Für solches Parken wird es Strafen und Anzeigen hageln…

Wer beim Parken mit seinem Fahrzeug zu weit in den Gehsteig oder Radweg hineinragt, muss seit Inkrafttreten der neuen StVO 36.- Euro Strafe zahlen.

Die neue Regelung, die besagt, dass ein Hineinragen von Fahrzeugteilen auf Gehsteigen oder Radwegen nicht mehr erlaubt ist, wird bei Nichtbeachten mit 36 Euro bestraft.

Spiegel und Stoßstange dürfen nur unter ganz bestimmte Situationen und für kurzer Dauer, den Gehsteig überragen

Natürlich haben am Gehsteig somit auch keine „Blumentröge“ etwas verloren. Für Kinder und ältere Personen nur gefährliche Stolperfallen, leider kümmert sich die Hausverwaltung wenig, sonst hätte ihr schon lange auffallen müssen, dass dieser Blumentrog schon Monate, an verbotener Stelle steht

Also beachten Sie die StVO-Novelle 2022 und nehmen Sie, Rücksicht, das Geldbörserl dankt es Ihnen auch.

https://www.vienna.at/wiener-autofahrer-ueber-neue-strafe-fuer-falschparker-veraergert/7782307

Weitere Informationen: https://www.oeamtc.at/mitgliedschaft/leistungen/rechtsberatung/33-stvo-novelle-inkrafttreten-mit-1-oktober-2022-52587945

2 Kommentare zu „Für solches Parken wird es Strafen und Anzeigen hageln…“

  1. Guten Tag., Das Auto ist mit objektiver Sicht auf die gegenüberliegende Seite geparkt (damit andere ein- und ausparken können). Eine tiefe Entschuldigung für Gehsteignutzer und Bereitschaft StVO zu erheben. Durch die Standardisierung von Aktionen und notwendigen Faktoren wurde Auto eingeführt (DSGVO). Ich bitte Sie um das akzeptieren u. Fotos entfernen!! Danke Lg. Enva

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    1. Sehr geehrte/er Frau/Herr Beganovic, ein Zusammenleben in einer Wohnanlage verlangt gegenseitige Rücksichtnahme, dies betrifft besonders die Sicherheit von Kindern, älteren Personen, Familien mit Kinderwagen etc.

      Der Gesetzgeber hat jetzt versucht, dies mit der geänderten Gesetzgebung, welche in ganz Österreich gültig ist, zu unterstützen.

      Danke für Ihr Verständnis.

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