22-Jährige geht auf Konzert – wenig später verliert sie Arme und Beine

Ein Konzertbesuch hat für eine 22-jährige Amerikanerin verheerende Folgen. Die junge Frau infiziert sich dort mit der Legionärskrankheit. Wenig später müssen ihr Arme und Beine abgenommen werden.

Im Juni besucht Evelyn Davis ein Konzert. Nur wenige Tage später ist ihr unwohl, sie fühlt sich müde, hat Fieber. Kurz darauf wird sie ins Krankenhaus eingeliefert, wie die 22-Jährige im britischen „Mirror“ erzählt. Die Ärzte diagnostizieren ihr zunächst eine Blutvergiftung, dann eine Lungenentzündung. Sie fällt für 16 Tage ins Koma. „Meine Mutter sagte mir, ich hätte ihr gesagt, dass ich sterben würde“, so Davis.

Nach zehn Tagen stellen ihre Ärzte fest, dass sie unter der Legionärskrankheit leidet. „[Die Ärzte] sagten, dass ich es mir höchstwahrscheinlich von dem Konzert zugezogen habe, auf dem ich war, weil sie eine Nebelmaschine hatten und wahrscheinlich Legionellenbakterien darin waren.“

https://www.focus.de/gesundheit/news/legionaerskrankheit-22-jaehrige-geht-auf-konzert-wenig-spaeter-verliert-sie-arme-und-beine_id_191899848.html

Seit Jahren ersuchen wir die Hausverwaltung Ogris, schriftlich, die in der ÖNORM festgehaltenen 55° – 60° Warmwassertemperatur für die Wohnanlage einzuhalten.

Mehrmalig wurde die Hausverwaltung bereits auf die Gesundheitsgefahr (Legionärskrankheit) welche bei einer Unterschreitung der Warmwassertemperatur von 55° – 60° ergibt, hingewiesen.

Wie ein Test am 31.März 2023 ergab, hat sich die Warmwassertemperatur abermals nur im Bereich von 42° bis 45° bewegt.

Es wird den Bewohnern empfohlen, die Warmwassertemperatur regelmäßig zu überprüfen, nach 30 Sekunden, ab Beginn der Wasserentnahme muss das Warmwasser eine Temperatur von 55°- 60° aufweisen.

Durch diese geringe Warmwassertemperatur, Vorlaufzeit, kann es für Bewohner der Wohnanlage ebenso zu erhöhten Warmwasserkosten kommen!

Diese Wohnanlage sieht aus wie eine Müllhalde*……

….so schlimm wie in der Wohnanlage Maxglan ist es in der Wohnanlage Ulmgasse zum Glück noch nicht! Damit die „Wohnanlage Ulmgasse nicht eine Müllhalde wird“ sollte die Kärntner Hausverwaltung in die Pflicht genommen werden! Auch wenn diese im fernen Kärnten residiert, muss sie sich für „Ordnung“ in der Wohnanlage Ulmgasse einsetzen!

Da wird der Besprechungsraum als „Rumpelkammer“ umfunktioniert, die das Wort Besprechungsraum nicht mehr verdient, oder hat das „Gold-Reinigungspersonal“ dass Wort „Aufenthaltsraum“ eventuell missverstanden bzw. Google hat es einfach falsch Übersetzt?

Da eine Anzahl von Kellerabteilen/Garagen mit genügend Platz in sämtlichen Häusern dem Reinigungspersonal zur Verfügung stehen, besteht auch keinerlei Notwendigkeit zusätzliche Räume in „Rumpelkammern“ umzugestalten. Sollten zusätzliche Räume diesbezüglich benötigt werden, so sind auf jeden Fall die EigentümerInnen diesbezüglich zu informieren und mittels Beschluss zu befragen, schließlich sind diese auch für die Erhaltung zuständig.

Frage eines Eigentümers: „Möchte fragen (ich bin neu in der Siedlung) aber wenn ich Euro 440.- für Betriebskosten zahlen muss, warum schaut es so in unserem Haus aus? Seit einer Woche lagert jemand Müll, (siehe Bild) und zwar mit Erlaubnis des **Hausmeisters“! Es gilt die Unschuldsvermutung – Auch wir konnten die Frage des Bewohners leider nicht beantworten!

Sämtliche Bilder wurden uns von couragierten Bewohnern der Wohnanlage Ulmgasse 14 übermittelt, das folgende Bild zeigt keine Mauer in einem Erdbebengebiet, sondern den Zugang der Kellerabteile in der Wohnanlage Ulmgasse!!

Ebenso zeigen diese Bilder, dass die hohen monatlichen Betriebskosten nicht für eine ordnungsgemäße Erhaltung aufgewendet werden, sondern anscheinend zugewartet wird, bis die Schäden noch größer werden!?

*Wohnanlage sieht aus wie eine Müllhalde… Bewohner Robert Krabb vor dem illegalen Müllberg mitten in der Wohnanlage. Bildquelle:  Tschepp Markus

Hausreiniger ignoriert das Laubbläser Verbot…UND…Umweltschutz

Ulmgasse 14, das gallische Dorf…

Wie bei Asterix und Obelix verteidigt hier die Reinigungskraft ihre Geheimwaffe namens Laubbläser mit aller Kraft, belastet die Gesundheit der Bewohner mit Staub und Lärm und wird so auch noch zum „Insektenmörder“ (siehe Bericht der Kronen Zeitung).

EigentümerInnen beobachten weiterhin den Einsatz von Laubbläsern in der Wohnanlage, somit möchten wir das Reinigungspersonal darauf hinweisen, dass deren Einsatz in der Wohnanlage  (Benzin-Kabel-Akku) untersagt sind. Das Verbot betrifft sämtliche Laubbläser egal ob Benzin oder Akku! 

www.umwelt.steiermark.at/cms/beitrag/11940392/47281260/

Der erst kürzlich erschienene Zeitungsartikel und persönliche Hinweise auf ein  Verbot dieses Gerätes hinderte die Reinigungskraft nicht, trotz Verbot, diese gesundheitsbelastende Geräte zu aktivieren.

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Somit sind wir gezwungen, bei nochmaliger Übertretung dieses Verbotes Anzeige bei der Polizei zu machen! Wir hoffen natürlich, dass der betreffende Arbeiter sein „Lieblingsstück“ einmottet und es nicht notwendig wird, hier tätig zu werden!!

https://www.umwelt.graz.at/cms/beitrag/10239330/4851364/AUSGEBLASEN.html

Eventuell nimmt sich der Arbeiter auch Folgendes zu Herzen:

Der Mond im Gartenjahr

Wir möchten es Ihnen auch dieses Jahr ans Herz legen: Statt das Herbstlaub zu entsorgen, rechen Sie es dieses Jahr bei abnehmendem Mond zusammen und lassen Sie es unter den Bäumen und Sträuchern liegen. Es erfüllt dann den Zweck, den die Natur dafür vorgesehen hat: nämlich als die bestmögliche Nahrung für die Pflanzen zu dienen, zudem als Kälteschutz und Unterschlupf für wichtiges Kleingetier. Die größte Verschwendung und Umweltbelastung bringen Laubbläser, die mit viel Lärm und Gestank eine völlig überflüssige Arbeit leisten!!