Fenster müßen aus der Reparaturrücklage bezahlt werden

Die Rechtssprechung sagt ganz klar, dass grundsätzlich der Instandhaltungsfonds des Hauses für neue Fenster heran zu ziehen (Fenster kaputt, Reparatur nicht wirtschaftlich, bereits zu alt, morsche Fensterstöcke etc.) ist.
Eigentümer können verlangen das Ihre Fenster,wenn sie undicht, Luft-durchlässig etc. aus der Reparaturrücklage bezahlt werden.

Jeder Eigentümer, der der Meinung ist, dass seine Fenster defekt sind, kann die Hausverwaltung informieren und die Reparatur bzw. den Fenstertausch verlangen.

Ein eigenmächtiger Fenstertausch ist nicht zu empfehlen, also vor Tausch die Hausverwaltung informieren, am besten schriftlich!