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Jetzt schlägt der Sanierungs-Hammer zu…….

Am Dienstag einigte sich das Parlament der Europäischen Union (EU) auf eine neue Richtlinie zur Energieeffizienz für Gebäude in den EU-Mitgliedsstaaten. Diese sehen vor, dass mehr Eigentümer und Eigentümerinnen in den kommenden Jahren energieineffiziente Gebäude renovieren – und das verpflichtend.“

EigentümerInnen können schon mal ein Extra-Sparkonto anlegen– Ein EU-weites Gesetz zur Verpflichtung einer thermischen Sanierung von Wohnhäusern ist im Anmarsch und soll bis 2030 umgesetzt werden!

Jetzt rächt sich, dass für viel Geld eine unnötige „Färbelung“ der gefährlichen Asbestplatten statt deren Entsorgung mit anschließender thermischer Sanierung von den EigentümerInnen vorgezogen und durchgeführt wurde!

Ferdinand Wegscheider-Wochenkommentar in dieser Sache: www.servustv.com/aktuelles/v/aamlu2c801ichb1rvbsh/

-Alleine die Entsorgung der gefährlichen Asbestplatten der Wohnanlage wird einen Betrag von weit über die Millionengrenze verschlingen.

-Schluss ist auch mit Fenstern und Wohnungen, wo es in all den Jahren wie in einem Vogelkäfig rein- und das Heizungsgeld rausgezogen hat.

-Ebenso rächt sich wieder einmal mehr, dass der von – an die Zukunft denkenden – EigentümerInnen vorgeschlagene Einbau von Solaranlagen von desinteressierten Hausverwaltungen und EigentümerInnen verhindert wurde.

Jetzt gilt: entweder in Millionenhöhe sanieren oder Millionen an Wertverlust. Die EigentümerInnen können wählen.

Hohe Kosten kommen auf Haus/WohnungsbesitzerInnen zu!

Wie wirkt sich all das auf den Markt und die MarktteilnehmerInnen aus? Eines ist klar: Auf HausbesitzerInnen kommen hohe Kosten zu. Eine der Folgen dieser Entwicklung wird sein, dass sich der Wert einer Immobilie stärker durch die Energieeffizienz und das vorhandene Heizsystem bestimmt. So werden Wertverluste für ältere, ungedämmte Gebäude befürchtet. Wohnungssuchende achten verstärkt auf die Ausstattung mit erneuerbaren Heizsystemen.

Jedoch gibt es eine kleine Hoffnung für die EigentümerInnen….

Soll es Ausnahmen von den geplanten Sanierungspflichten geben?

Ja, für Denkmäler soll es keine Vorschriften geben. „Ausnahmeregelungen können die EU-Staaten auch für Gebäude, die wegen ihres besonderen architektonischen oder historischen Wertes unter Schutz stehen, technische Gebäude, vorübergehend genutzte Gebäude sowie Kirchen und Gotteshäuser beschließen“.

Also fest beten und hoffen, dass die Wohnanlage bald als Denkmal eingestuft wird, die Aussichten sind diesbezüglich nicht schlecht 😉

Weitere Infos : https://www.derstandard.at/story/2000131936099/eu-kommission-will-sanierungspflicht-fuer-energie-ineffiziente-gebaeude

Brutstätte für Legionellen

Brutstätte für Legionellen die 2.

Abermals wurde in der Wohnanlage Ulmgasse 14 eine gesundheitsgefährdende Warmwasser -Temperatur von 40°-46° festgestellt.

Da in solchen Temperaturbereichen die gefürchtete Legionärskrankheit auftreten kann, ist dieser Umstand sofort zu beheben!

Die Hausverwaltung in Kärnten wurde mit Datum 19.03.23 informiert!

Update 20.03. 2023: Die Warmwassertemperatur wurde auf 55° erhöht indem der Wärmetauscher erneuert wurde!

Eine Abtötung der Legionellen ist bei über 60°-70° gesichert!

https://www.test-wasser.de/legionellen-toeten

Es wäre wünschenswert, sollte die Hausverwaltung in Zukunft ein verstärktes Augenmerk auf die Zentrale Wasseraufbereitung legen!

https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Uebertragbare-Krankheiten/Infektionskrankheiten-A-Z/Legionaerskrankheit-(Legionellose).html

Rücksichtslos und egoistisch…..

Gegenüber Fußgänger, Familien und Kinder!

Da in der Wohnanlage die StVO gültig ist, kann der Fahrzeugbesitzer jederzeit mit einer Anzeige bzw. Abschleppung des Fahrzeuges rechnen!

Hinweis: Änderungen gibt es durch die 33. StVO-Novelle mit Oktober 2022, dort ist schon ein „Überragen“ des Fahrzeuges von wenigen Zentimeter des Gehsteiges, strafbar

Hausverwaltung / Hauswart wurden diesbezüglich informiert.

Viele Fälle der Rechtsberatung haben eine Gemeinsamkeit:

  • Frau F. lässt ihren 14-jährigen Sohn auf einer nicht abgeschrankten Privatstraße Fahrübungen machen: Verwaltungsstrafe!
  • Herr P. parkt sein Fahrzeug auf einem Wirtshausparkplatz in alkoholisiertem Zustand ein paar Meter um: Alko-Test, Führerscheinentzug!
  • Herr M. lässt sein Fahrzeug ohne Kennzeichen auf dem Gelände einer aufgelassenen Tankstelle stehen: Abschleppung!

Straßen mit öffentlichem Verkehr

Privat?

Stets meinten die Betroffenen entrüstet: „Aber das war ja Privatgrund – da gilt doch die StVO nicht.“ Falsch! Denn die Eigentumsverhältnisse sind bei dieser Frage völlig irrelevant. Zitieren wir § 1 Abs 1 StVO: Dieses Bundesgesetz gilt für Straßen mit öffentlichem Verkehr. Als solche gelten Straßen, die von jedermann unter den gleichen Bedingungen benützt werden können. https://www.oeamtc.at/mitgliedschaft/leistungen/rechtsberatung/paradox-wenn-privatgrund-oeffentlich-ist-16184592

Für solches Parken wird es Strafen und Anzeigen hageln…

Wer beim Parken mit seinem Fahrzeug zu weit in den Gehsteig oder Radweg hineinragt, muss seit Inkrafttreten der neuen StVO 36.- Euro Strafe zahlen.

Die neue Regelung, die besagt, dass ein Hineinragen von Fahrzeugteilen auf Gehsteigen oder Radwegen nicht mehr erlaubt ist, wird bei Nichtbeachten mit 36 Euro bestraft.

Spiegel und Stoßstange dürfen nur unter ganz bestimmte Situationen und für kurzer Dauer, den Gehsteig überragen

Natürlich haben am Gehsteig somit auch keine „Blumentröge“ etwas verloren. Für Kinder und ältere Personen nur gefährliche Stolperfallen, leider kümmert sich die Hausverwaltung wenig, sonst hätte ihr schon lange auffallen müssen, dass dieser Blumentrog schon Monate, an verbotener Stelle steht

Also beachten Sie die StVO-Novelle 2022 und nehmen Sie, Rücksicht, das Geldbörserl dankt es Ihnen auch.

https://www.vienna.at/wiener-autofahrer-ueber-neue-strafe-fuer-falschparker-veraergert/7782307

Weitere Informationen: https://www.oeamtc.at/mitgliedschaft/leistungen/rechtsberatung/33-stvo-novelle-inkrafttreten-mit-1-oktober-2022-52587945

Einige Eigentümer der Wohnanlage haben es verbockt….

Seit Jahrzehnte setzen wir uns ein, dass endlich eine zukunftsorientierte und unabhängige Warmwasseraufbereitung installiert wird, OHNE Erfolg, jedes Mal wurde von einigen unwissenden Pensionisten und falschen Hausverwaltungen, die Projekte verhindert. Lesen Sie die Beiträge und sehen Sie, welche Chance die Eigentümer der Wohnungen, vertan haben, Sie bezahlen heute die explodierenden Rechnungen!

Mein Tipp: Schickt den Verantwortlichen für dieses Desaster die Energierechnungen-die betroffenen Namen sind bekannt!

Jede Regierung wäre bei so einer Fehleinschätzung sicherlich abgewählt worden. Nicht so in der Wohnanlage Ulmgasse, dort werkeln die Mitschuldigen fleißig weiter!

„Laut Experten dauert es etwa acht Jahre, bis sich eine thermische Solaranlage zur Warmwasserzeugung amortisiert, sofern diese eine Flachkollektoranlage ist. … Ab diesem Zeitpunkt kann „gratis“ Wärme genutzt werden.“

https://ulmgassegraz.wordpress.com/2015/11/29/solarwaerme-solarthermie-und-solarstrom-photovoltaik-1022510808/

Die Rechnung für diese Fehlentscheidungen bezahlen jetzt und in Zukunft, Mieter und Eigentümer

https://ulmgassegraz.wordpress.com/2019/11/16/die-rechnung-bezahlen-die-eigentuemer-mieter/

Nerven Elefanten in der Wohnanlage?

….jetzt gibt es Abhilfe

Mit dem Tallywhacker machst du deine Nachbarn fertig

Wie kann es eigentlich sein, dass bei grob 83 Millionen Menschen, die in Deutschland leben, immer genau die über mir wohnen, die vorzugsweise nachts und am Wochenende Stepptanz üben und sich auch sonst höchst störend verhalten?

Konstruktiv wäre es in einer solchen Situation natürlich, nach oben zu gehen, das Gespräch zu suchen – und das Beste zu hoffen. Wer es ein wenig passiv-aggressiver mag, klopft mit dem Besenstiel gegen die Decke – und hofft das Beste. Und wer einfach alles brennen sehen will – baut sich ein Nerv-Device.

Anmerkung: Sollte eigentlich auch mit störende Nachbarn helfen die neben oder unter einem Wohnen!

https://t3n.de/news/mit-diesem-smart-device-koennt-ihr-eure-nachbarn-endlich-zurueck-aergern-1504006/#Mit_dem_Tallywhacker_machst_du_deine_Nachbarn_fertig

Betrieb sucht Personal, schenkt Mitarbeitern Auto

Um neue Fachkräfte anzuwerben, müssen Betriebe immer kreativer werden. Ein Familienunternehmen lockt nun sogar mit einem Auto.

https://www.heute.at/s/betrieb-sucht-personal-schenkt-neuen-mitarbeitern-auto-100226319

Jetzt auf einmal?

Da war die Wohnanlage Ulmgasse schon von jeher Arbeiter freundlicher und ihrer Zeit voraus, da hatten Hausbesorger schon immer freie Hand, Zeiteinteilung, Arbeitsbeginn, Arbeitsende, alles wird selbst eingeteilt. Beginn und Ende der Arbeitszeit können sich die Goldstücke der Wohnanlage Ulmgasse (Alt) natürlich frei einteilen 🙂

Urlaub gehen sie ebenfalls wann sie möchten. Es gibt nicht viele Betriebe, wo Mitarbeiter so ein schönes, freies Leben haben.

Klar, auch das Gehalt ist über dem eines schwitzenden Super-Baumarkt-usw. Mitarbeiter.

Der Arbeitgeber Wohnanlage Ulmgasse hat halt a großen Herz für die Mitarbeiter

Andere Firmen sollen sich ein Beispiel an den Arbeitsverträgen der Wohnanlage und das soziale Denken der Eigentümer (Arbeitgeber) nehmen.

Resümee: Liebe Hofer, Lidl, Baumarkt usw. Mitarbeiter, fordert mehr Rechte, fordert freie Zeiteinteilung von Beginn und Ende Eurer Arbeitszeit.

Nehmt Urlaub, wann Ihr und wie lange Ihr möchtet!

Als Weihnachtsgeschenk ein Auto?

Bin sicher darüber lässt sich mit den Eigentümern auch reden, bei der nächsten Hausversammlung einfach auf die Tagesordnung, mit dem Wunsch – Ende mit der Satire

Wiederholter Vandalen-Terror in der Wohnanlage-Täter auf frischer Tat ertappt

Nur sechs Wochen nach einem Vandalenakt in der Wohnanlage Ulmgasse, wo bei einem Fahrzeug ein Schaden von rund € 4.000,— entstanden ist, hat ein Täter abermals ein Fahrzeug (Dienstfahrzeug) eines Eigentümers absichtlich zerkratzt. Jedoch dank des couragierten und mutigen Eingreifens eines Eigentümers, welcher die Tat beobachtet hatte, konnte der Täter (ein Österreicher, im Haus 14 d wohnhaft) auf frischer Tat ertappt werden. Es ist anzunehmen, dass es sich um ein und denselben Täter handelt, der schon jahrelang sein Unwesen in der Wohnanlage treibt !

Es bleibt zu hoffen, dass die Polizei diesen Fall voll aufklärt und die geschädigten Fahrzeuglenker ihre Schadenersatzansprüche durchsetzen können.

Wir werden weiter berichten…..

Zitrone für das Reinigungspersonal – Abgestellte Blumenkisten als Stolperfalle am Gehsteig

Für diesen Schildbürgerstreich gebührt dem Reinigungspersonal die Zitrone des Jahres. Seit langem ist den zuständigen Reinigungskräften bekannt, dass Blumenkisten am Gehweg nichts verloren haben. Bis heute wurden diese – obwohl vom Reinigungspersonal zugesagt – nicht entfernt und gefährden weiterhin die Fußgänger und Kinder besonders in der Nacht aufs Äußerste. Da das Reinigungspersonal der Aufforderung, diese Betonblumenkiste vom Gehweg zu entfernen, nicht nachgekommen ist, möchten wir diese erinnern, dass bei einem Unfall bzw. einer Verletzung sie vor Gericht zur Verantwortung gezogen werden können!

Dessen ungeachtet wird auch die Hausverwaltung Ogris über diesen Umstand informiert.

Laut StVO, welche bekanntlich ja auch in der Wohnanlage Ulmgasse 14 Gültigkeit hat und dem zuständigen Reinigungspersonal nochmals in Erinnerung gebracht wird, müssen Gehsteige von jeglicher Behinderung durch Hindernisse freigehalten werden!

Manche KFZ-Lenker gefährden bewusst das Leben der Bewohner

Trotz hoher Geldstrafen ignorieren einige Bewohner/Besucher /Eigentümer die Halteverbotszonen in der Wohnanlage. Durch dieses rücksichtslose Verhalten riskieren diese Fahrzeuglenker bewusst Menschenleben!

Bis zum heutigen Datum wurde vom Recht der Abschleppung nur gering Gebrauch genommen. Sollten Anzeigen gegen dieses rechtswidrige und der Sicherheit der Bewohner gerichtete Verhalten nicht hilfreich sein, so wird in Zukunft mit einer Abschleppung der Fahrzeuge reagiert werden.

Aufklärung für Fahrzeuglenker: Auch ein geringfügiges Halten von einigen Minuten ist in den Feuerwehrzonen strafbar!

Für „verkehrsauffälliges Verhalten“ können Führerscheinbesitzer auch zur Nachschulung geladen werden!

Unsere vorhergehende Hausverwaltung und die vorigen Hausmeister haben sich dieses Park-Sicherheitsproblems – im Gegensatz zur jetzigen bzw. zu den jetzigen – mit gutem Erfolg angenommen!

Selbst der Balkon steht in Flammen

Eine Frau ist am Sonntagnachmittag bei einem Brand in Wien-Döbling ums Leben gekommen. Feuerwehrleute brachten die laut Polizei „vermutlich 77-Jährige“ aus der betroffenen Wohnung in der Heiligenstädter Straße ins Stiegenhaus und begannen sofort mit Wiederbelebungsmaßnahmen. Die Berufsrettung übernahm die weitere notfallmedizinische Versorgung, die Frau verstarb aber noch an der Einsatzstelle.

Beim Eintreffen der Berufsfeuerwehr drangen Rauch und Flammen aus den Fenstern der Wohnung im zweiten Stock eines sechsstöckigen Gebäudes. Der Balkon stand ebenfalls in Brand. Es galt ein Übergreifen auf angrenzende Bereiche zu verhindern sowie das Feuer von außen zu bekämpfen. Zugleich drang ein Trupp mit einer weiteren Löschleitung unter Atemschutz über das Stiegenhaus in die Wohnung vor, berichtete die Feuerwehr.

https://www.gmx.at/magazine/panorama/wohnungsbrand-wien-todesopfer-36728800

Deshalb ist es wichtig, dass Besucher/Bewohner die gekennzeichneten Halteverbote in der Wohnanlage Ulmgasse unbedingt beachten. Sie dienen zur Sicherheit der Bewohner. Bei einem Feuer-Rettungseinsatz zählt jede Minute!

Außerdem: Sollten Fahrzeuglenker gegen das Halteverbot verstoßen, müssen diese mit einer Anzeige / Abschleppung rechnen! Was viele eventuell nicht beachten: Sollte das Fahrzeug nur wenige Zentimeter in den Halteverbotsbereich ragen, ist dies bereits strafbar!

Vandalismus in der Wohnanlage Ulmgasse

Leider wurde vor kurzem abermals eine gravierende Sachbeschädigung an einem Fahrzeug eines Eigentümers in der Wohnanlage Ulmgasse 14 durchgeführt. Die Sachbeschädigung wurde zur Anzeige gebracht und an der Ausforschung des Täters wird gearbeitet.

Erste Verdachtsmomente wurden bereits festgestellt! Der Täter ist, wie derzeit anzunehmen ist, ein Bewohner der Wohnanlage!

Es dürfte sich um einen Wiederholungstäter handeln, welcher schon einige Male Fahrzeuge beschädigt hatte.

Sollte Bewohnern etwas Verdächtiges aufgefallen sein oder können diese zweckdienliche Hinweise diesbezüglich geben, so bitten wir sie, uns bzw. die nächste Polizeidienstelle zu kontaktieren.

Natürlich werden die Hinweise vertraulich behandelt.

Für Hinweise, welche zur Ausforschung des Täters führen, ist eine Belohnung von € 2.000,– festgelegt!

Leider denken einige Bewohner der Wohnanlage nicht zukunftsorientiert…..

und dies schon seit Jahrzehnten!

Bereits in den Jahren 2005/2006 habe ich der damaligen Hausverwaltung zwei Vorschläge unterbreitet:

1.) Sämtliche Parkplätze mit Solar bzw. Fotovoltaik überdachen

Der Vorteil liegt klar auf der Hand: einerseits eine große Energieersparnis, welche die Betriebskosten extrem reduzieren würde, andererseits würde eine Überdachung der Parkplätze für die Bewohner auch einen großen Mehrwert an Komfort bringen. Keine zugefrorenen Autoscheiben im Winter und die Parkplätze würden großteils schneefrei bleiben. Weiterer Nebeneffekt: Das Reinigungspersonal hätte auch einen geringeren Arbeitsaufwand bei der Schneereinigung, was wiederum die Betriebskosten senken würde. Ein weiterer, positiver Effekt: Im Sommer würden sich die Autos nicht aufheizen!

Ebenso würde sich eine Ladestation für E-Autos integrieren lassen, zu 0% Energy Kosten!

2.) Auf dem Dach Ulmgasse 14 d den ersten Vorschlag ebenso verwirklichen. Damit wäre mit weiteren Ersparnissen punkto Energieverbrauch zu rechnen gewesen!

Dass diese Vorschläge durchführbar gewesen wären, zeigen die heutigen Wohnanlagen wie das jüngste Beispiel, die Wohnanlage Ulmgasse 19, wo erst vor Kurzem rund die Hälfte der Dachfläche mit Fotovoltaik/Solarzellen ausgestattet wurde!

Leider wurde dieses Vorhaben seitens einiger älterer Herren als nicht sinnvoll erachtet, da eine solche Anlage auf unseren Dächern nicht durchführbar wäre und nur mehr Kosten als Ersparnisse bringen würde!

Auch ein Gutachten über die „Sinnhaftigkeit, Durchführbarkeit“ wurde von diesen älteren Bewohnern abgelehnt.

Durch dieses Verhalten wurde leider die Wohnanlage weit in der Wertentwickelung und Wohnqualität zurückgeworfen. Die Kosten dieser Entscheidungen, welche meines Erachtens aus reiner Unwissenheit zustande kamen, trägt heute bedauerlicherweise der Großteil der derzeitigen Bewohner!

Die damalige Hausverwaltung aus Graz hätte das Projekt „Zukunft Ulmgasse 14“ auch befürwortet und unterstützt. Da diese Hausverwaltung leider durch eine neue Hausverwaltung ersetzt wurde, ist mit einer Umsetzung nicht mehr zu rechnen!

Ein weiteres Beispiel für nicht zukunftsfähiges und kostensparendes Denken ist der Umstand, dass vor einigen Jahren die giftige, asbesthaltige Außenwand um rund eine halbe Million Euro angepinselt wurde anstatt gleich eine staatlich geförderte, thermische Sanierung durchzuführen!

So verspielt, step by step, die Wohnanlage Ulmgasse ihre Zukunft, die Kosten für Betrieb/Erhaltung /Sanierung steigen und der Wert der Wohnungen fällt……

Mit bestem Dank für das Bildmaterial: https://electricalprojecttoday.com

Wohnanlagen mit einer verantwortungsvollen Hausverwaltung machen es vor…..

Wie andere Wohnanlagen mit ihrem Parkproblem umgehen, kann man am obigen Bild erkennen. Da wurde eine klar ersichtliche Markierung angebracht, um deren Einhaltung kümmert sich die Hausverwaltung bzw. der Hausbesorger, ebenso wie um die

Halte/Parkverbote in der Wohnanlage, Falschparker werden rigoros angezeigt bzw. abgeschleppt!

Mieter der Wohnanlage Ulmgasse wurden abgezockt?

Ein österreichweiter Gerichtsfall und die Ulmgasse darf da natürlich nicht fehlen

Ein Eigentümer machte uns auf einen Bericht in der Wochenzeitung DER GRAZER aufmerksam

Es zahlt sich also aus, wenn Mieter bei Unklarheiten sich nicht scheuen, Rechtsbeistand zu suchen und wenn notwendig, den Gerichtsweg zu bestreiten!

Den ganzen Bericht finden Sie in der Wochenzeitung vom 13.März 2022 „derGrazer“

Andere VermieterInnen verwenden ähnliche oder gleichartige Klauseln in ihren Verträgen. Darin werden Betriebskosten unklar und völlig überschießend definiert. Die AK fordert daher alle diese VermieterInnen auf, ihre Verträge umgehend zu verbessern und die auf Basis der rechtswidrigen Klauseln verrechneten Beträge an ihre MieterInnen zurückzuerstatten. https://www.arbeiterkammer.at/ungueltige-klausel-im-mietvertrag 

Messie-Syndrom in der Wohnanlage?

So mancher Bewohner (Name bekannt) der Wohnanlage Ulmgasse 14d nimmt es mit Reinlichkeit und Hygiene anscheinend nicht so ernst?

-Hat er eventuell nicht bedacht, dass er mit solchem Verhalten auch die Gesundheit anderer Bewohner gefährdet,?

-Eventuell denken sie, dass die Reinigungskraft den von ihnen verursachten Dreck wegzuräumen hat?

-Leidet dieser Bewohner an einem Messie-Syndrom?

-Oder „einfach“ Rücksichtslosigkeit gegenüber den Mitbewohnern?

Viele Fragezeichen………

Aus welchen Beweggründen auch immer, sobald Sauberkeit und Hygiene vernachlässigt werden, ersuchen wir, ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen oder sich Familie oder Freunden anzuvertrauen, damit uns solche oder ähnliche Bilder erspart bleiben. Im Internet findet der Betroffene oder seine Angehörigen, ebenso gute Unterstützung: https://www.heilpraxisnet.de/krankheiten/messie-syndrom/

Nur gemeinsam können wir verhindern, dass sich unsere Wohnanlage nicht in die Richtung Horrorhaus entwickelt –

“ Eine Frau und ihr täglicher Kampf im Horrorhaus“

https://www.welt.de/gesundheit/article10236047/Muell-Wohnung-liegt-nicht-immer-am-Messie-Syndrom.html

Neidisch kann Mann/Frau werden…..

….wenn sie/er zu unserer Nachbarwohnanlage blickt, dort wird gerade eine neue Fotovoltaik/Solaranlage in deren Wohnanlage installiert.

Jene Bewohner/innen der Wohnanlage Ulmgasse 14a-14d, welche unseren Blog die Jahre über verfolgen, wissen, dass wir uns schon vor über einem Jahrzehnt für eine zukunftsträchtige, umweltfreundliche, geldsparende Warmwasser-Beheizung einsetzten! Leider wurde dieses Vorhaben von einigen älteren Bewohner/innen sowie von unprofessionellen Hausverwaltungen unter Verbreitung falscher Tatsachen verhindert bzw. deren Planung nicht umgesetzt!

Viele hunderttausend Euro hätten sich die Eigentümer/innen in dieser Zeit schon erspart, mit einem geringen Kosteneinsatz und der Umwelt hätten sie auch noch etwas Gutes getan!

Dass es anders geht, wird den Eigentümer/innen der Wohnanlage Ulmgasse 14 ja gerade vor Augen geführt!

Jede/r Eigentümer/in könnte sich auch selbst überzeugen, wie hochwirksam unsere Wohnanlage für eine zukunftsorientierte Installation einer Solaranlage geeignet wäre. Man braucht nur einen Blick auf das Online_Karte_Solardachkataster zu werfen!

Das nicht genug, entschied sich, unter Mitwirkung der Hausverwaltung, die Mehrheit der Eigentümer/innen auch gegen eine vernünftige, thermische Sanierung, Stattdessen führte sie eine „BEPINSELUNG“ ihrer gesundheitsschädlichen Asbestplatten, deren Entsorgung in Millionenhöhe in Zukunft noch ansteht, durch!

Dass mit solchen und zahlreichen anderen Entscheidungen der Wert sowie die Lebensqualität in der Wohnanlage nicht gerade gesteigert wurde-wird, ist auch ganz klar, ebenso wie der Umstand, dass diesbezüglich auch eine professionelle und an der Wohnanlage interessierte Hausverwaltung vonnöten ist! Ob dieser Anforderung unsere derzeitige Hausverwaltung Ogris aus Kärnten entspricht, dies zu beurteilen, überlasse ich den Eigentümer/innen!

Wurden die Bewohner/innen der Wohnanlage Ulmgasse jahrzehntelang über den Tisch gezogen?

Nach einem Bericht in der ORF-Sendung KONKRET und im Pressreader dürfte das sehr wohl der Fall gewesen sein. https://tvthek.orf.at/profile/konkret/13887640/konkret/14124234/Heizkostenableser/15104225 / – Beitrag noch einige Tage über den Link abrufbar .

Pressreader schreibt unter anderem: Gegenüber dem ORF-Magazin „konkret“ bestätigt die Firma Meßtechnik, dass Ermittlungen seitens der Wettbewerbsbehörde gegen Meßtechnik geführt werden.

https://www.pressreader.com/austria/kleine-zeitung-kaernten/20220210/282011855774256

Es gilt die Unschuldsvermutung!

Über den Sinn bzw. die Kosten der jährlichen Heizungsablesung haben wir auf ulmgasse.at schon vor Jahren berichtet, leider hat sich die Hausverwaltung dieses Problem noch nicht angenommen!

Ulmgasse.at bleibt dran, ebenso wie an dem Umstand einer eingebauten Fußbodenheizung in der Wohnanlage Haus Ulmgasse 14A – Wir werden darüber berichten…..

Die Abstellgenehmigung bei Paketen

Abstellort, Verlust, Haftung – was müssen Empfänger von Warenlieferungen beachten?

Wer Pakete empfangen will, kann für die Zeit der Abwesenheit einen Ablegeort beim Paketdienst nennen. Dort kann das Paket dann auch bei Abwesenheit des Empfängers zugestellt werden. Doch was ist, wenn man eine Nachricht über die Zustellung bekommt, das Paket aber nicht am Ablegeort zu finden ist? Wie sollte man vorgehen und wer haftet für den Verlust? Rechtsanwalt Axel Doering erläutert im Interview mit 123recht.de, worauf Empfänger achten sollten.

Ohne Abstellgenehmigung gelten abgelegte Pakete als nicht zugestellt

Den ganzen Bericht finden Sie auf: https://www.123recht.de/ratgeber/experteninterviews/Die-Abstellgenehmigung-bei-Paketen-__a159642.html

Hinweis: Der obige Link behandelt die Rechtslage in Deutschland, jedoch ist diese in Österreich ähnlich, so ist bei einem Abstellen eines Paketes OHNE Abstellgenehmigung, ein österreichischer Empfänger für einen eventuellen Verlust auch NICHT haftbar!

Hochrisiko Liftanlage Ulmgasse……

.…..in der Corona-Pandemie ein Infektionsherd!

„Dass Menschen in beengten Wohnverhältnissen stärker durch die Pandemie betroffen sind, ist mittlerweile bekannt. Ein echter Hochrisiko-Ort sind Fahrstühle in Hochhäusern.“

https://www.focus.de/gesundheit/aerosol-messung-im-hochhaus-corona-falle-fahrstuhl-messung-zeigt-extremes-risiko_id_13249459.html

Trotzdem wurden bis heute keine Hinweisschilder in den kleinen Liften der Wohnanlage Ulmgasse diesbezüglich angebracht… So können sich die Viren wunderbar den Wirt suchen, der ihnen gefällt. Es gibt zahlreiche Bewohner/innen, welche die Gefahr erkannt haben und die Lifte nur mit Mundschutz oder gar nicht benützen. Natürlich gibt es wieder andere, denen ist die eigene Gesundheit und auch die der anderen egal!

So kann es schon vorkommen – wie eine Dame aus dem Haus D zeigt -, dass sich ein/e Bewohner/in ohne Maske, aber dafür mit all dem wöchentlichen Einkauf und viel „Geschnatter“ in den bereits überfüllten, kleinen Lift zwängt, um ihre Wohnung zu erreichen. Kann sein, dass sie „ein Bedürfnis nach Nähe“ hatte, jedoch wenn es so war, war dieses Bedürfnis nur einseitig und gerade zu Corona-Zeiten sehr unangebracht. In dieser Zeit soll man lieber die Nähe bei dem eigenen Partner suchen 🙂

An das Reinigungspersonal kann ich nur die Bitte richten: Denkt noch mehr an die Gesundheit der Bewohner/innen und informiert die Liftbenutzer/innen über die Gefahr in Liften!

Gerne würden wir darüber berichten!

Die AUVA hat diesbezüglich auch Warnhinweise herausgegeben!

Ebenso gibt es im Handel vorgefertigte Hinweisschilder, welche leicht anzubringen sind.

www.auva.at/cdscontent/load?contentid=10008.734637&version=1585919805

www.wienerwohnen.at/Neues-aus-dem-Gemeindebau2/2020_7_corona_infos.html