Ein Eigentümer zahlt nicht….

…..die restlichen Eigentümer sind Haftbar und müssen zahlen!!

Die Verwaltung ist verpflichtet, jedem Wohnungseigentümer die anteiligen Kosten vorzuschreiben. Wenn dieser der Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder nicht nachkommen kann, ist die Verwaltung verpflichtet, binnen sechs Monaten Klage einzubringen und diese im Grundbuch anmerken zu lassen. Wenn – wie in diesem Fall – eine Miteigentümerin im Heim ist, ändert das nichts daran, dass die Verwaltung die Verpflichtungen zu erfüllen hat, um die Forderungen hereinzubringen. Sollte die Hausverwaltung das nicht tun, haftet sie für den entstehenden Schaden. Die Miteigentümer sollten kontrollieren, ob sämtliche Miteigentümer ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen (beispielsweise durch Einsicht in die Kontoauszüge der Eigentümergemeinschaft). Während eine Klage anhängig ist, kommt es zu einer Verteilung der Kosten auf die übrigen Miteigentümer, bis die Forderung von der Verwaltung hereingebracht wurde.

Quelle: Kleine Zeitung 18/2/2014 Ombudsmann

Ob ALLE Eigentümer ihre Verpflichtungen nachkommen sollte die Hausverwaltung in der Jahresabrechnung bekanntgeben- ebenso ist das Datum der Klagseinbringung anzugeben, zumindest war dies eine der Forderung von mir, an die Zukünftige Hausverwaltung, leider haben die Eigentümer dies nicht im Hausverwaltungsvertrag und somit schwerer überprüfbar

Fenster entzweien die Wohngemeinschaft

 

Der Bericht der Kleinen Zeitung vom 12.Februar 2014 zeigt, wie sinnlos eigentlich der von der Kärntner Hausverwaltung durchgeführte Umlaufbeschluss ist.

Trotz klarer Rechtslage wurde ein Umlaufbeschluss Betreff „Fenstersanierung durchgeführt, obwohl der Ausgang schon vorab klar war.
Für diesen Umlaufbeschluss ist nämlich eine 100% Zustimmung der Eigentümer oder die Zustimmung des Gerichtes erforderlich.
In diesem Fall konnte diese 100% Zustimmung niemals erreicht werden, das muss jeder seriösen Hausverwaltung schon vorab klar sein! Trotzdem hat unsere Hausverwaltung diesen Umlaufbeschluss durchgeführt! In weiterer Folge wurde das Gericht über einen Eigentümer bemüht, wobei auch hier diesen Eigentümer vorab klar sein müsste, dass kein Gericht in Österreich jemals den 100% Umlaufbeschluss ersetzen wird und dieses unnötige Bemühen schon vorab zum Scheitern verurteilt ist!
Bin überzeugt, bei richtiger Aufklärung seitens der HV, hätte dieser Eigentümer die Sinnlosigkeit des Gerichtsweges, eingesehen.

Natürlich werde ich hier über den Ausgang dieses Verfahrens berichten.

Fakt ist, Eigentümer mit kaputten Fenstern die nicht mehr zu öffnen sind, wo es reinzieht/regnet und die Temperatur in den Räumlichkeiten im Winter unter 18° fällt, sind Zustände die eigentlich aus der Nachkriegszeit bekannt sind.
Katastrophal stark ist demnach auch der Wertverlust so einer Wohnung

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Der aktuelle Bericht in der Kleinen Zeitung in PDF ist -HIER- zu finden

Auch Mieter können dies fordern, direkt beim Vermieter -HIER-