Wahl der Vorstände

Der Verein Eigentümer Ulmgasse 14a-14d (VEU) ZVR-ZAHL: 883922003
teilt allen Eigentümer mit:

Bei der 1. ordentlichen Vereinsversammlung am 8.März 2008 waren 34 Eigentümer anwesend.

21 Mitglieder haben einstimmig folgende Vereinsvorstände gewählt:

Obmann: Stefan Hammer
Obmann Stv.: Hans Lösch

Kassier/in : Anna Abel
Kassier/in Stv.: Ivka Dramac

Schriftführer/in: Hilda Öfferlbauer
Schriftführer Stv.: Reinhard Schoiswohl

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Als Rechnungsprüfer: Josef Holper
Rechnungsprüfer Stv.: Hermann Kaindl

Wir möchten uns herzlichst für das zahlreiche Erscheinen bedanken und wir sind bemüht, im Rahmen des Vereins, unsere Wohnanlage nach außen bestens zu vertreten.

www.verein.ulmgasse.at

Rechtsauskunft – Teurer Antennenumbau

Diese Anfrage wurde an den ORF sowie Rechtsanwalt gesendet:

Betreff: Gesetzliche Grundlage zum Umbau einer Gemeinschafts- Antennenanlage

Sg. Damen und Herren!

1.) In unserer Wohnanlage in Graz wurde ohne Mehrheitsbeschluss unsere Analoge Hausantenne so umgestellt, dass an jeder der ca. 250 Wohnungen, dass Antennensignal des ORF 1, ORF 2, sowie ATV+ anliegt und ohne DVB-T Receiver diese 3 Sender empfangbar sind. Die Hausverwaltung begründet dies damit, dass sie gesetzlich zu dieser Maßnahme gezwungen war.

2.) Seit diesem Umbau, funktionieren an diesen Antennen Steckdosen angesteckte DVB-T Receiver jedoch nicht mehr, was bedeutet, dass die weiteren DVB-T Sender, welche in Graz empfangbar sind, nicht über diese Receiver zu empfangen sind, sehr wohl sind diese Digitalen Sender über eine kleine 8cm Zimmerantenne in Verbindung mit einen DVB-T Receiver, empfangbar.

3.) Dieser Umbau hat lt. Hausverwaltung rund Euro 8000.- gekostet.

4.) Unsere Wohnanlage ist auch komplett mit UPC Kabel TV ausgestattet.

5.) ATV+ ist kein öffentlicher Sender, sondern ein reiner Privatsender

Meine Frage:

Zu Punkt. 1
Ich ersuche Sie, mir den für diesen Umbau bestehenden Gesetzestext zu nennen bzw. zu senden, woraus ich ersehen kann, dass der Umbau rechtmäßig ist.

Zu Punkt 2
a)-Da unsere Anlage mit Kabel Tv ausgestattet ist könnten die Eigentümer ORF 1&2 über Kabel empfangen.
b)-Da der DVB-T TV Empfang sogar mit kleinen ca. 8cm Zimmer Antennen einwandfrei möglich wäre, hätte auch keine Verpflichtung (ausgenommen Begründung lt. pkt 1) bestanden, die Antennenanlage mit so hohen Kosten umzubauen.
Ein jeder Eigentümer hätte die Möglichkeit gehabt, das Angebot des vergünstigten Receiver Kaufs, welches vom ORF angeboten wurde, in Anspruch zu nehmen.
Durch diesen Kauf wäre es den Besitzern auch möglich gewesen sämtliche TV Programme über DVB-T zu empfangen, Zukunftssicher und ohne weitere Kosten für die Wohnungseigentumsgemeinschaft!

Es wären in diesem Fall auch die Eigentümer nicht nochmals zur Kasse gebeten worden, die ORF und die anderen Sender, sowieso über Satellit oder Kabel empfangen!

Der ORF hat in seinen Aussendungen immer behauptet, dass für Zuseher keine Mehrbelastungen durch die Umstellung entstehen, was in diesem Fall jedoch für die Eigentümer sehr wohl geschehen ist, sogar für die, die den ORF über Kabel oder Satellit empfangen, und dies nur für 3 Sender!
Sollten weitere Digitale Sender in unsere Hausanlage eingespeisst werden, ist für die WEG mit hohen Kosten zu rechnen!

Zu Punkt 3
Besteht die Möglichkeit, dass der ORF in diesem Fall einen Unkostenbeitrag zur Verfügung stellt bzw. haben wir einen Rechtsanspruch darauf.

Zu Punkt 4
Ist UPC – Telekabel verpflichtet, bei verkabelten Häusern, die Programme ORF 1& 2 kostenfrei zur Verfügung zu stellen?

Zu Punkt 5
ATV+ ist ein Privat Sender, somit würde keine Notwendigkeit bestehen, bei allfälliger Verpflichtung von ORF 1&2, auch diesen in die Anlage zu integrieren, was eventuell zu einer Reduzierung der Installationskosten geführt hätte.

Anmerkung: Antworten werden hier sofort online gestellt!

Antwort:
Sehr geehrter Herr Hammer,
Eine gesetzliche Verpflichtung zum Umbau der Antenne gibt es u.E.
nicht. Man könnte allenfalls aus den allgemeinen Verwalterpflichten
gem. § 20 WEG – zu denen auch die Wahrnehmung der laufenden
Instandhaltung zählt – den Schluss ziehen, dass der Umbau einer
unbrauchbar gewordenen Antenne dazu gehört. Das ist allerdings
fraglich, da – wie Sie schreiben – ja mehrere Varianten möglich sind.
In diesem Fall wäre eine Abstimmung der Eigentümer vorzunehmen
gewesen, was auch in Form eines Umlaufbeschlusses möglich ist.
Punkt 2. und 3.: Ein Anspruch auf einen Unkostenbeitrag besteht nicht.
Punkt 4: Nein.
Mit freundlichen Grüßen Dr.xxxxx

www.verein.ulmgasse.at

Infos-geschützt!!!

Sehr geehrte Eigentümer unserer Anlage – hier finden sie sämtliche Informationen, die wir jedoch nur auf Wunsch zur Verfügung stellen. Schreiben Sie uns einfach eine Email unter Angabe Ihres Namens, Wohnungsnummer und gewünschte Unterlagen, gerne senden wir Ihnen das gewünschte per Mail zu.

Für Eigentümer welche in den Vortstand des Vereins gewählt wurden, kann kein Email Versand durchgeführt werden.

Gerichts Infos

Aushang-Fakt3vom-05.03.2008

Kostenexplosion – Victoria Versicherung – Aufstellung

Abrechnung 2007 (Detail, dass ist die genaue Aufschlüsselung sämtlicher Ausgaben im Jahr 2007)

Hausbesorger Gehaltslisten

Jahres Abrechnung Stefan Hammer 2007 – Ich stelle allen Eigentümern, Mietern meine Abrechnung für das Jahr 2007 zur Verfügung!

HV Kündigungs Unterlagen