Ein Parkplatz, der keiner ist…..

Am 28. Jänner 2021 wurde das Parkvergehen nach StFGPG (§33 Abs1 Z3 iVm § 16 Abs 1 StFGPG) eines Taxiunternehmers der Funkgrupp 878 vor Ort in der Ulmgasse 14 d mündlich ( gem. §§ 44 ff VwGVG) verhandelt .

Bei dieser Verhandlung wurde Folgendes ganz klar festgestellt und die Beschwerde gegen die Strafverfügung im Grunde abgewiesen:

  • Die Feuerwehrauffahrtszone ist ständig freizuhalten, schon ein einminütiges Abstellen kann mit einer Strafverfügung geahndet werden.
  • Die Feuerwehrauffahrtszone ist korrekt ausgeschildert und ist für sämtliche Stichstraßen (Ulmgasse 14a-14d) in voller Länge gültig. Egal, ob das Fahrzeug am Gehsteig steht – und somit andere BewohnerInnen gefährdet – oder auf der Straße steht.
  • Für die Stichstrasse Ulmgasse 14d wurde auch klar festgehalten, dass die Feuerwehrauffahrtszone bis zur Grenze des Grundstückes des LSF Graz (Landesnervenklinik Sigmund Freud) reicht und ein Abstellen von Fahrzeugen in diesem Bereich bei Strafe verboten ist.

Außerdem: Bei solchen Parkvergehen ist der Zugang / Ausgang / Fluchtweg zu den eigenen Wohnungen praktisch unmöglich. Für Mütter mit Kinderwagen, Bewohner mit Einkäufe, Rettungseinsätze etc. bedeutet dies…bitte warten!!

Seitens des Verhandlungsführers wurde empfohlen, die Bodenmarkierungen zu erneuern.

Durch diese Verhandlung wurde erstmalig Rechtsklarheit in das leidige Parkplatzproblem gebracht.

Jede/r FahrzeuglenkerIn muss damit rechnen – sollte es zur Anzeige durch Feuerpolizei oder Privatpersonen kommen -, dass eine empfindlichen Strafe, welche bis zu Euro 10.000.- betragen kann, gezahlt werden muss.

Aber noch viel wichtiger als diese Strafe ist: Jede/r FahrzeuglenkerIn muss bedenken, dass er/sie mit diesem Verhalten die Sicherheit hunderter BewohnerInnen gefährdet und dass die StFGPG https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrStmk&Gesetzesnummer=20000047 der Sicherheit sämtliche BewohnerInnen dient.

Es wäre endlich Zeit, dass auch die Hausverwaltung Ogris aus dem fernen Kärnten sich das Problem der Wohnanlage Ulmgasse annimmt!! Die Anlage leistet sich eine rund 200.000.- Reinigungstruppe pro Jahr, jedoch an eine vernünftige Parkplatzlösung wird nicht gearbeitet. Lösungen, welche die Wohnanlage für die Zukunft aufwerten könnten, wären sicherlich vorhanden!!

„Wer möchte finden einen Weg, wer nicht möchte findet Ausreden“

Ein Blumentopf – Leuchte auf Abwegen…..

Einige Bewohner der Wohnanlage Ulmgasse 14 a -d konnten feststellen, dass es mit der Reinigung und Schadensbehebung in der Anlage (innen und außen) nicht ganz klappt. Angefahrene Blumenkisten werden einfach ignoriert und fristen ihr Dasein in verschiedenen Stellungen. Wie wir aus sicherer Quelle erfahren konnten, haben die für Ordnung und Sauberkeit der Anlage Verantwortlichen bereits die Firma LEGO beauftragt, um mit einem Schwerlastkran die Zurechtrückung des Objektes zu beginnen. Die Firma teilte uns auf Anfrage mit, dass mit der Hebung in den nächsten Tagen begonnen werde.

Es ist auch schwer zu begreifen wie einst eine „Vorzeige Wohnanlage“, schön langsam dem Verfall preisgegeben wird.