Rund 60 Balkonverbauten in der Wohnanlage Ulmgasse 14 illegal…..

Na, steht das der Wohnanlage Ulmgasse auch noch bevor…..

Rund 60 Balkone sind bereits illegal in der Wohnanlage verbaut und somit illegal vergrößert worden. Diese Eigentümer müssen sich bewusst sein, dass sie bei einer Anzeige unverzüglich den „Rückbau“ veranlassen müssen und dass mit € 10.000,– und mehr an Kosten pro illegalen Umbau zu rechnen ist.

Teilweise wurden  in der Wohnanlage bei den Balkonen sogar die Balkontüren/Wände zum Wohnzimmer entfernt, diese sind natürlich auch wieder herzustellen!!

Was sagt das Gesetz:

Dauerdelikte verjähren nicht

Zudem ist ein Bau ohne gültige Genehmigung strafbar. Baumeister Herbert Kapeller: „Die dafür vorgesehene Verwaltungsstrafe beträgt bis zu 28.000,- Euro.“ Es gibt auch bei der Bestrafung keine Verjährung, weil es sich um ein sogenanntes „Dauerdelikt“ handelt. Das gilt auch dann, wenn ein illegaler Zubau erst nach Jahren entdeckt würde.

Wichtig: Zustimmung anderer Wohnungseigentümer einholen

Für Wohnobjekte, welche im Wohnungseigentum stehen, ist neben dem Vorarlberger Baugesetz auch die Bestimmung des § 16 des Wohnungseigentumsgesetzes zu beachten. Dazu Baumeister Kapeller, allgemein beeideter und gerichtlich. zertifizierter Sachverständiger: „Dieser Paragraf besagt, dass zusätzlich zur Baugenehmigung auch die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer eingeholt werden muss. Das wird wirksam, wenn durch Baumaßnahmen an einer Wohnung auch andere Wohnungseigentumsobjekte oder Allgemeinflächen in Anspruch genommen werden.“ Fehlen diese Zustimmungen, können die übrigen Wohnungseigentümer auf Wiederherstellung des vorherigen Zustandes klagen, die Klage kann schon 1 Wohnungseigentümer einbringen!!

Wer einen Um- oder Zubau eines Gebäudes plant, muss zusätzlich zur Baugenehmigung auch die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer einholen.


Die Verglasung von Balkonen und Loggien erfordert außerdem auch eine Neuberechnung der Betriebskosten!

Balkone werden bei der Parifizierung geringer bewertet als Wohnraum. Lässt sich aber ein Balkon ganzjährig nutzen, weil er durch Warmverglasung beheizbar geworden ist, so gilt er neu als vollwertige Wohnnutzfläche. Es ist deshalb ein Gutachten für eine neue Parifizierung erforderlich.“ Die braucht es unter anderem deshalb, weil sich die Berechnung der Betriebskosten ändert.

Die höheren Betriebskosten muss der Eigentümer mit verglastem Balkon dann ab 1. Jänner des nächsten Betriebskostenjahres bezahlen. Ein guter Hausverwalter ist auch in solchen Fragen sattelfest.

http://www.vol.at/balkonverglasungen-gehoeren-genehmigt/news-20101202-05312965

Erfolgt keine Neuberechnung der Betriebskosten, tragen die Miteigentümer die Kosten für die durch die Verglasung neu gewonnenen Nutzflächen mit!

An die Eigentümer deshalb unsere dringendste Empfehlung: Setzen Sie sich unverzüglich mit der Hausverwaltung in Verbindung und lassen sich über die Situation aufklären!


Auszug aus einem Bericht aus Offenbach:

Was ihn indes noch mehr ärgert,  ist der Umgang einiger Hauseigentümer mit ihren Immobilien. Nur auf Profit aus, investieren sie so gut wie gar nicht in die Gebäude, „mit jeder neuen Vermietung geht es weiter nach unten“, so Ambros.

Die meisten Eigentümer lassen sich bei den Versammlungen vertreten, viele haben ihre Wohnungen seit Jahren nicht gesehen. „Wir schreiben regelmäßig ins Versammlungsprotokoll, dass wir keine Haftung für Schäden übernehmen können“, so Abendschein. Eigentlich, sagt er, müsste eine Sonderumlage von 10 000 Euro pro Wohnung erhoben werden, „sonst ist das Haus irgendwann nicht mehr bewohnbar“.

Die Eigentumsverhältnis lassen keine Sanierung zu. Wir haben keine Rücklagen!

Warum man sich nicht mit juristischen Konstrukten wie etwa der „Gefahr im Verzug“ Zugang verschafft, um die illegalen Balkon-Verbauten zu beseitigen, kann er sich auch nicht erklären.

https://www.op-online.de/offenbach/offenbachim-mathildenviertel-aergern-desintressierte-eigentuemer-2338570.html

Zur Prostitution gezwungen Hausmeister zu neun Jahren Haft verurteilt

Weil er seine Freundin zur Prostitution gezwungen und ihren Sohn sexuell missbraucht hat, ist ein Hausmeister  zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Das Bonner Landgericht sprach den einschlägig vorbestraften 37-Jährigen am Montag schuldig. Mit brutaler Gewalt habe er seine Freundin gefügig gemacht.

https://www.rundschau-online.de/region/kreis-euskirchen/euskirchen/zur-prostitution-gezwungen-hausmeister-aus-euskirchen-zu-neun-jahren-haft-verurteilt-31723042

Anmk.: Es gibt einfach zu viele kranke, kriminelle Menschen, diese werden leider immer mehr……

 

 

„Menschenverbot“ in der Wohnanlage…..

….finde ich nicht einmal so schlecht!

Lassen wir  Hunde das Kommando in der Wohnanlage übernehmen, es dürften sich dann viele menschliche-Probleme in Luft auflösen. Kein Hausverwalter, keine Hausbetreuer der sich über die Hunde, Menschen und umgekehrt, ärgert. Keine Windel fliegen von den Balkonen, keine an die Hausmauer pinkelnde Kinder, keine Menschen welche ihre Notdurft in der Spielwiese hinterlassen….wobei mir die pinkelnden Kinder lieber sind als der Erwachsene welche auf der Spielwiese sein Geschäft durchführt (Foto vorhanden)  höchsten  ein paar Hundchen machen ihr „Geschäft“. Hunde rauchen auch nicht …..Also die Idee ist nicht schlecht, so spare ich mein Geld für Sinnvolles…….

ZUERST VON DEN DRAKEN VERSCHEUCHT UND JETZT VON ASBEST GEFÄHRDET….

“ UMSTRITTENE DEPONIE
„Das ist ein Anschlag auf die Lebensqualität“

Wir können die Aufregung verstehen, schließlich leben wir auch schon Jahrzehnte mit diesen asbesthaltigen Verkleidungen aus den 80er Jahren!! Trotz das sich einige Eigentümer immens für die Abtragung dieser giftigen Asbestplatten eingesetzt haben (die HV wollte diese sogar mit 300 bar reinigen lassen!!! ), hat die Hausverwaltung sie lieber überstrichen und somit das Problem einfach in die Zukunft verschoben somit war auch dies für einige Menschen ein Anschlag auf die Lebensqualität.

Leider wird die Situation von einigen Bewohnern der Wohnanlage Ulmgasse nicht ernst genommen und es bleibt zu hoffen das dies ohne gesundheitliche Folgen bleibt!! Eines ist auch sicher, die Entsorgung wird kommen, nur wird sie ein Vielfaches von dem Kosten, welches sie zum Zeitpunkt der Malerei kostete!! Also sehr geehrte Bewohner der Ulmgasse, fängt schon mal zum Sparen an…….


 

Die Rohrdorfer Umwelttechnik GmbH will dort wie berichtet auf rund 950.000 Kubikmetern Baureste lagern, auf einem Drittel davon Asbest.

Gemeinde wehrt sich

Die Marktgemeinde Weißkirchen will das freilich verhindern. „Wir wollen nicht den Müll aus ganz Österreich hier haben. In der Gemeinde ist das derzeit ein großes Thema, die Leute machen sich Sorgen“, sagt Bürgermeister Ewald Peer (ÖVP). Er will einen Rechtsbeistand beauftragen und „im Sinne unserer Bürger handeln“.Die SPÖ hat sich ebenfalls bereits gegen das Vorhaben ausgesprochen. Gemeinderat Ernst Deu von der Bürgerliste „Unsere Umwelt“ schreibt: „Die Deponie ist ein klarer und brutaler Anschlag auf die Lebensqualität der Weißkirchner.“

Lesen Sie den ganzen Bericht: https://www.meinbezirk.at/murtal/c-lokales/das-ist-ein-anschlag-auf-die-lebensqualitaet_a3654168


Vier Familien verließen Mitte der 1990er-Jahre Fohnsdorf, weil ihre Häuser in der Einflugschneise der Draken lagen, und zogen in den Weißkirchner Ortsteil Fisching. Ausgerechnet dort soll nun ein Asbestlager entstehen.

Herbert Hipfl, Karl Steiger, Gertraud Hipfl, Brigitte Steiger, Barbara Steiger mit Enkelin Lola, Adolfine, Erwin und Christine Hipfl, Irmgard und Hans Peter Lemmerer, Gernot Hipfl © Raphael Ofner

Die letzten Jahre in ihrer früheren Heimat werden die Familien Hipfl, Steiger, Lemmerer und Krammer wohl nie vergessen. Den donnernden Lärm der Triebwerke und das Klirren der Gläser haben sie auch 25 Jahre später noch im Ohr. „Wir waren ständig in Alarmbereitschaft. Jedes Mal, wenn wir in der Ferne ein Flugzeug gehört haben, mussten wir mit unseren kleinen Kindern schnell ins Haus laufen“, schildert Gertraud Hipfl mit versteinerter Miene.

Weitere Infos: https://10min.at/zuerst-von-den-draken-verscheucht-und-jetzt-von-asbest-gefahrdet/