Ein Versprechen an die Eigentümer/innen vergessen?

Diejenigen Eigentümer/innen, welche die Seite ulmgasse.at regelmäßig verfolgen bzw. den Aushängen in der Wohnanlage Beachtung geschenkt haben, wissen auch, dass Hr.Hammer und Herr Dipl.Ing. L. sich immer gegen eine Refundierung der Gerichtskosten durch die WEG Ulmgasse ausgesprochen haben.

Hier ein Auszug „eines“ Schreibens an die Bewohner Ulmgasse 14:

– Die Eingabe des Antrags zur Auflösung des gegenwärtigen Vertrages an das Außerstreitgericht Graz –West ist bereits erfolgt.

Die Übernahme der Verfahrens- und Rechtsanwaltskosten einschließlich Prozessrisiko ist gesichert durch

  • Rechtsschutzversicherung
  • Eine Privatperson
  • Weitere Sponsoren, die sich freiwillig dazu bereit erklärt haben

Dies bedeutet, dass Ihre Unterschriftsleistung Sie zu keinerlei Zahlung verpflichtet.

Wir bedanken uns bei allen, die uns durch ihre Unterschrift dem Gericht gegenüber unterstützen!

  • Die Einladungen zur Hausversammlung am Samstag, xxx um xxx im Brauhaus xxxxx sind an alle Eigentümer termingerecht versandt worden. Ebenso die Formulare zur Stimmabgabe.

Wir bitten Sie alle um rege Teilnahme an der Versammlung.

Auch hier dürfen wir uns bei jenen bedanken, die uns die ausgefüllten Formulare bereits  zurück gesandt haben. Je rascher wir diese bekommen, um so leichter ist für uns die damit verbundene Arbeit zu bewältigen. Bitte, berücksichtigen Sie die Tatsache, dass es sich um 264 Wohneinheiten handelt und jede einzelne genau bearbeitet werden muss! 

Es gilt auch hier das oben Gesagte, dass Ihre Unterschrift mit keinerlei finanziellen Verpflichtungen verbunden ist. Im Gegenteil: Wir sind auf Grund der geleisteten Vorarbeit überzeugt, dass der Wechsel der Hausverwaltung zu einer Senkung verschiedener Kosten führen wird.“

Im Gegensatz zu Frau L., Herr Dip.Ing. L.  und Herrn Mag. R. Sch., welche der Allgemeinheit mit zig tausenden Euro zur Last gefallen sind, hat sich Herr  Hammer an das damalige Versprechen „erinnert“ und auch daran gehalten !

Erst als die Hausverwaltung OGRIS öffentlich behauptete, dass auch Herr  Hammer seine damaligen Gerichtskosten erhalten habe, wurde die Hausverwaltung aufgefordert, die Verbreitung unwahrer Tatsachen zu unterlassen und Herrn Hammer umgehend die Kosten zu ersetzen!

Ich stehe weiterhin zu meinem damaligen Versprechen und werde im Falle einer Refundierung den Betrag entweder Bedürftigen in der Wohnanlage Ulmgasse 14 oder einer öffentlichen sozialen Organisation zukommen lassen!!

Natürlich werde ich diesbezüglich in den sozialen Netzwerken darüber berichten, ebenso wie auf unserem ulmgasse.blog!!!

Eine aufklärende Information über Wohnungseigentum finden Sie hier: https://www.focus.de/immobilien/kaufen/tid-25309/die-rechte-von-eigentuemern-unter-dem-joch-der-eigenen-wohnung_aid_725934.html

Die Vase geht solange zum Brunnen………

Nun hat sich die Hausverwaltung Ogris nach 4 (!) Monaten endlich „erlaubt“, den EigentümerInnen das o. g. Protokoll zu übermitteln, obwohl sie sich laut Verwaltungsvertrag eigentlich zur Übermittlung innerhalb von 2 (!) Monaten verpflichtet hat.

Eigenartig ist auch, dass ein Beschlussformular beigelegt wurde, obwohl Herr DI Ogris in der Versammlung anfangs behauptet hat, dass Herr H. genau wie Herr DI L. die Eigenkosten der Kündigung der Vorverwaltung ersetzt bekommen habe und dann – nachdem Herr G. telefonisch mit Herrn H. Rücksprache gehalten hat – zugesichert hat, dass Herr H. das Geld erhalten werde. 🤥 Ein Hausverwalter muss doch sein Versprechen halten…😜

Hat diese Hausverwaltung schon jemals ein Versprechen gehalten? Diese Hausverwaltung „verspricht sich einfach. Bin neugierig wann die Bewohner der Wohnanlage Ulmgasse 14 in Graz mal aufwachen!!

Sollte HR. OGRIS vor versammelten Leuten behauptet haben, dass Herr H. die Eigenkosten  ersetzt bekommen hat, war es, gelinde gesagt, eine Unwahrheit und Verbreitung falscher Tatsachen!!

Den ganzen text können Sie auf https://ulmgasse.blog/2018/08/22/protokoll-zur-eigentuemerversammlung-vom-17-april-2018/ lesen

Über den Tisch gezogen……

…müssen sich die Eigentümer/innen in der Wohnanlage Ulmgasse 14 vorkommen, wenn diese die Betriebskostenabrechnung ansehen und auf die immensen Kosten der Hausmeister stoßen.  Bei dem Lohn, den die Firma „ASE Facility Services GmbH“ in der Nähe von Graz ihren Mitarbeiter/innen bezahlt, könnte eine ganze Schar solcher Goldjungen die Wohnanlage Ulmgasse 14 verwöhnen – nicht nur  2!!!

Noch dazu müssen die Mitarbeiter/innen der Firma ASE nach festen Dienstzeiten arbeiten – oder können diese auch kommen und gehen, wann sie möchten? Sollte es so sein, ersuche ich um Info, liebe Firma ASE!!

Leider ist es uns bis heute – trotz grosser Bemühungen – nicht gelungen, von der Hausverwaltung OGRIS Einblick in sämtliche Unterlagen zu erhalten. So ist es uns auch nicht möglich, die immensen Kosten von rund 200.000.- pro Jahr für die 2 Goldjungs, nur irgendwie zu erklären!!

Bin überzeugt, würde die Firma ASE solche Löhne bezahlen, wäre sie innerhalb kürzester Zeit bankrott!!

Bin auch genauso überzeugt, dass die Mitarbeiter/innen der Firma ASE ihre Arbeit nicht schlechter machen, eventuell sogar besser?

Hausbetreuer/in und Hausmeister/in
Unternehmen: ASE Facility Services GmbH
Stadt: Feldkirchen bei Graz
Anstellungsart: Teilzeit, Vollzeit
Stellenbeschreibung
Hausbetreuer/in und Hausmeister/in
Vollzeit
Die Firma ASE Facility Services GmbH ist ein eigentümergeführtes Dienstleistungsunternehmen mit Hauptsitz in Feldkirchen bei Graz und betreut derzeit rund 250 Liegenschaften von Leibnitz über Graz bis nach Wien. Aktuell sind in unserem Unternehmen rund 42 engagierte Mitarbeiter/innen beschäftigt.

Du bist auf der Suche nach einem abwechslungsreichen Aufgabengebiet? Selbstständiges Arbeiten ist für dich kein Fremdwort? Dann bewirb dich jetzt!

Was wir von dir erwarten
gepflegtes Äußeres und freundliches Auftreten

körperliche Fitness und Freude am Beruf

genaues und selbstständiges Arbeiten

Führerschein der Klasse B

eigenes Fahrzeug zum erreichen des Arbeitsplatzes

Dein Aufgabengebiet
Betreuung von Wohnhäuser im Raum Graz und Umgebung

Stiegenhaus- und Anlagenreinigungen inkl. Fensterreinigungen

kleinere Reparaturarbeiten

Tauschen von Leuchtmittel und allgemeine Hausmeisterarbeiten

Was wir dir bieten
einen eigenständigen Verantwortungsbereich

gute Aufstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten

junges und dynamisches Team

familiäres Umfeld

Das monatliche Mindestgehalt beträgt laut Kollektivvertrag 1.577,85 Euro brutto (9,11 Euro / Stunde) bei Vollzeit. Überzahlung je nach Qualifikation möglich.

Sende uns deine aussagekräftige Bewerbung mit Lebenslauf per Post an folgende Adresse: https://at.jooble.org/desc/5758156718052293164

Ein Hausmeister klagt…..

„Als Hausmeister ein Monsanto-Produkt angewendet

Als Hausmeister mehrerer Schulen hatte Johnson das Herbizid Roundup in großen Mengen angewendet. Nach Angaben seines Anwalts wurde er nicht vor den Gefahren der darin enthaltenen Chemikalie Glyphosat gewarnt.“

https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/welt/weltchronik/978679_Ein-Krebspatient-gegen-Monsanto.html

In Österreich könnten meiner Meinung nach in so einem Fall auch die Eigentümer/innen  geklagt werden, denn diese sind die Arbeitgeber. Jedoch wie kann ein Bewohner, Hausbesorger beweisen, wenn er nach 10 – 30 Jahren an Lungenkrebs oder einer anderen Krebsart erkrankt, dass der Auslöser der Krankheit das Unkrautvernichtungsmittel des Hausmeisters oder die asbesthaltige Außenfassade (wie z.B. Ulmgasse 14) ist? – Na ja, ein Bewohner in der Ulmgasse 14 würde sich etwas leichter tun, denn wir weisen schon seit Jahren auf die von Asbest und Gyphosat ausgehende Gesundheitsbelastung hin.

Besonders die Hausmeister sind gefährdet, denn diese haben mit Hochdruckgeräten schon mal Teile der Fassade Ulmgasse 14 gereinigt, verbotenerweise! Dazu kommt noch, dass diese mit dem Glyphosat auch nicht gespart haben, es wurde in der Wohnanlage großflächig eingesetzt. Dies ist bis heute leider noch nicht verboten!!