Was Steirer & Kärntner verbindet

Seebodner kämpfen mit Schimmel

Der Mieter ist laut Ogris verpflichtet, „den Mietgegenstand ordnungsgemäß zu warten und instand zu setzen.“
So müsse der Mieter auch eine Raumtemperatur von 20 bis 22 Grad mindestens in den Räumen haben. „Sobald dem Mieter das nicht möglich ist, hat er dies der Hausverwaltung zu melden. Das muss dann innerhalb von zwei Wochen behoben werden“, so Ogris.

Geschieht das nicht, „kann der Mieter den Schaden auf seine Rechnung von einer Firma beheben lassen und die Rechnung an die Hausverwaltung schicken.“

Der Woche Bericht ist hier zu finden

Unterbrochene Links bitte melden.
Na da wäre ich neugierig was unsere Hausverwaltung OGRIS dazu sagen würde wenn unser Eigentümer seine Worte ERNST nehmen würde….seit ca. einem Jahr lässt sich sein Fenster nicht öffnen, die Winter-Raumtemperatur bewegt sich wie auf der Zugspitze je nach Windstärke zeitweise um die 17-18° trotz 2 volllaufender Heizkörper-zahlen tun am Ende alle Eigentümer.
Diese automatische Frischluftzufuhr hat auch den Vorteil, die HV kann nicht sagen, der Eigentümer lüftet zu wenig.

„Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube“ Friedrich von Schiller 1759-1805

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