Ein Schandfleck in der Wohnanlage Ulmgasse 14  8053 Graz – Die schrottreifen „vergessenen“ Fahrzeuge/Moped`s!

Seit langem schon sollte der Hausverwaltung Ogris bekannt sein, dass zwei schrottreife Mopeds in der Halteverbotszone am Umkehrplatz stehen.

Laut Auskunft einer Reinigungskraft sind deren ausländischen Besitzer-Bewohner bekannt! Ebenso ist bekannt, dass diese Fahrzeuge den Asphalt durch auslaufendes Öl/Fett/Benzin verschmutzen bzw. auch den Asphalt stetig zerstören! Desweiteren ist diese „ZONE auch gefährlich für Menschen (Kinder!) und Tiere! 

Laut Vertrag, sollte die Hausverwaltung eine regelmäßige Begehung der Wohnanlage durchführen, somit müsste der Hausverwaltung dieser umweltbelastende Schandfleck schon lange bekannt sein! Eventuell ist die Hausverwaltung mit dieser Aufgabe überfordert!

Der Umstand, dass diese Moped`s in einer Feuerwehrzone parken/stehen, bei diesen Moped`s zusätzlich Öl ausläuft und noch dazu frei lagernde Batterien haben, und dort absolutes Halteverbot (!) herrscht, würde eine sofortige Entfernung auf Kosten des Besitzers rechtfertigen und mit etwas Willen von der Hausverwaltung auch prompt umzusetzen sein!

Information für die Kärntner Hausverwaltung OGRIS

Eine Grazer, anscheinend kompetentere Hausverwaltung macht es vor, sie zeigt wie man ein Parkplatzproblem in Verbotszonen angehen soll!

In einer, in der Nähe unserer Wohnanlage Ulmgasse befindlichen Wohnanlage, werden die Falsch bzw. Fremdparker, mithilfe der Hausverwaltung bzw. Hausbetreuer, rigoros auf Ihr falsches Park-Verhalten hingewiesen.

Ganz im Gegenteil zu unserer Hausverwaltung, wo die Bewohner mit ihren Parkplatzproblemen allein gelassen werden, geht diese Grazer Hausverwaltung konsequent gegen Falschparker vor!

Rechtlich ist dies klar:

Wer auf einem fremden Grundstück oder Halteverbot parkt, muss mit einer Besitzstörungsklage, einer Anzeige bzw. oder auch mit einer Abschleppung rechnen!

Zur Information: Das Parkverbot in der Feuerwehrauffahrtszone, der Wohnanlage Ulmgasse ist unbedingt einzuhalten! Ansonsten muss der Fahrzeughalter mit einer Anzeige rechnen! Diese „ZONEN“ sind auch sehr deutlich beschildert!

Droht beim Parken auf Grünstreifen ein Bußgeld?

JA und das sogar mehrmalig!

Davon abgesehen, kann der Autolenker wegen Sachbeschädigung und Besitzstörung verklagt werden, also liebe Autofahrer, rechnet damit, dass im Jahr 2024, eine teure „Parkgebühren“ Rechnung ins Haus flattern kann!

„Parken Sie ordnungswidrig auf einem Grünstreifen, drohen Bußgelder zwischen 55 und 100 Euro. In der Tabelle erhalten Sie einen Überblick zu möglichen Sanktionen. Für ein verbotswidriges Parken auf einer Grünfläche fällt das Bußgeld je nach Region und Kommune unterschiedlich hoch aus. Es kann bis zu 25.000 Euro betragen.“

Missbrauch im Keller, Stiegenhaus …..

Leider werden immer wieder die Kellerräume und Stiegenhäuser der Wohnanlage von Mieter/EigentümerInnen für die Entsorgung von Sperrmüll missbraucht!

Diesbezügliche Kontrollen der Hausverwaltung Ogris finden – unserer Meinung nach nicht in ausreichendem Maße“ statt. Diesbezüglich wäre es begrüßenswert, dass die Hausverwaltung auf die Mieter/ EigentümerInnen der Wohnanlage dahingehend einwirkt, damit die Anlage nicht in einer südländischen Rumpelkammer endet. Derzeit sieht es ganz danach aus……

Es kann auch teuer werden: https://mieterschutzwien.at/879/entruempelungen-betriebskoste

Natürlich wären auch die feuerpolizeilichen Bestimmungen zu beachten!

Bezirk Waltendorf: Die Laubbläser trotzen Verbot und blasen volle Pulle

ÄRGERLICH. Graz hat die sogenannten „Laubbläser“ im Stadtgebiet bei Strafe verboten. Dabei geht es immerhin um bis zu 2180 Euro. Doch manche scheren sich trotzdem nicht darum und blasen auch in der warmen Jahreszeit munter drauflos

Laubbläser verboten

Der Betrieb von Laubbläsern, Laubsaugern sowie von Laubsauger- und Laubbläserkombinationsgeräten ist im gesamten Stadtgebiet von Graz ganzjährig, seit dem 1. Oktober 2014, verboten. Dies beruht auf der Steiermärkischen Luftreinhalteverordnung von 2011. „Die Zuständigkeit für Kontrollen liegt hierfür bei der Polizei“, sagt Gilbert Sandner, der Leiter des Sicherheitsmanagements der Stadt Graz. Wer das Verbot der Inbetriebnahme von Laubbläsern und Laubsaugern nicht einhält, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 2180 Euro belangt werden.

Vojo Radkovic „derGrazer“

Was die Waltendorfer können, kann das Ulmgasse-Reinigungspersonal schon lange!

Das Reinigungspersonal „Wohnanlage Ulmgasse 14“ tritt gerne in einen Wettstreit mit Waltendorf! Ich bin überzeugt, das dass Personal Ulmgasse weitaus besser trainiert ist, als das Reinigungspersonal im wunderschönen Waltendorf !

Schließlich trainieren Sie schon jahrelang in der Wohnanlage mit verschiedenen „High Speed Laubbläsern“, ohne Angst, ohne Schrecken und auf Teufel komm raus !

Die zwei „Goldstücke“ des Reinigungspersonals werden somit klar als Gewinner im Laubbläser Wettbewerb hervorgehen, deshalb setzen wir € 100.- auf Sieg Ulmgasse und € 1.- auf Sieg Waltendorf.

Ein Tipp an das weiblichen Reinigungspersonal, die wunderbare Wirkung eines Laubbläsers beim Haare föhnen ….

oder als Fluggerät …..

Weierführender Link: https://www.noen.at/klosterneuburg/dringlichkeitsantrag-klosterneuburger-gemeinderat-fordert-laubsauger-verbot-klosterneuburg-gemeinderat-klosterneuburg-leopold-spitzbart-peter-hofbauer-johannes-edtmayer-laubsauger-print-338420688

http://www.ulmgasse.at – Mit besten Dank an Stefan Bayer https://www.toonsup.com/de/ und http://www.pexels.com

Immobilienmarkt Preisverfall bei unsanierten Häusern

Stand: 03.05.2023 13:26 Uhr

Die geplanten Heizungsregeln lassen die Preise renovierungsbedürftiger Immobilien sinken. Kommt es zum Verkauf, spielt vorher der Energieausweis bei den Verhandlungen immer häufiger eine zentrale Rolle.

Die Heizungspläne der Bundesregierung führen laut Maklern und Immobilienverbänden bei unsanierten Immobilien zu sinkender Nachfrage und teilweise deutlich niedrigeren Preisen.

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/immobilien-preise-heizungsplaene-100.html

22-Jährige geht auf Konzert – wenig später verliert sie Arme und Beine

Ein Konzertbesuch hat für eine 22-jährige Amerikanerin verheerende Folgen. Die junge Frau infiziert sich dort mit der Legionärskrankheit. Wenig später müssen ihr Arme und Beine abgenommen werden.

Im Juni besucht Evelyn Davis ein Konzert. Nur wenige Tage später ist ihr unwohl, sie fühlt sich müde, hat Fieber. Kurz darauf wird sie ins Krankenhaus eingeliefert, wie die 22-Jährige im britischen „Mirror“ erzählt. Die Ärzte diagnostizieren ihr zunächst eine Blutvergiftung, dann eine Lungenentzündung. Sie fällt für 16 Tage ins Koma. „Meine Mutter sagte mir, ich hätte ihr gesagt, dass ich sterben würde“, so Davis.

Nach zehn Tagen stellen ihre Ärzte fest, dass sie unter der Legionärskrankheit leidet. „[Die Ärzte] sagten, dass ich es mir höchstwahrscheinlich von dem Konzert zugezogen habe, auf dem ich war, weil sie eine Nebelmaschine hatten und wahrscheinlich Legionellenbakterien darin waren.“

https://www.focus.de/gesundheit/news/legionaerskrankheit-22-jaehrige-geht-auf-konzert-wenig-spaeter-verliert-sie-arme-und-beine_id_191899848.html

Seit Jahren ersuchen wir die Hausverwaltung Ogris, schriftlich, die in der ÖNORM festgehaltenen 55° – 60° Warmwassertemperatur für die Wohnanlage einzuhalten.

Mehrmalig wurde die Hausverwaltung bereits auf die Gesundheitsgefahr (Legionärskrankheit) welche bei einer Unterschreitung der Warmwassertemperatur von 55° – 60° ergibt, hingewiesen.

Wie ein Test am 31.März 2023 ergab, hat sich die Warmwassertemperatur abermals nur im Bereich von 42° bis 45° bewegt.

Es wird den Bewohnern empfohlen, die Warmwassertemperatur regelmäßig zu überprüfen, nach 30 Sekunden, ab Beginn der Wasserentnahme muss das Warmwasser eine Temperatur von 55°- 60° aufweisen.

Durch diese geringe Warmwassertemperatur, Vorlaufzeit, kann es für Bewohner der Wohnanlage ebenso zu erhöhten Warmwasserkosten kommen!

Diese Wohnanlage sieht aus wie eine Müllhalde*……

….so schlimm wie in der Wohnanlage Maxglan ist es in der Wohnanlage Ulmgasse zum Glück noch nicht! Damit die „Wohnanlage Ulmgasse nicht eine Müllhalde wird“ sollte die Kärntner Hausverwaltung in die Pflicht genommen werden! Auch wenn diese im fernen Kärnten residiert, muss sie sich für „Ordnung“ in der Wohnanlage Ulmgasse einsetzen!

Da wird der Besprechungsraum als „Rumpelkammer“ umfunktioniert, die das Wort Besprechungsraum nicht mehr verdient, oder hat das „Gold-Reinigungspersonal“ dass Wort „Aufenthaltsraum“ eventuell missverstanden bzw. Google hat es einfach falsch Übersetzt?

Da eine Anzahl von Kellerabteilen/Garagen mit genügend Platz in sämtlichen Häusern dem Reinigungspersonal zur Verfügung stehen, besteht auch keinerlei Notwendigkeit zusätzliche Räume in „Rumpelkammern“ umzugestalten. Sollten zusätzliche Räume diesbezüglich benötigt werden, so sind auf jeden Fall die EigentümerInnen diesbezüglich zu informieren und mittels Beschluss zu befragen, schließlich sind diese auch für die Erhaltung zuständig.

Frage eines Eigentümers: „Möchte fragen (ich bin neu in der Siedlung) aber wenn ich Euro 440.- für Betriebskosten zahlen muss, warum schaut es so in unserem Haus aus? Seit einer Woche lagert jemand Müll, (siehe Bild) und zwar mit Erlaubnis des **Hausmeisters“! Es gilt die Unschuldsvermutung – Auch wir konnten die Frage des Bewohners leider nicht beantworten!

Sämtliche Bilder wurden uns von couragierten Bewohnern der Wohnanlage Ulmgasse 14 übermittelt, das folgende Bild zeigt keine Mauer in einem Erdbebengebiet, sondern den Zugang der Kellerabteile in der Wohnanlage Ulmgasse!!

Ebenso zeigen diese Bilder, dass die hohen monatlichen Betriebskosten nicht für eine ordnungsgemäße Erhaltung aufgewendet werden, sondern anscheinend zugewartet wird, bis die Schäden noch größer werden!?

*Wohnanlage sieht aus wie eine Müllhalde… Bewohner Robert Krabb vor dem illegalen Müllberg mitten in der Wohnanlage. Bildquelle:  Tschepp Markus

Hausreiniger ignoriert das Laubbläser Verbot…UND…Umweltschutz

Ulmgasse 14, das gallische Dorf…

Wie bei Asterix und Obelix verteidigt hier die Reinigungskraft ihre Geheimwaffe namens Laubbläser mit aller Kraft, belastet die Gesundheit der Bewohner mit Staub und Lärm und wird so auch noch zum „Insektenmörder“ (siehe Bericht der Kronen Zeitung).

EigentümerInnen beobachten weiterhin den Einsatz von Laubbläsern in der Wohnanlage, somit möchten wir das Reinigungspersonal darauf hinweisen, dass deren Einsatz in der Wohnanlage  (Benzin-Kabel-Akku) untersagt sind. Das Verbot betrifft sämtliche Laubbläser egal ob Benzin oder Akku! 

www.umwelt.steiermark.at/cms/beitrag/11940392/47281260/

Der erst kürzlich erschienene Zeitungsartikel und persönliche Hinweise auf ein  Verbot dieses Gerätes hinderte die Reinigungskraft nicht, trotz Verbot, diese gesundheitsbelastende Geräte zu aktivieren.

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Somit sind wir gezwungen, bei nochmaliger Übertretung dieses Verbotes Anzeige bei der Polizei zu machen! Wir hoffen natürlich, dass der betreffende Arbeiter sein „Lieblingsstück“ einmottet und es nicht notwendig wird, hier tätig zu werden!!

https://www.umwelt.graz.at/cms/beitrag/10239330/4851364/AUSGEBLASEN.html

Eventuell nimmt sich der Arbeiter auch Folgendes zu Herzen:

Der Mond im Gartenjahr

Wir möchten es Ihnen auch dieses Jahr ans Herz legen: Statt das Herbstlaub zu entsorgen, rechen Sie es dieses Jahr bei abnehmendem Mond zusammen und lassen Sie es unter den Bäumen und Sträuchern liegen. Es erfüllt dann den Zweck, den die Natur dafür vorgesehen hat: nämlich als die bestmögliche Nahrung für die Pflanzen zu dienen, zudem als Kälteschutz und Unterschlupf für wichtiges Kleingetier. Die größte Verschwendung und Umweltbelastung bringen Laubbläser, die mit viel Lärm und Gestank eine völlig überflüssige Arbeit leisten!!

Jetzt schlägt der Sanierungs-Hammer zu…….

Am Dienstag einigte sich das Parlament der Europäischen Union (EU) auf eine neue Richtlinie zur Energieeffizienz für Gebäude in den EU-Mitgliedsstaaten. Diese sehen vor, dass mehr Eigentümer und Eigentümerinnen in den kommenden Jahren energieineffiziente Gebäude renovieren – und das verpflichtend.“

EigentümerInnen können schon mal ein Extra-Sparkonto anlegen– Ein EU-weites Gesetz zur Verpflichtung einer thermischen Sanierung von Wohnhäusern ist im Anmarsch und soll bis 2030 umgesetzt werden!

Jetzt rächt sich, dass für viel Geld eine unnötige „Färbelung“ der gefährlichen Asbestplatten statt deren Entsorgung mit anschließender thermischer Sanierung von den EigentümerInnen vorgezogen und durchgeführt wurde!

Ferdinand Wegscheider-Wochenkommentar in dieser Sache: www.servustv.com/aktuelles/v/aamlu2c801ichb1rvbsh/

-Alleine die Entsorgung der gefährlichen Asbestplatten der Wohnanlage wird einen Betrag von weit über die Millionengrenze verschlingen.

-Schluss ist auch mit Fenstern und Wohnungen, wo es in all den Jahren wie in einem Vogelkäfig rein- und das Heizungsgeld rausgezogen hat.

-Ebenso rächt sich wieder einmal mehr, dass der von – an die Zukunft denkenden – EigentümerInnen vorgeschlagene Einbau von Solaranlagen von desinteressierten Hausverwaltungen und EigentümerInnen verhindert wurde.

Jetzt gilt: entweder in Millionenhöhe sanieren oder Millionen an Wertverlust. Die EigentümerInnen können wählen.

Hohe Kosten kommen auf Haus/WohnungsbesitzerInnen zu!

Wie wirkt sich all das auf den Markt und die MarktteilnehmerInnen aus? Eines ist klar: Auf HausbesitzerInnen kommen hohe Kosten zu. Eine der Folgen dieser Entwicklung wird sein, dass sich der Wert einer Immobilie stärker durch die Energieeffizienz und das vorhandene Heizsystem bestimmt. So werden Wertverluste für ältere, ungedämmte Gebäude befürchtet. Wohnungssuchende achten verstärkt auf die Ausstattung mit erneuerbaren Heizsystemen.

Jedoch gibt es eine kleine Hoffnung für die EigentümerInnen….

Soll es Ausnahmen von den geplanten Sanierungspflichten geben?

Ja, für Denkmäler soll es keine Vorschriften geben. „Ausnahmeregelungen können die EU-Staaten auch für Gebäude, die wegen ihres besonderen architektonischen oder historischen Wertes unter Schutz stehen, technische Gebäude, vorübergehend genutzte Gebäude sowie Kirchen und Gotteshäuser beschließen“.

Also fest beten und hoffen, dass die Wohnanlage bald als Denkmal eingestuft wird, die Aussichten sind diesbezüglich nicht schlecht 😉

Weitere Infos : https://www.derstandard.at/story/2000131936099/eu-kommission-will-sanierungspflicht-fuer-energie-ineffiziente-gebaeude

Brutstätte für Legionellen

Brutstätte für Legionellen die 2.

Abermals wurde in der Wohnanlage Ulmgasse 14 eine gesundheitsgefährdende Warmwasser -Temperatur von 40°-46° festgestellt.

Da in solchen Temperaturbereichen die gefürchtete Legionärskrankheit auftreten kann, ist dieser Umstand sofort zu beheben!

Die Hausverwaltung in Kärnten wurde mit Datum 19.03.23 informiert!

Update 20.03. 2023: Die Warmwassertemperatur wurde auf 55° erhöht indem der Wärmetauscher erneuert wurde!

Eine Abtötung der Legionellen ist bei über 60°-70° gesichert!

https://www.test-wasser.de/legionellen-toeten

Es wäre wünschenswert, sollte die Hausverwaltung in Zukunft ein verstärktes Augenmerk auf die Zentrale Wasseraufbereitung legen!

https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Uebertragbare-Krankheiten/Infektionskrankheiten-A-Z/Legionaerskrankheit-(Legionellose).html

Rücksichtslos und egoistisch…..

Gegenüber Fußgänger, Familien und Kinder!

Da in der Wohnanlage die StVO gültig ist, kann der Fahrzeugbesitzer jederzeit mit einer Anzeige bzw. Abschleppung des Fahrzeuges rechnen!

Hinweis: Änderungen gibt es durch die 33. StVO-Novelle mit Oktober 2022, dort ist schon ein „Überragen“ des Fahrzeuges von wenigen Zentimeter des Gehsteiges, strafbar

Hausverwaltung / Hauswart wurden diesbezüglich informiert.

Viele Fälle der Rechtsberatung haben eine Gemeinsamkeit:

  • Frau F. lässt ihren 14-jährigen Sohn auf einer nicht abgeschrankten Privatstraße Fahrübungen machen: Verwaltungsstrafe!
  • Herr P. parkt sein Fahrzeug auf einem Wirtshausparkplatz in alkoholisiertem Zustand ein paar Meter um: Alko-Test, Führerscheinentzug!
  • Herr M. lässt sein Fahrzeug ohne Kennzeichen auf dem Gelände einer aufgelassenen Tankstelle stehen: Abschleppung!

Straßen mit öffentlichem Verkehr

Privat?

Stets meinten die Betroffenen entrüstet: „Aber das war ja Privatgrund – da gilt doch die StVO nicht.“ Falsch! Denn die Eigentumsverhältnisse sind bei dieser Frage völlig irrelevant. Zitieren wir § 1 Abs 1 StVO: Dieses Bundesgesetz gilt für Straßen mit öffentlichem Verkehr. Als solche gelten Straßen, die von jedermann unter den gleichen Bedingungen benützt werden können. https://www.oeamtc.at/mitgliedschaft/leistungen/rechtsberatung/paradox-wenn-privatgrund-oeffentlich-ist-16184592

Für solches Parken wird es Strafen und Anzeigen hageln…

Wer beim Parken mit seinem Fahrzeug zu weit in den Gehsteig oder Radweg hineinragt, muss seit Inkrafttreten der neuen StVO 36.- Euro Strafe zahlen.

Die neue Regelung, die besagt, dass ein Hineinragen von Fahrzeugteilen auf Gehsteigen oder Radwegen nicht mehr erlaubt ist, wird bei Nichtbeachten mit 36 Euro bestraft.

Spiegel und Stoßstange dürfen nur unter ganz bestimmte Situationen und für kurzer Dauer, den Gehsteig überragen

Natürlich haben am Gehsteig somit auch keine „Blumentröge“ etwas verloren. Für Kinder und ältere Personen nur gefährliche Stolperfallen, leider kümmert sich die Hausverwaltung wenig, sonst hätte ihr schon lange auffallen müssen, dass dieser Blumentrog schon Monate, an verbotener Stelle steht

Also beachten Sie die StVO-Novelle 2022 und nehmen Sie, Rücksicht, das Geldbörserl dankt es Ihnen auch.

https://www.vienna.at/wiener-autofahrer-ueber-neue-strafe-fuer-falschparker-veraergert/7782307

Weitere Informationen: https://www.oeamtc.at/mitgliedschaft/leistungen/rechtsberatung/33-stvo-novelle-inkrafttreten-mit-1-oktober-2022-52587945

Nerven Elefanten in der Wohnanlage?

….jetzt gibt es Abhilfe

Mit dem Tallywhacker machst du deine Nachbarn fertig

Wie kann es eigentlich sein, dass bei grob 83 Millionen Menschen, die in Deutschland leben, immer genau die über mir wohnen, die vorzugsweise nachts und am Wochenende Stepptanz üben und sich auch sonst höchst störend verhalten?

Konstruktiv wäre es in einer solchen Situation natürlich, nach oben zu gehen, das Gespräch zu suchen – und das Beste zu hoffen. Wer es ein wenig passiv-aggressiver mag, klopft mit dem Besenstiel gegen die Decke – und hofft das Beste. Und wer einfach alles brennen sehen will – baut sich ein Nerv-Device.

Anmerkung: Sollte eigentlich auch mit störende Nachbarn helfen die neben oder unter einem Wohnen!

https://t3n.de/news/mit-diesem-smart-device-koennt-ihr-eure-nachbarn-endlich-zurueck-aergern-1504006/#Mit_dem_Tallywhacker_machst_du_deine_Nachbarn_fertig

Betrieb sucht Personal, schenkt Mitarbeitern Auto

Um neue Fachkräfte anzuwerben, müssen Betriebe immer kreativer werden. Ein Familienunternehmen lockt nun sogar mit einem Auto.

https://www.heute.at/s/betrieb-sucht-personal-schenkt-neuen-mitarbeitern-auto-100226319

Jetzt auf einmal?

Da war die Wohnanlage Ulmgasse schon von jeher Arbeiter freundlicher und ihrer Zeit voraus, da hatten Hausbesorger schon immer freie Hand, Zeiteinteilung, Arbeitsbeginn, Arbeitsende, alles wird selbst eingeteilt. Beginn und Ende der Arbeitszeit können sich die Goldstücke der Wohnanlage Ulmgasse (Alt) natürlich frei einteilen 🙂

Urlaub gehen sie ebenfalls wann sie möchten. Es gibt nicht viele Betriebe, wo Mitarbeiter so ein schönes, freies Leben haben.

Klar, auch das Gehalt ist über dem eines schwitzenden Super-Baumarkt-usw. Mitarbeiter.

Der Arbeitgeber Wohnanlage Ulmgasse hat halt a großen Herz für die Mitarbeiter

Andere Firmen sollen sich ein Beispiel an den Arbeitsverträgen der Wohnanlage und das soziale Denken der Eigentümer (Arbeitgeber) nehmen.

Resümee: Liebe Hofer, Lidl, Baumarkt usw. Mitarbeiter, fordert mehr Rechte, fordert freie Zeiteinteilung von Beginn und Ende Eurer Arbeitszeit.

Nehmt Urlaub, wann Ihr und wie lange Ihr möchtet!

Als Weihnachtsgeschenk ein Auto?

Bin sicher darüber lässt sich mit den Eigentümern auch reden, bei der nächsten Hausversammlung einfach auf die Tagesordnung, mit dem Wunsch – Ende mit der Satire

Wiederholter Vandalen-Terror in der Wohnanlage-Täter auf frischer Tat ertappt

Nur sechs Wochen nach einem Vandalenakt in der Wohnanlage Ulmgasse, wo bei einem Fahrzeug ein Schaden von rund € 4.000,— entstanden ist, hat ein Täter abermals ein Fahrzeug (Dienstfahrzeug) eines Eigentümers absichtlich zerkratzt. Jedoch dank des couragierten und mutigen Eingreifens eines Eigentümers, welcher die Tat beobachtet hatte, konnte der Täter (ein Österreicher, im Haus 14 d wohnhaft) auf frischer Tat ertappt werden. Es ist anzunehmen, dass es sich um ein und denselben Täter handelt, der schon jahrelang sein Unwesen in der Wohnanlage treibt !

Es bleibt zu hoffen, dass die Polizei diesen Fall voll aufklärt und die geschädigten Fahrzeuglenker ihre Schadenersatzansprüche durchsetzen können.

Wir werden weiter berichten…..

Zitrone für das Reinigungspersonal – Abgestellte Blumenkisten als Stolperfalle am Gehsteig

Für diesen Schildbürgerstreich gebührt dem Reinigungspersonal die Zitrone des Jahres. Seit langem ist den zuständigen Reinigungskräften bekannt, dass Blumenkisten am Gehweg nichts verloren haben. Bis heute wurden diese – obwohl vom Reinigungspersonal zugesagt – nicht entfernt und gefährden weiterhin die Fußgänger und Kinder besonders in der Nacht aufs Äußerste. Da das Reinigungspersonal der Aufforderung, diese Betonblumenkiste vom Gehweg zu entfernen, nicht nachgekommen ist, möchten wir diese erinnern, dass bei einem Unfall bzw. einer Verletzung sie vor Gericht zur Verantwortung gezogen werden können!

Dessen ungeachtet wird auch die Hausverwaltung Ogris über diesen Umstand informiert.

Laut StVO, welche bekanntlich ja auch in der Wohnanlage Ulmgasse 14 Gültigkeit hat und dem zuständigen Reinigungspersonal nochmals in Erinnerung gebracht wird, müssen Gehsteige von jeglicher Behinderung durch Hindernisse freigehalten werden!

Manche KFZ-Lenker gefährden bewusst das Leben der Bewohner

Trotz hoher Geldstrafen ignorieren einige Bewohner/Besucher /Eigentümer die Halteverbotszonen in der Wohnanlage. Durch dieses rücksichtslose Verhalten riskieren diese Fahrzeuglenker bewusst Menschenleben!

Bis zum heutigen Datum wurde vom Recht der Abschleppung nur gering Gebrauch genommen. Sollten Anzeigen gegen dieses rechtswidrige und der Sicherheit der Bewohner gerichtete Verhalten nicht hilfreich sein, so wird in Zukunft mit einer Abschleppung der Fahrzeuge reagiert werden.

Aufklärung für Fahrzeuglenker: Auch ein geringfügiges Halten von einigen Minuten ist in den Feuerwehrzonen strafbar!

Für „verkehrsauffälliges Verhalten“ können Führerscheinbesitzer auch zur Nachschulung geladen werden!

Unsere vorhergehende Hausverwaltung und die vorigen Hausmeister haben sich dieses Park-Sicherheitsproblems – im Gegensatz zur jetzigen bzw. zu den jetzigen – mit gutem Erfolg angenommen!

Selbst der Balkon steht in Flammen

Eine Frau ist am Sonntagnachmittag bei einem Brand in Wien-Döbling ums Leben gekommen. Feuerwehrleute brachten die laut Polizei „vermutlich 77-Jährige“ aus der betroffenen Wohnung in der Heiligenstädter Straße ins Stiegenhaus und begannen sofort mit Wiederbelebungsmaßnahmen. Die Berufsrettung übernahm die weitere notfallmedizinische Versorgung, die Frau verstarb aber noch an der Einsatzstelle.

Beim Eintreffen der Berufsfeuerwehr drangen Rauch und Flammen aus den Fenstern der Wohnung im zweiten Stock eines sechsstöckigen Gebäudes. Der Balkon stand ebenfalls in Brand. Es galt ein Übergreifen auf angrenzende Bereiche zu verhindern sowie das Feuer von außen zu bekämpfen. Zugleich drang ein Trupp mit einer weiteren Löschleitung unter Atemschutz über das Stiegenhaus in die Wohnung vor, berichtete die Feuerwehr.

https://www.gmx.at/magazine/panorama/wohnungsbrand-wien-todesopfer-36728800

Deshalb ist es wichtig, dass Besucher/Bewohner die gekennzeichneten Halteverbote in der Wohnanlage Ulmgasse unbedingt beachten. Sie dienen zur Sicherheit der Bewohner. Bei einem Feuer-Rettungseinsatz zählt jede Minute!

Außerdem: Sollten Fahrzeuglenker gegen das Halteverbot verstoßen, müssen diese mit einer Anzeige / Abschleppung rechnen! Was viele eventuell nicht beachten: Sollte das Fahrzeug nur wenige Zentimeter in den Halteverbotsbereich ragen, ist dies bereits strafbar!

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