Gewinnen Sie ein Abendessen in Graz…..

Copyright des Bildes Stefan Hammer

Das Gewinnspiel ist beendet, wir gratulieren den Gewinner

.. für 2 Personen im Werte von 30.-

Natürlich können Sie mit all Ihrer Familie-Freunden das Lokal besuchen, der Betrag wird Ihnen dann einfach von der Rechnung abgezogen – wer nicht wagt, der nicht gewinnt.

Hier gehts zu Ihrem Abendessen, einfach klicken

Teilnehmen können alle Vereinsmitglieder der Wohnanlage Ulmgasse!

Unschuldsbeteuerung die X -te

Sehr geehrte Wohnungseigentümer !

Achtung:
NEWS ! 14.05.2009 Wie wir erfahren haben, hat die HV G. über Rechtsanwalt Dr. D. bei Gericht um eine Verschiebung der Verhandlung am 26.5.09 in Sache Umlaufbeschluss Ilse M. angesucht, somit findet nur der Termin am 28.5.09 statt!

Die Hausverwaltung hat durch den Rechtsanwalt Mag.D…. ein Rundschreiben herausgegeben, das ergänzungsbedürftig ist.
Mag.D. zitiert aus dem Gutachten des Sachverständigen Mag.M. vom 23.10.2008 wonach „ die Gebahrung und Buchhaltung (der Hausverwaltung G….) keine Unregelmäßigkeiten aufweist.“
Schon dieses Zitat ist unrichtig!
Richtig heißt es auf Seite 11: „Durch die vorgenommene Untersuchung kann nicht festgestellt werden, dass es zu Unregelmäßigkeiten in der Buchhaltung gekommen ist. Daraufhin wurde der Sachverständige mehrmals veranlasst, Gutachtensergänzungen vorzunehmen das Ergebnis nach der dritten Ergänzung vom 23.1.2009 ist ein ganz anderes, geradezu entgegen gesetztes zum obigen Zitat von Mag. D., mit dem er nur die Unschuld seines Klienten beweisen will:

1.) Die Hausverwaltung hatte jahrelang einen erheblichen Teil des Vermögens der Wohnungseigentümer (bis zu 2/3) auf ein Geheimsparbuch angelegt, das die gesetzes- und vertragswidrige Bezeichnung „Hausverwaltung G. & S.“ aufgewiesen hat.
2.) Die Hausverwaltung hat die Existenz dieses Sparbuchs vor den Wohnungseigentümern jahrelang verschwiegen.
3.) Selbst in der neben stehende Vermögensaufstellung vom 11.1.2008, die allen Eigentümern mittels Rundschreiben zugesandt worden ist, fehlte darin das „Geheimkonto“ mit einem Betrag von allein € 106.000.-
4.) Auch das Rücklagenkonto für die Abfertigung für die Hausbesorger mit einem aktuellen Stand von über € 70.000.- weist eine gesetzes- und vertragswidrige Bezeichnung auf.

Eine derartige Verwaltung des Treuhandvermögens, also unseres Geldes, stellt einen schweren Vertragsbruch durch die Hausverwaltung dar.
Sollte es trotzdem noch jemand geben, der sich dafür einsetzen will, dass die Hausverwaltung Eigentum, J.g.. & S.. auch in Zukunft unsere Objekte und damit auch Gelder verwaltet, so bitten wir diese Person mit uns in Verbindung zu treten, damit wir ihr die schriftlichen Beweise für unsere Feststellungen vorlegen können.

Diese sind ja auch Gegenstand des Außerstreitverfahrens, für das von der Richterin der Gerichtstermin mit 28.5.2009 von 13 bis 18 Uhr im Verhandlungssaal B des Bezirksgericht Graz West festgelegt worden ist.
Wir bitten Sie, zahlreich an dieser öffentlichen Verhandlung teilzunehmen und damit auch Ihr Interesse an der Verwaltung unserer Liegenschaft zu zeigen.

Dort, vor Gericht wird darüber geurteilt werden, ob der Hausverwaltungsvertrag wegen grober Pflichtverletzung aufgelöst wird und nicht in den Büros der Verwaltung oder deren Rechtsanwalts! Daran können alle seine Unschuldsbeteuerungen nicht ändern.

Ps.: Verlangen Sie Einsicht in die Gutachten, die Hausverwaltung darf Sie Ihnen nicht verwehren!

Verein Ulmgasse – Graz

Kinderspielplatz: Neu heißt nicht immer besser


Das Neu nicht immer auch besser heißen muss, zeigt der Umstand unseres neu angelegten Kinderspielplatzes in unserer Wohnanlage.
Das unser Spielplatz erneuerungsbedürftig war, steht außer Frage, leider wurde die Neuanschaffung wiederum hinter den Rücken der Betroffenen gemacht und damit eine Chance vertan, Zukünftig vernünftig, in die Werterhaltung unserer Anlage zu investieren.
Wir meinen das es wohl das  mindestes gewesen wäre, die Eltern sowie Kinder bei der Neugestaltung des Kinderspielplatzes miteinzubeziehen, den schließlich sind es die Kinder unserer Eigentümer die diesen Platz benützen!
Die dafür ausgegeben, nicht gerade geringen Beträge, werden wir uns genau ansehen, diesbezüglich ist ein Schreiben an die HV G. bereits abgegangen, und werden an dieser Stelle über das Ergebnis berichten!
Wie es anders gehen kann zeigt unser obiges Bild, naja wir wünschen uns ja nicht gerade diesen Spielplatz, aber etwas mehr Liebe und Einfühlungsvermögen in der Gestaltung und Qualität wäre schon angebracht und wünschenswert gewesen.

Was mit etwas willen alles möglich ist:
www.komposch.at

Nehmen Sie Teil an unserer Online-Umfrage: Kinderspielplatz