nicht ihre Tochter ist, sondern eine Mitarbeiterin der Rechtsanwaltskanzlei, die auch unsere Hausverwaltung G.& Sohn vertritt! Sie hat regelmäßig bei den Vereinsversammlungen Protokoll geführt.Alf Poier (Song Contest 2003) würde dies als „Trojaner“ bezeichnen
Sobald sie uns bekannt sind werden wir sie hier auf www.ulmgasse.at informieren.
Weiteres stellte das Gericht nach Kontrolle der Abstimmungsformulare fest, dass sich die Mehrheit von rund 60% für die Kündigung der Hausverwaltung G. und Sohn ausgesprochen haben!
Diese überwältigende Mehrheit wurde auch vom Rechtsanwalt der Hausverwaltung G & Sohn bestätigt!
Für eine Kündigung würden 50% +1 ausreichen!
Wir ersuchen alle Eigentümer die nächste Gerichtsverhandlung beizuwohnen!
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