Die Steine des Anstoßes in der Ulmgasse…

Ein Relikt aus längst vergangenen Zeiten, erschwert den Autofahrern in der Wohnanlage Tag für Tag, ein schadenfreies Fortkommen.

Die Vorgängerhausverwaltung hängte uns, mit Hilfe der damaligen Hausbesorger, in einer Nacht und Nebel Aktion diese Felsen um!

Dies, obwohl bekannt war, dass in der Wohnanlage höchste “ Raumnot“ herrscht!

Natürlich ließen die ersten Schäden an den Fahrzeugen nicht lange auf sich warten und erschreckten die Fahrzeuglenker gleich zweimal, das erste Mal als es krachte, das zweite Mal, als die Reparaturrechnung das Licht der Welt erblickte!

Wie ein Fels in der Brandung krallen sich diese Felsen fest an den Asphalt, und sind weiterhin eine Gefahr für alles, das schneller als eine Kuh ist.

Liebe Hausverwaltung OGRIS, vielleicht könnten Sie für diese „Steinchen“ einen Platz im schönen Kärnten finden?

Sollten diese jedoch auch in Kärnten nicht erwünscht sein, werden die Felsen sicherlich noch ein Platzerl in der Grünanlage finden, wo sie in der Wohnanlage Ulmgasse überleben könnten?

Da die Felsen sich im Halteverbot der Feuerwehr Bewegungsfläche befinden, wurde bereits von uns ein Schreiben an die Feuerpolizei Graz verfasst um festzustellen, ob diese Felsen
an diesen Stellen auch den feuerpolizeilichen Vorgaben entsprechen!

Update: 20.03.24

Die Felsen müssen entfernt werden, somit ist das Parken sicherer bzw. leichter geworden.
In einem Notfall können die Einsatzkräfte auch leichter in diesem Bereich agieren.
Beachten Sie jedoch bitte weiterhin,für sämtliche Kraftfahrzeuge (incl. Moped-Motorräder).
das absolute Halteverbot
Es dient im Notfall zu unser aller Sicherheit!

Information für die Kärntner Hausverwaltung OGRIS

Eine Grazer, anscheinend kompetentere Hausverwaltung macht es vor, sie zeigt wie man ein Parkplatzproblem in Verbotszonen angehen soll!

In einer, in der Nähe unserer Wohnanlage Ulmgasse befindlichen Wohnanlage, werden die Falsch bzw. Fremdparker, mithilfe der Hausverwaltung bzw. Hausbetreuer, rigoros auf Ihr falsches Park-Verhalten hingewiesen.

Ganz im Gegenteil zu unserer Hausverwaltung, wo die Bewohner mit ihren Parkplatzproblemen allein gelassen werden, geht diese Grazer Hausverwaltung konsequent gegen Falschparker vor!

Rechtlich ist dies klar:

Wer auf einem fremden Grundstück oder Halteverbot parkt, muss mit einer Besitzstörungsklage, einer Anzeige bzw. oder auch mit einer Abschleppung rechnen!

Zur Information: Das Parkverbot in der Feuerwehrauffahrtszone, der Wohnanlage Ulmgasse ist unbedingt einzuhalten! Ansonsten muss der Fahrzeughalter mit einer Anzeige rechnen! Diese „ZONEN“ sind auch sehr deutlich beschildert!