Klagen gegen rauchenden Nachbarn?

23.06.2013 | 18:21 | von Benedikt Kommenda (Die Presse)

Landesgericht Hamburg billigt Mieter, der sich durch Rauch von Nachbars Balkon gestört fühlte, Zinsminderung zu. Experte sieht Rechtslage in Österreich analog.
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Wer reißt bei Temperaturen wie jenen der vergangenen Woche nicht gern Balkontüren und Fenster auf, um zu lüften, wenn es kühler wird? Und welcher Nichtraucher ärgert sich nicht, wenn sich in die frische Luft Zigarettenrauch des Nachbarn mischt? Das Landesgericht Hamburg hat ein Urteil gefällt, das möglicherweise gewisse Abhilfe in dieser Situation schafft. Das Gericht hat nämlich einem vom Rauch gestörten Mieter eine Minderung des Mietzinses um fünf Prozent zugebilligt. Das bringt zwar nicht den Zigarettenrauch weg, setzt aber den – zunächst unbeteiligten – Vermieter unter Druck, etwas gegen die Geruchsbelästigung zu unternehmen. Und all das dürfte nach Expertenmeinung in Österreich genauso gelten.

Der deutsche Mieter hatte darüber geklagt, dass die beiden Bewohner im Stockwerk unter ihm von früh bis spätabends stündlich zwei Zigaretten auf dem Balkon rauchten. Der Rauch fing sich unter der Dachgaube über seinem Fenster und verleidete ihm das Lüften. Weil dieses aber zur normalen Nutzung der Wohnung gehört, braucht der Mieter nur noch weniger Miete zu zahlen.

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