Info Warmwasseruhren

Wichtige Information zur Eichung bzw. Nacheichung

Häufig gestellte Fragen

Darf ich den Zähler nach Ablauf der Eichung weiter verwenden?
NEIN, nach Ablauf der Eichgültigkeitsdauer dürfen die Geräte im rechtsgeschäftlichen Verkehr nicht mehr benutzt werden.
Zu Kontrollzwecken etc. (aber nicht zur Abrechnung) dürfen sie weiterhin benutzt werden.

Die eichpolizeiliche Revision hat gerade mich mit einem ungeeichten Zähler erwischt oder jemand hat mich angezeigt?

Es besteht dann für den Betreiber der Messgeräte bzw. dem Wärmeabgeber die Gefahr einer empfindlichen Geldbuße nach
dem Eichgesetz. Bedenken Sie, dass jeder die Prüfung per Anzeige in Gang setzen kann…

Mit welchen Strafen kann ich rechnen?
Diese können von einer Verwarnung bis hin zu einer Geldstrafe von € 10.900,- reichen.

Nachdem die Beamten der Eichbehörde immer weniger am Schreibtisch, sondern bei Prüfungen im Lande anzutreffen sind,
ist die Gefahr „des Erwischt werdens“ größer als je zuvor.

Warum muss ein Zähler geeicht sein?
Um zu gewährleisten, dass die Messgenauigkeit und die damit verbundene korrekte verbrauchsabhängige Abrechnung gesichert ist.
Stellen Sie sich vor, Sie stehen an der Tankstelle und wissen die Zapfsäule ist nicht mehr geeicht.
Mit welchem Gefühl bezahlen Sie beim Tankwart Ihre Tankfüllung?

Wenn betrifft diese Eichpflicht eigentlich?
Alle Betreiber von Messgeräten bzw. Wärmeabgeber wie z.B. private Vermieter, Wohnungsbaugesellschaften,
Energieversorger (Fernwärme…) und Hausverwaltungen sind von dieser gesetzlichen Verpflichtung betroffen.

Kann ich mich von dieser Eichpflicht befreien?
NEIN! Auch haben Sie keine Möglichkeiten, sich per einstimmigen Beschluss hiervon zu befreien!

Weiter Informationen: www.amess.at/Eichung.htm

Es muß jedem Eigentümer klar sein, das er die Strafe bezahlt und nicht die HV

Tödliches ASBEST für die Eigentümer


Weihnachten ist das Fest der Bescherung und der WÜNSCHE…..auf diese Bescherung kann unsere Wohnanlage wohl verzichten und somit hoffen wir das es bei einen Weihnachtswunsch bleibt!

Asbest und unser tödliche Erbe….den Eigentümer der Wohnanlage Ulmgasse wird empfohlen sich über das eventuell, tödliche Erbe der Anlage, mal Gedanken zu machen: Rados AG – Asbestentsorgung

Weitere Informationen darüber: Asbest – Fluch der Todesfasern
Todesgefahr Asbest – ARD Panorama !!