…… konnten Bewohner der Wohnanlage Ulmgasse feststellen.
Diese Fahrzeuge mit Wiener & „GU“ Kennzeichen parkten rücksichtslos am Schutzweg, direkt vor Beginn der Feuerwehranfahrtszone (14a).
Bewohner kann die Empfehlung gegeben werden, umgehend die Hausverwaltung OGRIS in Kärnten zu informieren! Jeder Bewohner kann auch selbständig, eine Besitzstörungsklage gegen den Lenker des Fahrzeuges einbringen, diesbezüglich stellen wir gerne die dafür notwendigen KFZ Daten zur Verfügung.
Die Bilder wurden uns von Bewohner gesendet welche zu Recht fragen, dürfen die das? Wie kann das ohne Strafe gehen?
Erinnerung: Für die Wohnanlage Ulmgasse ist auch die STVO gültig
Weitere Informationen: https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Besitzstoerung_-_allgemeiner_Ueberblick.html