OGH-Gericht bestätigt unsere Forderung!

Die Weigerung der HV G. uns Einblick in die Bankunterlagen zu gewähren wurde jetzt vom Obersten Gerichtshof OGH in einem Urteil als Rechtswidrig festgestellt! Nach diesem Urteil muss auch eine HV G. jedem Eigentümer zu jeder Zeit Einblick in die Kontobewegungen der Anlage Ulmgasse gewähren. Unsere Forderung Einblick in die Kontobewegungen zu bekommen, wurde durch das OGH Urteil bestätigt. Für uns ist dieses Urteil auch eine weitere Bestätigung, dass wir von der HV G nichts verlangen, das uns Eigentümern sowieso zusteht und für jede HV welche Transparenz zeigen möchte, sowieso zur Grundlage gehört. Die HV G. wird schon Gründe für Ihre Verweigerung des Einblickes haben. Das diese und andere Vorgehensweise unserer jetzigen HV den Eigentümern nicht gefällt, konnten wir ja bei unserer rund 60% Kündigungszustimmung sehen!

Das OGH Urteil können Sie gerne per Email von uns anfordern!

Wir haben Fakten: Link zur Juridicum

Kein Kunde von Spar,Merkur usw. würde es sich gefallen lassen nicht als Kunde behandelt zu werden, würden Sie von einem Dienstleistungsbetrieb nicht als Kunde behandelt werden, Sie würden einfach nicht mehr hingehen….warum sollte es bei einer Hausverwaltung anders sein? Sie bezahlen für eine Dienstleistung also sind sie der König und nicht der Bettelmann.

Der Umlaufbeschluss zur Kündigung HV J.G & S.

Kündigung des Hausverwaltungsvertrages mit 31.12.2008

Wir erlauben uns, Ihnen das Ergebnis laut Umlaufbeschluss (§ 24 WEG), für die Auflösung des Hausverwaltungsvertrages bekannt zugeben:

Die Mehrheit der Wohnungseigentümer ( 59,48% ) hat für die Auflösung des Hausverwaltungsvertrages mit der HV – Eig. Ges.mbH (J. G. & S.) unterschrieben.
3,54% haben mit Nein gestimmt, der Rest der Eigentümer hat keine Meinung abgegeben.

Im Zusammenhang § 21 – §24 des WEG ist eine einmonatige Einspruchsfrist, beginnend ab dem Anschlagdatum in den Häusern 14a-14d am 26.08.2008 bis 25.09.2008, einzuhalten.
Wir ersuchen um Kenntnisnahme und bedanken uns im Voraus für Ihre Mitarbeit !
Durch die gesetzliche Verpflichtung und an Ermangelung das die HV G. & S. obwohl im WEG klar geregelt, bis heute die Herausgabe der Eigentümerliste verweigert, kann es passieren das einige Eigentümer diese Information mehrfach bekommen, wir bitten dies zu entschuldigen!
Mit freundlichen Grüssen,

Stefan Hammer Obmann

Hans Lösch Obmann-Stellvertreter

Verein Eigentümer Ulmgasse 14a – 14d (VEU) ZVR-Zahl 883922003

Graz, 22.08.2008
V.3.4.i

Sie sagen das gibt es nicht…?

Die HV macht die Musik…der Eigentümer soll tanzen….. über 60% sehen das umgekehrt….

….Hausverwaltung G. versendet Betriebskostenabrechnung ohne der Verwalter der Wohnanlage zu sein.

….Eigentum wird als Mietzinshaus in VS-Polizze genannt – Versicherungsnehmer ist die HV G. (Verwaltung tritt als Eigentümer des zum Mietzinshauses degretierten Eigentumobjektes auf!)

Geschichten die das Leben schrieb, vor 15 Jahre und heute.., dass Zustandekommen unseres Vertrages mit der HV G. kann jeder Eigentümer überprüfen, einfach die Unterlagen bei der HV anfordern!

Die Komödie um die Hausverwaltungen Ruhs…/….G.

Auszug aus einem Zeitungsbericht über unsere HV:..Ein Herrschaftsanspruch wider jedes demokratische Grundverständnis, aber auch im Gegensatz des § 20 WEG!
…ab sofort hier zum Lesen und ausdrucken!

…J.G.&S. lässt abstimmen und duldet keine „Unruhe“ Balkone werden verkleinert…., ohne rechtliche Grundlage (wer es auch bezahlen soll ist auch klar)
….ab sofort hier zum Lesen und ausdrucken!
Wir danken der GDW-„Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, www.gdw.at

…weiteres…Hausverwaltung teilt Eigentümer mit, welche Wiedersacher schon gestorben sind….(wir teilen Ihnen mit Sg. Hr.G, wir erfreuen uns bester Gesundheit und dies wünschen wir auch Ihnen)..weiters erzählt Hr.G. welche Übeltäter es in der Jauerburgasse gibt (was macht diese Eigentümer zu „Übeltäter“-eine neue WEG welche unzufrieden mit G.ist?) und sie alle erfolgreich bekämpft wurden… Hausverwaltung J.G. & S.sprach!
So wie die Gedanken sind,
ist auch der Charakter,
denn die Seele wird von den Gedanken geprägt.
von Mark Aurel
Dies und vieles andere….DAS sind Fakten die uns interessieren….auch wenn die HV nicht müde wird, den Eigentümern immer wieder mitzuteilen das alles in Ordnung ist, natürlich hat sie Recht, wenn man die Dinge mit den Augen der HV betrachtet, wir betrachten es aber mit den Augen der Eigentümer.

Weiteres in Kürze hier auf unserer Plattform!

Wir müssen die Eigentümerliste EINKLAGEN -HV G. weigert sich

Wie das WEG festhaltet und auch die AK uns in einem Schreiben bestätigt, muss die Hausverwaltung die Eigentümerliste welche zur Information der Wohnungseigentümer dient, jedem Eigentümer auf Verlangen aushändigen. Die Hausverwaltung G. weigert sich jedoch bis heute diese Liste herauszugeben, dass es sehr wohl seriöse Hausverwaltungen gibt welche Ihre Verpflichtung den Eigentümern und dem Gesetz gegenüber kennen, kann auf dieser Internetseite nachgesehen werden. Dort wird jedem Eigentümer angeboten bei persönlicher Abholung die Eigentümerliste auszuhändigen! Wir gratulieren den Eigentümern der Wohnanlage STIPCAKGASSE 18-22 1230 WIEN
Wien ist anders…nicht ohne Grund
Auszugsweise das Schreiben der AK:

Sehr geehrter Herr Hammer,
zu Ihrer Anfrage vom 2.8. darf ich Ihnen mitteilen, dass die Haltung der Hausverwaltung, die Adressen der nicht im Haus wohnenden Miteigentümer herauszugeben, mit dem Datenschutzgesetz keineswegs in Einklang zu bringen ist.

Gegenüber dem Datenschutzgesetz ist das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) als Spezialgesetz zu verstehen und kann auch eine Weigerung von Miteigentümern, auswärtige Wohnadressen der Gemeinschaft der Eigentümer bekannt zu geben, rechtswirksam nicht verfügt werden, da hier in die Rechte der übrigen Miteigentümer in unzulässiger Weise eingegriffen wird.

Ich kann der Gemeinschaft der Eigentümer bzw. der an der Kündigung interessierten Mehrheit nur empfehlen, die Hausverwaltung notfalls auf Herausgabe dieser Adressen zu klagen.

Somit wiedersetzt sich die HV mit ihrer Verweigerung ganz klar gegen rechtliche Bestimmung und entmündigt uns Eigentümer und zwingt uns in ein Gerichtsverfahren

ORF fragt nach- Geld auf Konten fehlt

Was passieren kann wenn man Hausverwaltungen zu lange ohne Kontrolle der Eigentümer lässt, zeigt folgender Bericht:

GELD AUF KONTEN FEHLT
Wieder Ungereimtheiten bei Hausverwaltung
Nach den Pleiten von Marterbauer und BFG ist die Arbeiterkammer jetzt wieder Ungereimtheiten bei einer Hausverwaltung auf der Spur. Wohnungseigentümer beklagen sich über fehlendes Geld auf den Verwaltungskonto.

Bestelltes Heizöl nicht geliefert
Es war wieder ein Zufall, wie die Wohnungs-Eigentümerin Josefine Ganser den Stein ins Rollen brachte: Als eine bestellte Menge Heizöl nicht geliefert wurde, wurde sie stutzig.

Sie fragte beim Lieferanten nach und fand heraus: Die Hausverwaltung – die Firma Peer – hatte die letzte offene Rechnung nicht beglichen, eine Klage war bereits eingebracht und der Gerichtsvollzieher informiert.

„Und da hab ich meine Miteigentümerin informiert, die sind hingegangen und haben nachgeschaut. Dann ist der Stein ins Rollen gekommen“, erinnert sich Ganser.

Konto mit 20.000 Euro belastet
Die Eigentümerinnen begannen nachzurechnen und nahmen Kontakt mit dem Hausverwalter auf. Langsam stellte sich heraus, dass das Hausgemeinschaftskonto per 1. Jänner 2005 mit etwa 20.000 Euro belastet war.

Auf dem Sparbuch für die Instandhaltung des Gebäudes fehlte Geld und Eigentümer überwiesen nicht regelmäßig die Betriebskosten. Der Hausverwalter klagte die Außenstände aber nicht ein. Damit fielen Verzugszinsen an – Kosten, für die nun die gesamte Hausgemeinschaft aufkommen muss.

Den ganzen Bericht können Sie unter folgenden Link abrufen: ORF.at

„Treuhandgelder per Novelle sicherstellen“
Mehr Transparenz und eine stärkere Position der Mieter und Eigentümer gegenüber den Verwaltern sei gefragt, sagt der Bürgermeister.

Schaden hat bereits in einem Schreiben an Justizministerin Gastinger angeregt, bei der bevorstehenden Wohnrechtsnovelle eine Sicherstellung von Treuhandgeldern zu verankern.

Zudem sollten Handwerker, Lieferanten oder Energieversorger dazu verpflichtet werden, zu melden, wenn Hausverwaltungen nicht fristgerecht zahlen, so Schaden.

und

Gütesiegel für Hausverwaltung: Künftig soll es jährlich eine freiwillige Überprüfung der Hausverwaltungen geben, die dann ein Gütesiegel tragen dürfen. Mehr darüber hier

Link: Schaden deutlich höher als angenommen

Verwaltung arbeitet schlecht –Eigentümer bezahlen

Diese Gerichtsentscheidungen zeigen, wie wichtig es ist, dass die Eigentümer sich ihren Verwalter nicht nur einfach, sondern vierfach ansehen. Die Eigentümer haften bei allen Fehlern der Verwaltung. Was dies übertragen auf die Ulmgasse bedeutet, kann sich jeder Eigentümer der Anlage selbst vorstellen, diesbezüglich benötigt es keinen Kommentar.

Der von einem Eigentümer gemeldete Schaden am Balkon (wurde hier im Blog behandelt) ist eines der Beispiele für unsere Anlage.
Unser bestreben ist es, mit der neuen Verwaltung, diesen in Gerichtsurteilen festgehaltenen Umstand, im Vertrag festzuhalten und mehr Mitspracherecht und Transparenz für die Eigentümer zu bewirken.

Auszug aus den GdW-Informationen:
GdW-Inf. 2007-2
7. Gerichtliche Entscheidungen
l A) Die (Wohnungs-)Eigentümergemeinschaft
haftet primär für den Ersatz von Schäden, die
sich aus Verwaltungshandlungen – und auch
für deren Unterlassung – ergeben, auch dann,
wenngleich sie (selbstverantwortlich) einen
Verwalter bestellt hat. Unwesentlich ist hiebei,
ob der Verwalter diesen Schaden absichtlich,
grob fahrlässig oder aus Unfähigkeit verursacht
hat.
Hier ging es um die Erhaltung von Abflussinstallationen,
wo fast monatlich an verschieden
Stellen des Hauses Gebrechen entstanden, wodurch
die Notwendigkeit einer Generalsanierung
dieser Installationen erkennbar, jedoch unterblieben
war – bis sich dann in einer Wohnung
ein schwerer Schaden ergab, für den die
Eigentümergemeinschaft gemäß Entscheidung
des OGH vom 29. 8. 2006, 5 Ob 162/06v, haftbar
ist.
Dass die Gemeinschaft ihrerseits den Verwalter
zur Verantwortung ziehen kann, ist eine andere
Sache. Erfahrungsgemäß kann sich die Mehrheit
aber nicht ohne weiteres auf eine hiezu
nötige Klagseinbringung einigen.
Auch der Einzelne kann für solche Schäden
haftbar gemacht werden, wenn er – trotz Meldung
an den passiv gebliebenen Verwalter
gemäß § 30 Abs 3 WEG – nicht einen entsprechenden
Antrag gemäß § 30 Abs 1 Z 1 WEG bei
Gericht zur Durchführung von Arbeiten eingebracht
oder bei Gefahr in Verzug die zur Abwehr
getroffenen Maßnahmen (vorläufig auf
seine Kosten) ergriffen hat.
Solche Haftungen der Eigentümergemeinschaft
drohen vor allem in vor 1917 errichteten Altbauten,
wo die Mehrheitseigentümer in Abständen
von wenigen Jahren immer wieder
wechseln, ihnen hörige Verwalter bestellen und
kein Interesse an einer nachhaltigen Sanierung,
bestenfalls am baldigen Ableben der MRG-geschützten
Mieter, am billigen Ausbau des Dachbodens
und an der gewinnbringenden Veräußerung
ihres Anteils haben (zur Haftung der
Wohnungseigentümer siehe auch GdW-Inf.
2006-3-16b, 2005-4-1).
Die Zweckbehauptung von Bauträger- und Verwalterseite,
der Wohnungseigentümer müsse
sich um sein Eigentum „nicht kümmern“ (siehe
GdW-Inf. 1999-3-13b), ist hiemit anschaulich widerlegt.
Der Kauf einer Eigentumswohnung
heißt eben auch: Einordnung in eine Haftungsgemeinschaft.

Den ganzen Artikel welcher uns freundlicherweise von der GDW www.gdw.at zur Verfügung gestellt wurde,können Sie hier runterladen: GDW-Gerichtsentscheidungen1 (pdf)

Hausverwaltung verweigert Eigentümerliste

Die Hausverwaltung erschwert uns mit der Weigerung, die aktuelle Eigentümerliste herauszugeben, jene Eigentümer welche nicht bei uns wohnen, über die Kündigung der Hausverwaltung zu Informieren. Dies obwohl es im WEG erläuternden Gesetz geregelt ist (AK-Wohnrecht Seite 203 Absatz c.)
Die Hausverwaltung begründet Ihre Weigerung damit, dass die Eigentümer Ihr die Weitergabe der Wohnadressen ausdrücklich aus persönlichen Gründen untersagt hätten. Auch unser Hinweis, dass die Hausverwaltung einfach diese Namen, unkenntlich machen soll fruchtete nicht.
Wir bitten somit sämtliche Eigentümer, welche noch nicht über unser Kündigungsvorhaben unsererseits informiert bzw. die Kündigungsunterlagen noch nicht erhalten haben, sich mit uns per Email oder telefonisch in Verbindung zu setzen.

Diesbezüglich möchten wir einen interessanten Bericht einer Zeitschrift aus Wien veröffentlichen, der sich unter anderem mit unserer HV beschäftigt. Da aber copyright Rechte zu beachten sind, haben wir um Erlaubnis* angesucht und werden, nach positiver Anwort, diesen gerne für alle Eigentümer unserer Wohnanlage wiedergeben.

* Wurde mittlerweile erteilt, siehe:
Verwaltung arbeitet schlecht –Eigentümer bezahlen

Eine andere Wohnanlage hat sich bereits erfolgreich von der Hausverwaltung getrennt.