Archiv der Kategorie: Rund um unsere Tiere

„Tierische Tretminen“

Es war eine der skurrilsten Meldungen …: Neapel plant DNA-Tests für Hunde, um nicht beseitigte Hundehaufen zuordnen zu können.

In Graz ist trotz der immer wiederkehrenden Aufregung um nicht entfernten Hundekot der DNA-Test kein Thema. „Die Kosten für die DNA-Datenbank wären mit 200 Euro pro Hund auch zu hoch“, wie Birgit Zelinka (Magistrat Graz) erklärt. Aber sie lässt aufhorchen: „Jeder Hundebesitzer weiß, dass er den Haufen seines Hundes wegräumen muss. Und wenn er es nicht macht, dann soll er so bestraft werden, dass er es spürt.“

http://www.kleinezeitung.at/s/steiermark/graz/4124868/Graz_DNATest-gegen-Hundekot

Strom aus Hundekot
1) Weniger Restmüll,
2) eine neue Art, Strom zu gewinnen und letztlich auch
3) einen Anreiz für Hundehalterinnen und Hundehalter, den Kot ihrer lieben Vierbeiner wegzuräumen.

Das alles verspricht die Einführung eines Projektes, bei dem der Hundekot in speziellen Fermentern gesammelt und aus dem darin enthaltenen Methangas Energie gewonnen werden soll.

„In den USA und in Deutschland wird diese Methode bereits in diversen Hundeparks eingesetzt“, weiß Gemeinderätin Martina Thomüller. „Der auf diese Weise gewonnene Strom dient der Beleuchtung von Parkanlagen und Wegen.“

Thomüller weist darauf hin, dass die herkömmliche Hundekotverwertung teuer und, da alles in den Restmüll wandert, auch sehr belastend für die Umwelt ist.

https://www.kpoe-graz.at/strom-aus-hundekot.phtml

So reagiert ein Kind…:
http://m.oe24.at/video/kurioses/Wutanfall-Kleinkind-tritt-in-Hundekot/192038061

Eine Maus im Haus?

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Die Hausmaus gehört zu den weltweit gefährlichsten Schädlingen . Wie Ratten übertragen auch sie die gefährlichsten Krankheiten wie Typhus, Salmonellen, Gelbsucht und Tullarämie (Nagerpest) durch Absetzen von Kot und Urin.

Die überaus vermehrungsfreudigen Tiere fressen bzw. verunreinigen Lebensmittel und beschädigen mit ihren scharfen Zähnen Kabel, elektrische Anlagen und Gegenstände.

Wie groß der Befall ist, lässt sich an der Menge der Ausscheidungen und an Nagespuren erkennen. Mäuse sind nachts mitunter an Kratz– und Scharrgeräuschen zu erkennen und verursachen oft einen strengen Geruch. Da sie häufig dieselben Wege benutzen, hinterlassen sie Schmierspuren vom Körperfett. Auf staubigen Untergründen sind ihre Pfotenabdrücke zu sehen.

Insbesondere Gebäudeschäden begünstigen die Zuwanderung von Mäusen. Der starke Geruchssinn lässt Mäuse selbst versteckte Vorräte problemlos finden. Schon kleine Türspalten können als Einfallstor dienen. Durchbrüche für Versorgungsleitungen sollten verschlossen werden, zum Beispiel mit Draht und Zementmörtel. Engmaschige Drahtgitter etwa vor den Kellerfenstern halten Mäuse ab. Speise- und Nahrungsmittelreste sollten nicht über die Toilette entsorgt werden, Müll– und Biotonnen ständig verschlossen sein.

Auch Aufzugsschächte können der Grund für die Verbreitung von Mäusen sein. Schadnager sind hervorragende Kletterer und können sogar glatte Wände empor laufen. Auf diese Weise verbreiten sich Mäuse über Kabelseile, Steigrohre usw. in Windeseile im gesamten Gebäude. Der Bereich der Antriebsmotoren in Aufzugsschächten bietet Mäusen nicht selten ein relativ ungestörtes Areal zum Nisten.
Grundsätzlich werden Zu- und Abluftöffnungen bei hinterlüfteten Fassaden mit Lüftungsprofilen (Maschenweite mindestens 3 mm, maximal 5 mm) ausgeführt, da der hinterlüftete Bereich sonst zum optimalen Nistplatz für größere Insekten und auch Mäusen werden kann. Die Unversehrtheit dieser Lüftungsgitter (am unteren Ende der untersten Reihe der Fassadentafeln) ist regelmäßig zu überprüfen!

http://www.haz.de/Ratgeber/Bauen-Wohnen/Uebersicht/Die-Wohnung-mit-der-Maus

http://www.rentokil.de/maus-im-haus/gegen-maeuse-vertreiben-hausmittel-was-hilft-gegen-maeuse

Grazer Krähen

Hausverwaltung Ulmgasse Graz Ogris

Die Nebel- und Rabenkrähen sind nach der Artenschutzverordnung (erlassen aufgrund des NSchG) geschützt und es gibt dazu eine Ausnahmeregelung („Krähenverordnung“) für den Abschuss einer festgelegten Anzahl dieser Vögel. Es handelt sich hier um die Ausnahmeregelung nach der Vogel(schutz)richtlinie, die explizit als Ausnahme vom Verbot des absichtlichen Tötens eben nur den Abschuss zulässt.
http://www.aufsichtsjaeger-steiermark.at/wp-content/uploads/2014/08/Verwendung-von-Fangeinrichtungen-für-Krähenvögel.pdf

(1) In Anbetracht des günstigen Erhaltungszustandes der Population der Nebel- und Rabenkrähen wird zur Abwendung erheblicher Schäden an Kulturen als Ausnahme vom Verbot des absichtlichen Tötens der Abschuss von Nebel- und Rabenkrähen durch Jagdausübungsberechtigte in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember zugelassen.
(2) Außerhalb der angeführten Zeit dürfen nicht brütende, in Gruppen auftretende Nebel- und Rabenkrähen, sogenannte Junggesellentrupps, abgeschossen werden.
(3) Die jährliche Abschusshöchstzahl beträgt 13.229 Nebelkrähen und 3.660 Rabenkrähen, somit insgesamt 16.889 Exemplare.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. März 2019 außer Kraft.
http://www.jagd-stmk.at/wp-content/uploads/Rabenvögel-Verordnung-2014.pdf

Da ein Abschuss in besiedeltem Gebiet wie z. B. Graz nicht erlaubt ist, wird hier versucht, die Tiere mit Laserpointern zu vertreiben.
http://steiermark.orf.at/news/stories/2658963

Um das Plündern von Abfalleimern durch die Tiere und die damit verbundene Verschmutzung der Umgebung zu verhindern, sollten spezielle Abfalleimer mit kleiner Öffnung oben im Freien verwendet werden, was zumindest den Großteil der Vögel abhält.