Die Abstellgenehmigung bei Paketen

Abstellort, Verlust, Haftung – was müssen Empfänger von Warenlieferungen beachten?

Wer Pakete empfangen will, kann für die Zeit der Abwesenheit einen Ablegeort beim Paketdienst nennen. Dort kann das Paket dann auch bei Abwesenheit des Empfängers zugestellt werden. Doch was ist, wenn man eine Nachricht über die Zustellung bekommt, das Paket aber nicht am Ablegeort zu finden ist? Wie sollte man vorgehen und wer haftet für den Verlust? Rechtsanwalt Axel Doering erläutert im Interview mit 123recht.de, worauf Empfänger achten sollten.

Ohne Abstellgenehmigung gelten abgelegte Pakete als nicht zugestellt

Den ganzen Bericht finden Sie auf: https://www.123recht.de/ratgeber/experteninterviews/Die-Abstellgenehmigung-bei-Paketen-__a159642.html

Hinweis: Der obige Link behandelt die Rechtslage in Deutschland, jedoch ist diese in Österreich ähnlich, so ist bei einem Abstellen eines Paketes OHNE Abstellgenehmigung, ein österreichischer Empfänger für einen eventuellen Verlust auch NICHT haftbar!

Hochrisiko Liftanlage Ulmgasse……

.…..in der Corona-Pandemie ein Infektionsherd!

„Dass Menschen in beengten Wohnverhältnissen stärker durch die Pandemie betroffen sind, ist mittlerweile bekannt. Ein echter Hochrisiko-Ort sind Fahrstühle in Hochhäusern.“

https://www.focus.de/gesundheit/aerosol-messung-im-hochhaus-corona-falle-fahrstuhl-messung-zeigt-extremes-risiko_id_13249459.html

Trotzdem wurden bis heute keine Hinweisschilder in den kleinen Liften der Wohnanlage Ulmgasse diesbezüglich angebracht… So können sich die Viren wunderbar den Wirt suchen, der ihnen gefällt. Es gibt zahlreiche Bewohner/innen, welche die Gefahr erkannt haben und die Lifte nur mit Mundschutz oder gar nicht benützen. Natürlich gibt es wieder andere, denen ist die eigene Gesundheit und auch die der anderen egal!

So kann es schon vorkommen – wie eine Dame aus dem Haus D zeigt -, dass sich ein/e Bewohner/in ohne Maske, aber dafür mit all dem wöchentlichen Einkauf und viel „Geschnatter“ in den bereits überfüllten, kleinen Lift zwängt, um ihre Wohnung zu erreichen. Kann sein, dass sie „ein Bedürfnis nach Nähe“ hatte, jedoch wenn es so war, war dieses Bedürfnis nur einseitig und gerade zu Corona-Zeiten sehr unangebracht. In dieser Zeit soll man lieber die Nähe bei dem eigenen Partner suchen 🙂

An das Reinigungspersonal kann ich nur die Bitte richten: Denkt noch mehr an die Gesundheit der Bewohner/innen und informiert die Liftbenutzer/innen über die Gefahr in Liften!

Gerne würden wir darüber berichten!

Die AUVA hat diesbezüglich auch Warnhinweise herausgegeben!

Ebenso gibt es im Handel vorgefertigte Hinweisschilder, welche leicht anzubringen sind.

www.auva.at/cdscontent/load?contentid=10008.734637&version=1585919805

www.wienerwohnen.at/Neues-aus-dem-Gemeindebau2/2020_7_corona_infos.html

Bewohner haften für fremden Balkon

Grazer Stadtsenat macht Wohnungseigentümerin für Sicherheit des Geländers vor anderen Wohnungen verantwortlich. Zu Recht, sagt der VwGH.

Balkone ohne Absturzsicherung sind gefährlich – das versteht sich von selbst. Der Grazer Stadtsenat, der vom Fehlen einer solchen Sicherung auf den Balkonen vor zwei Eigentumswohnungen erfahren hatte, musste daher anordnen, dass die Balkone in einen sicheren Zustand versetzt werden. Dass dafür (auch) die Eigentümerin einer ganz anderen Wohnung verantwortlich gemacht wurde, schien dieser Frau allerdings weniger selbstverständlich. Sie wehrte sich bei Gericht, war dort aber nur vorübergehend erfolgreich.

https://www.diepresse.com/6078682/bewohner-haften-fuer-fremden-balkon