Haben Sie als Eigentümer/in so entschieden???

Auch wenn der gesuchte Hausmeister (m/w) für Block C und D zuständig sein soll, obliegt ihm/ihr jedoch lediglich die „Beaufsichtigung des Hauses“ – womit wohl das D-Haus gemeint ist, wo zum Beispiel im Lift ausgehängte Stellenangebote keine lange Überlebenschance haben… 😉

Er/sie sollte vor allem Erfahrung in „Reinhaltung und Pflege“ haben, fürs Verhandeln mit „Fachabteilungen und Fremdfirmen“ braucht er/sie nur „keine Scheu“ zu haben…. Hauptsache, die Hausverwaltung braucht’s nicht machen…. Außerdem fehlen da noch andere erforderliche „Kunstfertigkeiten“… 🙂

Und abgesehen von ein paar Manager-Qualitäten ist auch eine Wohnung in der Ulmgasse „vom Vorteil“… Ob das wirklich von Vorteil ist, haben die Eigentümer/innen ja beim letzten Feuerwehr-Einsatz im D und beim Thyssen-Einsatz im A, die sie mehr oder minder selbst organisiert haben, gesehen. 😦

Aber, das ist alles kein Problem: einen Kollektivvertrag für “Hausmeister” gibt’s in Österreich ohnehin nicht…. aber anscheinend in Kärnten…? 😉 🙂

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