Brief an die Hausverwaltung

An die Hausverwaltung, sagen Sie den Eigentümern in der Wohnanlage Ulmgasse 14, weshalb Sie keinen Abgabetermin setzen bei Ihren Umlaufbeschlüssen!!! Es ist ebenso eigenartig, dass Sie zuerst einen Mitarbeiter einstellen, ihn von einer Festanstellung kündigen lassen und danach die Eigentümer fragen, ob sie diesen Mitarbeiter überhaupt wollen!!! Dieser Vorgang ist nicht nur aus sozialer Sicht sehr bedenklich!! Von www.ulmgasse.at bekommen Sie für ihre Abstimmungsmethoden die Citrone der Woche!!!

UMFRAGE – Wie beliebt ist die HV OGRIS nach 5 Jahren Ulmgasse?

UMFRAGE – Wie beliebt ist die HV OGRIS aus Kärnten nach 5 Jahren Ulmgasse?

Politiker werden ja gerne nach ihren Taten gemessen, wie ist das bei einer Hausverwaltung?
Genauso, nur dass die Hausverwaltung sich nicht einer Wiederwahl stellen muss, wäre dies im WEG (Wohnungseigentumsgesetz) vorgesehen, würde es viele schwarze Schafe bei den Hausverwaltungen schlicht nicht geben, sie würden von den Eigentümern aus Amt und Würde gejagt werden.

Das WEG schützt eine Zunft, die eine der wenigen ist, die sich um Kundenzufriedenheit wenig schert und trotzdem „fortwurschteln“ kann.

Dass aber schwarze Schafe sich so entwickeln können, dazu trägt auch der Eigentümer mit seiner „Ist-mir-egal-sind-sowieso-alle gleich“ Einstellung bei.

Um seiner heiligen Kuh, das AUTO, macht er sich mehr Sorgen als bei seiner Investition fürs Leben, seiner Wohnung! Bei dieser lässt er sich alles, ohne Hinterfragung, von der HV aufschwatzen.

Beurteilen Sie die Arbeit unserer Hausverwaltung OGRIS nach rund 5 Jahren

UNSERE FRAGE:

Würden Sie nach all den Erfahrungen mit der Hausverwaltung OGRIS-Kärnten, welche Sie in der Wohnanlage Ulmgasse – Graz erlebt haben, diese weiterempfehlen?

Bitte nehmen Sie an dieser kurzen Umfrage teil!

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Rechtsstreit um Fenstertausch

Im Bereich der ordentlichen Verwaltung kann man aber einen korrekt zustande gekommenen Mehrheitsbeschluss nur dann wirksam anfechten, wenn er gesetzwidrig ist. Laut OGH also dann, wenn zwingende Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) verletzt werden oder es „krasse“ Verstöße gegen die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit gibt.

Wie ist das in der Ulmgasse? Da wird eine giftige Asbestfassade um rund eine halbe Million Euro nur angestrichen, unter der Farbe darf das Asbest sich weiter aufhalten und den Preis zahlen die jüngeren Generationen, da der Zeitpunkt nicht mehr allzu fern ist, wo diese Fachgerecht entsorgt werden müssen, eine Millionen nur für die Entsorgung? Entspricht diese Durchführung seitens der Hausverwaltung der Zweckmäßigkeit-Wirtschaftlichkeit-Sparsamkeit???

Besuchen Sie für weitere Infos:
http://diepresse.com/home/wirtschaft/recht/5167034/Wohnungseigentum_Rechtsstreit-um-Fenstertausch?