Was die neue Heizkostenverordnung für Verbraucher bedeutet

„Einmal im Jahr kommt noch bei Millionen von Mietern der Heizungsableser vorbei – oft ist es schwierig, Termine zu vereinbaren. Das aber wird sich ändern. Denn neu installierte Zähler müssen künftig digital aus der Ferne ablesbar sein, vorhandene Geräte in der Regel bis Ende 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden. Verbraucher sollen außerdem mehr Informationen über ihr Heizverhalten bekommen. Die Hoffnung: das kann dazu beitragen, Heizenergie und damit Geld einzusparen“

Quelle: http://www.gmx.net/magazine/ratgeber/finanzen-verbraucher/heizkostenverordnung-verbraucher-bedeutet-36321306

Leider bezieht sich die obige Heizkostenverordnung auf unser Nachbarland Deutschland, es bleibt aber zu hoffen, dass diese auch bald in Österreich umgesetzt wird. Dass damit die Ablesefirmen keine Freude haben dürften, liegt auf der Hand

Es gibt bereits rechtskräftige Urteile in Österreich, wo eine Wohnanlage die Heizungsablesung erfolgreich bekämpft hat und es in dieser Wohnanlage auch keine „Heizungsableser“ mehr gibt. (Ulmgasse.at berichtete) – Mit einer Hausverwaltung, welche die „Hausverwaltung“ einer Wohnanlage ernst nimmt, ist ein großes Sparpotenzial für die BewohnerInnen möglich!

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