Archiv der Kategorie: Hausverwaltung

Hausbetreuer übernimmt Begehung der Liegenschaft!?

So ganz nebenbei vor „Legionellenprophylaxe“ und anderen „Themen“ erfahren die EigentümerInnen im Begleitschreiben zur Betriebs- und Heizkostenabrechnung 2017, dass der Hausbetreuer zukünftig die Begehungen durchführen wird und dass die EigentümerInnen sämtliche Wünsche an ihren Arbeitnehmer (!) zur Weiterleitung an die Hausverwaltung richten sollen!

Begründet wird diese Neuerung von der Hausverwaltung mit „Unannehmlichkeiten“, zu denen es „immer“ gekommen ist… Gemeint sind damit wohl diverse Anfragen von EigentümerInnen… Und die Wohnanlage wird für den Verwalter „Besichtigungsobjekt“ – in „regelmäßigen Abständen“…

Wenn man bedenkt, dass viele Eigentümergemeinschaften aus Haftungsgründen sogar professionelle Firmen mit der „Begehung“ Ihrer Liegenschaft betrauen, bleibt zu hoffen, dass der Hausbetreuer zumindest die Vorschriften der ÖNORM B 1300 befolgt…

Infos zu dieser ÖNORM und zur Haftung der Eigentümergemeinschaft bei Gebäudesicherheitsmängeln auf www.ulmgasse.blog.

Hausverwaltung geht freiwillig

Hausverwaltung: “… Es mag dahingestellt sein, wer hier Unsinn herumträgt, aber ich stimme ihnen zu, dass das alles uns nicht weiter bringt. Ich erkenne derzeit nicht, ob sich Ihre Unzufriedenheit auf die Tätigkeit des WEG-Verwalters oder auf die Wohnanlage als Ganzes bezieht. In beiden Fällen biete ich Abhilfe an. Falls Sie bedauern die Eigentumswohnung erworben zu haben, kaufen wir Ihnen diese ETW ab. Falls Sie mit dem derzeitigen WEG-Verwalter unzufrieden sind, verlängern wir den ohnehin im nächsten Jahr auslaufenden Verwaltervertrag nicht. …”

Weiterlesen auf: https://ulmgasse.blog/2017/01/19/hausverwaltung-geht-freiwillig

Wirklich? Die Hoffnung stirbt als letzteres sagt Mann/Frau

Immobilien Ogris: „mündlicher Vertrag“ mit der Stadt Klagenfurt…

Öffentliche Kurzparkzone oder Privatparkplatz? Diese Frage beschäftigt die Stadt Klagenfurt und eine Gemeinschaft aus Wohnungseigentümern in der Pischeldorfer Straße. Konkret geht es um drei Stellplätze direkt an der Pischeldorfer Straße, die seit Juli blau umrahmt und somit Kurzparkzone sind.


Hans Ogris ist Immobilien-Treuhänder und hat sein Büro in der betroffenen Wohnanlage. Er sagt, seit mehr als 40 Jahren würden die Stellplätze, die sich zum Teil auf öffentlichem und zum Teil auf privatem Grund befinden, von den Wohnungseigentümern genutzt. Im Gegenzug sei der Stadt per mündlichem Vertrag das Recht eingeräumt worden, einen Gehweg samt Beleuchtung auf dem Grund der Wohnanlage zu errichten.
Diese Vereinbarung scheint jetzt plötzlich vergessen, sagt Wohnungseigentümerin und Rechtsanwältin Gabriele Brand.
…..


http://kaernten.orf.at/news/stories/2858985

„Sanierter“ Lift im A-Haus steht schon wieder!

Seit gestern Nachmittag heißt es für die Bewohner/innen wieder einmal, gut per pedes zu sein. Die Firma Thyssen war gestern zwar vor Ort, aber für einen derart alten Aufzug sind halt Ersatzteile nicht auf Lager…

Die von der Hausverwaltung Ogris veranlasste und vom selbsternannten „Verwaltungsbeirat“ befürwortete Billigsdorfer-Sanierung zeigt ihre Spuren…

Diese stecken das Geld der Eigentümer/innen lieber in Reparaturen anstatt in einen neuen Aufzug, der zusätzlich mehr Sicherheit für die Benutzer/innen bieten würde…

Wer hat Angst vor… engagierten EigentümerInnen?

Obwohl die Hausverwaltung Ogris in allen 4 Häusern mittels Anschlag in den Glaskästen ihren monatlichen Begehungstermin für 12:00 Uhr mittags anberaumt hat, war es diesen Freitag wiederum der Fall, dass Herr DI Ogris um diese Uhrzeit angeblich schon wieder abgereist war.

Wurde die Begehung (nach ÖNORM?) durch ein Gespräch mit dem Hausbesorger ersetzt? Der Hausbetreuer (Häuser C und D) befand sich auch diesmal wieder auf Urlaub…

Somit bestand wiederum nicht die Möglichkeit, „Gespräche mit den Eigentümern“ (gemäß Hausverwaltungsvertrag) zu führen.

Auf telefonische und schriftliche Anfragen von Eigentümer/innen reagiert die Hausverwaltung auch nicht…

An den Pensionistenverein

Vertragslaufzeit bei der WEG-Verwaltung!

Wir möchten an dieser Stelle einige Gedankenansätze zur Laufzeit von Hausverwaltungsverträgen niederschreiben.

Beispiel für die erste und folgende Vertragslaufzeit
Die Wohnungseigentümergemeinschaft wurde zum 01.01.2012 gegründet. Zum gleichen Zeitpunkt wird auch die Hausverwaltung bestellt. Die Bestellung darf maximal für drei Jahre erfolgen. Der Vertrag endet folglich zum 31.12.2014. Anschließend kann der Vertrag um eine maximal fünfjährige Verwaltungsperiode verlängert werden. Also beispielsweise vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2019.

Vorteile von kurzen Vertragslaufzeiten für die Eigentümer:

Die Wohnungseigentümergemeinschaft oder auch der Miethauseigentümer können die Verwaltung testen. Hält die Hausverwaltung was sie verspricht? Wenn die Eigentümer nicht zufrieden sind, kann man sich nach ein oder zwei Jahren wieder trennen.

Die Hausverwaltung bleibt motiviert: Die Verwaltung weiß, dass der Vertrag stets nach einer kurzen Laufzeit wieder verlängert werden muss und wird sich höchstwahrscheinlich während der Laufzeit engagiert zeigen, damit der Vertrag auch wieder verlängert wird. Die Eigentümer müssen also nicht fürchten, dass die Hausverwaltung sich nach Abschluss eines Fünf-Jahresvertrages ausruht.

Gibt es eine Erklärung weshalb nicht diese Möglichkeit bei der Erstellung des Hausverwalter Vertrag angedacht wurde?

Bin überzeugt es gibt die Erklärung 🙂

Link: https://www.promeda.de/blog/laufzeit-hausverwaltervertrag

Hallo Kärnten-Hallo Pischelsdorferstrasse


Im Folgenden zeigen wir ein paar Beispiele für wichtige Gründe, welche in der Praxis zu einer vorzeitigen Abberufung bzw. Kündigung des Verwaltervertrages führen können.
1. Durch die falsche Eröffnung eines Bewirtschaftungskontos auf den Namen und im Besitz der Hausverwaltung, wird das Geld des Eigentümers oder der Eigentümergemeinschaft nicht treuhänderisch verwaltet. In der Regel muss immer ein Bewirtschaftungskonto als Treuhandkonto oder als Konto auf dem Namen der WEG eröffnet werden. Sonst kann der Verwalter frei über das Geld verfügen und im schlimmsten Fall sich mit dem Geld aus dem Staub machen.
2. Sollte eine Veruntreuung des zu verwaltenden Geldes, speziell auch der angesparten Instandhaltungsrücklage vorliegen, macht sich der Verwalter auch strafbar und es kann zu einer sofortigen Kündigung führen.
3. Ein weiterer wichtiger Grund liegt vor, wenn den Wohnungseigentümern nach Treu und Glauben eine weitere Fortführung der Verwaltertätigkeit nicht zumutbar ist, insbesondere, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis zwischen Eigentümern und Verwalter zerstört ist (BGH NZM 2002, 788).
4. Auch die Vorteilsnahme der Hausverwaltung ist ein Kündigungsgrund. Dabei hat der Verwalter sich z .B. einen Firmenpool aufgebaut, an dem er sich bereichert bzw. die Hausverwaltung von den selbst erteilten Handwerkeraufträgen eine Provision erhält.
5. Der Verwalter darf auf keinen Fall die Eigentümer beleidigen oder irgendwelche Tätlichkeiten begehen, da diese auch zu einer Kündigung des Verwaltervertrages führen können.
6. Bei einer von der Hausverwaltung durchgeführten Eigentümerversammlung darf der Verwalter die geführte Versammlung nicht vorzeitig abbrechen. Tut er das trotzdem, z. B. wegen einem heftigen Streit mit einem Eigentümer in der Versammlung, kann er für seine nicht vollständig erbrachte Leistung als Versammlungsleiter die Kündigung erhalten.
7. Zudem kann dem Verwalter eine Kündigung ausgesprochen werden, wenn er zweimal hintereinander keine Eigentümerversammlung durchgeführt hat oder die Wohngeldabrechnung zwei Jahre nacheinander nicht von der Hausverwaltung erstellt wurde.
8. Bei Weigerung des Verwalters, abgestimmte Beschlüsse der Wohnungseigentümer durchzuführen oder eine Eigentümerversammlung einzuberufen, kann dieser von der Gemeinschaft die Kündigung erhalten.
9. Auch der Wechsel der Versicherung ohne Beschluss der Eigentümerversammlung bzw. ohne Zustimmung des Eigentümers kann zur sofortigen Kündigung des Verwaltervertrages führen.
10. Liegt eine Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit beim Verwalter vor, kann das zur Abberufung führen.

Fazit
Die Hausverwaltung darf nicht nach Belieben verwalten und handeln, wie es ihr gefällt. Es gibt Regel und Gesetze, die zu beachten und einzuhalten sind. Wird ein grober Verstoß von der Verwaltung begangen, kann es sogar zu einer fristlosen Kündigung führen.

Quelle: https://www.promeda.de

Gute Nachricht: unseriöser Hausverwalter kündigt selber

Glück im Unglück hatte eine Eigentümergemeinschaft, deren Verwalter nach einigen Monaten selber kündigte, als er merkte, dass er bei dieser WEG keine Nebenverdienste erzielen konnte. Auch hatte die Staatsanwaltschaft den Verwalter zum Gespräch gebeten, nachdem die Eigentümer auf Unregelmässigkeiten aufmerksam gemacht hatten.

Da viele Eigentümer sich danach sehnen, ihren unseriösen Verwalter loszuwerden, hier die frohe Botschaft in Form des Kündigungsschreiben.
Selten hat ein Kündigungsschreiben so viel Wohlbehagen ausgelöst…..

Den ganzen Bericht finden Sie hier

Na da können die „Kopfnichtindensandsetzenden und klar beim V*****d Seiende “ Eigentümer ja noch hoffen

UMFRAGE – Wie beliebt ist die HV OGRIS nach 5 Jahren Ulmgasse?

UMFRAGE – Wie beliebt ist die HV OGRIS aus Kärnten nach 5 Jahren Ulmgasse?

Politiker werden ja gerne nach ihren Taten gemessen, wie ist das bei einer Hausverwaltung?
Genauso, nur dass die Hausverwaltung sich nicht einer Wiederwahl stellen muss, wäre dies im WEG (Wohnungseigentumsgesetz) vorgesehen, würde es viele schwarze Schafe bei den Hausverwaltungen schlicht nicht geben, sie würden von den Eigentümern aus Amt und Würde gejagt werden.

Das WEG schützt eine Zunft, die eine der wenigen ist, die sich um Kundenzufriedenheit wenig schert und trotzdem „fortwurschteln“ kann.

Dass aber schwarze Schafe sich so entwickeln können, dazu trägt auch der Eigentümer mit seiner „Ist-mir-egal-sind-sowieso-alle gleich“ Einstellung bei.

Um seiner heiligen Kuh, das AUTO, macht er sich mehr Sorgen als bei seiner Investition fürs Leben, seiner Wohnung! Bei dieser lässt er sich alles, ohne Hinterfragung, von der HV aufschwatzen.

Beurteilen Sie die Arbeit unserer Hausverwaltung OGRIS nach rund 5 Jahren

UNSERE FRAGE:

Würden Sie nach all den Erfahrungen mit der Hausverwaltung OGRIS-Kärnten, welche Sie in der Wohnanlage Ulmgasse – Graz erlebt haben, diese weiterempfehlen?

Bitte nehmen Sie an dieser kurzen Umfrage teil!

Einfach hier klicken und schon gehts los

Hausmeister: Wirklicher Arbeitsaufwand völlig unbekannt

Die Verwaltung verweigert die Auskunft. Angeblich liegen keine Informationen vor. Dafür sind die Kosten des Hausmeisters aus der Jahresabrechnung bekannt: sie beliefen sich im Vorjahr auf sage-und-schreibe € 33.381,–.
Übernommen von: https://ulmgasse.blog/2016/12/25/hausmeister-wirklicher-arbeitsaufwand-voellig-unbekannt

Darüber kann ein Eigentümer der Wohnanlage Ulmgasse nur lachen. Da fallen für einen Hausbesorger jährlich € 100.000,– (keine Schilling) an und beim anderen € 70.000,– + Dienstwohnung etc.
Der Eigentümer-Mieter, die Melkuh der Ulmgasse, aber wenn man sich gerne melken lässt……

Anmk.: Ich bin nicht unbedingt für eine Reinigungsfirma/Hausbesorger, ich bin nur gegen Löhne, die eine Schande gegenüber Menschen sind, die um € 1.200,– und weniger ihre Familie erhalten und solche Löhne in der Wohnanlage finanzieren müssen!!
Die „Hausverwaltung“ soll sich endlich mit den Eigentümern zusammensetzen und Aufklärung-Einsicht für in ihre Verträge geben!

Schwarzes Brett geht online

Bisher lief die Kommunikation zwischen Mieter bzw. Wohnungseigentümer und Hausverwaltung eher mühsam über Aushänge am Schwarzen Brett oder eben herkömmlich via Brief und Telefon.
Das will die AREV Immobilien GmbH mit Standorten in Linz, Ried im Innkreis, Wels und Salzburg jetzt ändern. In Kooperation mit dem Wohn-App-Spezialisten Casavi bietet AREV als erstes Unternehmen in Oberösterreich ab sofort Bewohnern ein ausgereiftes Informations- und Serviceportal für die Kommunikation im Haus. „Das schwarze Brett im Hausgang ist damit online verfügbar“, sagt AREV-Geschäftsführer Gerald Hommer im Gespräch mit den OÖNachrichten.

Das Angebot gehe aber weit darüber hinaus, was bisher über das Schwarze Brett möglich war, so Hommer. Im Endausbau soll diese App ein umfassendes Informations- und Kommunikationswerkzeug werden.

Zusätzlich stehen dort aber auch Dokumente zur Verfügung, etwa der Energieausweis, die Hausordnung und die Betriebskostenabrechnung. … Von der Suche nach einem Babysitter bis hin zur Vermietung eines Garagenstellplatzes sei vieles denkbar.

Darüber hinaus sollen künftig auch externe Dienstleister über die Plattform abgerufen werden können. Braucht ein Mieter etwa einen Handwerker, dann findet er welche über die App, mit denen die AREV zusammenarbeitet.
Natürlich werde man die Mieter bzw. Wohnungseigentümer nicht dazu zwingen, die App zu nützen. Es werde auch weiterhin auf dem herkömmlichen Weg kommuniziert werden, also mit Aushängen oder Briefen. Erfahrungen aus Deutschland zeigten aber, dass bis zu 80 Prozent der Bewohner diese Form der Kommunikation gerne nützen.

http://www.nachrichten.at/anzeigen/immobilien/art147,2411244

Sofortige Kündigung!!

Eine unbegründete (fortgesetzte) Weigerung geht in die Richtung einer groben Pflichtverletzung iSd § 21 Abs 3 WEG, die eine sofortige (gerichtliche) Kündigung rechtfertigt. Aus § 20 Abs 7 WEG, wonach die dem Verwalter nach den §§ 1002–1044 ABGB auferlegten Verbindlichkeiten weder aufgehoben noch beschränkt werden können, wird abgeleitet, dass die Regelungen des Bevollmächtigungsvertrags im ABGB zugunsten der Wohnungseigentümer zwingenden Charakter haben…

Wenn eine Verwaltung bei einer „Konto-Einschau“ Frage nicht reagiert, sollten schon die Alarmglocken bei den Eigentümern läuten!! Ich würde die Hausverwaltung nochmals anschreiben mit gleichzeitiger Warnung, dass Ihr sonst die Kündigungsklage einreicht! Wartet nicht zu lange, sonst könnt Ihr am Ende blöd da stehen…….

OGRIS-Billig,billig und nochmals billig

Die Hausverwaltung Ogris verrechnet für meine Wohnung (ca. 88²) / Monat läppische 9.- Für diese Größe der Wohnung werden über 25.- empfohlen !!!!

https://www.hausbesitzer.at/service/verwaltungskosten.html

– So ein „Dumping“ geht natürlich auf die Qualität und wenn der Hausverwalter sieht das der Hausbesorger rund das 10-fache!!! seines Gehaltes bekommt, muss er ja direkt frustriert sein.

Zusätzlich bekommt unser Hausverwalter 0.- für eventuelle Sanierungen zumindest nicht offiziell -lt. Vertrag, dass sich dieser nicht anstrengt kann ich sogar nachvollziehen.

Möchte mal erfahren wie viel seine Mitarbeiter verdienen- eventuell meldet sich mal ein ehemaliger Mitarbeiter auf dieser Seite!!

Sg.Hausverwaltung Ogris!

Viele Eigentümer und Eigentümerinnen sind mit Ihnen sehr unzufrieden. Sie haben es in der Hand, diesen Zustand zu ändern! Unterschreiben Sie diesen Vertrag und lassen Sie die Eigentümer und Eigentümerinnen positiv in die Zukunft blicken!!! Download Hausverwalter Vertrag für eine schönere Zukunft

Ermittlungen gegen die Hausverwaltung „Wiener Wohnen“

Ein Bienenschwarm ist nichts dagegen. Am vergangenen Donnerstag rückten etwa 150 Polizeibeamte und Finanzfahnder im Auftrag der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zu einer lange und generalstabsmäßig geplanten Groß-Razzia aus. 40 Standorte von Handwerksbetrieben in Wien und im niederösterreichischen Umland wurden durchsucht. Im Mittelpunkt der Ermittlungen steht ein dubioses Netzwerk aus zwölf Unternehmen, die Glaserei- und Malerei-Arbeiten, Boden- und Fliesenverlegung anbieten. Die einzelnen Professionisten bieten alle genannten Leistungen jeweils an.

Die Verantwortlichen dieser Firmen stehen insbesondere im Verdacht des gewerbsmäßigen Betruges und der illegalen Preisabsprachen – im Zusammenhang mit Sanierungsarbeiten in Wiener Gemeindebauten. Das gesamte Auftragsvolumen dürfte bei etwa 65 Millionen Euro gelegen sein.

Dem Vernehmen nach sollen beauftragte Handwerksbetriebe „verrechnete Leistungen gar nicht oder bewusst minderwertig ausgeführt“ haben. Daher stehen die mutmaßlichen Drahtzieher auch im Verdacht, Scheinrechnungen gestellt und womöglich Bestechungsgelder gezahlt zu haben. Denn die scheinbar „erbrachten Leistungen “ müssen von Mitarbeitern des Auftraggebers, sprich Wiener Wohnen, abgesegnet und zur Zahlung freigegeben worden sein.

Zugleich wird aber auch nach dem Unternehmensstrafrecht (Verbandsverantwortlichkeitsgesetz) gegen die zwölf Unternehmen ermittelt, sowie wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung und der Schwarzarbeit.

https://kurier.at/wirtschaft/hausdurchsuchungen-dubiose-millionen-geschaefte-im-wiener-wohnbau/232.632.811

QUIZ

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Es gibt eine Hausverwaltung in Österreich,

die an +/- 260 EigentümerInnen das Angebot einer slowenischen Firma verschickt, die eine 35jährige ASBESTzementfassade mit 300 bar Hochdruck reinigen will,

die dann einen Malerbetrieb mit 3 Mitarbeitern und einer Bankgarantie, die fast doppelt so hoch ist wie dessen Jahresumsatz, präsentiert,

die mit diesem Malerbetrieb den Auftrag so detailliert definiert, dass dieser gleich einmal die Nordfassade fälschlicherweise zur Gänze weiß einfärbt,

die es zulässt, dass die von der Malerfirma verursachten Schäden von der Eigentümergemeinschaft oder deren Hausbesorger behoben werden,

die die beschädigten Platten kleben lässt und den vom Gutachter vorgeschlagenen Abzug nicht berücksichtigt sondern stattdessen

noch die Eigentümergemeinschaft darüber abstimmen lässt, ob man der Malerfirma nicht doch die Pönale erlassen soll.

Nach Beendigung dieses Fiaskos hinterlegt diese Hausverwaltung erst nach Intervention einer städtischen Behörde für die Eigentümergemeinschaft ein von der Hausverwaltung unterschriebenes Exemplar des Hausverwaltungsvertrages und

lehnt sich nach dieser „Aufregung“ erst mal zurück und ignoriert den bevorstehenden Pensionsantritt der Hausbetreuerin…

Im letzten Moment werden dann Reinigungsfirmen angeschrieben – man will ja schließlich nicht zu viele professionelle Angebote… –

und ein neuer Hausbetreuer eingestellt, dessen Arbeitsunterlagen – trotz gegenteiliger Anweisung im Hausverwaltungsvertrag („mindestens 4 Wochen vor Vertragsunterzeichnung“) den EigentümerInnen nicht vorgelegt werden, weil sie eine Woche nach Dienstantritt des Hausbetreuers noch immer „geprüft“ werden…

Gleichzeitig prüft diese Hausverwaltung anscheinend auch noch immer oder besser erst jetzt die Fehler in der Lohnverrechnung der bisherigen Hausbetreuerin, nachdem die Hausverwaltung selbst allen in der Eigentümerversammlung anwesenden EigentümerInnnen das Lohnschema mit einem falschen Rechenfaktor ausgehändigt hat. Wer konnte nun eigentlich damals das von der Gewerkschaft ausgefertigte Lohnschema nicht richtig abschreiben?

Und: Die Hausverwaltung selbst spricht mit den EigentümerInnen nicht mehr – nur mit deren (nicht gewählten!) „Präsidenten“! Aber bis spätestens 10. Jänner (gemäß Hausverwaltungsvertrag) müssen die EigentümerInnen ja das Protokoll der letzten Eigentümerversammlung in Händen halten…

Eines ist sicher: Es wird den EigentümerInnen nie langweilig mit so einer Hausverwaltung und der Hausverwaltung sicher auch nicht mehr…

Haben Sie „JA“ gesagt zu immer steigenden Betriebskosten?

Vorweg ist auszuführen, dass der bestellte Verwalter im Rahmen der ordentlichen Verwaltung autonom entscheidungsberechtigt ist.

Der Abschluss und die Beendigung eines Dienstvertrages mit einem Hausbesorger (Hausmeister) fallen unter die ordentliche Verwaltung.

Vereinfacht gesagt, handelt es sich bei Maßnahmen der ordentlichen Verwaltung im Wesentlichen um Maßnahmen, die im Interesse ALLER Miteigentümer getätigt werden und KEINE besonderen Kosten erfordern.

http://www.kanzleislama.at/download/64_Fragen und Antworten zu Eigentum und Miete_Juli_2013.pdf
Die Reinigung der Häuser liegt tatsächlich im Interesse ALLER Eigentümer, aber die Anstellung eines Hausbetreuers verursacht – zumindest in der Wohnanlage Ulmgasse – HOHE Kosten! In der Regel verursacht nur eine Reinigungsfirma KEINE besonderen Kosten, was entweder den EigentümerInnen zugute kommen oder für sinnvolle Sanierungsmaßnahmen verwendet werden könnte!!! Obwohl laut Hausverwaltungsvertrag dazu verpflichtet, verweigert die Hausverwaltung Ogris die Vorlage bzw. Übermittlung des Arbeitsvertrages (inklusive Lohnschema) unseres neuen Hausbetreuers an – mittlerweile – mehrere EigentümerInnen!!!

Ja, Ihr Hühner, da muss sogar der Skorpion lachen!!!!

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Um ihre Spitzenlöhne werden die Hausmeister in der Wohnanlage sicher nicht nur von den Jungärzten an den österreichischen Spitälern und von den Ryan Air-Piloten beneidet…

… wenn einzelnen, meinungsbildenden EigentümerInnen die Reinigungsarbeit – inklusive Lohnnebenkosten – 10mal (!) mehr wert ist als eine gute Verwaltung ihres Vermögens…

und: Ein Hausmeister kann keine Krankheiten heilen und keine Passagierflugzeuge fliegen, aber: er kann – muss aber nicht – dieselbe Entlohnung erhalten!

Gestaltet sich die Zusammenarbeit mit einer Wohnungseigentümergemeinschaft in einer Weise, die für Sie als Verwalter unzumutbar wird, so sollten Sie sich überlegen, ob Sie nicht eine Amtsniederlegung anbieten. Durch solch eine Maßnahme demonstrieren Sie, dass Sie Herr des Verfahrens sind und es Ihnen nicht zumutbar ist, mit der Gemeinschaft weiter zusammen zu arbeiten.

Bei der Amtsniederlegung müssen eventuelle Kündigungszeiten des Verwaltervertrags berücksichtigt werden.

Alternativ können Sie auch eine einvernehmliche Regelung über das Ende der Tätigkeit finden… Die Eigentümer haben dann Gelegenheit, bis zu Ihrem Ausscheiden einen neuen Verwalter zu bestellen. Ein derartiges Entgegenkommen hilft, eine zusätzliche Eigentümerversammlung und einen kostenintensiven Rechtsstreit zu vermeiden.

Marc Popp, Norbert Deul: Das Verwalter-Praxishandbuch. Von der Eigentümerversammlung bis zum Verwaltervertrag. München: Haufe 2007, S. 52 ff.