Ein Eigentümer zahlt nicht….

…..die restlichen Eigentümer sind Haftbar und müssen zahlen!!

Die Verwaltung ist verpflichtet, jedem Wohnungseigentümer die anteiligen Kosten vorzuschreiben. Wenn dieser der Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder nicht nachkommen kann, ist die Verwaltung verpflichtet, binnen sechs Monaten Klage einzubringen und diese im Grundbuch anmerken zu lassen. Wenn – wie in diesem Fall – eine Miteigentümerin im Heim ist, ändert das nichts daran, dass die Verwaltung die Verpflichtungen zu erfüllen hat, um die Forderungen hereinzubringen. Sollte die Hausverwaltung das nicht tun, haftet sie für den entstehenden Schaden. Die Miteigentümer sollten kontrollieren, ob sämtliche Miteigentümer ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen (beispielsweise durch Einsicht in die Kontoauszüge der Eigentümergemeinschaft). Während eine Klage anhängig ist, kommt es zu einer Verteilung der Kosten auf die übrigen Miteigentümer, bis die Forderung von der Verwaltung hereingebracht wurde.

Quelle: Kleine Zeitung 18/2/2014 Ombudsmann

Ob ALLE Eigentümer ihre Verpflichtungen nachkommen sollte die Hausverwaltung in der Jahresabrechnung bekanntgeben- ebenso ist das Datum der Klagseinbringung anzugeben, zumindest war dies eine der Forderung von mir, an die Zukünftige Hausverwaltung, leider haben die Eigentümer dies nicht im Hausverwaltungsvertrag und somit schwerer überprüfbar

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