Eigentümervertreter die keine sind..?

Derzeit gibt es keine gesetzlich befugten Eigentümervertreter in der Wohnanlage
Ulmgasse 14a – 14d

Die Bewohner der Wohnanlage Ulmgasse sollten beachten, dass es derzeit keinen Eigentümervertreter in der Wohnanlage gibt, der sie legal – gemäß den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes – vor der Hausverwaltung bzw. bei Gericht vertreten kann, darf!

Ein „Eigentümervertreter“ ist erst dann gesetzlich dazu berechtigt, die Eigentümer zu vertreten, wenn dieser von der Wohnungseigentümergemeinschaft auch gewählt wurde – und zwar mit Mehrheit gewählt wurde!!

Die zwei Pensionisten, Josef H. und Hans L., sind nicht von der Mehrheit berechtigt worden, die Eigentümer zu vertreten, diese haben sich freiwillig von der Hausverwaltung einsetzen lassen!

Somit arbeiten sie ohne gesetzliche Grundlage!!

Trotz dieses Umstandes werden die laut Verwaltervertrag festgelegten monatlichen Besuche der Hausverwaltung wie „Geheimtreffen“ in der Wohnung von Hans L. durchgeführt und behandelt! Eigentümer, welche an den Treffen teilnehmen möchten, werden nicht zugelassen und ihnen der Zugang verwehrt!

Es muss der Hausverwaltung klar sein, das sie mit einem solchen Verhalten, auch ganz klar, gegen Teile des Wohnungseigentumsgesetz sowie gegen den Verwaltervertrag verstößt und infolgedessen ein Antrag bei Gericht auf fristlose Kündigung der Hausverwaltung gerechtfertigt wäre.

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