Der ÖVI-Immobilienverwalter

2.3.1. Kundenorientierte Betreuung der Eigentümer und Mieter
Der ÖVI-Immobilienverwalter verpflichtet sich zu rechtzeitiger und umfassender Information über alle relevanten Belange, die das verwaltete Objekt betreffen, und sichert rasches Handeln bei beanstandeten Problemen von Eigentümern oder Mietern zu. Auf Basis einer laufenden Kontrolle konzipiert er die für die Wertsicherung bzw. Wertsteigerung erforderlichen Maßnahmen.

2.3.2. Transparente und umfassende Abrechnungen
Der ÖVI-Immobilienverwalter garantiert Offenheit durch transparente und umfassende Abrechnungen gegenüber den Auftraggebern unter gleichzeitiger Wahrung der Verschwiegenheitspflicht als Treuhänder.
ÖVI Verwalter übermitteln gemeinsam mit der Jahresabrechnung gem. § 34 WEG eine Aufstellung, in der die Salden der Liegenschaft und eine Übersicht der Stände der Geld- bzw. Festgeldkonten zum Stichtag 31.12. des betreffenden Jahres gegenübergestellt werden sowie eine Kopie der bezughabenden Kontoauszüge.*
Empfohlen wird die Verwendung des ÖVI-Musterformulars.

2.3.3. Rasche Übergabe bei Beendigung eines Auftragsverhältnisses
Der ÖVI-Immobilienverwalter verpflichtet sich zur raschen Übergabe aller relevanten Dokumente, Abrechnungen, Belege und Unterlagen sowie sonstiger wichtiger Informationen an den Auftraggeber oder Verwalterkollegen bei Beendigung eines Auftragsverhältnisses.
*geltend ab der Abrechnungsperiode 2008

3. ÖVI – Clearingverfahren
Jedes ÖVI-Mitglied leistet einen aktiven Beitrag zur Konfliktlösung, wenn eine Beschwerde von einem Kunden oder Kollegen an den Verband herangetragen wird und unterwirft sich dem in §§ 21 a ff der Statuten geregelten Clearingverfahren: Das Mitglied ist verpflichtet, binnen angemessener Zeit, längstens jedoch vier Wochen, eine qualifizierte, auf die konkreten Problemstellungen eingehende, schriftliche Stellungnahme abzugeben. Bei Gefahr in Verzug kann auch eine kürzere Frist als angemessen vorgegeben werden. Darüberhinaus erklärt sich das Mitglied bereit, an einem klärenden Gespräch aller Beteiligten, auch unter Beiziehung eines vom ÖVI als Mediator namhaft gemachten Dritten, teilzunehmen.

4. Sanktionen
Ein nachhaltiger Verstoß gegen die in 1. bis 3. genannten Verpflichtungen stellt einen Ausschlussgrund wegen vereinsschädigenden Verhaltens gemäß § 7 der ÖVI Statuten dar.

http://www.ovi.at/de/verband/Mitgliedschaft/Ehrenkodex.php
Wohnungseigentumsgemeinschaften, deren Hausverwaltung hier Mitglied ist, können sich folglich bei Problemen direkt an den ÖVI wenden. http://www.ovi.at/de/verband-rd/suchergebnis.php?we_lv_search_suche=

Ex-Hausmeister verdient € 430.- Stunde

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Cora Schumachers (39) Ex-Hausmeister arbeitete keine zwei Monate für die ehemalige Rennfahrer-Gattin, doch nun fordert er über 43.000 Euro. Angeblich sei in seinem Vertrag ein Stundenlohn von 450 Euro vereinbart worden.

Cora Schumacher hat Ärger mit ihrem ehemaligen Hausmeister. Der hat die Ex-Rennfahrergattin nämlich verklagt, wie die „Bild“-Zeitung berichtet. Die irre Forderung: 43.200 Euro. Und das für gerade mal eineinhalb Monate Arbeit. Denn Cora hatte dem Mann im vergangenen Jahr in der Probezeit gekündigt. Dieser erhob daraufhin Zivilklage. Schumachers Anwalt Wolf Bonn erklärt nun, dass der Ex-Angestellte „wahrheitswidrig behaupte, für die einfache Hausmeistertätigkeit sei ein Stundenlohn in Höhe von 450 Euro vereinbart worden“.

Die 450 Euro sind zwar tatsächlich im Vertrag (liegt der „Bild“ vor) hinter dem Passus „monatliche Vergütung/Stundenlohn“ festgehalten. Aber es wurde schlichtweg vergessen, eines von beiden zu streichen.
Der ganze Artikel:www.dop.de
„Was zeigt das? EigentümerInnen sollten persönlich von den Hausverwaltungen verlangen, Einsicht in die Verträge ihrer HausbesorgerInnen nehmen zu können und den genauen Wortlaut überprüfen, denn schon eine Zeile kann entscheidend sein, ob der/die MitarbeiterIn als HausbesorgerIn oder OP-Arzt/Ärztin entlohnt wird und Fehler können passieren!“

Falsch fördern, bis das Klima kippt

Vier Milliarden fließen in Österreich jährlich in (Steuer-)Subventionen, die der Umwelt schaden, rechnet das Wifo vor. Die großen Brocken: Diesel, Pendler, Industrie und Wohnbau.

„Unvorstellbar ungeschickt“

• Das Diesel-Privileg. Die Mineralölsteuer auf Diesel ist um rund neun Cent pro Liter niedriger als die auf Benzin. Damit wollte man die Frächter fördern. Aber der Preisvorteil gilt auch für Private. Das hat mit dazu beigetragen, dass der Diesel-Anteil an allen Pkw von 37 Prozent im Jahr 2000 auf 57 Prozent 2014 gestiegen ist. Heute weiß man: Diesel belastet die Umwelt deutlich mehr als Benzin. Laut Studie bei Treibhausgasen um „nur“ 13 Prozent mehr, bei Stickoxiden aber um den Faktor vier und bei Feinstaub um den Faktor sechs.

Wohnbauförderung. Wie Dänemark solle auch Österreich nur noch den Bau von Wohnungen zulassen, die mit erneuerbarer Energie beheizt werden. Selbst wenn die Politik nur die Hälfte der Klima-Gelöbnisse von Paris einhalte: „Wer heute eine billige Wohnung kauft“, mit schlechter Dämmung und fossiler Energie, „wird bald unter hohen Kosten leiden“

Der ganze Artikel: DIEPRESSE

Asbest und kein ENDE

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

„Asbestose“

Tödlicher Leichtsinn: Profis müssen Asbest entfernen

Aktualisiert am 15. Februar 2016, 05:06 Uhr

Asbest ist ein Naturmaterial. Es riecht nicht, es strahlt nicht, es diffundiert nicht. Kein Problem also für den Menschen. Doch zu kleinsten Bestandteilen verarbeitet, stellt Asbest eine große Gesundheitsgefahr dar.

Werden die Fasern eingeatmet, können sie sich in der Lunge festsetzen. Spätfolgen aus dem ungeschützten Umgang mit Asbest sind häufig Krebserkrankungen. „In Deutschland ist die Verwendung neuer Asbestprodukte deshalb seit 1990 verboten“, erklärt Rolf Packroff von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. „Aber Asbest ist wegen seiner Langlebigkeit noch immer allgegenwärtig.“

Wie zum Beispiel in der Fassade der Wohnanlage Ulmgasse 14a-4 Graz, dort wurde die asbesthaltige Fassade einfach überstrichen

Das Material wurde früher in mehr als 3000 Produkten eingesetzt, vor allem in der Bauwirtschaft. Etwa 70 Prozent des Asbests gelangten als Asbestzement in die Häuser. „In Häusern, die zwischen 1960 und 1990 gebaut wurden, ist mit fast hundertprozentiger Wahrscheinlichkeit Asbest zu finden“. In den meisten Fällen befindet er sich in Platten aus Asbestzement, die in Dächern, Fassaden oder Luftschächten verbaut wurden.

„Gefährlich wird es, wenn Asbestprodukte nicht erkannt und ohne ausreichende Schutzmaßnahmen bearbeitet werden.“

Neben dem festgebundenen Asbest kann sich auch schwach gebundener Werkstoff im Haus finden. „Der ist gefährlicher als der festgebundene, weil er dazu neigt, Fasern abzugeben“, erklärt Mußdorf.

Das schützt den Hausbesitzer auch vor Schadenersatzforderungen. „Der Bauherr ist verantwortlich für sein Haus“, stellt Wohlgemuth klar. „Er muss die beauftragten Firmen informieren, dass Asbest verbaut wurde und möglichst auch, wo.“

Packroff betont auch: „Grundsätzlich müssen Asbestprodukte von Fachfirmen entfernt werden, für Heimwerker ist das verboten“. Denn für diese Arbeiten gelten strenge Schutzmaßnahmen entsprechend der Gefahrstoffverordnung und der Technischen Regel TRGS 519. „Nur Firmen, die über staatlich geprüfte sachkundige Mitarbeiter verfügen, dürfen solche Asbestarbeiten ausführen.“

Quelle: www.web.de

Fernwärme noch grüner-da lachen die Hühner?

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Für die Wohnanlage Ulmgasse war der Umstieg von der eigenen Heiz-Warmwasser-Versorgung zu einem abhängigen Energie-Lieferanten einer der vielen Fehler, welche hier in der Wohnanlage begangen wurden bzw. weiterhin gemacht werden!

Wer glaubt, dass durch den Anschluß der Wohnanlage Ulmgasse 14 an das Fernwärmenetz die Anlage grün, die Wärme billiger, die Abhängigkeit weniger und die Zuverlässigkeit besser werden würde, sollte sich die folgenden Berichte mal zu Gemüte führen…

Eine „grüne“ Energie kenne ich nur von Sonne-Wind-Wellen – diese wurde jedoch von der Hausverwaltung gar nicht andiskutiert!

„Da wird Graz gezwungen auf Fernwärme umzusteigen
und jetzt wirds richtig teuer. Fernwärme war jetzt schon die teuerste Heizart. Und jetzt wird nicht mal die Versorgung gesichert sein. Also ich hoffe auf einen extrem kalten Winter! Hoffentlich werden dann die politischen Vorstandsköpfe rollen…“ c Memento mori

Kraftwerkspläne: Grazer „Nahwärme“ als Gespenst

Neuer Vertrag, höhere Preise

Die hohen Gewinne, die die Stadt Graz in den letzten Jahren mit der Fernwärme machte (und die etwa in den Ausbau des öffentlichen Verkehrs flossen), wird es aber sicher nicht mehr geben. Sollte ein neuer Liefervertrag kommen, wird der Verbund deutlich höhere Preise verlangen. Die Eigenerzeugung in Graz wäre in jedem Fall noch teurer. Eine jüngst erstellte Studie rechnet mit erheblichen volkswirtschaftlichen Nachteilen, wenn Graz auf eine eigene Wärmeerzeugung umstellt, anstatt Mellach zu nützen.

Hier geht es zum Bericht der Kleinen Zeitung, ich empfehle auch die Kommentare zu lesen!
http://www.kleinezeitung.at/s/steiermark/graz/4651795/Energiestreit_Kraftwerksplaene_Grazer-Nahwaerme-als-Gespenst-

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Was vor Jahren noch denkunmöglich war ist heute Realität – auf Grund der fallenden Strompreise wäre eine Beheizung und Warmwasserbereitung heute mit Strom bereits günstiger !

Was mich seit vielen Jahren aber ärgert, sind die 25% Wärmeverlust, die natürlich von uns bezahlt werden die innerhalb des Hauses verschwinden.

Wozu man das Fernheizwerk Arsenal (Gürtel-Abfahrt) baut ist mir auch unverständlich – ich dachte immer, Fernwärme sei Abwärme aus Müllverbrennung und vorhandenen Kraftwerken – und die sei im Überfluss vorhanden. Jetzt argumetiert man mit Mangel ????
Diese Anlage soll jedoch mit Gas und Heizöl betrieben werden !
Wo ist hier der ökologische Vorteil ?

http://www.gasometer.cc/index.php?name=PNphpBB2&file=printview&t=4768&start=0

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Damit Fernwärme umweltschonend bleibt, bedarf es des richtigen Brennstoffs

Ein gutes Argument, dass einem auch jenseits der Konzernzentrale des Energieriesen bestätigt wird. „Als umweltfreundlich kann man die Fernwärme jedoch nur bezeichnen, wenn auch der richtige Brennstoff eingesetzt wird“, sagt Peter Ahmels von der Deutschen Umwelthilfe. Wenn man etwa für die Ausweitung des Fernwärmenetzes ein neues Kraftwerk baue, und dies mit Kohle betriebe, sei nur wenig erreicht.

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Fernwärme Graz: „Noch bis 2030 mit Steinkohle“
Die Fernwärme, als umweltfreundlich und ökologisch gepriesen, ist nicht überall so „sauber“ wie angenommen. Die Stadt Graz verwendet im großen Stil Fernwärme aus dem FHKW Mellach, ca. 20 Kilometer südlich der Landeshauptstadt. In diesen Tagen wird die erste Linie des neuen, supermodernen Gas- und Dampfkraftwerkes gezündet, im Dezember kommt der zweite Block des neuen GDK hinzu. Dann stehen 832 MWel zur Verfügung, bis zu 400 MWth Fernwärme können ausgekoppelt werden.

Dennoch will der Verbund an der Steinkohle festhalten.

http://www.energie-bau.at/heizen-kuehlen/933-fernwaerme-graz-noch-bis-2030-mit-steinkohle

Fernwärme wird in Graz „grüner“

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Die Energie Steiermark hat jetzt von der Behörde den positiven Bescheid für die Errichtung von sechs Heißwasser-Boilern mit einer Leistung von 195 Megawatt (MW) am Standort Puchstraße in Graz erhalten. Mit dieser Ausfalls-Reserve kann ab dem Herbst die Versorgung der rund 40.000 Grazer Fernwärmekunden auch dann sichergestellt werden, wenn es zu einem Totalausfall der Lieferung aus Mellach kommen sollte. Das Investitionsvolumen liegt bei 18 Millionen Euro, die Bauarbeiten beginnen bereits in den kommenden Wochen – rechtzeitig vor dem Start der Heizsaison 2016/17 werden die Anlagen in Betrieb genommen.

Parallel dazu führt die Energie Steiermark derzeit Gespräche mit zwei Investorengruppen, die an einer Übernahme des VERBUND-Kraftwerks in Mellach Interesse zeigen. Dabei wird ausgelotet, ob und zu welchen Konditionen ab dem Jahr 2020 von diesem Standort Wärme für die steirische Landeshauptstadt geliefert werden könnte.

Fest steht allerdings, dass die Fernwärme für Graz ab 2020 auf alle Fälle „grüner“ wird. Die Nutzung von Sonnenenergie, Biomasse und Abwärme wird wesentlich ausgebaut. Der nächste Umsetzungsschritt steht bereits vor der Tür: In den kommenden Monaten beginnen die Bauarbeiten für ein Biomassewerk in Hart bei Graz.

Zum vollständigen Artikel vom 4.1.2016:
http://www.oekonews.at/index.php?mdoc_id=1103915

Fernwärme „NEIN DANKE“

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Nicht immer handelt es sich bei Nah- und Fernwärmenetzen um die wirtschaftlichste Lösung. Die Wärme wird von nur einem Anbieter zentral erzeugt und meistens mit Wärmeverlusten über mehrere Kilometer unter der Erde in die Häuser transportiert. Die Investitions-, Betriebs- und Wartungskosten verteilen die Betreiber in der Regel gewinnbringend auf die Wärmekunden, die sich in vielen Fällen mehr als 15 Jahre oder länger vertraglich binden müssen.

Nach Meinung von Verbraucherorganisationen und Kartellbehörden kommt es dabei immer wieder zu erhöhten und nicht nachvollziehbaren Wärmepreisen. Ähnlich wie im vergangenen Jahr in Thüringen müssen dann die Wärmeabgabepreise gesenkt werden. In der Regel hat man als Bürger allerdings keinen Einfluss auf die Preisgestaltung, sondern ist vom bestehenden System komplett abhängig und unterliegt dem Preisdiktat des einzelnen Anbieters.
– See more at: http://neuebürgerzeitung.de/2015/04/25/nah-und-fernwaerme-nicht-immer-wirtschaftlich/#sthash.VQ5ukFO5.dpuf
Wenn eine Hausverwaltung Ihnen einen Umstieg zur Fernwärme schmackhaft machen möchte, schauen Sie sich nicht nur den Fernwärmevertrag gut an sondern auch gleich die Hausverwaltung!

Die Ablöse des »schwarzen Bretts«?

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Jeder kennt das schwarze Brett im Eingangsbereich. Eine Anschlagtafel, die kaum beachtet wird.

Das Unternehmen Hawlan Elektrotechnik GmbH hat gemeinsam mit dem Softwarehaus LieberLieber GmbH das neue … eblackboard entwickelt. Dieses soll der zentrale Infopoint für alle Bewohner einer Immobilie werden und die laufende Kommunikation zwischen Hausverwaltung und Mietern enorm vereinfachen. Ob im Eingangsbereich oder in jedem Stockwerk, im Aufzug oder im Garagenzugang – an allen neuralgischen Punkten eines Gebäudekomplexes – werden die aktuellen Informationen der Hausverwaltung zentral zur Verfügung gestellt:…

Alle Inhalte für die Bewohner werden mittels PowerPoint über das bewährte CMS WordPress eingespielt.

Die Gestaltung der Inhalte wird dabei von der Hausverwaltung selbst gesteuert. Die schnelle dezentrale Aktualisierung übers Internet bedeutet weniger Aufwand und trotzdem mehr relevante, wichtige und vor allem stets aktuelle Informationen für die Bewohner von Wohnhausanlagen in jeder Größe.

Mittels RSS Feed können alle Informationen vom digitalen schwarzen Brett auch über Handy, Tablet und PC direkt ins Wohnzimmer oder einfach an jeden anderen Ort der Welt geholt werden.

Das eblackboard wird als Vandalen-sichere Komplettlösung mit einem Full HD LED-Display mit allen Systemkomponenten in einem Monitorgehäuse aus Aluminium angeboten. Die Verglasung aus einer bruchsicheren PC-Kunststoffscheibe schützt das Display vor Beschädigung. Das Gehäuse ist in jeder RAL-Farbe erhältlich.

Im Rahmen einer repräsentativen Umfrage unter Hausverwaltungen und Baugenossenschaften hat sich gezeigt, dass auch die Hausverwaltungen mit dem herkömmlichen »Schwarzen Brett«* nicht wirklich zufrieden sind. …Der Aufwand für die Bestückung … wird mit sechs bis acht Stunden im Monat bewertet. 69 % der Befragten finden demnach das Produkt »Elektronisches Schwarzes Brett«* für ihr Unternehmen sehr interessant und 25 % bewerten die elektronische Lösung an sich als interessant.

Der vollständige Artikel vom 4.1.2016:
https://i-magazin.at/5779/die-ablöse-des-»schwarzen-bretts«

Strompreise im Keller

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Nicht nur der Ölpreis , auch der Strompreis rasselt in unerwartete Tiefen…

Am Terminmarkt stürzt der Strompreis weiter ab. Nachdem der Preis für eine Stromlieferung im jeweiligen Folgejahr bereits im September 2015 unter die Marke von 3 Cent getaucht war, durchbricht der Jahresfuture 2017 im Januar nun auch die Marke von 2,5 Cent deutlich. Im Januar 2015 notiert der mittlere Terminmarktpreis für Grundlaststrom zur Lieferung im Jahr 2017 bei 2,43 Cent die kWh, 9,3 Prozent weniger als im Vormonat (Dezember 2015: 2,68 Cent/kWh; Strom zur Lieferung im Jahr 2016). Im Vergleich zum Vorjahr fällt der Preis sogar um 22 Prozent (Januar 2015: 3,12 Cent/kWh).

An den Strombörsen wird derzeit das Lieferjahr 2019 am günstigen gehandelt. Marktteilnehmer können sich für 2,25 Cent je kWh mit Strom eindecken. Nur etwas teurer ist das Lieferjahr 2018 (2,27 Cent/kWh). Auch die Preise für die weiter in der Zukunft liegenden Lieferperioden bewegen sich auf dem Niveau des Lieferjahres 2018. Mit 2,39 Cent/kWh ist Grundlast-Strom zur Lieferung im Jahr 2022 derzeit der teuerste, während Strom für das Lieferjahr 2017 für 2,36 Cent die kWh zu bekommen ist (Abrechnungspreise vom 29.01.2016).
http://www.iwr.de/news.php?id=30606

Die Endkundenpreise werden maßgeblich durch Europas Strombörsen bestimmt, für Österreich sind dabei die Spotbörsen EPEX SPOT und EXAA und die Leipziger EEX relevant.
https://www.eex.com/en
http://www.epexspot.com/de
http://www.exaa.at/de

An der Strombörse wird in der Regel Graustrom, d.h. nicht gekennzeichneter Strom verkauft. Die österreichische EXAA bietet jedoch für ihren GreenPower@EXAA -Strom Herkunftsnachweise für zertifizierten Grünstrom an.

Aktuell ist die Steuer- und Abgabenbelastung auf Strom für Haushaltskunden in kaum einem anderen europäischen Land höher als in Österreich. Sie beträgt hierzulande nach Berechnung der europäischen Statistikbehörde Eurostat 6,6 Cent pro Kilowattstunde und liegt damit bei 28 Prozent des Gesamtpreises. Zusammen mit den Kosten für die Ökostromförderung beträgt die Summe der gesetzlichen Belastungen sogar rund 36 Prozent. Im Vergleich dazu liegt der Steuersatz in Großbritannien gerade einmal bei fünf Prozent.

Bei den Netto-Haushaltsstrompreisen (Energie und Netz) liegt Österreich mit 13,6 Cent pro Kilowattstunde im Mittelfeld vergleichbarer Länder mit ähnlichem Kaufkraftniveau.
http://oesterreichsenergie.at/daten-fakten/statistik/Strompreis.html

Aus Sicht der zuständigen Kontrollbehörde Energie-Control Austria ist die „Förderung effizienten Verhaltens im Sinne des volkswirtschaftlichen Optimums“ so etwas wie der Grundgedanke der Regulierung des Strommarktes in Österreich. – Etwas pragmatischer ausgedrückt: Aus Sicht von E-Control soll Strom so günstig als möglich verkauft werden, und zwar an Endkonsumenten und Großkunden.
http://oesterreichsenergie.at/energiepolitik/einfuehrunggrundlagen-netze/ziele-der-regulierung-in-oesterreich.html

Strompreisvergleich auf
https://durchblicker.at/strom

Wartung von Abluftanlagen

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http://www.fireworld.at/berichte/details/news/bayern-feuer-im-lueftungsschacht-eines-mehrgeschossigen-gebaeudes-in-muenchen

Da die Reinhaltung/Reinigung von Lüftungsanlagen ein großes Anliegen von Gesetzgeber, Behörden und auch vom Anwender geworden sind, sieht die Arbeitsstättenverordnung (BGBl II 368/1998) folgende Maßnahmen vor:

§ 27 (8) Klima- und Lüftungsanlagen sind regelmäßig zu kontrollieren (lt. § 23 einmal jährlich) und bei Bedarf zu reinigen! Verunreinigungen, die zu einer unmittelbaren Gesundheitsgefährdung der Arbeitnehmer durch Verschmutzung der Raumluft führen könnten, sind sofort zu beseitigen!

Die Küchenabluft unterliegt einem speziellen Problem des Brandrisikos. Durch Ablagerungen hauptsächlich aus Fett besteht ein nicht unerhebliches Brandrisiko z. B. mittels Stichflamme aus Pfanne beim Flambieren. Diese Gefahr besteht auch bei einem elektrischen Defekt am Lüftermotor oder Kurzschluss/Kabelbrand sowie bei Selbstentzündung durch heiße Abluft.

Um die Lebens- und Arbeitsqualität zu gewährleisten, wurde im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutzgesetz die Einhaltung der ÖNORMEN [H6021, H6030, VDI 6022] verbindlich vorgeschrieben. Es wird wie bei jeder technischen Anlage ein Wartungsplan empfohlen.

http://www.indus.at/download/lueftungsdatenblatt2010.pdf
http://www.indus.at/download/wohnraum.pdf

Die Untersuchungen im Rahmen des Forschungs- und Technologieprogrammes des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie stellten u. a. folgendes fest:

Die Menge der Staubansammlung im Abluftsystem wurde bei vielen untersuchten Anlagen nicht erkannt oder unterschätzt.

NutzerInnen bemerkten, dass nach einigen Jahren Betrieb der Verschmutzungsgrad der Abluftfilter deutlich nachlässt. Der Grund dafür liegt in der zunehmenden Rückhaltung von Fasern und Hausstaub in den Abluftleitungen. Die größten Staubmengen waren in Luftleitungen von Küchen- und Badezimmern feststellbar, wobei die Ablagerungen mit zunehmender Entfernung vom Ventil langsam abnehmen. Beim Luftdurchlass aller untersuchten und vor 2006 errichteten Anlagen wurden die Grenzwerte der ÖNORM EN 15780 um ein Vielfaches überschritten.

Die Querschnittsverengungen infolge dieser Ablagerungen können den Stromverbrauch des Ventilators deutlich erhöhen.

Durch Reinigung der Anlage besteht ein Potenzial zur Energieeinsparung.

Darüber hinaus verursachen Staubansammlungen eine Verringerung der Volumenströme in den kontaminierten Strängen und können dadurch eine unerwünschte Einschränkung der Lüftungsfunktion bewirken.

Eine nicht zu unterschätzende Gefahr bedeuten Ablagerungen aber für den vorbeugenden Brandschutz. In erster Linie stellt das Gemisch aus Flusen, Staub und Fett selbst eine Brandlast dar, die eine Brandentstehung und -ausbreitung begünstigen kann.

Neben der eigentlichen Brandlast können schon relativ geringe Mengen an Staub das zuverlässige Verschließen von Kaltrauchsperren verhindern, und damit die Sicherheit von Personen gefährden, bzw. eine Geruchsübertragung bei bestimmten Verhältnissen begünstigen.

http://www.e-sieben.at/de/download/ZuKoLue_Informationsblaetter-zur-Lueftungsreinigung.pdf

http://www.belimo.at/pdf/d/gv_si_ig-bsk.pdf

Meister und Ingenieure sind EU-weit auf gleicher Stufe mit Akademikern.

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Berufliche Bildung wird mit akademischer auf die gleiche Stufe gestellt: Österreichische Meister und Ingenieure werden damit auf Stufe 6 mit Bachelor-Absolventen europaweit gleichgestellt. Auf Stufe 4 sollen Lehrabschlüsse ex aequo mit der AHS-Matura kommen, auf Stufe 5 die HTL-Matura. „Im angloamerikanischen Raum sind berufliche Abschlüsse im tertiären Sektor eingegliedert, in Österreich hatte bisher die akademische Bildung einen hohen Stellenwert. Das Image der Lehre wird nun aufgewertet“.

Den ganzen Bericht finden Sie HIER

Eine Maus im Haus?

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Die Hausmaus gehört zu den weltweit gefährlichsten Schädlingen . Wie Ratten übertragen auch sie die gefährlichsten Krankheiten wie Typhus, Salmonellen, Gelbsucht und Tullarämie (Nagerpest) durch Absetzen von Kot und Urin.

Die überaus vermehrungsfreudigen Tiere fressen bzw. verunreinigen Lebensmittel und beschädigen mit ihren scharfen Zähnen Kabel, elektrische Anlagen und Gegenstände.

Wie groß der Befall ist, lässt sich an der Menge der Ausscheidungen und an Nagespuren erkennen. Mäuse sind nachts mitunter an Kratz– und Scharrgeräuschen zu erkennen und verursachen oft einen strengen Geruch. Da sie häufig dieselben Wege benutzen, hinterlassen sie Schmierspuren vom Körperfett. Auf staubigen Untergründen sind ihre Pfotenabdrücke zu sehen.

Insbesondere Gebäudeschäden begünstigen die Zuwanderung von Mäusen. Der starke Geruchssinn lässt Mäuse selbst versteckte Vorräte problemlos finden. Schon kleine Türspalten können als Einfallstor dienen. Durchbrüche für Versorgungsleitungen sollten verschlossen werden, zum Beispiel mit Draht und Zementmörtel. Engmaschige Drahtgitter etwa vor den Kellerfenstern halten Mäuse ab. Speise- und Nahrungsmittelreste sollten nicht über die Toilette entsorgt werden, Müll– und Biotonnen ständig verschlossen sein.

Auch Aufzugsschächte können der Grund für die Verbreitung von Mäusen sein. Schadnager sind hervorragende Kletterer und können sogar glatte Wände empor laufen. Auf diese Weise verbreiten sich Mäuse über Kabelseile, Steigrohre usw. in Windeseile im gesamten Gebäude. Der Bereich der Antriebsmotoren in Aufzugsschächten bietet Mäusen nicht selten ein relativ ungestörtes Areal zum Nisten.
Grundsätzlich werden Zu- und Abluftöffnungen bei hinterlüfteten Fassaden mit Lüftungsprofilen (Maschenweite mindestens 3 mm, maximal 5 mm) ausgeführt, da der hinterlüftete Bereich sonst zum optimalen Nistplatz für größere Insekten und auch Mäusen werden kann. Die Unversehrtheit dieser Lüftungsgitter (am unteren Ende der untersten Reihe der Fassadentafeln) ist regelmäßig zu überprüfen!

http://www.haz.de/Ratgeber/Bauen-Wohnen/Uebersicht/Die-Wohnung-mit-der-Maus

http://www.rentokil.de/maus-im-haus/gegen-maeuse-vertreiben-hausmittel-was-hilft-gegen-maeuse

Wohnanlage Ulmgasse und deren Asbest…

Durch die unsinnige Malerei statt Entsorgung, wird das Problem Asbest nicht zur Ruhe kommen und die Bewohner noch Jahre beschäftigen.

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

„Absolute Verjährungsfrist von 10 Jahren für Asbestopfer verletzt Recht auf faires Verfahren“

-„Opferanwalt: Asbest-Urteil des EGMR «richtungsweisend» – Vor Klagewelle“

-„Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt die Schweiz wegen der absoluten Verjährung der Ansprüche von Asbestopfern“

Howald Moor arbeitete bis 1978 in einer Maschinenfabrik, wo er mit Asbeststaub in Berührung kam. Über 20 Jahre später wurde bei ihm Brustfellkrebs diagnostiziert. Nach 18-monatiger Krankheit starb er an den Folgen dieser Krankheit.
http://www.humanrights.ch/de/menschenrechte-schweiz/egmr/ch-faelle-dok/egmr-urteil-howald-moor

Kündigungsklage gegen Hausverwaltung OGRIS abgewiesen

Die Kündigungsklage eines Eigentümers gegen die Kärntner Hausverwaltung wurde in 1. Instanz abgewiesen. Interessierte Eigentümer können das Urteil unter info(at)ulmgasse.at anfordern.

Gegen diesen Beschluss kann bis zum 20.1.2016 der Rekurs beim BG Graz-West eingebracht werden!

“Für die sofortige Abberufung des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage auf Antrag nur eines Wohnungseigentümers bedarf es gravierender, die Vertrauensbasis zerstörende Pflichtverletzungen. Bei der Prüfung von Abberufungsgründen ist jeweils eine Zukunftsprognose anzustellen und zu beurteilen, ob infolge der gegebenen Schwere, Vielfalt und Dauer der Pflichtverletzungen die Wahrnehmung der Interessen der Wohnungseigentümer und des Antragstellers gesichert ist oder nicht (MietSlg 51.562).

Ob ein bestimmtes Verhalten des Verwalters als grobe Vernachlässigung einer Pflicht zu werten ist, bietet wegen des dabei gebrauchten unbestimmten Gesetzesbegriffes „grob“ einen gewissen Beurteilungsspielraum (RIS-Justiz RS 0042763).”