Raucher muß ausziehen……

Die Sensibilität im Umgang mit dem Rauchen nahm in den letzten Jahren stetig zu. Mitunter führt dies auch zu mietrechtlichen Streitigkeiten.

Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf sorgt für Aufregung – Denkbar wäre eine solche Entscheidung laut Mietervereinigung auch in Österreich

Ein Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf sorgt derzeit für helle Aufregung in Deutschland: Das Gericht entschied in erster Instanz, dass einem Mieter, der starker Raucher ist und dessen Zigarettenrauch aus der Wohnung in den Hausflur abzieht, die Wohnung gekündigt werden dürfe – und zwar fristlos.
Schutz der anderen Mieter vorrangig

Ein Mieter dürfe zwar grundsätzlich in seiner Wohnung rauchen, heißt es in der Urteilsbegründung (siehe Link unten). Dies sei von dem vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung gedeckt. Der Vermieter eines Mehrparteienhauses müsse es jedoch nicht dulden, wenn Zigarettenrauch im Treppenhaus zu einer unzumutbaren und unerträglichen Geruchsbelästigung führe. Der Schutz der körperlichen Unversehrtheit der weiteren Mieter sei gegenüber der allgemeinen Handlungsfreiheit des Beklagten vorrangig.

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