„Mit der Verglasung eines Balkons verändert sich der Parifizierungsanteil einer Wohnung. „Balkone werden bei der Parifizierung geringer bewertet als Wohnraum. Lässt sich aber ein Balkon ganzjährig nutzen, weil er durch Warmverglasung beheizbar geworden ist, so gilt er neu als vollwertige Wohnnutzfläche. Es ist deshalb ein Gutachten für eine neue Parifizierung erforderlich.“ Die braucht es unter anderem deshalb, weil sich die Berechnung der Betriebskosten ändert.
Sämtliche Miteigentümer der Anlage können sich aber mittels schriftlichem Vertrag auf eine Vereinfachung des Prozedere einigen, in der z.B. auf eine Änderung der Grundbuchseintragung verzichtet wird – was natürlich erhebliche Zusatzkosten für den stolzen Besitzer einer neuen Balkonverglasung mit sich bringen würde. Die höheren Betriebskosten muss der Eigentümer mit verglastem Balkon dann ab 1. Jänner des nächsten Betriebskostenjahres bezahlen.“
In der Ulmgasse sind viele Balkone unrechtmäßig verbaut, diese Eigentümer sollen sich diesen Bericht gut ansehen, damit sie nicht überrascht sind, wenn hohe Kosten ins Haus stehen – noch dazu wenn dieser Verbau in anderer Farbe durchgeführt wurde!!
Meine Empfehlung: Sich mit dem Bauamt Graz in Verbindung zu setzen!
Denn nur 1 Eigentümer kann bei Gericht Klage auf Entfernung einreichen!!
Abgesehen davon, soll auch bedacht werden, dass es sozial sehr bedenklich ist, sich auf Kosten derjenigen Eigentümer, welche keinen Verbau haben, ihren größeren Wohnraum finanzieren zu lassen!!