Missbrauch im Keller, Stiegenhaus …..

Leider werden immer wieder die Kellerräume und Stiegenhäuser der Wohnanlage von Mieter/EigentümerInnen für die Entsorgung von Sperrmüll missbraucht!

Diesbezügliche Kontrollen der Hausverwaltung Ogris finden – unserer Meinung nach nicht in ausreichendem Maße“ statt. Diesbezüglich wäre es begrüßenswert, dass die Hausverwaltung auf die Mieter/ EigentümerInnen der Wohnanlage dahingehend einwirkt, damit die Anlage nicht in einer südländischen Rumpelkammer endet. Derzeit sieht es ganz danach aus……

Es kann auch teuer werden: https://mieterschutzwien.at/879/entruempelungen-betriebskoste

Natürlich wären auch die feuerpolizeilichen Bestimmungen zu beachten!

Wohnungseigentum: Wenn ein Umbau zur Haftungsfalle wird….

„Unerlaubte bauliche Veränderungen können teuer werden – auch für einen späteren Käufer der Wohnung. Und das selbst dann, wenn er davon nichts geahnt hat.

Wer Wohnungseigentümer ist, darf seine Wohnung nicht nur nützen, sondern auch allein darüber verfügen – das steht so im Gesetz. Dieses Verfügungsrecht kann jedoch leicht überschätzt werden: Geht es um bauliche Veränderungen, braucht man in vielen Fällen die Zustimmung aller anderen Wohnungseigentümer.

Man müsste also von allen die Unterschriften einsammeln. Das erweist sich oft als unüberwindliche Hürde, als Alternative bliebe dann höchstens der Weg zum Außerstreitrichter. Geht man jedoch den bequemeren Weg und nimmt einen als „wesentlich“ geltenden Umbau eigenmächtig vor, kann das doppelt teuer werden: Womöglich muss man ihn später auf eigene Kosten rückgängig machen.“

Dies zeigt eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH): Wird die Wohnung weitergegeben, geht die Pflicht, unerlaubte Umbauten wieder rückgängig zu machen, demnach auf die Rechtsnachfolger über. https://www.diepresse.com/17838392/wohnungseigentum-wenn-ein-umbau-zur-haftungsfalle-wird

Betreff Wohnanlage Ulmgasse 14

Es wurde vor kurzem von einer Klage auf Rückbau einer Fußbodenheizung abgesehen, jedoch das Damoklesschwert eines Rückbaues ist deswegen noch nicht vom Tisch! Jeder Eigentümer, jeder Käufer der betroffenen Wohnung muss damit rechnen, wie dieses Urteil ( https://www.diepresse.com/thema/ogh?ref=article_a ) nochmals bestätigt, jederzeit vor einem sehr kostenintensiven Rechtsstreit zu stehen! Allfällige Balkonverbauten in der Wohnanlage, sind ebenso gesetzlich nicht zugelassen! Sobald nur ein Eigentümer diese unerlaubten Verbauten gerichtlich einklagt, müssen diese rückgebaut bzw. entfernt werden, wenn nicht die Zustimmung sämtlicher Eigentümer vorliegt! Bis dato ist uns kein einziger Fall bekannt, wo diese Zustimmung vorliegt!

Kurz gesagt, ob die Küche ins Wohnzimmer wandert, oder das Wohnzimmer mit dem Kinderzimmer zusammengelegt wird, bei jeder baulichen Veränderung, sollte man sich, um zukünftigen teuren Ärger zu ersparen, unbedingt rechtlichen Rat vor den Arbeiten einzuholen!