Umlaufbeschluss Fassaden Malerei Teil zwei

Einige Eigentümer werden sicher schon den Aushang mit dem Resultat Betreff „Malerarbeiten“ des Umlaufbeschlusses Februar -März 2015 der Hausverwaltung OGRIS aus Kärnten gesehen und beurteilt haben.

Jedem Eigentümer steht das Recht zu, in die „Abstimmungsunterlagen“ Einsicht zu nehmen und diese zu kontrollieren!
Diesbezüglich empfehle ich auch, sich rasch mit der Hausverwaltung in Verbindung zu setzen, damit Einsprüche noch fristgerecht bei Gericht eingebracht werden können!

Info: Der schleichende Tod….
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