Ich bin sehr zufrieden….


Kaila von Sopherl

Ich bin sehr zufrieden mit meiner Reinigungsfirma.
Die ohne murren im Winter um 05:00 Schnee schaufeln geht damit ich es nicht muss.
Die jeden Tag die Mistkübel rausstellt damit ich es nicht muss.
Die den Installateur ruft und sich um alles kümmert damit ich und die Hausverwaltung es nicht muss.
Die das Haus jeden morgen um 08:00 putzt damit ich es nicht muss, den mit putzen habe ich es nicht so.
Die den Zählerstand liest und es abschickt damit ich es nicht muss, den damit wäre ich überfordert obwohl-wenn dies nur alle 3 Jahre anfällt.
Die sofort meinen Dreck, den ich fallen lasse, aufhebt damit ich es nicht tun muss.
Die die Hecken schneidet und das Gras mäht damit wir es nicht müssen.
Die mein kippenstummel aufhebt damit ich es nicht tun muss.
Die wenn um 22:00 meine Sicherung durchbrennt, austauscht, damit ich es nicht tun muss auch wenn ich selber zahlen muss und nicht meine Nachbarn dafür herangezogen werden.
Die die Lampen in der Siedlung wechselt damit wir es nicht müssen.
Die die Waschmaschinen und Trockener in Stand und Sauber hält damit ich es nicht muss, den wie schon gesagt, mit Sauberkeit habe ich es nun nicht mal..
Die den Reperaturdienst ruft wenn der Lift nicht geht, weil ich darin „herum-getanzt“ habe und ich es nicht muss.

Auch ein Danke an deren Frauen, die immer da sind und tatkräftig mitmacht das Leben der Arbeiter zu erleichtern obwohl diese nur einen Hungerlohn bekommen, im Gegensatz von den Hausbesorgern.

Ruft endlich diese guten Geister für die Wohnanlage, damit die klar denkenden Bewohner Nerven sparen und bedankt euch auch dafür das diese Geister helfen jedem Eigentümer im Monat 100.- (260.- statt 360.-) weniger Betriebskosten auszugeben, somit der Wohnanlage 150. 000.- im Jahr sparen hilft, welche sie unter anderem für professionelle Erhaltung aufwenden kann !!!

Beschlussanfechtung Hausbetreuer vs externes Hausmeister-Service (Reinigungsfirma)?!

Erfolgt eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren, kann eine einmal abgegebene Stimme bis zur Beendigung des Abstimmungsvorgangs geändert werden, weswegen dem Zeitpunkt der Beendigung des Vorgangs entscheidende Bedeutung zukommt!

Gemäß der OGH-Entscheidung 5 Ob 2306/96w ist es nicht sachgerecht, die Beendigung der Abstimmung und damit die Feststellung eines wirksamen Beschlusses dem alleinigen Verhalten des Initiators des Abstimmungsvorgangs zu überlassen!

Auch in diesem Fall ist der Abstimmungsvorgang zu einem Zeitpunkt beendet worden, als 45,26 % der Wohnungseigentümer ihre Stimme noch nicht abgegeben hatten!

Vgl. OGH-Entscheidung 5Ob191/13v:

Durch diese Vorgangsweise sei es gänzlich im Gutdünken der Antragsgegner bzw eines Mitarbeiters des Verwalters gelegen gewesen, das Ergebnis der Abstimmung zu ihren Gunsten zu beeinflussen, weil bei einem längeren Zuwarten … die Möglichkeit bestanden hätte, dass sich das Abstimmungsergebnis von einer Zustimmung zu einer Ablehnung hin ändere. Im konkreten Fall wäre es erforderlich gewesen, dass das Abstimmungsende für die Wohnungseigentümer zumindest bestimmbar gewesen wäre.

https://wordpress.com/post/ulmgasse.blog/1805

An den Pensionistenverein

Vertragslaufzeit bei der WEG-Verwaltung!

Wir möchten an dieser Stelle einige Gedankenansätze zur Laufzeit von Hausverwaltungsverträgen niederschreiben.

Beispiel für die erste und folgende Vertragslaufzeit
Die Wohnungseigentümergemeinschaft wurde zum 01.01.2012 gegründet. Zum gleichen Zeitpunkt wird auch die Hausverwaltung bestellt. Die Bestellung darf maximal für drei Jahre erfolgen. Der Vertrag endet folglich zum 31.12.2014. Anschließend kann der Vertrag um eine maximal fünfjährige Verwaltungsperiode verlängert werden. Also beispielsweise vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2019.

Vorteile von kurzen Vertragslaufzeiten für die Eigentümer:

Die Wohnungseigentümergemeinschaft oder auch der Miethauseigentümer können die Verwaltung testen. Hält die Hausverwaltung was sie verspricht? Wenn die Eigentümer nicht zufrieden sind, kann man sich nach ein oder zwei Jahren wieder trennen.

Die Hausverwaltung bleibt motiviert: Die Verwaltung weiß, dass der Vertrag stets nach einer kurzen Laufzeit wieder verlängert werden muss und wird sich höchstwahrscheinlich während der Laufzeit engagiert zeigen, damit der Vertrag auch wieder verlängert wird. Die Eigentümer müssen also nicht fürchten, dass die Hausverwaltung sich nach Abschluss eines Fünf-Jahresvertrages ausruht.

Gibt es eine Erklärung weshalb nicht diese Möglichkeit bei der Erstellung des Hausverwalter Vertrag angedacht wurde?

Bin überzeugt es gibt die Erklärung 🙂

Link: https://www.promeda.de/blog/laufzeit-hausverwaltervertrag

Hallo Kärnten-Hallo Pischelsdorferstrasse


Im Folgenden zeigen wir ein paar Beispiele für wichtige Gründe, welche in der Praxis zu einer vorzeitigen Abberufung bzw. Kündigung des Verwaltervertrages führen können.
1. Durch die falsche Eröffnung eines Bewirtschaftungskontos auf den Namen und im Besitz der Hausverwaltung, wird das Geld des Eigentümers oder der Eigentümergemeinschaft nicht treuhänderisch verwaltet. In der Regel muss immer ein Bewirtschaftungskonto als Treuhandkonto oder als Konto auf dem Namen der WEG eröffnet werden. Sonst kann der Verwalter frei über das Geld verfügen und im schlimmsten Fall sich mit dem Geld aus dem Staub machen.
2. Sollte eine Veruntreuung des zu verwaltenden Geldes, speziell auch der angesparten Instandhaltungsrücklage vorliegen, macht sich der Verwalter auch strafbar und es kann zu einer sofortigen Kündigung führen.
3. Ein weiterer wichtiger Grund liegt vor, wenn den Wohnungseigentümern nach Treu und Glauben eine weitere Fortführung der Verwaltertätigkeit nicht zumutbar ist, insbesondere, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis zwischen Eigentümern und Verwalter zerstört ist (BGH NZM 2002, 788).
4. Auch die Vorteilsnahme der Hausverwaltung ist ein Kündigungsgrund. Dabei hat der Verwalter sich z .B. einen Firmenpool aufgebaut, an dem er sich bereichert bzw. die Hausverwaltung von den selbst erteilten Handwerkeraufträgen eine Provision erhält.
5. Der Verwalter darf auf keinen Fall die Eigentümer beleidigen oder irgendwelche Tätlichkeiten begehen, da diese auch zu einer Kündigung des Verwaltervertrages führen können.
6. Bei einer von der Hausverwaltung durchgeführten Eigentümerversammlung darf der Verwalter die geführte Versammlung nicht vorzeitig abbrechen. Tut er das trotzdem, z. B. wegen einem heftigen Streit mit einem Eigentümer in der Versammlung, kann er für seine nicht vollständig erbrachte Leistung als Versammlungsleiter die Kündigung erhalten.
7. Zudem kann dem Verwalter eine Kündigung ausgesprochen werden, wenn er zweimal hintereinander keine Eigentümerversammlung durchgeführt hat oder die Wohngeldabrechnung zwei Jahre nacheinander nicht von der Hausverwaltung erstellt wurde.
8. Bei Weigerung des Verwalters, abgestimmte Beschlüsse der Wohnungseigentümer durchzuführen oder eine Eigentümerversammlung einzuberufen, kann dieser von der Gemeinschaft die Kündigung erhalten.
9. Auch der Wechsel der Versicherung ohne Beschluss der Eigentümerversammlung bzw. ohne Zustimmung des Eigentümers kann zur sofortigen Kündigung des Verwaltervertrages führen.
10. Liegt eine Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit beim Verwalter vor, kann das zur Abberufung führen.

Fazit
Die Hausverwaltung darf nicht nach Belieben verwalten und handeln, wie es ihr gefällt. Es gibt Regel und Gesetze, die zu beachten und einzuhalten sind. Wird ein grober Verstoß von der Verwaltung begangen, kann es sogar zu einer fristlosen Kündigung führen.

Quelle: https://www.promeda.de

Gute Nachricht: unseriöser Hausverwalter kündigt selber

Glück im Unglück hatte eine Eigentümergemeinschaft, deren Verwalter nach einigen Monaten selber kündigte, als er merkte, dass er bei dieser WEG keine Nebenverdienste erzielen konnte. Auch hatte die Staatsanwaltschaft den Verwalter zum Gespräch gebeten, nachdem die Eigentümer auf Unregelmässigkeiten aufmerksam gemacht hatten.

Da viele Eigentümer sich danach sehnen, ihren unseriösen Verwalter loszuwerden, hier die frohe Botschaft in Form des Kündigungsschreiben.
Selten hat ein Kündigungsschreiben so viel Wohlbehagen ausgelöst…..

Den ganzen Bericht finden Sie hier

Na da können die „Kopfnichtindensandsetzenden und klar beim V*****d Seiende “ Eigentümer ja noch hoffen

Abgezockt mit Hausmeisterkosten


Die Wohnanlage Ulmgasse leistet sich schon seit Jahrzehnten Goldboys/Goldgirls – Es braucht nur jeder Eigentümer/Mieter in die Jahresbrechung schauen, da kosten diese 2 Goldboys/girls um die 200.000,– Euro, dazu gibt`s noch gute Leckerli wie z. B. freie Wohnung, Stromzuschuss – wie für sozial Schwache, sowie noch andere „Sozialförderungen“… Nur, solange die Eigentümer jeden Wisch unterschreiben – ohne nachzudenken, so lange sind sie selber schuld. Bin aber überzeugt, viele genießen es auch, ein betreutes Wohnen zu haben. Die es nicht wollen, können ja ausziehen und tun es auch!!

Den ganzen Bericht finden Sie hier