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Trump-Nordkorea und die Wohnanlage Ulmgasse 14

Sandra Navidi schießt gegen Donald Trump

„Drastisch wird es, als Plasberg einen Einspieler zeigen lässt, in dem die US-amerikanischen Minister bei einer Kabinettssitzung Trump dafür danken, unter ihm – so teils wörtlich – dienen zu dürfen.“

„Solch eine Darbietung ist völlig normal, wenn man sich in Nordkorea befindet. Man muss sich fragen: Wie weit würden Kabinettsmitglieder gehen? Wie weit würden sie sich tatsächlich erniedrigen lassen? Wo ziehen sie einen Strich?“

Den ganzen Artikel finden Sie hier
Also das kommt mir alles bekannt vor ohne „Donald Trumps neue Welt: Wild-West statt freier Westen?“ gesehen zu haben, auch Hans Ogris hat bei seiner Vorstellung in den Saal gerufen „…ich bin euer Diener und komme auf Wunsch zu jedem in die Wohnung“ meinen Einwand das ich keinen Diener sondern eine gute Hausverwaltung brauche, wurde „überhört“ aber den meisten Bewohnern hat es gefallen und haben wie Trump`s Kabinettsmitglieder, freudig geklatscht!

Ps.: Herr Ogris hat sich meinem Einwand zu Herzen genommen, den Diener, Diener sein lassen, aber bitte wie ist es mit meinem Wunsch, einer guten Hausverwaltung? Diese sieht für mich auch anders aus.

Also gibt es Ähnlichkeiten mit der Ulmgasse-Norkorea und Trump? –

Dear Mr. Präsident TRUMP

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Ogris

Lieber Präsident, mache dir keine Sorgen, sollte dich das US Volk in die Wüste schicken, komm‘ in die Ulmgasse, du wärst ein guter Hausverwalter, bin überzeugt deine Reden/Geschichten kommen hier gut an!! Die Ulmgassler fragen nicht viel, die lassen dich arbeiten…ist nicht so wie der Rest der Welt…..Zwar gibt es einige, die Fragen stellen, aber ich glaube, deine Beziehungen lösen auch dieses Problem!

Sollte dir der Job nicht gefallen – was ich verstehen kann -, dann komm‘ als Hausbesorger! Der Lohn ist auch nicht schlecht, sogar besser als das Honorar eines Hausverwalters.

Angebot einer Reinigungsfirma

Anbot:

Reinigung:
Für die 4 Wohnblöcke mit je 7 Stockwerken und einem Stiegenhaus ohne Tiefkeller
Stiegenhäuser: Böden 2 x je Woche Moppen/Wischen; Geländer, Fensterbänke 1 x je Woche
Gänge: Böden 2 x je Woche: Moppen/Wischen; Feuerlöscher u. ä. 1 x je Monat Waschraum und WC (1 je Block): 1 x je Woche (Unterhaltsreinigung Böden und Oberflächen)
Kellerräume: 1 x im Monat (Böden)
Fenster: 2 x im Jahr (vorbehaltlich Zugängigkeit)

Gartenpflege:
Für die gesamte Grünfläche des Areals Ulmgasse 14
Rasenmähen (je nach Wuchsstärke 14 bis 21 tätig)
Hecken und Strauchschnitt
Baumschnitt (ausgenommen Beurteilung des Baumbestandes)
Entsorgung des Grünschnitts
Pflege der Rabatte
Laubentsorgung (Herbst)

Parkplätze:
Kehren / Gebläse bei Bedarf
Schneeentfernung ohne Materialentsorgung/Haftungsübernahme

Pauschalpreis Gesamtpaket je Jahr: 67.914 Euro

Dieses Angebot einer Grazer Reinigungsfirma an den Verein Ulmgasse ist zwar aus dem Jahr 2009, aber selbst wenn man eine 50%ige (!) Kostensteigerung hinzuzählt, könnte die Wohnanlage mit einer Reinigungsfirma die Reinigungskosten auf die HÄLFTE reduzieren!

Der Hausverwalter als Diener…

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Bestimmte Hausverwalter haben immer noch nicht begriffen, dass der Eigentümer ein Kunde ist, der den Verwalter für eine Dienstleistung bezahlt. Wer nicht verstanden hat oder nicht verstehen will, was dienen heißt, sollte überlegen, ob er zum Verwalteramt geeignet ist.

Anderseits sollten die Erwartungen an die Leistung eines Verwalters nicht überzogen sein und schon gar nicht in Schikane ausarten. Die Grenze für die Erwartungshaltung des Eigentümers ergibt sich einmal

aus der Höhe der Bezahlung (hier sollte sich der Eigentümer gelegentlich die Frage stellen, welche Leistung er für das bezahlte Jahreshonorar zu leisten bereit wäre) und anderseits

aus den Pflichten, die das Gesetz und die Rechtssprechung als Grundleistung eines Verwalters ansehen.

Für den Eigentümer gibt es keinen Grund, schlechte Leistung oder gar miese Tricks eines Verwalters zu dulden.

Es wird die Einsicht in Abrechnungs- und Vertragsunterlagen verweigert:
Verheimlichung von Sachverhalten?
Androhung einer Klage auf Einsicht und Klage durchführen!

Anfrage wird nicht beantwortet:
Überlastung, / Frage, die alle Eigentümer betrifft / Ablage “Papierkorb”?
Erst prüfen, ob eine individuelle Auskunftspflicht besteht, sonst Frage in Versammlung stellen. Ev. Androhung einer Auskunftsklage!

Für große Geldausgaben werden keine Vergleichsangebote vorgelegt:
Arbeitserleichterung od. eventuell Bevorzugungs- u. Begünstigungsabsicht?
Beschlussfassung ohne Angebote verweigern. Beschlussanfechtungsklage prüfen!

Stimmungsmache gegen einzelne, kritische Eigentümer:
Isolierung in der WEG, Rufschädigung!
Massiv unterbinden und mit Zivilcourage betroffenen Eigentümer(n) helfen (z.B. Halt, so geht das nicht!)!

Die laufenden Hausgeldkosten sind viel zu hoch:
unwirtschaftlicher Einkauf, Desinteresse?
Gegenangebote einholen und entsprechende Tagesordnungspunkte (TOPs) beantragen!

Gewährleistungen gegenüber Bauträger und Handwerkern werden nicht eingefordert:
Anhängigkeiten oder sonstige Verbundenheit?
Erforderliche TOPs beantragen und notfalls Verwalter abwählen!

http://www.hausverwaltercheck.com/die-miesen-tricks-unserioeser-verwalter

Wer nicht prüft – der zahlt!

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Als Wohnungseigentümer … sollten Sie nie unvorbereitet in eine WEG-Versammlung/Jahresversammlung gehen.
Sie k ö n n e n natürlich. Das kostet halt nur …. viel Geld.
Nach dem Motto “Wer nicht prüft – der zahlt”

Manche halten es für wichtig, nach dem Bezahlen im Supermarkt nochmals zu prüfen, ob die der Preis der Tomaten auch korrekt abgerechnet worden ist – oder versehentlich zuviel gezahlt wurde.

Mit der gleichen oder noch erhöhten Selbstverständlichkeit sollte man sich mit der Jahresabrechnung und zu fassenden Beschlüssen bezüglich Instandhaltungsmaßnahmen auseinandersetzen. Mangels Prüfung werden andernfalls Beträge im 5-6stelligen Eurobetrag einfach “durchgewunken”.

Später dann das große Erwachen und die langen Gesichter. Aber das Geld ist weg.

Deshalb prüfen Sie alles. Und wo Sie Verständnisschwierigkeiten haben, machen Sie sich schlau: entweder beim Beirat oder fachkundigen Miteigentümern, bei benachbarten Miteigentümern oder bei Eigentümerschutz-Vereinigungen bzw im Internet.

Was sollte v o r einer WEG-Jahresversammlung geprüft werden?
1. die Abrechnung (Gesamt- und Einzelabrechnung) auf Inhalt und Verständlichkeit

2. die Einladung mit den Tagesordnungspunkten:
a) wenn Instandhaltungsausgeben geplant sind, sollten auch Kostenvoranschläge/Angebote vorliegen. Wenn nicht – warum?? Und sofort beim Verwalter anfordern.
Stellen sich die vom Gesetzt geforderten, vergleichbaren Angebote als unvergleichbare Pauschalangebote heraus oder fallen andere Unregelmässigkeiten auf (Ausschreibung hatte doch nicht stattgefunden, Leistungsverzeichnis wurde doch nicht erstellt, die ganze Maßnahme ist unsinnig oder bevorteilt nur einen einzigen Miteigentümer…)?
Dann informieren Sie am besten noch v o r der Versammlung die übrigen Miteigentümer und empfehlen, diese Beschlüsse zurückzustellen, bis alle nötigen/wichtigen Infos vorliegen.
Ist der (Unsinns-)Beschluss erst einmal gefasst, … sind nachträgliche Maßnahmen immer mühsam…
….

http://www.hausverwaltercheck.com/wer-nicht-prueft-der-zahlt
Aber eine Überprüfung ist halt schwer, wenn man von der Hausverwaltung keine Unterlagen erhält und beim Finden von Fehlern keine Antwort…

Die Geldgier

Die Geldgier mancher Menschen kennt keine Grenzen! Deshalb ist unsere Welt auch so kaputt!!

Fast 200.000.- Euro für 2 Hausbesorger!!! Denke die Ulmgasse hat da ein Problem! Ein Arzt im Landeskrankenhaus Graz würde vor Neid erblassen wenn er das hört! Wenn Ihr jetzt ganz bleiche Ärzte dort vorfindet, dann haben diese die Ulmgassen Seite gelesen!!

Ps,; Die Arbeit in der Ulmgassen Wohnananlage würde 1 Hausbesorger locker machen, warum habt ihr 2 UND weshalb zahlt ihr Pilotengehälter und darüber?

Ein weiteres Unterhaltungsprogramm in der Anlage: die Aufzüge

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Dass die „alten“ Haushahn-Aufzüge – vor allem im Haus D – immer häufiger ihren Geist aufgeben, ist ja noch verständlich, aber dass das auch der „neue“ Thyssen im Haus A macht?

Nach einer „Liftbefreiung“ durch die pensionierte Hausbetreuerin gestern um 16:00 Uhr hieß es Stiegensteigen bis heute 8:30 Uhr! Wie ist das mit der Direktverbindung zur Firma Thyssen, die laut Gesetz und Vertrag zur Befreiung innerhalb von 30 Minuten verpflichtet ist und damit SCHNELL vor Ort kommen MUSS? Zahlen wir jetzt einen Wochenendzuschlag?

Und wie ist das mit der Hausbetreuerin? Sie ist seit einigen Tagen in Pension, macht derzeit die Urlaubsvertretung für den Hausbesorger und erhält dafür einen Lohn in der Höhe des Hausbesorgerlohns.

Abgegolten ist mit diesem Lohn auch die Schneeräumung der Parkplätze, zu der sie in den Jahren ihrer Berufstätigkeit laut der Hausverwaltung „körperlich nicht in der Lage“ war und die Eigentümergemeinschaft daher € 9.000,– pro Jahr für den Attensam-Winterdienst berappte.

Was nun, wenn dichter Schneefall einsetzt? Dann muss der Hausbesorger aus dem Urlaub geholt werden?! Oder soll der „neue“ Hausbetreuer dann auch gleich den Hausbesorger vertreten – wo doch dessen Arbeitsunterlagen noch nicht einmal von der Hausverwaltung „geprüft“ sind?

Villacher – nein Klagenfurter Fasching in der Ulmgasse! 🙂

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Immobilientreuhänder

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Die Streitbereitschaft nimmt zu und die Haftung des Verwalters wird immer weiter verschärft. Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung gewinnt deshalb zunehmend an Bedeutung.

Diese gesetzliche Pflichtversicherung deckt unter anderem folgende Berufsrisiken ab:
O Beratungsfehler. Abrechnungsfehler, Versäumnis von Fristen z. B. Präklusion
O Mehrkosten, die dem Endkunden nicht angelastet werden können
O unabsichtliches Vergessen z. B. Winterdienst

http://media.immowebinar.at/powerpoint/immowebinar_4.pdf

In Deutschland gibt es häufig auch einen gewählten Beirat der Eigentümer. … Viele Fehler, die dem Verwalter vorgeworfen werden können, können auch einem Beirat vorgeworfen werden, wenn er im Auftrag der Eigentümergemeinschaft tätig ist. …

Für diesen Schaden haftet der Verwaltungsbeirat, sofern im WEG-Vertrag kein Haftungsausschluss oder eine andere Regelung für fehlerhaftes Verhalten vereinbart ist. Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, die für den Fehler des Beirats einspringt und die Kosten übernimmt, ist sinnvoll.

https://www.test.de/Eigentuemergemeinschaft-Bei-Fehlern-versichert-4320680-0

Hausverwaltung Ogris verweigert Gespräche und…

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Letzten Freitag hat der Hausverwalter nach seinem Eintreffen in der Wohnanlage um 14:00 Uhr verkündet, dass er aufgrund der „Vorkommnisse“ bei der Eigentümerversammlung (wo ihm kritische Fragen gestellt wurden und er auf Fehler in der Lohnverrechnung hingewiesen wurde) die – im Hausverwaltungsvertrag verankerten – monatlichen Jour fixe nicht mehr abhalten wird und zog sich mit dem Eigentümer, Herrn DI L. – wahrscheinlich in dessen Wohnung – zurück.

Vor allem die Eigentümer/innen, die diesem Zusammentreffen das erste Mal beiwohnen wollten um informiert zu werden, waren sehr verärgert.

Nach ca. einer Stunde verließ der Hausverwalter dann fluchtartig die Wohnanlage…
§ 20(1) WEG 2002
Der Verwalter ist verpflichtet, die gemeinschaftsbezogenen Interessen aller Wohnungseigentümer zu wahren und Weisungen der Mehrheit der Wohnungseigentümer zu befolgen…

Die Volksseele kocht…

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Die Hausverwaltung Ogris weiß seit mindestens einem halben Jahr, dass unsere geschätzte Hausbetreuerin diesen Monat in den wohlverdienten Ruhestand geht…

Die Hausverwaltung Ogris hat als Termin für die Eigentümerversammlung zur Frage „Reinigungsfirma oder Hausbetreuer“ selbst den 10. November bestimmt…

Und trotzdem
ersucht die Hausverwaltung erst am 31. Oktober Grazer Reinigungsfirmen um eine Angebotslegung – ohne einen Leistungskatalog beizulegen!!!

Und
die Hausverwaltung gibt als Frist für die Angebotserstellung – sage und schreibe – DREI Wochentage!!!! In unternehmenstechnischer Hinsicht neben dem täglichen Geschäftsbetrieb unmöglich, ein seriöses, durchkalkuliertes Angebot zu erstellen!!!

Probleme mit Terminkoordination?

Oder damit
letzten Endes das herauskommt, was die Hausverwaltung und einige Eigentümer/innen von Anfang an wollten…

Schande über die WEG Ulmgasse!!!

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Eine Gemeinschaft, die ein Sparpotential von EUR 50.000,– ablehnt – und dies mit dem Argument, man neide dem zukünftigen Hausbetreuer seinen Lohn -, verweigert einer alleinstehenden Pensionistin, die in der Vergangenheit immer alle Kosten mitgetragen hat, einen Zuschuss von EUR 4.800,– für ihren Fenstertausch!

In zehn Jahren könnte man durch den Ersatz nur eines Hausbetreuers durch eine Reinigungsfirma – bereits eine halbe Million Euro einsparen! Von diesem Gewinn profitieren alle, es könnten die maroden Dächer und die Aufzüge ordentlich saniert werden! Die Lifte funktionieren sehr oft nicht mehr, hier hat die Hausverwaltung den TÜV durch einen Kärntner Aufzugsprüfer ersetzt. Ein Lift kann z. B. bei einem Herzinfarkt über Leben und Tod entscheiden!

Miteigentümer, die sich rühmen, 30 Jahre die Geschicke der WEG maßgeblich mitbestimmt zu haben, sind lieber bemüht, sich eine interne Reparatur von der Allgemeinheit bezahlen zu lassen! Wenn Sie darauf hingewiesen werden, reagieren Sie eher missmutig… Die Unterstützung einer alleinstehenden Pensionistin, die keine Lobby hat, wird hingegen abgeschmettert…

Wenn man in den letzten 30 Jahren dieses Sparpotential genutzt hätte, wären mehrere Millionen Euro vorhanden. Ich glaube nicht, dass man auf so eine Entwicklung stolz sein kann…

Bei Eigentümerversammlungen werden Eigentümer/innen, die weitere Sparpotentiale (z. B. bei der Fernwärme) aufzeigen, die für jeden, der sich auf Fakten stützt, nachvollziehbar sind, der Lächerlichkeit preisgegeben, indem man diese Eigentümer/innen persönlich angreift! Dies wird von der Hausverwaltung sogar unterstützt!

Auch bei dieser Eigentümerversammlung konnte diese kleine Gruppe von Eigentümer/innen wieder ihren Erfolg zur Schau stellen und Sparpotentiale ablehnen… und auch der lächerliche Zuschuss für eine alleinstehende Pensionistin in der Höhe von EUR 4.800,– wurde von dieser Lobby erfolgreich abgelehnt. Dies ist eine wahre soziale Schande!

Mein Appell an diese Gruppe: Wo ist Euer soziales Gewissen?!

Diese Gruppe wird jetzt wieder einen Hausbetreuer einsetzen und in Zukunft auch ihrer unternehmerischen Verantwortung höchstwahrscheinlich nicht nachkommen… Denn, wenn die Kosten steigen, wird man den Hausbetreuer als ersten opfern… Die soziale Kompetenz dieser Gruppe von Eigentümer/innen konnte man ja bei dieser Eigentümerversammlung erkennen…

Wenn Ihr euch für den Hausbetreuer entscheidet, habt Ihr eine Verantwortung für eine ganze Familie übernommen! Wir müssen dann auch verlässlicher Arbeitgeber sein!

Macht nicht so weiter, Ihr lebt in einer Gemeinschaft!

….und täglich grüßt das Murmeltier …

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Eine Wohnanlage wird nicht nach den Hausmeistern sondern nach seiner Hausverwaltung beurteilt!

Teure Hausmeister – aber kein Geld für eine ordentliche Sanierung?!

Und die Hausverwaltung?

Die Anforderungen seitens der Eigentümer/innen sind viel höher geworden, weil sich die Kund/innen viel besser auskennen und sich im Internet auch leichter informieren können.

Es ist alles viel transparenter als früher. Heute reicht es nicht, einmal pro Jahr eine Abrechnung zu schicken. Die Eigentümer/innen wollen mitreden, auch in Fällen, wo im Gesetz keine Abstimmung vorgesehen ist. Es sollte daher jede Investition über EUR 1.000,– mit den Bewohner/innen besprochen werden!

Auch in Sachen EDV muss die Verwaltung heute mehr können: Der/die Eigentümer/in will über den wirtschaftlichen Status genau informiert sein. Er/Sie will wissen, wieviel gerade in der Rücklage ist, welche Arbeiten durchgeführt wurden, welche Firmen damit beauftragt wurden und wie die Betriebskostenabrechnung im Detail aussieht. Die Eigentümer/innen wollen jederzeit online auf diese Daten zugreifen können!

Ein Immobilienverwalter arbeitet mit fremdem Geld, daher sind Genauigkeit, Nachvollziehbarkeit und Redlichkeit enorm wichtig!

Verwaltung ist eine sehr persönliche Dienstleistung, die viel mit Vertrauen zu tun hat. Die Kund/innen wollen wissen, wer sich um ihre Vermögenswerte und das Haus kümmert. Es muss daher auch einen konkreten Ansprechpartner geben: Den Verwalter als Hauptansprechpartner, einen Techniker (es ist nicht jeder ein Techniker, der eine Glühbirne wechseln kann!), der vor Ort auch kleine Reparaturen durchführt und eine kaufmännische Kraft, die sich um die Buchhaltung kümmert und die Eigentümer/innen betreut.

Wo gibt es denn das, dass ein/e Hausmeister/in dem Hausverwalter sagt, was repariert werden muss/soll und was nicht ?

Alles nur Fassade…. bloßer Anstrich…. die billigste Variante…..
Nachteile: Heizkosten bleiben gleich, kein staatlicher Annuitätenzuschuss.

Die zukünftige Sanierung muss nun vielleicht mit Hilfe eines nicht geförderten Reparaturdarlehens bezahlt werden!!

Marode Dächer und Lifte… kein Geld da für Sanierung???

Jedes Jahr nur das Nötigste an einem Lift renovieren ??….

und Stoßgebete zum Himmel schicken, dass die Dächer halten ….

Wo gibt es denn so etwas?!

Herzlichen Glückwunsch dem neuen Hausbetreuer!

Eigentümerversammlung 10.11.2016

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Die Hausverwaltung Ogris stellte ein als Familienbetrieb geführtes, obersteirisches (!) Hausmeister-Service den Eigentümer/innen vor. Der Marktführer am Reinigungssektor war wegen € 50,– monatlich zu teuer – nahezu lächerlich in Hinblick auf die Kosten eines fest angestellten Hausbetreuers!

Dann stellte sich der neue, vom Hausverwalter und einigen Wohnungseigentümer/innen gewählte Hausbetreuer vor: ein junger, sympathischer Kroate.

Auf die Forderung von Eigentümer/innen nach dem zugrundeliegenden Lohnschema verwies der Hausverwalter auf die Grenze seiner Informationspflicht.

Sollte dem Lohn des neuen Hausbetreuers das Lohnschema der noch „amtierenden“ Hausbetreuerin zugrunde liegen, sind sowohl der Hausbetreuer als auch die Eigentümer/innen angehalten, sich rasch mit der Gewerkschaft VIDA in Verbindung zu setzen, um zu klären, ob der vereinbarte Winterdienst auch entsprechend im Lohnschema inkludiert ist.

Es soll weder der Ausbeutung eines „Ausländers“ noch empfindlichen Lohnnachzahlungen durch die Wohnungseigentümergemeinschaft Vorschub geleistet werden!

Auch die derzeitige Hausbetreuerin hat sich vor 6 Jahren von der Gewerkschaft beraten lassen:

Die Jahresabrechnung zeigt den Eigentümer/innen, was die Schneeräumung- bis heute – tatsächlich kostet: € 9.000,– netto!

Nochmals alles Gute dem neuen Hausbetreuer – zu fairen, dem Mindestlohntarif für Hausbetreuer/innen entsprechenden Bedingungen!!!

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2015_II_330/BGBLA_2015_II_330.pdf

Quo vadis, Wohnanlage Ulmgasse?

In der „Ulmgasse“ gehen die Uhren anders…….

Alte asbesthaltige Platten wurden gestrichen… Zusätzlich werden in Zukunft jährliche Kontrollkosten für die dabei beschädigten und in der Folge geklebten Platten anfallen!

…. statt thermischer Sanierung, wo in den nächsten 20 Jahren keine weiteren Kosten anfallen würden ? ? ?

Teure Hausmeister werden weiter beschäftigt… Zum Bruttogehalt kommen noch die Lohnnebenkosten – und das 14 x im Jahr sowie die gleichen Lohnkosten für Urlaubs- und Krankenstandsvertretung. Außerdem müssen Reinigungsmittel, -geräte und -maschinen gekauft und gewartet werden.=-O

… statt Reinigungsfirmen, deren Kosten – je nach Verhandlungsgeschick des Hausverwalters – weit unter den Kosten eines eigenen Hausmeisters liegen und zudem auch nur 12 x im Jahr bezahlt werden! Außerdem fallen keine Kosten für Urlaubs- und Krankenstandsvertretung an, ebenso keine Kosten für Reinigungsmittel, -geräte und -maschinen!:-)

Wenn ein Hausmeister zum Beispiel einen Lohn von € 4.000,– brutto erhält, kostet das der Wohnungseigentümergemeinschaft über € 6.000,–!

https://www.siart.at/steuerinfo/berchnungstools/lohnnebenkostenrechner

„Der Eigentümer ist der Chef! Der Hausverwalter und der Beirat sind es nicht.”

In vielen Wohnungseigentümergemeinschaften ist das Rechtssystem auf den Kopf gestellt worden. Hier bestimmen Hausverwalter und Beiräte das Geschehen.

Es muss deshalb daran erinnert werden: Der Wohnungseigentümer bezahlt einen Verwalter dafür, dass er ihm die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums an einer Immobilie ordnungsgemäß abnimmt.

Der Verwalter bietet gegen Entlohnung seine Dienste dafür an, jedenfalls dem Wortlaut seiner Bewerbung nach.
Daraus ergibt sich, wer der Chef ist: es ist der Eigentümer und weder der Verwalter, noch der Beirat und schon gar nicht der Hausmeister!<

Ein Verwalter wird sich aber stets nur das erlauben, was sich die Eigentümer gefallen lassen. Deshalb liegt es am Wohnungseigentümer, was er als Chef hinzunehmen gewillt ist. Manche Rechte kann der Eigentümer als Einzelner durchsetzen, die anderen aber nur mit einer Mehrheit.

“Deshalb wird jedem Wohnungseigentümer empfohlen, sich mit seinen Rechten und Pflichten intensiv vertraut zu machen. Nur dann ist man Chef in der Wohnanlage, kann den Vorteil einer Eigentumswohnung genießen und sich vor wirtschaftlichem Schaden schützen“, meint Norbert Deul und hilft Eigentümern weiter dabei, sich das erforderliche Basiswissen anzueignen.

http://www.hausverwaltercheck.com/weg-verwalter-ist-nur-dienstleister

Wenn der “gekaufte” Beirat den Miteigentümern in den Rücken fällt und den unseriösen Hausverwalter unterstützt…

Auf die Bitte eines gehbehinderten, über 90 Jahre alten, aber trotzdem interessierten Miteigentümers um Zusendung des Verwaltervertrags, antwortet der WEG-Hausverwalter mit einer “Musterantwort”:

“Sehr geehrte/r Eigentümer/in,
bezüglich Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass gemäß Wohnungseigentumsgesetz und entsprechender Rechtsprechung kein Anspruch auf Übersendung von Verwaltungsunterlagen besteht. Nach entsprechender Terminabsprache, können Sie jedoch von Ihrem Recht auf Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen Gebrauch machen.
Zwecks Terminvereinbarung setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Mit freundlichen Grüßen, “

Es werden daraufhin alle Hebel in Bewegung gebracht wurden, um diesem betagten Miteigentümer doch noch die gewünschten Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Endlich gelingt es über den Verwaltungsbeirat, der mit Lügen und Unkorrektheiten die Wahl dieses unseriösen Verwalters vorbereitet hatte, eine Kopie des gewünschten Verwaltervertrags zu erhalten.
Doch dieser Beirat, im Vorfeld der Verwalter-Neuwahl vom aktuellen Verwalter “gekauft” und seitdem Sprachrohr des Hausverwalters, unterstützt letzteren, indem er mitteilt:

“Guten Tag…,
anbei die zugesagte Kopie des Verwaltervertrags mit dem erneuten Hinweis darauf, dass das Wohnungseigentumsgesetz eine Verteilung des Vertrags an alle Eigentümer nicht vorsieht. Die HV [Hausverwaltung] schliesst den Vertrag mit der WEG als solches ab und nicht mit den einzelnen Eigentümern.
Auch wenn es für Sie bequemer ist, dies ist nicht der korrekte Weg!
MfG …..”

Ganz klar, schreibt er brav genau den Text, den der Verwalter ihm zuvor diktiert hat.

Doch statt die Interessen seiner Miteigentümer zu vertreten, unterstützt dieser Beirat den Verwalter in jeglicher Hinsicht.
So blindergeben ist man nur, wenn man sich in der Pflicht fühlt.
Und dies ist meist der Fall, wenn Geld oder Naturalien fließen.

Empfohlene Maßnahmen:
gefügige, gekaufte Verwaltungsbeiräte sind der WEG nicht von Nutzen – es ist das Gegenteil der Fall.
Bei Verdacht der Käuflichkeit, Korruption, nicht nachvollziehbarer Parteinahme für den Verwalter oder gegen die Interessen der Eigentümer sofort abwählen!

http://www.hausverwaltercheck.com/wenn-der-gekaufte-beirat-den-unserioesen-hausverwalter-unterstuetzt

bequemlichkeit und grenzenlose Naivität..

Ja, der Grund ist „Bequemlichkeit und grenzenlose Naivität , alles nur so lassen wie es ist….

Eure Anlage ist aus den 70ern!

Die Eigentümer/innen sind leider das – durch die Hausmeister/in (!) betreute WOHNEN gewohnt….Was der/die Hausmeister/in sagt,wird schon stimmen….da brauchen wir nichts hinterfragen … wenn`s so bleibt und nur nicht teurer wird.

Kennt sich bei Euch überhaupt jede/r bei der Jahresabrechnung aus ? ? Wir haben – von uns allen ( gewählte – Haussprecher/innen, die uns immer mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Hört Euch ‚ mal in anderen Wohnanlagen um und fragt nach,wie hoch dort die Betreibskosten sind – auch bei solchen , welche schon thermische Sanierung /Sanierung Lift / Fenster hinter sich haben!

Wir haben den roten Stift nicht bei der Sanierung angesetzt , sondern bei den teuren Hausmeister/innen einen Abstrich gemacht !

Für die Reinigungsfirma zahlen wir nur 12 mal im Jahr – Kosten für Reinigungsmittel und-geräte inkludiert !

Für Hausmeister/innen zahlten wir 15mal im Jahr PLUS Reinigungsmittel Plus Kosten für Anschaffung und Wartung von Geräten (Rasenmäher, Schneefräsen , Traktor ect.)

Wir haben eine Reinigungsfirma und konnten sanieren (thermische Sanierung /Fenster/Lifte) !….und sind endlich die „ALTLAST“ der 70iger Asbestplatten los !!

Noch eine FRAGE : Warum hat so eine große Anlage wie die Ulmgasse keine große Hausverwaltung aus Graz , warum eine aus Kärnten ? ? ?

Es ist doch praktisch, eine Hausverwaltung im Wohnort oder in der Nähe zu haben, wo man nach Terminvereinbarung vorsprechen kann und sich über alles informieren und beschweren kann , was die Wohnanlage betrifft!!