Fernwärme-Solar

 

„Für Veränderungen bedarf es einer zukunftsorientierten und durchsetzungsfähigen Hausverwaltung!“
Ob dafür die Hausverwaltung OGRIS geeignet ist, können die Eigentümer/innen am besten selbst beurteilen.

Fakt ist:
Mit der Umstellung auf Fernwärme anstelle des Baus einer Solaranlage wurde kostbare Zeit verschwendet.
Fakt ist auch, dass die Umstellung keinerlei Ersparnis für die Bewohner/innen gebracht hat; was es gebracht hat: eine Abhängigkeit von einem Unternehmen!
Sollte man den Umweltaspekt ins Spiel bringen……na ja, dieser Joker zieht auch nicht gerade!

Hier finden Sie Fernwärme – wie sinnvoll ist sie wirklich?

Dass es andere Wohnanlagen besser verstehen, die Zukunft vom Himmel zu holen sowie die Kraft unserer Sonne umzusetzen, zeigen diese zwei Beispiele:
http://www.aee.at/aee/index.php?option=com_content&view=article&id=448&Itemid=113
http://www.solid.at/de/news-archiv/2014/185-innovative-gross-solaranlage-fuer-die-grazer-firma-avl-list-gmbh
Für Eigentümer/innen, die sich näher darüber informieren möchten, sei dieser Link empfohlen: http://www.aee.at/aee/index.php?option=com_content&view=article&id=14&Itemid=113.

Die Wohnanlage Ulmgasse ist und wäre baulich perfekt für diese zukunftssichere und wirklich umweltschonende Energie, dies wurde mir auch von Energie Graz bestätigt!
Beachten Sie bitte auch folgenden Beitrag:
/?p=571
Etwas zu schaffen ist immer eine Frage der Perspektive bzw. der Motivation.

Wer nicht will, findet Gründe

Wer etwas nicht tun möchte, sucht sich Ausreden, er versucht zu begründen warum es nicht machbar ist.

Wer will, findet Wege

Wenn man dagegen von etwas überzeugt ist, dann versucht man (alle) Wege zu gehen, sein Ziel zu erreichen.

Wo eine Wille ist, ist auch ein Weg
Stefan Hammer – Admin

Solarwärme (Solarthermie) und Solarstrom (Photovoltaik)

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Auch wenn die Begriffe oft synonym verwendet werden, besteht ein grundsätzlicher Unterschied: Die aus der solarthermischen Anlage gewonnene Wärme dient zum Wärmen von Brauchwasser, während die Photovoltaikanlage aus der Sonneneinstrahlung elektrischen Strom erzeugt, der entweder für das eigene Haus genutzt oder in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden kann.

Klein aber fein – So könnte man das kleine Land Österreich in Sachen Solarthermie bezeichnen. Denn Österreich liegt weltweit an 3. Stelle, bezogen auf die installierte Kollektorfläche pro Kopf. Nur Zypern und Israel übertreffen die Ösis.

Im Jahr 2004 wurde die 4größte Solaranlage Österreichs (2.480 m²) mit einer thermischen Leistung von 1,7MWth am Berliner Ring in Graz in Betrieb genommen.

http://www.ecoquent-positions.com/die-5-groessten-thermischen-solaranlagen-oesterreichs

Eine thermische Anlage von einwandfreier Qualität kann im Schnitt ungefähr 60 % des pro Jahr benötigten Wassers erwärmen. Bei 1,5 m² Kollektorfläche pro Person kann der gesamte Warmwasserbedarf von Mai bis September problemlos gedeckt werden.

Eine Photovoltaikanlage benötigt eine weitaus größere Kollektorfläche als die solare Anlage. Eine Photovoltaikanlage ist deutlich teurer als eine solarthermische Anlage – dafür produziert die Photovoltaikanlage ganzjährig Strom. Die thermische Solaranlage benötigt hingegen direkte Sonneneinstrahlung.

Laut Experten dauert es etwa acht Jahre, bis sich eine thermische Solaranlage zur Warmwasserzeugung amortisiert, sofern diese eine Flachkollektoranlage ist. … Ab diesem Zeitpunkt kann „gratis“ Wärme genutzt werden.

http://www.energiemagazin.at/solaranlage-ratgeber-vorteile-und-kosten-von-solaranlagen

Die [monetäre] Amortisationszeit [von Photovoltaikanlagen] ist abhängig von der Einspeisevergütung, der Laufzeit, den Anschaffungskosten und dem Jahresenergieertrag. Ohne Aufnahme eines Kredites beträgt die Amortisationszeit der Anlage etwa 9-11 Jahre, mit Kredit und den damit verbundenen Zinsen sind es rund 13-16 Jahre.

http://www.solaranlagen-portal.com/solarthermie/montage/flachdach

Auch in Österreich können im Rahmen des Klima- und Energiefonds Anträge auf Investitionsförderung gestellt werden.

https://www.klimafonds.gv.at/foerderungen/aktuelle-foerderungen
Über Solarkollektoren auf den Flachdächern der Anlage Ulmgasse wurde bereits vor Jahren diskutiert (siehe /?p=606 ).
In der Zwischenzeit wurde zwar von Ölheizung auf Fernwärme umgestiegen, trotzdem weist eine hauseigene Solaranlage weiterhin Vorteile auf: Sie würde sowohl die Abhängigkeit vom Fernwärmeversorger als auch die Kosten für Warmwasser (und Heizung) deutlich reduzieren.

Digitales Aufmaß von Fassaden

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Obwohl für die weitere Planung unverzichtbar, ist die Bereitschaft, viel Geld für eine exakte Bestandserfassung, respektive für ein verformungsgetreues Aufmaß auszugeben bei Bauherren und Investoren erfahrungsgemäß gering. Dieser Umstand und die wachsende Bedeutung des rechnergestützten Gebäudemanagements (CAFM) haben dazu beigetragen, dass sich das digitale Aufmaß seit etwa 15 Jahren nicht nur als Dienstleistung, sondern in immer mehr Planungsbüros auch als wirtschaftliche Alternative zu Maßband, Bleistift und Notizblock etablieren konnte.

Das konventionelle Handaufmaß hat eine Reihe von Nachteilen: Fehlende, fehlerhafte oder nicht mehr les- oder interpretierbare Maßeintragungen in den Aufmaßskizzen, Platzmangel auf dem Papier sowie eine häufig unüberschaubare Sammlung von Handskizzen und Notizen sind das Ergebnis eines solchen Aufmaßes. Hinzu kommt ein Kostenproblem: bei einem Gebäude mit 1000 m² sind 2 Personen etwa eine Woche mit dem eigentlichen Aufmaß … beschäftigt. Noch aufwendiger ist das konventionelle Aufmaß von Fassaden. Hier müssen Gerüste gestellt und gegebenenfalls alle Details mit Maßband, Wasserwaage, Senkblei und Zollstock in mühevoller Kleinarbeit erfasst werden.

Das rechnergestützte Bestandsaufmaß automatisiert und verkürzt nicht nur den Messvorgang. Das Verfahren selbst beziehungsweise eine Plausibilitätskontrolle stellt zudem sicher, dass die Aufmaßdaten präzise, vollständig und korrekt sind…. Mit fotografischen Verfahren lassen sich auch Fassaden, die nicht unmittelbar zugänglich sind, problemlos aufmessen.

Mehrere Verfahren werden derzeit offeriert, die auch teilweise parallel zum Einsatz kommen: Laser-Distanzmessgeräte, in vielen Planungsbüros mittlerweile zum Standard gehörende Tachymeter-Systeme, Scanner-Systeme sowie fotobasierende Systeme, die auf der Basis von Fotos der Gebäudehülle mit Hilfe von speziellen Software-Algorithmen eine Genauigkeit von +/- 2 cm (und höher) erreichen.

http://www.architektur-vermessung.de/05-literatur/doc/62_65_EDV.indd.pdf
http://www.sander-doll.com/was_ist_das_fotoaufmass.html?&no_cache=1
http://www.laserscanning-europe.com/de/news/fassaden-aufmass-bzw-fassaden-vermessung-mit-dem-3d-laserscanner

Sondereigentum – Gemeinschaftseigentum

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Das Grundbuch ist ein von den Bezirksgerichten geführtes öffentliches Verzeichnis, in das Grundstücke und die an ihnen bestehenden dinglichen Rechte eingetragen werden.

Die Teilungserklärung beinhaltet den Aufteilungsplan (wie die Wohnanlage aufgeteilt ist) und die Gemeinschaftsordnung.

Als Sondereigentum der Wohnung wird angeführt, was dem/der EigentümerIn ganz alleine gehört wie z. B. Loggien, nichttragende Wände, Sanitäreinrichtungen, Heizkörper, Kellerabteile usw.

Das Gemeinschaftseigentum mit Sondernutzungsrecht beinhaltet z. B. Grundstücke, Außenwände und Fassaden, Treppenhaus, Gemeinschaftskeller, Gemeinschaftswaschküche, Dächer usw.

In der Regel begründet man Wohnungseigentum … durch eine schriftliche Vereinbarung der MiteigentümerInnen, dem so genannten Wohnungseigentumsvertrag, der beim zuständigen Grundbuchsgericht zu verbüchern ist.
….
Voraussetzungen sind eine Nutzwertberechnung (Parifizierung) und das Bestehen einer selbstständig abgeschlossenen Wohnung.

Gegenstand des Wohnungseigentums können Wohnungen, Geschäftsräume, Garagen, sonstige selbstständige Räumlichkeiten sowie Kfz-Abstellplätze (wohnungseigentumstaugliche Objekte) sein.

Gegenstand des Zubehör-Wohnungseigentums (das ist das mit dem Wohnungseigentum am „Hauptobjekt“ verbundene Recht, ein Zubehörobjekt ausschließlich zu nutzen) können Keller– und Dachbodenräume, Hausgärten oder Lagerplätze sein.

Aufgrund der Wohnrechtsnovelle 2015 wird nun klargestellt, dass durch die Eintragung des „Hauptobjekts“ (z. B. Wohnung) im Grundbuch auch dessen Zubehör miterfasst ist… Voraussetzung ist allerdings, dass aus den der Eintragung zugrunde liegenden Urkunden ersichtlich ist, dass das Zubehörobjekt (z. B. Kellerabteil) dem jeweiligen Hauptobjekt (z. B. Wohnung) zugeordnet ist.

Die vorab genannte Regelung gilt auch für solche Eintragungen bzw. Übertragungen, die in der Vergangenheit (also vor dem 1. Jänner 2015) stattgefunden haben.

Zusätzlich ist künftig die Zustimmung der übrigen WohnungseigentümerInnen bei der Übertragung eines Zubehörobjekts von einem/r WohnungseigentümerIn auf eine/m andere/n WohnungseigentümerIn nicht mehr erforderlich.

Seit In-Kraft-Treten des Wohnungseigentumsgesetzes mit 1. Juli 2002 muss bei Neubegründung von Wohnungseigentum zwingend an allen wohnungseigentumstauglichen Objekten einer Liegenschaft gleichzeitig Wohnungseigentum begründet werden.

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/21/Seite.2101356.html
http://www.privatimmobilien.at/kostenfalle-immobilien

Mischhäuser: Eigentümer und Mieter unter einem Dach

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Grundsätzlich könnte man jedes Mehrparteienhaus, in dem sowohl Mieter als auch Eigentümer leben, als Mischhaus bezeichnen. Eine solche Konstellation kommt häufig vor, denn viele Eigentümer vermieten ihre Wohnung, statt sie selbst zu nützen. Auch das Miet-Kauf-Modell im gemeinnützigen Wohnbau bringt Hybride hervor.

Aus rechtlicher Sicht gibt es eine klare Definition: Wenn in einem Gebäude nur an einigen Objekten Wohnungseigentum begründet ist und gleichzeitig schlichtes Miteigentum (ein ideeller Anteil an der Liegenschaft, dem kein konkretes Objekt zugeordnet ist) besteht, spricht man von einem Mischhaus. … Seit dem Jahr 2002 ist das nicht mehr möglich – wird Wohnungseigentum begründet, muss gleich das ganze Haus parifiziert werden.

Vermietet ein Eigentümer seine Wohnung, kann er den Verwalter (mit einem gesonderten Vertrag) mit der Vertretung beauftragen. Dieser kümmert sich dann um die Mietzinsvorschreibung und ist die erste Ansprechperson für den Mieter.

Auch unterschiedliche Interessen können zu Problemen führen. „Ein Eigentümer wird die allgemeinen Teile möglicherweise sorgsamer behandeln, weil er an der Behebung von Schäden mitzahlen muss. Vielen Mietern ist es egal, wenn sie einen Kratzer an der Wand im Stiegenhaus machen“, sagt der niederösterreichische Hausverwalter Georg Edlauer. „Eigentümer, die ihre Wohnung selbst nützen, möchten ein gemütliches Zuhause haben. Sie wollen, dass das Haus in einem tadellosen Zustand ist. Wer aber seine Wohnung vermietet und damit möglichst viel Geld verdienen will, hat kein Interesse daran, dass wegen jedem Kratzer das Stiegenhaus neu ausgemalt oder eine teure thermische Sanierung gemacht wird.“

Wenn ein Mieter durch sein Verhalten andere Bewohner stört, haben diese nur wenige rechtliche Möglichkeiten, denn sie stehen in keinem direkten Vertragsverhältnis zu ihm. „Einzelne Wohnungseigentümer können im Falle von Lärm oder sonstigen unmittelbaren Beeinträchtigungen eine Unterlassungsklage beim Bezirksgericht einbringen. Kündigen kann den Störenfried aber nur dessen Vermieter“, sagt Rechtsanwältin Sandra Cejpek. Wohnt der Vermieter nicht selbst auch im Haus, ist er von den Störungen nicht unmittelbar betroffen – und die Motivation, etwas zu unternehmen ist oft gering. Außerdem sind manchen die regelmäßigen Mieteinnahmen wichtiger als eine gutes Verhältnis zu den übrigen Wohnungseigentümern.

Wer seine Immobilie vermietet, muss allerdings dafür sorgen, dass dadurch für die anderen Bewohner keine Nachteile entstehen. „Unternimmt ein Wohnungseigentümer trotz Aufforderung der Eigentümergemeinschaft nichts gegen seinen beharrlich störenden Mieter – etwa mit einer Abmahnung oder einer gerichtliche Aufkündigung –, kann das unter Umständen sogar dazu führen, dass dieser Eigentümer durch eine entsprechende Klage aus der Eigentümergemeinschaft ausgeschlossen und seine Wohnung versteigert wird“, erklärt Cejpek. Eine solche Ausschlussklage hat aber nur in Extremfällen Aussicht auf Erfolg.
http://m.kurier.at/immo/service/mieter-und-eigentuemer-unter-einem-dach/106.925.241

Balkonverglasungen sind in Mode

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Allerdings sind viele der im Land vorhandenen Balkonverglasungen eigentlich illegal angebracht, wie Harry Preisl weiß. Der Geschäftsführer der Cura Hausverwaltung, Dornbirn, verweist darauf, dass sowohl die Eigentümergemeinschaft als auch die Baubehörde einer solchen baulichen Veränderung zustimmen muss.

„Es gibt Kaufverträge, in denen sich die Miteigentümer gegenseitig das Recht einräumen, Balkon oder Terrasse zu verglasen. Steht dieser Passus nicht im Kaufvertrag, so muss die schriftliche Zustimmung sämtlicher Miteigentümer eingeholt werden. Wenn auch nur eine Unterschrift fehlt, wird die Baubehörde den Akt gar nicht bearbeiten“, so Harry Preisl. Dann bleibt dem Bauwilligen nur der Gang zum Gericht.

Denn mit der Verglasung eines Balkons verändert sich der Parifizierungsanteil einer Wohnung. „Balkone werden bei der Parifizierung geringer bewertet als Wohnraum. Lässt sich aber ein Balkon ganzjährig nutzen, weil er durch Warmverglasung beheizbar geworden ist, so gilt er neu als vollwertige Wohnnutzfläche. Es ist deshalb ein Gutachten für eine neue Parifizierung erforderlich.“ Die braucht es unter anderem deshalb, weil sich die Berechnung der Betriebskosten ändert.
Sämtliche Miteigentümer der Anlage können sich aber mittels schriftlichem Vertrag auf eine Vereinfachung des Prozedere einigen, in der z.B. auf eine Änderung der Grundbuchseintragung verzichtet wird – was natürlich erhebliche Zusatzkosten für den stolzen Besitzer einer neuen Balkonverglasung mit sich bringen würde. Die höheren Betriebskosten muss der Eigentümer mit verglastem Balkon dann ab 1. Jänner des nächsten Betriebskostenjahres bezahlen. Ein guter Hausverwalter ist auch in solchen Fragen sattelfest.
http://www.vol.at/balkonverglasungen-gehoeren-genehmigt/news-20101202-05312965

Im Zuge des Zustimmung sollte vereinbart und klargestellt werden, dass der änderungswillige Wohnungseigentümer eine Neufestsetzung der Nutzwerte zu veranlassen und die damit verbundenen Kosten alleine zu tragen hat. Werden mit einer baulichen Änderung allgemeine Gebäudeteile geschaffen, die es davor noch nicht gab, sollte im Zuge der Zustimmung auch eine einvernehmliche Regelung über eine abweichende Erhaltungspflicht für diese Gebäudeteile erfolgen. Werden bestehende Gebäudeteile verändert, so könnte vereinbart werden, dass der Wohnungseigentümer des betreffenden Objekts die im Rahmen der Wartung/Erhaltung aus der Veränderung resultierenden Mehrkosten alleine zu tragen hat.
http://www.hausverwaltung-eder.at/fileadmin/Immobilienrecht FH-Doz. Mag. Kothbauer 2010 09.pdf

OGRIS Kärnten „Foto verboten“

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

„Нет“ – „OXI“ – „NO“ – „NON“ – नहीं – ไม่มี – Ne – không

Seebodner kämpfen mit Schimmel. Die WOCHE trifft den Hausverwalter vor Ort.

SEEBODEN. Unstimmigkeiten zwischen Mietern und Hausverwaltung sorgen in der Wohnanlage am Hauptplatz in Seeboden für Unmut (die WOCHE Spittal berichtete). Nun hat sich Hausverwalter Ogris selbst zu einem Lokalaugenschein mit der WOCHE getroffen.
Gezeigt wurde der WOCHE Spittal eine frei stehende, frisch ausgemalte Wohnung in der Wohnanlage. Verdächtige schwarze Flecken am Fensterrahmen und in den Fugen entdeckten wir bei einem Fenster an der Nordost-Seite. Laut Ogris ist das aber kein Schimmel. Fotos durfte die WOCHE allerdings keine machen. Auch weist er darauf hin, dass es hier keinen Schimmel an den Wänden gibt.

Beim Lokalaugenschein entdeckte die WOCHE Spittal weiters unverputzte Stellen unter den Holzvertäfelungen an der Außenseite oberhalb der Fenster. Ogris dazu: „Macht ja nichts, das sieht ja keiner und es sind keine Wärmebrücken.“

So müsse der Mieter auch eine Raumtemperatur von 20 bis 22 Grad mindestens in den Räumen haben. „Sobald dem Mieter das nicht möglich ist, hat er dies der Hausverwaltung zu melden. Das muss dann innerhalb von zwei Wochen behoben werden“, so Ogris.
Geschieht das nicht, „kann der Mieter den Schaden auf seine Rechnung von einer Firma beheben lassen und die Rechnung an die Hausverwaltung schicken.“

Den ganzen Artikel finden Sie hier

Frage: Wer hat da wen über den Tisch gezogen?

Baugrund war Mülldeponie: Rechtsstreit

Zwei Bauträger fühlen sich von der Stadt Klagenfurt über den Tisch gezogen: Anstelle eines schönen, flachen Baugrundes in guter Lage im Stadtteil St. Martin haben sie eine Mülldeponie gekauft. Die Stadt will davon nichts gewusst haben. Nun folgt ein Rechtsstreit.
Quelle: orf.at

Am Ausgang dieses „Rechtsstreits“ wäre ich sehr interessiert…..bin überzeugt, es wird keinen geben 🙂

ABLUFTVENTILATOREN

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Oftmals werden Dachventilatoren im mehrgeschossigen Wohnbau als Schachtentlüfter eingesetzt. Sie entlüften die Bäder der Wohnungen und fördern belastete und verbrauchte Luft über ein Kanalsystem ins Freie.
In einer Sonderform sind Dachventilatoren als Brandgasventilatoren lieferbar. Sie entrauchen im Falle eines Brandes die Fluchtwege, reduzieren die Erstickungsgefahr und sorgen so für das Überleben der Bewohner/Nutzer.
http://www.ventilator.de/abluftventilator

Gefahren aus Lüftungsanlagen:
o Mikrobiologische Belastungen durch Schimmelpilze und/oder Milben
o Kleintierkadaver
o Brandgefahr durch staubbelastete Lüftungsanlagen

Arbeitsstättenverordnung AStV, BGBL II Nr. 386/1999
§ 27 (8)
Klima- und Lüftungsanlagen sind regelmäßig zu kontrollieren [laut § 13 einmal jährlich] und bei Bedarf zu reinigen. Ablagerungen und Verunreinigungen, die zu einer unmittelbaren Gesundheitsgefährdung der Arbeitnehmer/Innen durch Verschmutzung der Raumluft führen könnten, sind sofort zu beseitigen.

Überprüfung einer Lüftungsanlage:
o Keimmessungen
o Staubanalysen

o Überprüfung von Brandschutzklappen
http://www.co-plan.at/web/index.php/lueftungsanlagen

  • Brandgefährlich können auch Dunstabzugshauben sein: Fettgetränkte Filter können sich schnell entzünden – etwa durch eine überhitzte Pfanne darunter.

    So raten manche Hersteller beispielsweise, den Fettfilter alle zwei Wochen in der Spülmaschine zu waschen. Auch Einweg-Filtermatten sollten Sie in regelmäßigen Abständen austauschen.

    Lassen Sie die Dunstabzugshaube nie komplett ohne Filter laufen. Denn dann lagert sich das Fett im gesamten System ab – ein Brand kann sich dann noch schneller ausbreiten.

    Auch der Abstand der Dunstabzugshaube zum Herd ist wichtig. Bei Elektroherden sollte er mindestens 70 Zentimeter betragen – bei Gasherden sogar mindestens 90 Zentimeter.

    Des Weiteren sollten Sie unter einer Dunstabzugshaube nichts flambieren oder frittieren.

    Einen Fettbrand auf keinen Fall mit Wasser löschen, sondern mit einem Topfdeckel ersticken.
    http://www.n24.de/n24/Wissen/Finanzen/d/5974460/so-minimieren-sie-das-brandrisiko.html

  • Kärnten hat seinen Asbestskandal

    Die vergiftete Vergangenheit eines Tals

    Sie bauten mit ihm Dächer und Gartenwege. Die Männer hantierten damit im Zementwerk; ihre Arbeitsmontur, die voll davon war, säuberten die Frauen: Asbest war im Görtschitztal überall. Bis zum Jahr 1977 wurde der krebserregende Stoff im Wietersdorfer Zementwerk verarbeitet. „Wir haben mit ganzen Bündeln davon gearbeitet. An Schutz dachte keiner. Es war ja niemandem bewusst, dass das gefährlich ist“, sagte der ehemalige Grünpolitiker Reinhold Gasper zur Kleinen Zeitung. 13 Jahre lang hatte der gelernte Maschinenbauer im Werk gearbeitet: „Nach und nach hörten wir von Krankheitsfällen. Zuerst hat es die Raucher getroffen. Als wir erfuhren, wie gefährlich Asbest ist, war es für viele schon zu spät“, erinnerte sich Gasper.

    Der ganze Bericht hier

    Höchste Krebsrate

    Bis heute sterben Menschen im Görtschitztal, da sie über Jahrzehnte Asbest eingeatmet hatten. Der Bezirk St. Veit, in dem das Görtschitztal liegt, hat die höchste Krebsrate in ganz Österreich. Sie liegt um 30 Prozent über dem Bundesschnitt. Das beweist die Statistik Austria.

    Vor genau einem Jahr drang dann das nächste Gift ins Bewusstsein der Görtschitztaler: Hexachlorbenzol (HCB). Erhöhte Werte des Umweltgifts wurden in der Milch und im Futter von Kühen entdeckt, wie das Land bekannt gab. Das HCB war in einer ehemaligen Deponie der Donau Chemie AG in Brückl gelagert worden. Seitdem wird im Tal mehr über HCB als über Asbest geredet.

    Das alte Gift dringt nun wieder an die Oberfläche.

    Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

    Das die Asbesthaltige Fassade der Wohnanlage Ulmgasse in Zukunft noch teuer zu stehen kommt, zeigt der obige Bericht ganz klar, statt die Platten fachgerecht zu entsorgen wurde das Problem einfach überstrichen und damit in die nahe Zukunft verschoben.

    Der Baum und keinen kümmert es das er leidet…

    Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

    …aber in naher Zukunft werden die Eigentümer unter kaputter Garagen leiden und die Wohnanlage eine saftige Rechnung von der Telekom bekommen, wenn Telefon/Internet Netz ausfällt.
    Die Hausverwaltung Ogris aus dem schönen Kärntner Land wäre da schon seit Jahren gefordert, dass Problem ist der HV bekannt.


    Eine neue Hausverwaltung für die Ulmgasse?

    Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

    Eine neue Hausverwaltung für die Ulmgasse? Hier wäre sie, einfach auf das Bild klicken!

    Eigentümer der Wohnanlage Ulmgasse sollen den Blick auf diese Hausverwaltung legen, da kommt Freude auf!!
    Auch die Eigentümervertreter sind ein Beispiel und machen es vor, wie man es nicht macht!

    Link dazu: Eigentümervertreter

    Das so etwas natürlich nicht zum Preis einer „Kärntner Brettljause“ zu bekommen ist, muss den Eigentümern klar sein.

    Ausschnitt aus dem Service Angebot der Firma IMV

    Unsere Aufgabe als Ihr Immobilienmanager ist leicht erklärt: Wir nehmen Ihnen Sorgen ab. Egal ob in rechtlichen, wirtschaftlichen oder rein technischen Angelegenheiten – wir kümmern uns um ihr Eigenheim und können bei Dienstleistungen durch unsere Größe für Sie sogar Konditionen erzielen, die nur den Großen vorbehalten sind. Wir sorgen für transparente Entscheidungen mit dem Ziel – Sie sollen sich in Ihrem Eigentum wohlfühlen. Kein Thema, wir machen das.
    Wir machen Ihr Finanzmanagement.

    In einer klaren Übersicht erfassen wir alle finanziellen Transaktionen und Abrechnungsmodalitäten transparent auf einem sicheren Treuhandkonto. Das schafft Sicherheit und Kontrolle bei den Ausgaben.

    Optimierung der Bewirtschaftungskosten
    Erfassung, Verbuchung und Verwaltung sämtlicher Geschäftsfälle
    Verwaltung, Abrechnung und gewinnbringende Veranlagung der Rücklage
    Darlehensabrechnungen
    Einhebung und Abrechnung von Mietzinsen und Betriebskosten von vermieteten Räumlichkeiten und Parkplätzen
    Behördenkontakte
    Erstellung von Jahresvorschauen gemäß Wohnungseigentumsgesetz
    Lohnverrechnung für HausbetreuungspersonaI und Hausbesorger
    IMV Online


    Mein Feind, der Baum: Wenn Wurzeln wachsen

    Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

    Bäume wachsen nicht nur in den Himmel, sondern breiten sich auch unterirdisch aus.

    Viele Hausbesitzer wundern sich über feuchte Stellen im Keller, unebene Wege im Garten oder Risse in Pfosten und Mauern. Solche Schäden können durch Wurzeln verursacht werden.

    In solchen Fällen sollten Hausbesitzer schnell handeln. Sobald ein Baum die Bausubstanz beschädigt, muss er weg. In Kommunen mit Baumschutzsatzung braucht der Hausbesitzer dafür behördliches Okay. Das Winterhalbjahr ist die beste Zeit, das Haus aus der Umklammerung von Baumriesen zu befreien.
    http://www.report-berlin.de/index.php/bauen-und-wohnen/fuer-eigentuemer/169-baumwurzeln-koennen-schaeden-am-haus-anrichten

    Selbst für Botaniker und Forstleute ist die künftige Entwicklung eines Baumes nur grob einschätzbar. Sie hängt vom Untergrund und vom Wetter ab. Teilweise versiegelte Flächen bedeuten für das Erdreich in allen Bereichen der Baumwurzeln Einfluss, der sich erheblich von einem offenen und lebendigem Waldboden unterscheidet. Wer verantwortungsbewusst plant, berücksichtigt auch die möglichen Verhältnisse dreißig bis fünfzig Jahre später, auch wenn dann die Planer und die Grundstückeigentümer vielleicht nicht mehr leben. Das Pflanzen und Pflegen von Bäumen ist eine generationsübergreifende Arbeit.
    http://www.kolpak.de/PRessetexte/PM-2014-46b-Exklusiv-Garagen.pdf

    „Oft lässt sich die Wuchsrichtung der Wurzeln schon am Baum gut erkennen.“ Ein Forstwirt oder ein Gartenbauer könne dann entscheiden, ob der Baum gefällt werden muss oder nicht. “

    Die regelmäßige Baumschau durch Sachverständige sichert Baumbesitzer auch ab, wenn Äste bei einem Sturm oder nach starkem Schneefall abbrechen und Schäden verursachen.
    http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/immobilien/mein-feind-der-baum-wenn-wurzeln-wachsen-wer-haftet-fuer-schaeden-an-haeusern-und-kanaelen/7132230.html

    Der Sachverständige und sein Gutachten

    Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Ogris

    Der Sachverständige steht in Ausübung seiner Funktion unter strafrechtlich sanktionierter Wahrheitspflicht (§ 289 STGB), gegen die in Hinblick auf Art.20 Art. 1 B-VG das Weisungsrecht nicht durchzudringen vermag. (VwGH 21.11.2001,98/04/0075)
    http://www.waldwert.at/pdf/_sachverstaendigenrecht.pdf

    Jeder Sachverständiger haftet gemäß einer Entscheidung des OGH v. 5.7.2001 (6 Ob 84/01 y) für jene Kenntnisse und jenen Fleiß, den seine Fachkollegen gewöhnlicherweise haben… Verliert eine Partei infolge der Unrichtigkeit eines von ihm in Auftrag gegebenen Privatgutachtens auch nur teilweise einen Prozess, haftet ihr dieser Gutachter für den dadurch entstandenen Schaden… Diese Entscheidung ist zu begrüßen, da dadurch klargestellt ist, dass „Gefälligkeitsgutachten“ zur Schadenersatzverpflichtung des Sachverständigen führen.
    http://www.puttinger-vogl.at

    Der OGH hat bei der Beurteilung des Sorgfaltsmaßstabes bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass ein Gutachten möglichst erkennen lassen soll, wieweit es auf Information oder gesicherten Erkenntnissen aufbaut, und wieweit es sich um subjektive Urteile des Gutachters handelt.

    Der Sachverständige hat seinen Auftraggeber auch auf allfällige Risiken hinzuweisen… Den Sachverständigen trifft insoweit eine Pflicht zur umfassenden Information und Aufklärung seines Vertragspartners.
    http://pkp-law.at/wp-content/uploads/2014/12/Haftung-des-Sachverstaendigen-für-die-Richtigkeit-seines-Gutachtens.pdf

    Ein „Übernahmeverschulden[…]“, [liegt] dann vor[…], wenn der Sachverständige einen Auftrag übernimmt und/oder fortführt, obwohl er die notwendigen Kenntnisse nicht besitzt (oder sich nicht aneignet). Das Verschulden liegt schon in der Übernahme oder Fortführung allein.

    Der konkrete Inhalt des erteilten Auftrages ist ausschlaggebend für den Umfang der geschuldeten Leistung, deren Mangelhaftigkeit oder Mängelfreiheit und die Beurteilung der Haftung…

    Ein [Haftungsa]usschluss für krass grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz und Personenschäden wäre nach dem Gesetz bzw der Rechtssprechung jedenfalls unzulässig und ist daher … ausgenommen… [Ein] … Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit kann bei einem Verbraucher (nach dem KSchG) als Auftraggeber nach teilweiser Rechtsprechung grob benachteiligend (im Sinne des §879 Absatz 3 ABGB) und damit unwirksam sein…

    Durch Zusatzklausel kann die gesetzlich vorgesehene dreijährige Verjährungsfrist auch verkürzt werden. Eine Beweislastumkehr-Klausel bei (krass) grober Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz ist gegenüber Verbrauchern im Sinn des KSchG unzulässig. Problematisch ist eine Culpa-compensation-Klausel, wonach der Sachverständige nur im Rahmen seines Gewerbes Gewähr leistet, da zusätzlich über die Gewerbeberechtigung hinausgehende Tätigkeiten vom Versicherungsschutz der Betriebshaftpflichtversicherung ausgeschlossen sind, zumindest wenn die Überschreitung offensichtlich ist.
    https://www.wko.at/Content.Node/branchen/stmk/Gewerbliche-Dienstleister/Vortragsunterlagen_Haftung_und_Haftungsausschluss.pdf