Da es noch keine Berufszulassungsregelung für Hausverwalter gibt (Stand: 01.01.2016), benötigt der Hausverwalter für seine Tätigkeit weder eine Erlaubnis (Ausnahme: Gewerbeschein) noch eine fachliche Ausbildung. Es obliegt daher den Eigentümern, die Kompetenz eines WEG- oder Mietverwalters zu überprüfen.
Obwohl es bei der Hausverwaltung in den meisten Fällen um viel Geld geht, kann nahezu jeder Mensch Hausverwalter werden. Das bedeutet folglich ein großes Risiko für Wohnungseigentümergemeinschaften, wenn sie an einen fragwürdigen und inkompetenten Hausverwalter geraten.
Quelle: hausverwaltung-ratgeber & Promeda blog