Abstellort, Verlust, Haftung – was müssen Empfänger von Warenlieferungen beachten?
Wer Pakete empfangen will, kann für die Zeit der Abwesenheit einen Ablegeort beim Paketdienst nennen. Dort kann das Paket dann auch bei Abwesenheit des Empfängers zugestellt werden. Doch was ist, wenn man eine Nachricht über die Zustellung bekommt, das Paket aber nicht am Ablegeort zu finden ist? Wie sollte man vorgehen und wer haftet für den Verlust? Rechtsanwalt Axel Doering erläutert im Interview mit 123recht.de, worauf Empfänger achten sollten.
Ohne Abstellgenehmigung gelten abgelegte Pakete als nicht zugestellt
Den ganzen Bericht finden Sie auf: https://www.123recht.de/ratgeber/experteninterviews/Die-Abstellgenehmigung-bei-Paketen-__a159642.html
Hinweis: Der obige Link behandelt die Rechtslage in Deutschland, jedoch ist diese in Österreich ähnlich, so ist bei einem Abstellen eines Paketes OHNE Abstellgenehmigung, ein österreichischer Empfänger für einen eventuellen Verlust auch NICHT haftbar!