Archiv der Kategorie: Andere HV-selbe Problem

Eine ganze Wohnanlage versteigert

oder besser gesagt ein ganzes Dorf!

„Wir sind sehr böse, dass es so weit kommen musste“, kommentierte Claus den ruinösen Zustand der Häuser mit bröckelndem Putz, kaputten Holzfenstern und undichten Dächern. „Eigentum verpflichtet. Deshalb würden wir gerne mit dem Käufer über seine zukünftigen Pläne reden.“

Es solle geprüft werden, ob der alte Eigentümer für den schlechten Zustand der Häuser in Haftung genommen werden könne, sagte Claus
https://www.gmx.at/magazine/wissen/brandenburgisches-dorf-alwine-140000-euro-versteigert-32691804


Das zeigt nur, Besitzer müssen sich mehr um die „Pflege“ des Eigentums kümmern.
Ein Immobilie ist wie eine Aktie, kaufen und vergessen…das geht nicht, ansonsten kann es schnell passieren das alles weg ist.

Nur so nebenbei: Manche Eigentümer meinen das, dass Hundsgackerl aus Plastik ist und entsorgen es in der Plastikrestmüll Tonne der Wohnanlage, diesem sei es gesagt, Plastik riecht anders!! Naja, dem Hund ist es egal!!! Dem Bewohner könnte diese Seite sehr hilfreich sein: https://www.wien.gv.at/umwelt/ma48/beratung/muelltrennung/mistabc.html

Der Pfusch am Bau….

Seit Monaten oder sogar Jahren zeigt dieser Schlauch eines Trockenautomaten im Nassbereich das Kunstwerk von steirischer „Handarbeit“. Eine Wohnanlage, welche für die Reinigung über mehrere hunderttausend Euro – für unsere älteren Mieter/Eigentümer: rund 3.000.000,— Millionen Schilling – + diverse Leckerli ausgibt, muss anscheinend zu solchen Mitteln greifen.

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Es soll aber darauf hingewiesen werden, dass durch solche Dritte Welt-Reparaturen die Wohnanlage ihrem Verfall preisgegeben wird. Dass durch so eine stümperhafte Flickerei mit Isolierbändern Wände, Türen und Bauwerk auf Dauer durch die hohe Luftfeuchtigkeit schwer beschädigt und zerstört werden, sollte klar sein!!
Erinnerung an die TV Sendung „Pfusch am Bau…“ kommen da hoch
Der Hilferuf nach Kärnten zur Hausverwaltung: Liebe Hausverwaltung, bei deiner nächsten, monatlichen Begehung, kontrolliere diesen Bereich besonders gut!!“

Über das G’frett mit mit Hausverwaltungen

Über das G’frett mit mit Hausverwaltungen

ON JUDITH HECHT

Wien. Hausverwaltungen genießen hierzulande ganz allgemein nicht den besten Ruf. Zumindest erlebt man selten, dass jemand ins Schwärmen kommt, wenn er von seinem Hausverwalter spricht. Das mag unter anderem damit zu tun haben, dass es immer noch Hausverwaltungen gibt, die sich nicht als Dienstleister verstehen, sondern ihre Kunden wie Bittsteller behandeln.

Bevor sich die Eigentümer ihrer Hausverwaltung entledigen, sollten sie sich nach einer neuen umschauen – und dabei trachten, eine zu finden, die ihrer Erwartungshaltung wirklich entspricht. Die Chancen sind gut, denn die Auswahl ist groß. Aber woran können Eigentümer erkennen, welche Hausverwaltung auch halten wird, was sie vor Vertragsabschluss
großmundig verspricht?

Mehr auf: www.diepresse.com

Hausverwalter verlangt Führungszeugnis

Könnte mir jemand von diesem tollen Blog folgende Frage beantworten? Eine Hausverwaltung hat bei/vor Einstellung des Hausbesorgers ein Führungszeugnis vom zukünftigen Hausbesorger verlangt. Dieses „Zeugnis“ wurde auch vorgelegt jedoch waren daraus Vorstrafen zu ersehen. Hätte der Hausverwalter nicht die Eigentümer informieren müssen, damit diese entscheiden können, ob sie diesen Hausbesorger überhaupt möchten? Besonders da der Hausbesorger ja auch durch seine Beschäftigung Zugang zu den Wohnungen und vieles mehr bekommt? Wir haben keine Information, um welche Straftat es sich gehandelt hat!! Weshalb die Hausverwaltung überhaupt eines verlangt, ist mir nicht klar, wenn er es dann nicht verwendet.

Habe bereits auf einem anderen Blog der Ulmgasse, eine ähnliche Frage gestellt und eventuell findet sich jemand der dies rechtlich beurteilen könnte.

Ich habe es fast ein Jahr dort ausgehalten, und du?

Arbeitsatmosphäre

Der Büroalltag ist vor allem eines: laut. Die Vorgesetzten streiten, schreien und wüten durchs kleine Büro, eine Eskalation führt zur nächsten und Schuld ist sowieso immer der jeweils Andere. Dabei ist es egal ob Kunden anwesend sind oder „nur“ das Personal. Die Kunden und Professionisten sind ständig verärgert und das meistens auch zurecht. Die Vorgesetzten als auch die Mitarbeiter sind mit ihrer Arbeit immer hinten nach, was natürlich Verzögerungen bei Zahlungen oder Fehlerbehebungen zur Folge hat. Aufgrund des ständigen Personalwechsels, wird kaum jemand richtig eingeschult, die Arbeit hängt einem ständig nach und wichtige Dinge gehen gerne mal unter. Entspanntes Arbeiten gibt es bei dieser Firma nicht.
Vorgesetztenverhalten

Wie schon erwähnt, streiten die Vorgesetzten sehr oft. Die zeitlichen Ziele die innerhalb der Firma gesetzt werden, werden nie eingehalten. Entscheidungen können nur selten von den Mitarbeitern selbst getroffen werden und verzögern sich dadurch ins unendliche.

Wer weiteres über die Hausverwaltung Ogris, welche ja die Wohnanlage Ulmgasse mit viel Versprechen vor einigen Jahren übernommen hat, erfahren möchte, einfach weiterlesen:

https://www.kununu.com/at/immobilien-ogris/kommentare

Hausverwalter geboren als schwarzes Schaf??

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Ein Hausverwalter wird nicht als „schwarzes Schaf“ geboren, er wird es erst durch Hilfe des Gesetzes, natürlich spielt auch etwas der Charakter eine Rolle!

Ja, ich behaupte, erst durch das Gesetz kommt ein Hausverwalter auf die „schiefe“ Bahn, der Gesetzgeber gibt den Hausverwaltungen zu viele Rechte und den Eigentümern keine!

Wenn der Gesetzgeber ernstlich die schwarzen Schafe von Hausverwaltungen entfernen und die Gerichte entlasten möchte, braucht er nur folgendes tun:

Eine Hausverwaltung muss sich alle 3 – 4 Jahre sein Amt bestätigen lassen von den Eigentümern, wie in der Politik.

Das bedeutet, alle 3 – 4 Jahre muss der Hausverwalter einen Umlaufbeschluss durchführen und die Eigentümer entscheiden über seinen Verbleib!

Sollte der Umlaufbeschluss nicht mit eindeutiger Mehrheit für den amtierenden Hausverwalter ausgehen, dann muss er sofort den Eigentümern sein Amt zur Verfügung stellen und diese bei der Neuwahl einer Hausverwaltung unterstützen!

Das wäre der Weg, wie endlich die schwarzen Schafe aussterben, aber rasch!!

Derzeit ist es so, dass der Hausverwalter die Rechte der Eigentümer mit Füßen treten, sich wie ein Gustherr verhalten kann, eine Kündigung fast unmöglich ist. Besonders in großen Wohnanlagen sitzt ein schwarzes Schaf – sprich Hausverwalter – ganz fest im Sattel, besonders wenn es auch noch super entlohnte Hausbesorger gibt, die sich nicht ihren eigenen Ast absägen möchten, denn sie wissen, am freien Markt würden sie der WEG nicht mit € 200.000,– im Jahr auf der Tasche liegen, sondern mit Glück lediglich € 20.000,- bis 25.000.-(pro Kehrbesen)!!

Wer entfernt laufend Infos vom „schwarzen“ Brett?

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Barbara Walzl-Sirk (Mieterschutzverband) gibt Auskunft:

In unserem Haus gibt es ein Schwarzes Brett, auf dem auch private Infos hängen – zum Beispiel, dass jemand seinen Parkplatz vermieten möchte. Ein Eigentümer meint, der Platz ist nur für Infos der Verwaltung und entfernt die Zettel ständig. Dürfen wir solche Sachen aufhängen oder nicht?

Grundsätzlich dient das sogenannte Schwarze Brett dazu, den Wohnungseigentümern Informationen zu übermitteln. Ich führe hier nur den Aushang der Beschlussfassung der Wohnungseigentümer als Beispiel an. … Ich sehe im gelegentlichen Anschlag allgemeiner Infos, wie der Vermietung eines hausinternen Parkplatzes, am schwarzen Brett kein Problem. Schwierig kann es aber werden, wenn man Informationen der Hausverwaltung durch den Wildwuchs anderer Informationen nicht mehr wahrnehmen kann. Ich rate Ihnen, dies in einer der nächsten Eigentümerversammlungen zur Sprache zu bringen. Bitte schauen Sie auch, ob es in der Hausordnung allenfalls diesbezüglich schon Regelungen gibt.

https://kurier.at/wirtschaft/immobiz/was-darf-man-ans-schwarze-brett-haengen/103.251.664
Eine Person in der Ulmgasse hat anscheinend auch ein „Problem“ mit Anschlägen an der Pinwand, die die Miteigentümer/innen darüber informieren, auf welchen Websites sie Neuigkeiten über die Wohnanlage Ulmgasse erfahren….

Die Glaskästen im Foyer der Häuser werden ja exklusiv von der Hausverwaltung genutzt…

Der Geist war willig, nur das Fleisch war schwach

Erinnerungen aus einer Zeit mit Hoffnung auf eine bessere Zeit!

Sehr geehrte Eigentümer und Eigentümerinnen!

Es liegt nun die Entscheidung des BG Graz-West vor, wonach wegen des niedrigen Verwalterhonorars und der geleisteten Unterschriften, die Klagenfurter Firma OGRIS mit der vorläufigen Verwaltung beauftragt ist.

Einsprüche können innerhalb 4 Wochen ab Aushang beim BG Graz –West von jeden Eigentümer eingebracht werden.

Damit ist die Verantwortlichkeit zunächst einmal geklärt.

Ferner ist dafür zu sorgen, dass zum richtigen Zeitpunkt die endgültige Hausverwaltung mittels Mehrheitsbeschluss eingesetzt wird.

Festzuhalten ist auch, dass bei der Errichtung des zukünftigen Verwaltervertrages der von uns ausgehandelte und von der Firma FRIPAL unterzeichnete Vorschlag auch von OGRIS zu berücksichtigen sein wird.

Außerdem ist die Firma OGRIS an ein schriftliches Arbeitsübereinkommen gebunden, das vom Gericht protokolliert wird.

Der Verein wird darauf achten, dass diese Vereinbarungen zum Wohl der Eigentümergemeinschaft in der Praxis auch eingehalten werden.

Für die Unterstützung unserer Bemühungen danken wir allen Beteiligten.

Mit der Bitte um weitere gute Zusammenarbeit,

für den Verein

Stefan Hammer Obmann und Hans L. Stellvertreter

15.März 2010Die Bewohner der Wohnanlage werden selbst beurteilen können, was die Versprechungen des Herrn Hans L. wert waren… Dieser war federführend bei der Vertragserstellung mit der Hausverwaltung OGRIS. Der damalige Obmann des Vereins, Stefan H., wurde bei der Vertragserstellung mit der Hausverwaltung OGRIS nicht mehr einbezogen! Dass dieser Vertrag keinerlei Ähnlichkeiten mit dem von der Arbeiterkammer und dem Obmann des Vereins ausgearbeiteten Vertrag hat, werden die Eigentümer auch bereits festgestellt haben! Dem Tiger AK-FRIPAL-Hausverwaltervertrag wurden leider mit Unterstützung des Zahnarztes Hans L. die Zähne gezogen!!

Verdacht der Untreue gegen Hausverwalter

von Christine Kary (Die Presse)

Wohnungseigentum gilt als relativ sichere Geldanlage. Es kann aber auch Ärger bereiten. Viel Ärger sogar, unerwartete Kosten auch. Die Eigentümer eines Hauses in der Krausegasse im 11. Bezirk in Wien erleben das gerade: Sie wurden von der Raiffeisenkasse Zistersdorf-Dürnkrut auf Rückzahlung von zwei fällig gestellten Krediten in einer Gesamthöhe von 288.000 Euro geklagt.

Die Kredite habe die damalige Hausverwaltung ohne Wissen oder zumindest ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft aufgenommen, so der Vorwurf betroffener Wohnungseigentümer. Von dem Geld sei nur ein geringer Teil für die Liegenschaft verwendet worden, der große Rest sei auf anderen Konten gelandet – wie zuvor schon die Mittel aus der Rücklage.

Die Liegenschaft in der Krausegasse ist nicht die einzige, die von Unregelmäßigkeiten betroffen sein soll. Die Hausverwaltung, die Magnum Immobiliengesellschaft m.b.H., ist inzwischen in Konkurs, gegen ihren Geschäftsführer Elmar Dirnberger ermittelt die Staatsanwaltschaft Wien wegen Verdachts der Untreue. Dirnberger, für den die Unschuldsvermutung gilt, bestreitet die Vorwürfe: Soweit es Fehlbeträge gebe, hätten ehemalige Mitarbeiter diese verursacht.

http://immobilien.diepresse.com/home/recht/1380271/Hausverwalter-koennen-mehr-als-sie-duerfen

Klare Regeln aufstellen

Eigentümergemeinschaften rät Malloth zu großer Sorgfalt bei der Auswahl der Hausverwaltung. Wobei man auf formale Kriterien wie Konzession und Qualifikationen von Geschäftsführern und Mitarbeitern achten solle, vor allem aber auf Mundpropaganda hören und „ein Gefühl kriegen“ müsse, ob die handelnden Personen vertrauenswürdig sind. Unverzichtbar: „Ein ordentlicher Verwaltungsvertrag. Da gehört unbedingt auch eine Klausel hinein, dass der Verwalter nicht berechtigt ist, Darlehen ohne Rücksprache bzw. Beschlussfassung aufzunehmen.“ Auch eine Betragsgrenze, ab der etwa bei Reparaturen – außer bei Gefahr im Verzug – ein Eigentümerbeschluss nötig ist, solle man festlegen.

Auf die Finger schauen kann man der Hausverwaltung auch, indem man die Abrechnung genau prüft und Einsicht in die Belege nimmt. „Man könnte dafür einen Finanzbeirat schaffen“, rät Kothbauer. Wenn es allerdings zu einem Missbrauch komme, greife das Einsichtsrecht möglicherweise zu spät, und letztlich seien auch Abrechnungen manipulierbar.

Anmerkung: Ob der „Verwaltervertrag“ OGRIS einen der obigen Punkte enthält bzw. die Anforderungen bei der Auswahl der HV Ogris berücksichtigt wurde, kann die WEG selbst beurteilen, ich möchte dies nicht kommentieren!!

Offener Brief an die Eigentümer

Sehr geehrte Eigentümer und Eigentümerinnen der Wohnanlage Ulmgasse!
Am 28.11.2016 stellte ich an die Hausverwaltung folgendes Ersuchen:
Sehr geehrte Damen und Herren!

Bitte senden Sie mir per Email/Brief den Arbeitsvertrag inklusive Lohnaufstellung des Herrn xxxxx zur Überprüfung.

Als spätesten Termin merke ich mir den 5.Dezember 2016 vor.

Dieses Schreiben geht auch an mehrere Eigentümer der Wohnanlage Ulmgasse 14

Antwort am 5.Dezember seitens der Hausverwaltung:

Sehr geehrter Hr. Hxxxx!

Die gewünschten Unterlagen werden gerade geprüft. Ich lasse Sie Ihnen zukommen, wenn die Prüfung erledigt ist. Ich bitte um Verständnis – vielen lieben Dank!

Umgehend erging meine Antwort, welche nicht termingerecht beantwortet wurde:
Sehr geehrte Frau Hxxx,
ich ersuche Sie, mir einen spätesten Termin zu nennen!

Haben Sie bitte Verständnis, dass ein „open date“ in diesem Falle von mir nicht akzeptiert werden kann!
Ich merke mir für eine Rückantwort als spätesten Termin den 7.Dezember 2016 vor.

Sollte ich bis zu diesem Datum keinen spätesten „Vorlagezeitpunkt“ genannt bekommen, sehe ich dies als nicht termingerecht an und werde mir diesbezüglich weitere Schritte überlegen.

Die Hausverwaltung weiß seit mindestens einem halben Jahr, dass Frau E.T. in Pension geht. Sie selbst wissen am besten, wie die Angebotseinholung bei den Reinigungsfirmen vonstatten ging, sodass die Hausverwaltung sich eigentlich auf die Gestaltung des Arbeitsvertrages und des Lohnschemas konzentrieren konnte, welche laut Hausverwaltungsvertrag ja 4 Wochen vor Unterzeichnung im „Büro“ C/66 aufliegen sollten!

Und jetzt ist Herr Pxxx seit 1. Dezember mit nicht „geprüften“ Arbeitsunterlagen als Hausbetreuer tätig?! Da stellt sich natürlich auch die Frage, wie Sie bei der Stmk GKK angemeldet haben?

Dieses Schreiben ergeht auch an mehrere Eigentümer der Wohnanlage Ulmgasse 14.

Anmerkung:
Ein Arbeitsvertrag wird vor Einstellung eines Mitarbeiters geprüft und den Eigentümern zugänglich gemacht, nicht nach dessen Einstellung! Dies sollte auch einer Hausverwaltung bekannt sein, deshalb sehen wir so ein Antwortschreiben als reine Missachtung der Eigentümer-Rechte und reine Entziehung unserer Prüfmöglichkeiten.

Liebe Hausverwaltung : Wir ersuchen Sie nochmals, sämtliche Eigentümer sofort über den Inhalt des Arbeitsvertrages zu Informieren!

Wer braucht

„Es braucht die Liebe zum Dienen.“

Wer braucht einen Diener, der Verwalter oder die Eigentümer? Also die Hausverwaltung OGRIS hat die Liebe zum Dienen! Ogris persönlich hat bei seiner 1. „Bewerbungsversammlung “ den Eigentümern voller Stolz mitgeteilt: „Ich bin Euer Diener“ – Mir aber ist lieber, ich habe einen Verwalter, brauch‘ keinen Diener – Wer heute in der Ulmgasse der „Diener“ und wer der „Bediente“ ist, können die Eigentümer besser beurteilen!!
Der Umstand, dass ein Hausverwalter in einer Anlage im Jahr um 50%-70% weniger bezahlt bekommt als der Hausbesorger, ist natürlich auch nicht gerade aufbauend für den Hausverwalter und genauer betrachtet ein Minusgeschäft ! Es stellt sich nur die Frage: Warum tut sich das einer an oder was tut er sich an?

Schande die 2.!!!

Wahre Zeilen!

Kann ich gut verstehen, diesen Ärger! Eine kleine Gruppe von ca. 10 Wohnungseigentümer/innen – meistens dieselben seit Jahren, inklusive der Hausbesorger/innen, findet sich immer im Kämmerlein ein und führt die Geschicke zum „Wohle“ aller…?

Kritik wird meistens schreiend und beschimpfend abgeschmettert, sodass kultivierte, seriöse Eigentümer/innen dieses Kämmerlein gerne meiden…

Da wird ein neuer Hausbetreuer ohne eine ordentliche Information, ohne die restlichen Eigentümer/innen von ca.255 Wohnungen zu fragen, eingesetzt!

Nichts gegen den Hausbetreuer, aber der Vorgang erinnert einen sehr stark an gewisse Länder oder vergangene Zeiten und nicht an Österreich im Jahre 2016, jedoch Ort ist Graz-Austria Ulmgasse 14 d.

Bei der Eigentümervesammlung wird stolz eine Reinigungsfirma zur Auswahl präsentiert und dann von der Hausverwaltung Ogris am Ende des Tages ebenso stolz verkündet….. dass schon längst der Vertrag mit dem Hausbetreuer unterschrieben ist!!!

Was eine Reinigungsfirma, welche ihre Zeit sicherlich auch nicht gestohlen hat, bei dieser „Hausversammlung“, wenn ein Vertrag mit jemanden bereits unterschrieben ist, tut, dies kann nur die Hausverwaltung erklären, die tut es aber nicht!

Das Ganze muss sich ein normal denkender Mensch mal auf der Zunge zergehen lassen!

11.11.2016

„Im Rahmen des vergangenen Freitagstermins wurde die Hausverwaltung Ogris ersucht, eine detaillierte Aufstellung der Arbeitsstunden für die Hausbetreuung den Eigentümerinnen vorzulegen.“

Da-lachen-die huehner ist sicher, dass Ihr diese Aufstellung persönlich und bis spätestens 11.11. von der HV Ogris bekommt, er hat es ja dem Gericht/den Eigentümer/innen versprochen, dass er im Notfall in 1 1/2 Stunden in Graz ist, die Eigentümer/innen persönlich in deren Wohnung betreut und … und.. ! Sobald Ihr diese Aufstellung habt, bitte auf ulmgasse.at stellen!

https://de.wikipedia.org/wiki/11._November Uhrzeit 11:11:00

Erfahrung bei einer Wohnungsverwertung….

Also, ich wollte meine Wohnung verkaufen: 90m², in Top-Lage mit Blick über die ganze Stadt inklusive Schlossberg. Als der Käufer jedoch sah, dass ich alte Fenster habe, wo es wie in einem Vogelkäfig reinzieht, – noch dazu lässt sich eines überhaupt nicht öffnen -, fragte er genauer nach, wer der Verwalter sei und weshalb diese Fenster nach 40 Jahren noch nicht getauscht wurden. Dass ich auch so hohe Heizkosten habe, war der ganzen „Verkauf“-Sache auch nicht dienlich.

Ich erzählte dem Käufer halt die Geschichte, dass kein Geld da ist für Sanierung und in meinem Fall, dass die Fenster trotz mehrmaligen Ersuchens von der Hausverwaltung nicht repariert werden.

Der Käufer sagte mir, dass er unter diesen Umständen sein Geld lieber woanders investiert und ich die geforderte Summe in hundert Jahren nicht bekomme!

Dass wir noch so teure Hausbesorger haben, hat ihm auch nicht ganz gefallen, aber da der Verkauf sowieso schon wegen der anderen Punkte fehlgeschlagen war, war dies nicht mehr entscheidend.

Seit diesem Tag inseriere ich unter Angabe der Hausverwaltung, Hausbesorger, Fenster etc. Das erspart mir unnötige Zeitverschwendung für Besichtigungen!

Naja, der Nebeneffekt: Es meldet sich keiner….

Zu Abstimmzettel ohne Abgabefrist…

….am 9. Septemberauf ulmgasse.at Teil 2

Unsere Kärntner Hausverwaltung Hans O.

…hat in ihren Abstimmungsformularen für unsere Wohnanlage Ulmgasse überhaupt kein Abgabedatum angegeben! Ich habe diese Vorgangsweise schon oft kritisiert und meine das damit die Beschlüsse auch nicht gültig sind, aber ist halt nur eine Meinung von mir! Ich kann als Eigentümer doch nicht immer zu Gericht gehen, da hätte ich zum Leben keine Zeit!!

Re: Unsere Kärntner Hausverwaltung Hans O.

Ist nicht sehr kundenfreundlich, aber rechtlich zulässig. Es gilt eine angemessene Frist. Willkürliches Zuwarten wäre aber nicht korrekt. www.wohnrechtsanwalt.at

c diepresse

Da lachen die Hühner….

„Ob es sich bei dieser Begehung um eine Objektsicherheitsprüfung nach ÖNORM B 1300 gehandelt hat, ist fraglich. Warten wir auf ein entsprechendes Protokoll…“

DalchenDieHuener

Da lachen die Hühner

Da werdet Ihr warten bis zum NIMMERLEINSTAG……. Es rächt sich halt, dass die Eigentümer sich bei Einstellung der Hausverwaltung nicht vorab besser über diese informiert haben, „Hilfsmittel“ waren genügend vorhanden; jetzt müsst Ihr schauen, wie Ihr damit zurecht kommt, alleine eine Hausverwaltung, welche in einem anderen Bundesland zu Hause ist, einzusetzen…..siehe oben 🙂

Nicht einmal als Hausmeister??

Mit Häme haben Ungarns Medien auf den Rücktritt von Bundeskanzler Werner Faymann reagiert. Der „zum Führen ungeeignetste Kanzler“, den Österreich je hatte, nannte ihn die regierungsnahe Zeitung „Magyar Idok“. Im „Land der Funktionäre“ habe er nicht einmal als „Hausmeister“ getaugt und auf die „denkbar unwürdigste Weise“ seinen Job hingeschmissen.

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Quelle: DiePresse

Also, er könnte ja in der Wohnanlage Ulmgasse den Ungarn beweisen, wie er als Hausmeister taugt?! – Da aber für die begehrte Stelle eine rechtzeitige Bewerbung empfohlen wird, würde ich Faymann ersuchen, sich rasch bei der Hausverwaltung um die Stelle zu bewerben, sonst schnappt ihm diese noch ein anderes Mitglied weg.
P.S.: Faymann, wegen der Arbeitszeit brauchst dir keine Gedanken machen, kannst dir aussuchen, wann du arbeiten möchtest. Das bisserl Schneeschaufeln, gibt ja keine Winter mehr, fällt dir sicher nicht schwer, ebenso hast du ja auch ein Herz für ältere Menschen, denn a bisserl „Apotheken-Wege“ und „Einkaufstätigkeiten“ solltest schon erledigen, falls gewünscht. Wenn das wirklich nicht klappen würde, wie die Ungarn behaupten, kannst dich noch immer als Hausverwalter bewerben, nur dein mehr als üppiges Gehalt wird dir dann aber auch gekürzt!

Ermittlungen gegen Hausverwaltung

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Ermittlungen gegen Hausverwaltung: Gutachten stellt Schaden von einer Million fest

Kontrollieren Sie jeden Posten auf ihrer Betriebskostenabrechnung? Nein? Was die wenigsten machen, kann im Extremfall jede Menge Geld sparen: In Wien ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die Geschäftsführerin und die Gesellschafter der Hausverwaltung Woge Realitäten GmbH schon seit mehreren Monaten wegen Steuerhinterziehung und gewerbsmäßigen Betruges. Ein von der Staatsanwaltschaft beauftragtes Gutachten hat die Betriebskostenabrechnungen der Immobilienverwaltung überprüft und einen Schaden von fast einer Million Euro festgestellt.

Abrechnung ist nicht gleich Abrechnung

Der Gutachter stellt ebenfalls Ungereimtheiten in Bezug auf die erhaltenen Dokumente fest: In einem Haus stimmen die Betriebskosten-Einnahmen der Jahreszinslisten von 2006 und 2007 nicht mit den Betriebskosten-Einnahmen aus der jeweiligen Jahresabrechnung überein.

News.at liegen Unterlagen von Mietern vor, die beweisen sollen, dass die Jahresbetriebskostenabrechnungen, die der Gutachter erhalten hat, in einigen Fällen nicht mit den Abrechnungen übereinstimmen, die Mieter des Hauses erhalten haben. Das folgende Beispiel (siehe Bilder) zeigt, dass das Datum der Ausstellung sowie gewisse Summen nicht übereinstimmen. Die Verwaltungskosten differieren um 6.248,98 Euro, die Betriebskosten-Einnahmen um 4.146,44 Euro. Aus einem Rückstand von 4.337,49 Euro (Abrechnung Mieter) wird so ein Guthaben von 6.275,91 (Abrechnung Gutachten).

65 Häuser mit Fragezeichen

Bisher sind 15 Objekte detailliert untersucht worden. Und was ist mit den restlichen Objekten der Woge? Ob in der endgültigen Schadenssumme die rund 65 im Gutachten nicht überprüften Miethäuser berücksichtigt werden, dazu gibt die Staatsanwaltschaft Wien gegenüber News.at derzeit keine Auskunft. Die Geschäftsführerin teilt im Protokoll mit: „Befragt danach, in welcher Größenordnung bislang für sämtliche Objekte Rückzahlungen geleistet wurden, gebe ich an, dass ich das jetzt nicht sagen kann. Ich will keine falschen Beträge nennen“.

Den ganzen Bericht finden Sie auf: http://mobil.news.at
Was zeigt dieser Fall? Hausverstand einschalten – Nur eine Kontrolle der Betroffenen kann dieses Netzwerk aufdecken!!

Alles, was das Böse braucht, um zu triumphieren, sind genügend gute Menschen, die nichts unternehmen.“
―Edmund Burke

Neue Hausverwaltung, ALTES Problem


…aber überprüfen dürfen wir sie nicht!

Am 30.März 2009 (!) wurde die Hausverwaltung G.-Eigentum von uns schriftlich ersucht, die Gehaltslisten unserer zwei Hausbesorger zwecks Überprüfung an uns zu übermitteln.
Bis zum heutigen Datum wurden uns die Gehaltslisten nicht zur Verfügung gestellt, weshalb, entzieht sich unserer Kenntnis.

Das Wohnungseigentumsgesetz gibt jeden Eigentümer das Recht, Einblick in diese Unterlagen zu bekommen.

Wir haben nun mit heutigem Datum nochmals bei der Hausverwaltung wegen der Gehaltslisten urgiert. Sollten die gewünschten Unterlagen abermals nicht an uns übermittelt werden, sehen wir uns gezwungen, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, schließlich geht es um rund 200.000.- Euro im Jahr. oder rund 17.000.- im Monat.

Wir werden auf unserer Internetseite www.ulmgasse.at und auch in anderen Medien, ausführlich darüber berichten.

Den ganzen Beitrag sehen Sie hier: /2009/11

Das wird von mir unterschrieben!!!

Bessere Rechte für Wohnungseigentümer!
Wien (OTS) – Die Rechte von WohnungseigentümerInnen müssen gestärkt werden, verlangt die AK. So sollen Hausverwalter verpflichtet werden, Gelder der WohnungseigentümerInnen auf einem eigenen Konto der Gemeinschaft anzulegen. Derzeit kann der Verwalter das Geld auf „Anderkonten“ seines Kontos parken. Außerdem müssen die Informationsrechte der WohnungseigentümerInnen gestärkt und erweitert werden. Kündigung und Wechsel des Hausverwalters sollen ebenfalls einfacher werden.

Die geltenden Regelungen im Wohnungseigentumsgesetz benachteiligen die EigentümerInnen – mitunter auch finanziell. Hausverwaltern hingegen wird leichtes Spiel gemacht, etwa Gelder zu veruntreuen. Das Wohnungseigentumsgesetz muss geändert werden, fordert die AK. Konkret will die AK:

1 Gelder besser absichern: Die Hausverwaltung muss zwingend verpflichtet werden, für die Wohnungseigentümergemeinschaft ein eigenes Konto zu führen. Die kontoführende Bank muss den WohnungseigentümerInnen dann Einsicht in das Konto gewähren. Derzeit kann der Verwalter die Gelder auf einem „Anderkonto“ seines Kontos parken.

2 Darlehensaufnahme nur nach Beschlussfassung: Hausverwalter sollen Darlehen im Namen der Eigentümergemeinschaft nur nach einer gesonderten Beschlussfassung aufnehmen können. Jetzt hat der Hausverwalter eine gesetzliche Vollmacht, Kredite in beliebiger Höhe im Namen und auf Kosten der Eigentümergemeinschaft aufzunehmen.

3 Keine unbeschränkte Vollmacht: Hausverwalter sollen keine gesetzlich unbeschränkte Vollmacht mehr haben. Jetzt ist es so: Der Vertrag gilt, auch wenn Verwalter etwa einen Vertrag für die Eigentümergemeinschaft zu deren Nachteil abschließen und festgelegte Befugnisse überschreiten.

4 Einsichtsrechte für EigentümerInnen in Verträge: EigentümerInnen sollen Einsichtsrechte in alle die Liegenschaft betreffenden Verträge bekommen und das Recht auf Kopie der Verträge. Derzeit läuft es oft so, dass EigentümerInnen beim Hausverwalter zwar Einsicht in die Rechnungsbelege bekommen, nicht aber in den Vertrag, der etwa mit Versorgern oder Lieferanten abgeschlossen wurde.

5 Anschriften der anderen WohnungseigentümerInnen hergeben: Der Verwalter soll den EigentümerInnen die Anschriften aller anderen EigentümerInnen geben müssen. Denn: Ein Beschluss kommt nur wirksam zustande, wenn alle MiteigentümerInnen geladen werden. Oft kennt nur der Verwalter alle Adressen – gibt sie aber nicht heraus.

6 Kündigung des Hausverwalters erleichtern: Den EigentümerInnen soll die Kündigung des Hausverwalters erleichtert werden. So sollte etwa geregelt werden, dass ein befristeter Verwaltungsvertrag mit Ablauf der Befristung endet. Jetzt muss ein befristeter Vertrag extra aufgekündigt werden, ansonsten verlängert er sich automatisch.

Durch dieses Gesetz gibt es endlich Licht am Ende des Tunnels und Hoffnung für die zahlreichen Hausverwaltergeschädigten-Eigentümer! Wir können jetzt nur hoffen, dass diese Forderungen rasch umgesetzt werden, damit die Eigentümer diese „Schwarzen Schafe“ unter den Verwaltungen erkennen und schneller kündigen können! Ich bin mir auch sicher, dass mit diesem Gesetz automatisch viele „Hausverwaltungen“ von der Bildfläche verschwinden werden und dies am Ende der gesamten „Verwalter-Zunft“ helfen wird, in der Öffentlichkeit ihren Ruf wieder herzustellen!